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Hochbedeutender kaiserlicher Chengni-Tuschereibstein in Form eines Tigers. Qianlong-Ära, zyklisch da

In Asiatische Kunst

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Köln

Hochbedeutender kaiserlicher Chengni-Tuschereibstein in Form eines Tigers. Qianlong-Ära, zyklisch da
Der Tuschestein mit Deckel besteht aus einem rötlich-braunen, gebrannten Ton und ist als ein stilisierter, kauernder Tiger geformt. Die Oberfläche ist mit dunkelgrünen Verkrustungen gesprenkelt, die eine antike Bronzepatina imitieren, außerdem mit Goldflecken akzentuiert. Auf der Innenseite des Deckels befindet sich ein eingraviertes Gedicht des Qianlong-Kaisers, das mit der Datierung wuxu (1778) sowie den Siegeln "bide" und "langrun" abschließt. Das Tusche-Reservoir in der Reibfläche hat die Form eines Yin und Yang-Symbols.
Von den "Vier Berühmten Tuschesteinen" (Si daming yan) im Alten China wurden drei Sorten aus natürlichem Gestein hergestellt, der Duan-, der She- und der Taoye-Tuschestein. Chengni-Tuschesteine aus Luoyang in der Provinz Henan hingegen waren die einzigen, die man seit der Tang-Zeit aus Ton modellierte und brannte. Als die besten Tuschesteine der Song-Zeit galten die Chengni-Steine des alten Daoisten Lü aus der Präfektur Ze, sie wurden von zeitgenössischen Poeten gepriesen. Die Rezeptur für den Ton ging im Laufe der Jahrhunderte verloren, bis der Qianlong-Kaiser sie schließlich durch zahlreiche Experimente wieder zum Leben erwecken konnte. Für die Herstellung des vorliegenden Tiger-Tuschsteins bedienten seine Kunsthandwerker sich eines historischen Vorbilds aus der Han-Zeit, das auch im Xiqing yanpu abgebildet ist, dem Sammlungskatalog der kaiserlichen Tuschsteinsammlung, der heute Palastmuseum in Taipei aufbewahrt wird (Abb.). In die Innenseite des Deckels ließ Qianlong ein von ihm selbst verfasstes Gedicht eingravieren, dessen erste Zeilen lauten: "Was vom alten Lu hergestellt wurde, ist in unseren Zeiten unerreichbar; er wurde in Jinchang kunstvoll in der Form eines hockenden Tigers hergestellt". Qianlongs Gedicht über den Chengni-Tigertuschestein findet sich auch im Siku Quanzhu (Vollständige Schriften der Vier Schatzkammern) wieder, der monumentalen Büchersammlung, die er zwischen 1773 und 1782 zusammenstellen ließ (Abb.).
L 13,8 cm

Provenienz
Privatsammlung, Westfalen, seit mehreren Generationen in Familienbesitz

Ausstellungen
Von 1990 bis 2024 als Dauerleihgabe im Berliner Museum für Asiatische Kunst (DLG 119-1990) und dort zeitweise ausgestellt (belegt durch ein Zustandsprotokoll des Museums)

Literatur
Ein sehr ähnlicher Tuschereibstein aus der Sammlung des Palastmuseums in Taipei ist abgebildet in: National Palace Museum, Emperor Ch’ien-lung’s Grand Cultural Enterprise, Taipei, 2000, S. 113. Drei weitere sehr ähnliche Tuschesteine wurden versteigert, einer bei Christie's Hong Kong am 30.5.23, Lot 3119, einer bei Poly Beijing, 4.6.2010, Lot 4146, und einer bei Poly Beijing am 6.6.2015, Lot 6535

