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501

Dr. Richard Neuhauss, Selbstportrait

In Photographie

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Köln
Dr. Richard Neuhauss, Selbstportrait
Interferenzphotographie (Lippmann-Verfahren). 6,9 x 4,7 cm (8,5 x 6,3 x 1,9 cm). Rückseitig mit Tinte signiert, datiert, betitelt und beschriftet "Lippmann's Verfahren".

Provenienz
Privatbesitz, Norddeutschland

Beigabe:
Anonym
Stufenfarbentafel (Agfa), o.J.
Interferenzphotographie (Lippmann-Verfahren)
6,7 x 8 x 1,5 cm


Bei dem hier vorliegenden Objekt handelt es sich um eine frühe Farbphotographie, die im sog. Lippmann-Verfahren hergestellt wurde. Dessen Erfinder Gabriel Lippmann (1845-1921), ein aus Luxemburg stammender Physiker, Mathematiker und Professor an der Pariser Sorbonne, erhielt für sein neuartiges, auf Interferenz basierendes photographisches Verfahren, das er 1891 an der Pariser Académie des Sciences erstmals vorstellte, 1908 den Nobelpreis für Physik.
Lippmann‘s Erfindung verbreitete sich kurz nach seiner Bekanntgabe über die Landesgrenzen hinaus. Auch andere Photographen experimentierten mit seinem nicht-patentierten Verfahren. Zwischen 1894 und 1900 wurden von der ‚Société française de photographie‘ Wettbewerbe organisiert um - neben anderen Verfahren - auch "die Verbreitung der Lippmannschen Methode zu fördern". Zu den namhaften Bewunderern des Lippmann-Verfahrens zählten u.a. die Franzosen Louis und Auguste Lumière wie auch der deutsche Arzt und Anthropologe Dr. Richard Neuhauss, der früh die Vorteile der Farbphotographie für seine Arbeit erkannte. Nachdem er bereits während seines Studiums Südeuropa, Nordafrika und Nordeuropa bis zum Nordkap besucht hatte, unternahm er 1884 eine Forschungsreise in den Pazifikraum um anthropologisches Material zu sammeln. Neben der Anthropologie galt seine zweite große Leidenschaft der Photographie. Zwischen 1894 und 1907 war er Herausgeber der „Photographischen Rundschau“ und experimentierte seit 1895 mit dem Lippmann-Verfahren. 1898 verfasste er eine 70-seitige Abhandlung mit einer detaillierten technischen Anleitung zur Herstellung von Lippmann-Photographien, in deren Vorwort er schreibt: „Unter den Verfahren zur Herstellung farbiger photographischer Aufnahmen ist dasjenige von G. Lippmann bis jetzt das einzige, welches mit Recht den Namen 'Farbenphotographie' verdient.“ [Dr. med. R. Neuhauss, Die Farbenphotographie nach Lippmann's Verfahren. Neue Untersuchungen und Ergebnisse (Encyklopädie der Photographie, Heft 33), Halle Saale 1898]. Wie aus seinen Labornotizen hervorgeht, fertigte Neuhauss über 2500 Lippmann-Photographien, vor allem von unbelebten Gegenständen.
Eine interferentielle Farbaufnahme ist eine unikate, nicht reproduzierbare Photographie und zeichnet sich durch höchste Farbbrillianz aus, die jedoch nur aus einem bestimmten Winkel wahrgenommen werden kann. Sie besteht aus einer etwa 2 mm starken, mit einer Silberemulsion beschichteten Glasplatte als optischer Bildträger, deren Rückseite mit schwarzem Lack überzogen wird. Auf die beschichtete Seite der Glasplatte wird ein Glasprisma geklebt. Um die Handhabung zu erleichtern und das Bild zu schützen, werden die Kanten mit schwarzen Klebepapierstreifen versiegelt. Die Aufzeichnung einer Lichtwelle auf einer Lippmann-Platte ist vergleichbar mit der einer Schallwelle auf einer Schallplatte. In beiden Fällen hinterlässt die Schwingung (Licht oder Schall) ihren Abdruck in einer Substanz. Bei der Interferenzphotographie ermöglicht der Strahl des weißen Lichts, der in einem geeigneten Winkel auf diesen Abdruck gerichtet ist, dem Auge, jede Farbe wahrzunehmen, die der aufgezeichneten Wellenlänge entspricht. Das Lippmann-Verfahren ist bislang das einzige photographische Verfahren, das alle Farben des Spektrums festhält, anstatt sie dreifarbig zu zerlegen. Wegen der Komplexität der Herstellung, der langen Belichtungszeit von mindestens 5-10 Minuten, der hohen Kosten (durch die Verwendung von Quecksilber) und der eingeschränkten Nutzbarkeit durch den engen Betrachtungswinkel, hat es sich jedoch auf Dauer nicht durchsetzen können und wurde von anderen Verfahren abgelöst.
Richard Neuhauss präsentiert sich auf der hier vorliegenden Photographie in der Pose des selbstbewussten Gelehrten auf dem Höhepunkt seiner wissenschaftlichen Karriere in privater Umgebung im Hausmantel, dessen farbkräftiges Muster sich für die Demonstration des Verfahrens in besonderem Maße eignet. Eine zweite Version desselben Motivs befindet sich als Dauerleihgabe der 'Höheren Graphischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt' in der Albertina in Wien.
Das hier vorliegende Objekt ist nicht nur aufgrund der Einzigartigkeit des Motivs, sondern vor allem aufgrund seiner wissenschaftsgeschichtlichen Relevanz von hoher Bedeutung.

