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Los
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Stellschirm. Holz, Lack, Jade- sowie Stein- und bemalte Elfenbeineinlagen. Frühes 20. Jh. Die Jadear
6-tlg. Jedes Paneel besteht aus einem viereckigen, einem großen länglichen und einem runden Feld aus schwarzem Lack, dekoriert mit Vasen, Schauobjekten und Blütenzweigen. Die Vasen sind mit teilweise durchbrochen geschnitzten Jadeplaketten eingelegt und Korpus und Ziersockel bestehen aus geschnitztem und bemaltem Elfenbein. In den Vasen stecken entweder Zweige mit Blättern aus grünem Stein und Blüten bzw. -früchten aus Karneol oder kleine Spielereien. Einzelne Plaketten oder figürliche Arbeiten besitzen ebenfalls einen reich geschnitzten und bemalten Elfenbeinsockel. Die schwarzen Lackpaneele sind eingelassen in einen Rahmen auf jeweils zwei Füßchen zwischen einer geschweiften Zarge, der in rotem Schnitzlack mit Blütenreserven ausgeführt ist. Die Rückseite schwarz lackiert. Die Paneele mit Metallhaken miteinander verbunden.
Der vorliegende Stellschirm steht einerseits in der Tradition der großen Lackparavents, die anlässlich von Geburtstagen und Jubiläen verschenkt wurden, andererseits der holzgerahmten Lackpaneele mit aus verschiedenen Materialien wie Email cloisonné, Stein und organischen Materialien applizierten Darstellungen von Gegenständen des Gelehrtenschreibtischs.
Auf den Paneelen des 18. Jahrhunderts und aus späterer Zeit ergab sich die Möglichkeit, künstlerische Objekte und Sammlungsstücke in einer originellen Weise vorzuführen. Ein Sammler von Jaden, der üblicherweise seine Schätze in Kästchen, Regalen und Etagèren aufbewahrte, konnte seine Kostbarkeiten durch die Anbringung auf Paneele dauerhaft sichtbar machen. Im Empfangszimmer aufgehängt oder zu einem Stellschirm zusammengesetzt und aufgestellt, waren sie für Besucher zugänglich und legten Zeugnis der Kultiviertheit ihres Besitzers ab.
Wie bereits im 18. Jahrhundert üblich, wurden Jadeplaketten und -schnitzarbeiten durch eine Sockelung auf Elfenbeinständer hervorgehoben und veredelt (vgl. Bonhams, London, 15.5.2014, Lot 373). Auf dem vorliegenden Stellschirm verleiht der künstliche Abrieb den Elfenbeinsockeln eine gewollt antike Anmutung. Die Jadearbeiten auf dem Paravent setzen sich zusammen aus rundlichen Plaketten, die möglicherweise aus ruyi-Zeptern stammen, aus Anhängern, kleineren Schreibtischobjekten, Gürtelhaken und kleinen Jadeblüten, die in der Song-Zeit auf Gewänder aufgenäht worden waren — aber vielleicht hier späteren Datums sind. Möglicherweise hat man auch Schnitzarbeiten von älteren Paneelen abgenommen. Solch ein Stellschirm ist ein gutes Beispiel für „Recycling“ und einer erfinderischen Neuverwertung von Kunstgegenständen.
Pro Paneel 183,5 x 41 cm; Gesamtlänge 248 cm
Provenienz
Privatbesitz, Norddeutschland, erworben in den USA im Jahr 1971
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.
A fine jade, ivory and hard-stone-inlaid lacquer screen. Early 20th century, the jade pieces from th
Consisting of six panels, each carved with a square, a large oblong and a round panel of black lacquer, showing vases, display objects and flowering branches. The vases and their stands are made of carved and painted ivory, the bodies of the vases are inlaid with carved jade plaques, some of them rendered in openwork. The vases are filled either with leafy branches with carnelian flowers and fruits respectively, or small gadgets. Other plaques and figurative works are equally displayed on richly carved and painted ivory ornamental stands. The black lacquer panels, set into a frame on two feet between a curved apron, are rendered in carved red lacquer with floral reserves. The reverse is lacquered black. Metal hooks connect the panels to each other.