A highly important Imperial Chengni Tiger-shaped Inkstone. Qianlong period, cyclically dated wuxu (1
The inkstone with lid is made of a reddish-brown, fired clay and is shaped as a stylised, crouching tiger. The surface is speckled with dark green incrustations imitating an antique bronze patina and accentuated with gold splashes. On the inside of the lid is an engraved poem by the Qianlong Emperor, which concludes with the date wuxu (1778) and the seals "bide" and "langrun". The ink reservoir in the rubbing surface has the shape of a yin and yang symbol.
Of the ‘Four Famous Inkstones’ (Si daming yan) in ancient China, three types were made from natural stone, the Duan, She and Taoye inkstones. Chengni inkstones from Luoyang in Henan province, on the other hand, were the only ones to be modelled and fired from clay since the Tang dynasty. The Chengni stones of the old Daoist practioner Lü from Ze Prefecture were considered to be the best ink stones of the Song dynasty and were praised by contemporary poets. The recipe for the clay was lost over the centuries until the Qianlong Emperor was finally able to bring it back to life through numerous experiments. To produce the tiger inkstone, his artists used a historical model from the Han dynasty, which is also depicted in the Xiqing yanpu, the collection catalogue of the imperial inkstone collection, which is now kept in the Palace Museum in Taipei (ill.). Qianlong had a poem written by himself engraved on the inside of the lid, the first lines of which read: ‘What was made by old Lu is unattainable in our times; it was skilfully made in Jinchang in the shape of a crouching tiger’. Qianlong's poem about the Chengni tiger inkstone can also be found in the Siku Quanzhu (Complete Writings of the Four Treasuries), the monumental collection of books compiled between 1773 and 1782 (ill.).
Length 13.8 cm

Provenance
Private collection, Westphalia, in family ownership for several generations

Exhibitions
On permanent loan to the Berlin Museum of Asian Art from 1990 to 2024 (DLG 119-1990) and temporarily exhibited there (documented by a condition report from the museum)

Literature
A very similar ink stone from the collection of the Palace Museum in Taipei is illustrated in: National Palace Museum, Emperor Ch'ien-lung's Grand Cultural Enterprise, Taipei, 2000, p. 113. Three further very similar inkstones were auctioned, one at Christie's Hong Kong on 30.5.23, lot 3119, one at Poly Beijing, 4.6.2010, lot 4146, and one at Poly Beijing on 6.6.2015, lot 6535

Hochbedeutender kaiserlicher Chengni-Tuschereibstein in Form eines Tigers. Qianlong-Ära, zyklisch da
Der Tuschestein mit Deckel besteht aus einem rötlich-braunen, gebrannten Ton und ist als ein stilisierter, kauernder Tiger geformt. Die Oberfläche ist mit dunkelgrünen Verkrustungen gesprenkelt, die eine antike Bronzepatina imitieren, außerdem mit Goldflecken akzentuiert. Auf der Innenseite des Deckels befindet sich ein eingraviertes Gedicht des Qianlong-Kaisers, das mit der Datierung wuxu (1778) sowie den Siegeln "bide" und "langrun" abschließt. Das Tusche-Reservoir in der Reibfläche hat die Form eines Yin und Yang-Symbols.
Von den "Vier Berühmten Tuschesteinen" (Si daming yan) im Alten China wurden drei Sorten aus natürlichem Gestein hergestellt, der Duan-, der She- und der Taoye-Tuschestein. Chengni-Tuschesteine aus Luoyang in der Provinz Henan hingegen waren die einzigen, die man seit der Tang-Zeit aus Ton modellierte und brannte. Als die besten Tuschesteine der Song-Zeit galten die Chengni-Steine des alten Daoisten Lü aus der Präfektur Ze, sie wurden von zeitgenössischen Poeten gepriesen. Die Rezeptur für den Ton ging im Laufe der Jahrhunderte verloren, bis der Qianlong-Kaiser sie schließlich durch zahlreiche Experimente wieder zum Leben erwecken konnte. Für die Herstellung des vorliegenden Tiger-Tuschsteins bedienten seine Kunsthandwerker sich eines historischen Vorbilds aus der Han-Zeit, das auch im Xiqing yanpu abgebildet ist, dem Sammlungskatalog der kaiserlichen Tuschsteinsammlung, der heute Palastmuseum in Taipei aufbewahrt wird (Abb.). In die Innenseite des Deckels ließ Qianlong ein von ihm selbst verfasstes Gedicht eingravieren, dessen erste Zeilen lauten: "Was vom alten Lu hergestellt wurde, ist in unseren Zeiten unerreichbar; er wurde in Jinchang kunstvoll in der Form eines hockenden Tigers hergestellt". Qianlongs Gedicht über den Chengni-Tigertuschestein findet sich auch im Siku Quanzhu (Vollständige Schriften der Vier Schatzkammern) wieder, der monumentalen Büchersammlung, die er zwischen 1773 und 1782 zusammenstellen ließ (Abb.).
L 13,8 cm