Wir danken Manuel Sigrist, Photo Elysée Lausanne, für wertvolle Hinweise.
Dr. Richard Neuhauss, Self portrait
Interferential photograph (Lippmann process). 6.9 x 4.7 cm (8.5 x 6.3 x 1.9 cm).. Signed, dated, titled and inscribed "Lippmann's Verfahren" in ink on the verso.

Provenance
Private property, Northern Germany

Supplement:
Anonymous
Stufenfarbentafel (Agfa), not dated
Interferential color photography (Lippmann process)
6.7 x 8 x 1.5 cm


The object at hand is an early color photograph produced using the so-called Lippmann process. Its inventor Gabriel Lippmann (1845-1921), a physicist and mathematician from Luxemburg and professor at the Sorbonne in Paris, was awarded the Nobel Prize in Physics in 1908 for his innovative heliochromatic process based on interference, which he first presented at the Académie des Sciences in Paris in 1891.
Shortly after its announcement, Lippmann's invention spread beyond the country's borders. Other photographers also experimented with his unpatented process. Between 1894 and 1900, competitions were organized by the 'Société française de photographie' to "promote the dissemination of Lippmann's method" alongside other methods. Notable admirers of the Lippmann method included the Frenchmen Louis and Auguste Lumière as well as the German physician and anthropologist Dr. Richard Neuhauss, who recognized the advantages of colour photography for his work early on. Having already visited Southern Europe, North Africa and Northern Europe as far as the North Cape during his studies, he undertook a research trip to the Pacific region in 1884 to collect anthropological material. Alongside anthropology, his second great passion was photography. Between 1894 and 1907, he was editor of the "Photographische Rundschau" and had been experimenting with the Lippmann process since 1895. In 1898, he wrote a 70-page treatise with detailed technical instructions for the production of Lippmann photographs, in the preface to which he writes: "Among the processes for the production of colored photographic images, that of G. Lippmann is so far the only one that rightly deserves the name ‚color photography‘." [Dr. med. R. Neuhauss, Die Farbenphotographie nach Lippmann's Verfahren. Neue Untersuchungen und Ergebnisse (Encyklopädie der Photographie, issue 33), Halle Saale 1898]. As can be seen from his laboratory notes, Neuhauss produced over 2500 Lippmann photographs, mainly of inanimate objects.
An interferential color photograph is a unique, non-reproducible photograph and is characterized by maximum color brilliance, which, however, can only be perceived from a certain angle. It consists of an approximately 2 mm thick glass plate coated with a silver emulsion as an optical image carrier, the reverse side of which is coated with black lacquer. A glass prism is glued to the coated side of the glass plate. To facilitate handling and protect the image, the edges are sealed with strips of black adhesive paper. Recording a light wave on a Lippmann plate is comparable to recording a sound wave on a record. In both cases, the oscillation (light or sound) leaves its imprint in a substance. In interferential color photography (Lippmann process), the beam of white light directed at a suitable angle onto this imprint enables the eye to perceive any color that corresponds to the recorded wavelength. To date, the Lippmann process is the only photographic process that captures all the colors of the spectrum instead of splitting them into three colors. However, due to the complexity of production, the long exposure time of 5-10 minutes, the high costs (due to the use of mercury) and the limited usability due to the narrow viewing angle, it was not able to establish itself in the long term and was replaced by other methods.
In this photograph, Richard Neuhauss presents himself in the pose of a self-confident scholar at the height of his scientific career in a private setting in a housecoat, the colorful pattern of which is particularly suitable for demonstrating the process. A second version of the same motif is on permanent loan from the Higher Federal Teaching and Research Institute of Graphic Arts at the Albertina in Vienna.
This object is of great importance not only because of the uniqueness of the motif, but above all because of its relevance to the history of science.

