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Hans Purrmann, Garten der Villa Romana

In Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kun...

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Köln
Hans Purrmann, Garten der Villa Romana
Öl auf Leinwand. 57 x 63 cm. Gerahmt. Unten rechts schwarz signiert 'H. Purrmann'. - In sehr schöner farbfrischer Erhaltung.

Lenz/Billeter 1941/02 (abweichende Maßangaben)

Provenienz
Elisabeth Heintz, Montagnola; seitdem in Familienbesitz Süddeutschland

Ausstellungen
Purrmann-Haus, Speyer (Dauerleihgabe 2010 - Feb. 2024)

Literatur
Purrmann-Haus Speyer (Hg.), Werke des Künstlerehepaars Hans Purrmann und Mathilde Vollmoeller-Purrmann, Speyer 2012, S. 54 mit Abb. S. 37.

Wie so viele Künstler der Avantgarde bekam auch der Maler Hans Purrmann schon früh die Auswirkungen des nationalsozialistischen Regimes zu spüren. Nun hatte er das Glück, mit der Übernahme der ehrenamtlichen Leitung der Stiftung des deutschen Künstlerbundes „Villa Romana“ 1935 Deutschland verlassen zu können, um die folgenden Jahre in Florenz zu verbringen. Schließlich lebte und arbeitete Purrmann acht prägende Jahre in der Renaissancestadt, wohlbehütet in der prachtvollen Landvilla in der Via Senese und umgeben von Künstlerfreunden wie Gerhard Marcks, Emy Roeder und Rudolf Levy. Der Zeitraum ist geprägt von Zuversicht und Melancholie, von Verlusten und Triumphen, aber vor allem von zahlreichen lichterfüllten und farbintensiven Gemälden. Hervorragend war schon die Lage des neuen Wohnsitzes im Süden von Florenz auf einer Anhöhe jenseits der Porta Romana. Von seinem privilegierten Wohnsitz aus malte Purrmann immer wieder den Blick auf die herrliche Domstadt und den parkähnlichen Garten.
Purrmanns Landschaften gewannen hier eine bis dahin unbekannte Farbintensität und räumliche Tiefe. Für das prachtvolle Gemälde „Garten der Villa Romana“ von 1941 nahm er den mächtigen Laubbaum des Parks in den Blick, der links von Nadelhölzern und rechts von der 1904/1905 erbauten Villa flankiert wird. Ausgehend vom hellen Vordergrund der Rasenfläche baute er die Komposition in differenzierten Grünwerten auf, bis sie in der schmalen blauen Zone des Himmels aufgefangen wird. Die Landschaft ist in das strahlende Licht eines Sommertages getaucht – die Blätter, der Oleanderstrauch im Vorgarten und nicht zuletzt die terracottafarbene Fassade der Villa scheinen die Sonnenstrahlen zurückzuwerfen. Mit teils pastosem, teils dünnem Farbauftrag entwarf Purrmann – mitten im Zweiten Weltkrieg – eine friedvolle, mediterrane Parklandschaft.
Das Gemälde stammt aus dem Nachlass von Elisabeth Heintz (1911-1966), die über lange Jahre Purrmanns Sekretärin und enge Vertraute in seiner Tessiner Zeit war, und der er eine Reihe von Werken vererbte.
Hans Purrmann, Garten der Villa Romana
Oil on canvas. 57 x 63 cm. Framed. Signed 'H. Purrmann' in black lower right. - In very fine condition with fresh colours.

Lenz/Billeter 1941/02 (different dimensions)

Provenance
Elisabeth Heintz, Montagnola; thenceforth in family ownership, South Germany

Exhibitions
Purrmann-Haus, Speyer (long-term loan 2010 - Feb. 2024)

Literature
Purrmann-Haus Speyer (ed.), Werke des Künstlerehepaars Hans Purrmann und Mathilde Vollmoeller-Purrmann, Speyer 2012, p. 54 with ill. p. 37.

Like so many avant-garde artists, the painter Hans Purrmann felt the effects of the Nazi regime early on. However, he had the good fortune to be able to leave Germany in 1935 to become the voluntary head of the Deutscher Künstlerbund’s “Villa Romana” foundation and spend the following years in Florence. Purrmann would ultimately live and work in this city of the Renaissance for eight formative years – secure in the magnificent country villa in the Via Senese and surrounded by befriended artists like Gerhard Marcks, Emy Roeder and Rudolf Levy. This period was defined by optimism and melancholy, losses and triumphs, but – above all – by his many boldly colourful paintings filled with light. The location alone of his new home in the south of Florence on a hill beyond the Porta Romana made it exceptional. Purrmann repeatedly painted the view of the splendid city and park-like gardens as seen from his privileged dwelling.
His landscapes took on a previously unknown intensity of colour and sense of depth there. In the magnificent painting “Garten der Villa Romana” from 1941, he has focused his gaze on the park’s majestic broadleaved tree, which is flanked by conifers to its left and the villa built in 1904/1905 to its right. Beginning with the light foreground of the lawn, he has built up the composition in varied shades of green, which finally come up against the narrow blue passage of the sky. The landscape is immersed in the radiant light of a summer day – the leaves, the oleander shrub in the front garden and, not least, the terracotta-coloured façade of the villa seem to reflect the rays of the sun. Applying the paint thinly at some points and in an impasto at others, Purrmann composed a peaceful, Mediterranean park landscape – in the middle of the Second World War.
This painting is from the estate of Elisabeth Heintz (1911-1966): she was Purrmann’s secretary and close confidante for many years during his Ticino period, and he bequeathed her a number of works.
Hans Purrmann, Garten der Villa Romana
Öl auf Leinwand. 57 x 63 cm. Gerahmt. Unten rechts schwarz signiert 'H. Purrmann'. - In sehr schöner farbfrischer Erhaltung.