Provenienz
Privatsammlung, Westfalen, seit mehreren Generationen in Familienbesitz

Ausstellungen
Von 1990 bis 2024 als Dauerleihgabe im Berliner Museum für Asiatische Kunst (DLG 119-1990) und dort zeitweise ausgestellt (belegt durch ein Zustandsprotokoll des Museums)

Literatur
Ein sehr ähnlicher Tuschereibstein aus der Sammlung des Palastmuseums in Taipei ist abgebildet in: National Palace Museum, Emperor Ch’ien-lung’s Grand Cultural Enterprise, Taipei, 2000, S. 113. Drei weitere sehr ähnliche Tuschesteine wurden versteigert, einer bei Christie's Hong Kong am 30.5.23, Lot 3119, einer bei Poly Beijing, 4.6.2010, Lot 4146, und einer bei Poly Beijing am 6.6.2015, Lot 6535

A highly important Imperial Chengni Tiger-shaped Inkstone. Qianlong period, cyclically dated wuxu (1
The inkstone with lid is made of a reddish-brown, fired clay and is shaped as a stylised, crouching tiger. The surface is speckled with dark green incrustations imitating an antique bronze patina and accentuated with gold splashes. On the inside of the lid is an engraved poem by the Qianlong Emperor, which concludes with the date wuxu (1778) and the seals "bide" and "langrun". The ink reservoir in the rubbing surface has the shape of a yin and yang symbol.
Of the ‘Four Famous Inkstones’ (Si daming yan) in ancient China, three types were made from natural stone, the Duan, She and Taoye inkstones. Chengni inkstones from Luoyang in Henan province, on the other hand, were the only ones to be modelled and fired from clay since the Tang dynasty. The Chengni stones of the old Daoist practioner Lü from Ze Prefecture were considered to be the best ink stones of the Song dynasty and were praised by contemporary poets. The recipe for the clay was lost over the centuries until the Qianlong Emperor was finally able to bring it back to life through numerous experiments. To produce the tiger inkstone, his artists used a historical model from the Han dynasty, which is also depicted in the Xiqing yanpu, the collection catalogue of the imperial inkstone collection, which is now kept in the Palace Museum in Taipei (ill.). Qianlong had a poem written by himself engraved on the inside of the lid, the first lines of which read: ‘What was made by old Lu is unattainable in our times; it was skilfully made in Jinchang in the shape of a crouching tiger’. Qianlong's poem about the Chengni tiger inkstone can also be found in the Siku Quanzhu (Complete Writings of the Four Treasuries), the monumental collection of books compiled between 1773 and 1782 (ill.).
Length 13.8 cm

Provenance
Private collection, Westphalia, in family ownership for several generations

Exhibitions
On permanent loan to the Berlin Museum of Asian Art from 1990 to 2024 (DLG 119-1990) and temporarily exhibited there (documented by a condition report from the museum)

Literature
A very similar ink stone from the collection of the Palace Museum in Taipei is illustrated in: National Palace Museum, Emperor Ch'ien-lung's Grand Cultural Enterprise, Taipei, 2000, p. 113. Three further very similar inkstones were auctioned, one at Christie's Hong Kong on 30.5.23, lot 3119, one at Poly Beijing, 4.6.2010, lot 4146, and one at Poly Beijing on 6.6.2015, lot 6535

Asiatische Kunst

Auktionsdatum
Lose: 406
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

Linda Kieven und Nadine Imhof M.A.
+49 221 925729-19
shipping@lempertz.com

Wichtige Informationen

Vorbesichtigung Preview
Köln Cologne

Freitag Juni 14. 10 – 17.30 Uhr
Samstag/Sonntag 15./16. Juni 11 – 16.00 Uhr
Montag Juni17. 10 – 17.30 Uhr

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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