We would like to thank Manuel Sigrist, Photo Elysée Lausanne, for valuable information.
Dr. Richard Neuhauss, Selbstportrait
Interferenzphotographie (Lippmann-Verfahren). 6,9 x 4,7 cm (8,5 x 6,3 x 1,9 cm). Rückseitig mit Tinte signiert, datiert, betitelt und beschriftet "Lippmann's Verfahren".

Provenienz
Privatbesitz, Norddeutschland

Beigabe:
Anonym
Stufenfarbentafel (Agfa), o.J.
Interferenzphotographie (Lippmann-Verfahren)
6,7 x 8 x 1,5 cm


Bei dem hier vorliegenden Objekt handelt es sich um eine frühe Farbphotographie, die im sog. Lippmann-Verfahren hergestellt wurde. Dessen Erfinder Gabriel Lippmann (1845-1921), ein aus Luxemburg stammender Physiker, Mathematiker und Professor an der Pariser Sorbonne, erhielt für sein neuartiges, auf Interferenz basierendes photographisches Verfahren, das er 1891 an der Pariser Académie des Sciences erstmals vorstellte, 1908 den Nobelpreis für Physik.
Lippmann‘s Erfindung verbreitete sich kurz nach seiner Bekanntgabe über die Landesgrenzen hinaus. Auch andere Photographen experimentierten mit seinem nicht-patentierten Verfahren. Zwischen 1894 und 1900 wurden von der ‚Société française de photographie‘ Wettbewerbe organisiert um - neben anderen Verfahren - auch "die Verbreitung der Lippmannschen Methode zu fördern". Zu den namhaften Bewunderern des Lippmann-Verfahrens zählten u.a. die Franzosen Louis und Auguste Lumière wie auch der deutsche Arzt und Anthropologe Dr. Richard Neuhauss, der früh die Vorteile der Farbphotographie für seine Arbeit erkannte. Nachdem er bereits während seines Studiums Südeuropa, Nordafrika und Nordeuropa bis zum Nordkap besucht hatte, unternahm er 1884 eine Forschungsreise in den Pazifikraum um anthropologisches Material zu sammeln. Neben der Anthropologie galt seine zweite große Leidenschaft der Photographie. Zwischen 1894 und 1907 war er Herausgeber der „Photographischen Rundschau“ und experimentierte seit 1895 mit dem Lippmann-Verfahren. 1898 verfasste er eine 70-seitige Abhandlung mit einer detaillierten technischen Anleitung zur Herstellung von Lippmann-Photographien, in deren Vorwort er schreibt: „Unter den Verfahren zur Herstellung farbiger photographischer Aufnahmen ist dasjenige von G. Lippmann bis jetzt das einzige, welches mit Recht den Namen 'Farbenphotographie' verdient.“ [Dr. med. R. Neuhauss, Die Farbenphotographie nach Lippmann's Verfahren. Neue Untersuchungen und Ergebnisse (Encyklopädie der Photographie, Heft 33), Halle Saale 1898]. Wie aus seinen Labornotizen hervorgeht, fertigte Neuhauss über 2500 Lippmann-Photographien, vor allem von unbelebten Gegenständen.
Eine interferentielle Farbaufnahme ist eine unikate, nicht reproduzierbare Photographie und zeichnet sich durch höchste Farbbrillianz aus, die jedoch nur aus einem bestimmten Winkel wahrgenommen werden kann. Sie besteht aus einer etwa 2 mm starken, mit einer Silberemulsion beschichteten Glasplatte als optischer Bildträger, deren Rückseite mit schwarzem Lack überzogen wird. Auf die beschichtete Seite der Glasplatte wird ein Glasprisma geklebt. Um die Handhabung zu erleichtern und das Bild zu schützen, werden die Kanten mit schwarzen Klebepapierstreifen versiegelt. Die Aufzeichnung einer Lichtwelle auf einer Lippmann-Platte ist vergleichbar mit der einer Schallwelle auf einer Schallplatte. In beiden Fällen hinterlässt die Schwingung (Licht oder Schall) ihren Abdruck in einer Substanz. Bei der Interferenzphotographie ermöglicht der Strahl des weißen Lichts, der in einem geeigneten Winkel auf diesen Abdruck gerichtet ist, dem Auge, jede Farbe wahrzunehmen, die der aufgezeichneten Wellenlänge entspricht. Das Lippmann-Verfahren ist bislang das einzige photographische Verfahren, das alle Farben des Spektrums festhält, anstatt sie dreifarbig zu zerlegen. Wegen der Komplexität der Herstellung, der langen Belichtungszeit von mindestens 5-10 Minuten, der hohen Kosten (durch die Verwendung von Quecksilber) und der eingeschränkten Nutzbarkeit durch den engen Betrachtungswinkel, hat es sich jedoch auf Dauer nicht durchsetzen können und wurde von anderen Verfahren abgelöst.
Richard Neuhauss präsentiert sich auf der hier vorliegenden Photographie in der Pose des selbstbewussten Gelehrten auf dem Höhepunkt seiner wissenschaftlichen Karriere in privater Umgebung im Hausmantel, dessen farbkräftiges Muster sich für die Demonstration des Verfahrens in besonderem Maße eignet. Eine zweite Version desselben Motivs befindet sich als Dauerleihgabe der 'Höheren Graphischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt' in der Albertina in Wien.
Das hier vorliegende Objekt ist nicht nur aufgrund der Einzigartigkeit des Motivs, sondern vor allem aufgrund seiner wissenschaftsgeschichtlichen Relevanz von hoher Bedeutung.