A screen like this one follows the tradition of large lacquer screens that were given as gifts on the occasion of birthdays and anniversaries, on the one hand, and the wood-framed lacquer panels with representations of objects associated with the scholar's desk, inlaid in various materials such as enamel cloisonné, stone and organic materials, on the other hand.
Old artistic and collector’s objects could be displayed on panels and on screens such as this one in a novel way. A jade collector, who kept his treasures in boxes, shelves and cupboards, could make them permanently visible by mounting his treasures on panels. Hung in reception rooms or displayed on a screen, they were visible to visitors and testified to the owner’s sophistication.
In eighteenth-century panels, individual jade plaques and carvings were enhanced by being mounted on ivory stands (cf. Bonhams, London, 15.5.2014, lot 373). On the present screen the polychromy with artificial abrasion of the ivory socles add to the carvings’ antique appearance. The jade works include round plaques, possibly removed from ruyi sceptres, pendants, small scholar’s desk objects, belt hooks and small jade flowers, which were sewn onto garments in the Song period - and are perhaps of later date. It is also possible that some of the carvings originate from older panels. Such a screen is a fine example of adaptation and an innovative re-use of art objects.
Each panel 183.5 x 41 cm; total length 248 cm
Provenance
Private property, Northern Germany acquired in the United States in 1971
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.
Linda Kieven und Nadine Imhof M.A.
+49 221 925729-19
shipping@lempertz.com
Vorbesichtigung Preview
Köln Cologne
Freitag Juni 14. 10 – 17.30 Uhr
Samstag/Sonntag 15./16. Juni 11 – 16.00 Uhr
Montag Juni17. 10 – 17.30 Uhr
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.
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Stellschirm. Holz, Lack, Jade- sowie Stein- und bemalte Elfenbeineinlagen. Frühes 20. Jh. Die Jadear
6-tlg. Jedes Paneel besteht aus einem viereckigen, einem großen länglichen und einem runden Feld aus schwarzem Lack, dekoriert mit Vasen, Schauobjekten und Blütenzweigen. Die Vasen sind mit teilweise durchbrochen geschnitzten Jadeplaketten eingelegt und Korpus und Ziersockel bestehen aus geschnitztem und bemaltem Elfenbein. In den Vasen stecken entweder Zweige mit Blättern aus grünem Stein und Blüten bzw. -früchten aus Karneol oder kleine Spielereien. Einzelne Plaketten oder figürliche Arbeiten besitzen ebenfalls einen reich geschnitzten und bemalten Elfenbeinsockel. Die schwarzen Lackpaneele sind eingelassen in einen Rahmen auf jeweils zwei Füßchen zwischen einer geschweiften Zarge, der in rotem Schnitzlack mit Blütenreserven ausgeführt ist. Die Rückseite schwarz lackiert. Die Paneele mit Metallhaken miteinander verbunden.
Der vorliegende Stellschirm steht einerseits in der Tradition der großen Lackparavents, die anlässlich von Geburtstagen und Jubiläen verschenkt wurden, andererseits der holzgerahmten Lackpaneele mit aus verschiedenen Materialien wie Email cloisonné, Stein und organischen Materialien applizierten Darstellungen von Gegenständen des Gelehrtenschreibtischs.
Auf den Paneelen des 18. Jahrhunderts und aus späterer Zeit ergab sich die Möglichkeit, künstlerische Objekte und Sammlungsstücke in einer originellen Weise vorzuführen. Ein Sammler von Jaden, der üblicherweise seine Schätze in Kästchen, Regalen und Etagèren aufbewahrte, konnte seine Kostbarkeiten durch die Anbringung auf Paneele dauerhaft sichtbar machen. Im Empfangszimmer aufgehängt oder zu einem Stellschirm zusammengesetzt und aufgestellt, waren sie für Besucher zugänglich und legten Zeugnis der Kultiviertheit ihres Besitzers ab.