Lenz/Billeter 1941/02 (abweichende Maßangaben)

Provenienz
Elisabeth Heintz, Montagnola; seitdem in Familienbesitz Süddeutschland

Ausstellungen
Purrmann-Haus, Speyer (Dauerleihgabe 2010 - Feb. 2024)

Literatur
Purrmann-Haus Speyer (Hg.), Werke des Künstlerehepaars Hans Purrmann und Mathilde Vollmoeller-Purrmann, Speyer 2012, S. 54 mit Abb. S. 37.

Wie so viele Künstler der Avantgarde bekam auch der Maler Hans Purrmann schon früh die Auswirkungen des nationalsozialistischen Regimes zu spüren. Nun hatte er das Glück, mit der Übernahme der ehrenamtlichen Leitung der Stiftung des deutschen Künstlerbundes „Villa Romana“ 1935 Deutschland verlassen zu können, um die folgenden Jahre in Florenz zu verbringen. Schließlich lebte und arbeitete Purrmann acht prägende Jahre in der Renaissancestadt, wohlbehütet in der prachtvollen Landvilla in der Via Senese und umgeben von Künstlerfreunden wie Gerhard Marcks, Emy Roeder und Rudolf Levy. Der Zeitraum ist geprägt von Zuversicht und Melancholie, von Verlusten und Triumphen, aber vor allem von zahlreichen lichterfüllten und farbintensiven Gemälden. Hervorragend war schon die Lage des neuen Wohnsitzes im Süden von Florenz auf einer Anhöhe jenseits der Porta Romana. Von seinem privilegierten Wohnsitz aus malte Purrmann immer wieder den Blick auf die herrliche Domstadt und den parkähnlichen Garten.
Purrmanns Landschaften gewannen hier eine bis dahin unbekannte Farbintensität und räumliche Tiefe. Für das prachtvolle Gemälde „Garten der Villa Romana“ von 1941 nahm er den mächtigen Laubbaum des Parks in den Blick, der links von Nadelhölzern und rechts von der 1904/1905 erbauten Villa flankiert wird. Ausgehend vom hellen Vordergrund der Rasenfläche baute er die Komposition in differenzierten Grünwerten auf, bis sie in der schmalen blauen Zone des Himmels aufgefangen wird. Die Landschaft ist in das strahlende Licht eines Sommertages getaucht – die Blätter, der Oleanderstrauch im Vorgarten und nicht zuletzt die terracottafarbene Fassade der Villa scheinen die Sonnenstrahlen zurückzuwerfen. Mit teils pastosem, teils dünnem Farbauftrag entwarf Purrmann – mitten im Zweiten Weltkrieg – eine friedvolle, mediterrane Parklandschaft.
Das Gemälde stammt aus dem Nachlass von Elisabeth Heintz (1911-1966), die über lange Jahre Purrmanns Sekretärin und enge Vertraute in seiner Tessiner Zeit war, und der er eine Reihe von Werken vererbte.
Hans Purrmann, Garten der Villa Romana
Oil on canvas. 57 x 63 cm. Framed. Signed 'H. Purrmann' in black lower right. - In very fine condition with fresh colours.

Lenz/Billeter 1941/02 (different dimensions)

Provenance
Elisabeth Heintz, Montagnola; thenceforth in family ownership, South Germany

Exhibitions
Purrmann-Haus, Speyer (long-term loan 2010 - Feb. 2024)

Literature
Purrmann-Haus Speyer (ed.), Werke des Künstlerehepaars Hans Purrmann und Mathilde Vollmoeller-Purrmann, Speyer 2012, p. 54 with ill. p. 37.

Like so many avant-garde artists, the painter Hans Purrmann felt the effects of the Nazi regime early on. However, he had the good fortune to be able to leave Germany in 1935 to become the voluntary head of the Deutscher Künstlerbund’s “Villa Romana” foundation and spend the following years in Florence. Purrmann would ultimately live and work in this city of the Renaissance for eight formative years – secure in the magnificent country villa in the Via Senese and surrounded by befriended artists like Gerhard Marcks, Emy Roeder and Rudolf Levy. This period was defined by optimism and melancholy, losses and triumphs, but – above all – by his many boldly colourful paintings filled with light. The location alone of his new home in the south of Florence on a hill beyond the Porta Romana made it exceptional. Purrmann repeatedly painted the view of the splendid city and park-like gardens as seen from his privileged dwelling.
His landscapes took on a previously unknown intensity of colour and sense of depth there. In the magnificent painting “Garten der Villa Romana” from 1941, he has focused his gaze on the park’s majestic broadleaved tree, which is flanked by conifers to its left and the villa built in 1904/1905 to its right. Beginning with the light foreground of the lawn, he has built up the composition in varied shades of green, which finally come up against the narrow blue passage of the sky. The landscape is immersed in the radiant light of a summer day – the leaves, the oleander shrub in the front garden and, not least, the terracotta-coloured façade of the villa seem to reflect the rays of the sun. Applying the paint thinly at some points and in an impasto at others, Purrmann composed a peaceful, Mediterranean park landscape – in the middle of the Second World War.
This painting is from the estate of Elisabeth Heintz (1911-1966): she was Purrmann’s secretary and close confidante for many years during his Ticino period, and he bequeathed her a number of works.

Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kunst

Auktionsdatum
Lose: 1-70
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

Versteigerung Sale
Köln Cologne
Dienstag 4. Juni Tuesday 4 June 2024
18 Uhr 6 pm Lot 1 – 70

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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