Wir danken Manuel Sigrist, Photo Elysée Lausanne, für wertvolle Hinweise.
Dr. Richard Neuhauss, Self portrait
Interferential photograph (Lippmann process). 6.9 x 4.7 cm (8.5 x 6.3 x 1.9 cm).. Signed, dated, titled and inscribed "Lippmann's Verfahren" in ink on the verso.

Provenance
Private property, Northern Germany

Supplement:
Anonymous
Stufenfarbentafel (Agfa), not dated
Interferential color photography (Lippmann process)
6.7 x 8 x 1.5 cm


The object at hand is an early color photograph produced using the so-called Lippmann process. Its inventor Gabriel Lippmann (1845-1921), a physicist and mathematician from Luxemburg and professor at the Sorbonne in Paris, was awarded the Nobel Prize in Physics in 1908 for his innovative heliochromatic process based on interference, which he first presented at the Académie des Sciences in Paris in 1891.
Shortly after its announcement, Lippmann's invention spread beyond the country's borders. Other photographers also experimented with his unpatented process. Between 1894 and 1900, competitions were organized by the 'Société française de photographie' to "promote the dissemination of Lippmann's method" alongside other methods. Notable admirers of the Lippmann method included the Frenchmen Louis and Auguste Lumière as well as the German physician and anthropologist Dr. Richard Neuhauss, who recognized the advantages of colour photography for his work early on. Having already visited Southern Europe, North Africa and Northern Europe as far as the North Cape during his studies, he undertook a research trip to the Pacific region in 1884 to collect anthropological material. Alongside anthropology, his second great passion was photography. Between 1894 and 1907, he was editor of the "Photographische Rundschau" and had been experimenting with the Lippmann process since 1895. In 1898, he wrote a 70-page treatise with detailed technical instructions for the production of Lippmann photographs, in the preface to which he writes: "Among the processes for the production of colored photographic images, that of G. Lippmann is so far the only one that rightly deserves the name ‚color photography‘." [Dr. med. R. Neuhauss, Die Farbenphotographie nach Lippmann's Verfahren. Neue Untersuchungen und Ergebnisse (Encyklopädie der Photographie, issue 33), Halle Saale 1898]. As can be seen from his laboratory notes, Neuhauss produced over 2500 Lippmann photographs, mainly of inanimate objects.
An interferential color photograph is a unique, non-reproducible photograph and is characterized by maximum color brilliance, which, however, can only be perceived from a certain angle. It consists of an approximately 2 mm thick glass plate coated with a silver emulsion as an optical image carrier, the reverse side of which is coated with black lacquer. A glass prism is glued to the coated side of the glass plate. To facilitate handling and protect the image, the edges are sealed with strips of black adhesive paper. Recording a light wave on a Lippmann plate is comparable to recording a sound wave on a record. In both cases, the oscillation (light or sound) leaves its imprint in a substance. In interferential color photography (Lippmann process), the beam of white light directed at a suitable angle onto this imprint enables the eye to perceive any color that corresponds to the recorded wavelength. To date, the Lippmann process is the only photographic process that captures all the colors of the spectrum instead of splitting them into three colors. However, due to the complexity of production, the long exposure time of 5-10 minutes, the high costs (due to the use of mercury) and the limited usability due to the narrow viewing angle, it was not able to establish itself in the long term and was replaced by other methods.
In this photograph, Richard Neuhauss presents himself in the pose of a self-confident scholar at the height of his scientific career in a private setting in a housecoat, the colorful pattern of which is particularly suitable for demonstrating the process. A second version of the same motif is on permanent loan from the Higher Federal Teaching and Research Institute of Graphic Arts at the Albertina in Vienna.
This object is of great importance not only because of the uniqueness of the motif, but above all because of its relevance to the history of science.

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Photographie

Auktionsdatum
Lose: 183
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Shipping information not yet avalable.

Wichtige Informationen

Versteigerung Sale

Köln Cologne
Dienstag 4. Juni 2024 Tuesday 4 June
Photographie 1246
14 Uhr 2 pm Lot 500 – 682
Evening Sale 1247
18 Uhr 6 pm Lot 1-70

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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