Wie bereits im 18. Jahrhundert üblich, wurden Jadeplaketten und -schnitzarbeiten durch eine Sockelung auf Elfenbeinständer hervorgehoben und veredelt (vgl. Bonhams, London, 15.5.2014, Lot 373). Auf dem vorliegenden Stellschirm verleiht der künstliche Abrieb den Elfenbeinsockeln eine gewollt antike Anmutung. Die Jadearbeiten auf dem Paravent setzen sich zusammen aus rundlichen Plaketten, die möglicherweise aus ruyi-Zeptern stammen, aus Anhängern, kleineren Schreibtischobjekten, Gürtelhaken und kleinen Jadeblüten, die in der Song-Zeit auf Gewänder aufgenäht worden waren — aber vielleicht hier späteren Datums sind. Möglicherweise hat man auch Schnitzarbeiten von älteren Paneelen abgenommen. Solch ein Stellschirm ist ein gutes Beispiel für „Recycling“ und einer erfinderischen Neuverwertung von Kunstgegenständen.
Pro Paneel 183,5 x 41 cm; Gesamtlänge 248 cm
Provenienz
Privatbesitz, Norddeutschland, erworben in den USA im Jahr 1971
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.
A fine jade, ivory and hard-stone-inlaid lacquer screen. Early 20th century, the jade pieces from th
Consisting of six panels, each carved with a square, a large oblong and a round panel of black lacquer, showing vases, display objects and flowering branches. The vases and their stands are made of carved and painted ivory, the bodies of the vases are inlaid with carved jade plaques, some of them rendered in openwork. The vases are filled either with leafy branches with carnelian flowers and fruits respectively, or small gadgets. Other plaques and figurative works are equally displayed on richly carved and painted ivory ornamental stands. The black lacquer panels, set into a frame on two feet between a curved apron, are rendered in carved red lacquer with floral reserves. The reverse is lacquered black. Metal hooks connect the panels to each other.
A screen like this one follows the tradition of large lacquer screens that were given as gifts on the occasion of birthdays and anniversaries, on the one hand, and the wood-framed lacquer panels with representations of objects associated with the scholar's desk, inlaid in various materials such as enamel cloisonné, stone and organic materials, on the other hand.
Old artistic and collector’s objects could be displayed on panels and on screens such as this one in a novel way. A jade collector, who kept his treasures in boxes, shelves and cupboards, could make them permanently visible by mounting his treasures on panels. Hung in reception rooms or displayed on a screen, they were visible to visitors and testified to the owner’s sophistication.
In eighteenth-century panels, individual jade plaques and carvings were enhanced by being mounted on ivory stands (cf. Bonhams, London, 15.5.2014, lot 373). On the present screen the polychromy with artificial abrasion of the ivory socles add to the carvings’ antique appearance. The jade works include round plaques, possibly removed from ruyi sceptres, pendants, small scholar’s desk objects, belt hooks and small jade flowers, which were sewn onto garments in the Song period - and are perhaps of later date. It is also possible that some of the carvings originate from older panels. Such a screen is a fine example of adaptation and an innovative re-use of art objects.
Each panel 183.5 x 41 cm; total length 248 cm
Provenance
Private property, Northern Germany acquired in the United States in 1971
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.
Linda Kieven und Nadine Imhof M.A.
+49 221 925729-19
shipping@lempertz.com
Vorbesichtigung Preview
Köln Cologne
Freitag Juni 14. 10 – 17.30 Uhr
Samstag/Sonntag 15./16. Juni 11 – 16.00 Uhr
Montag Juni17. 10 – 17.30 Uhr
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.