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Seltene frühe Ausformung des betrunkenen Fischers

In Kunstgewerbe

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Seltene frühe Ausformung des betrunkenen Fischers
Porzellan, farbiger Aufglasurdekor, Goldakzent. Gebückt und unsicher stehende Männerfigur mit Fischen in beiden Händen. Der Mund geöffnet, auf dem Kopf eine blaue Mütze mit gelbem Aufschlag. Gekleidet in ein weißes zerrissenes Hemd mit einem goldenen Knopf oben, darüber eine eisenrote Jacke mit gelbem Futter, dazu graue Hosen mit gelbem Aufschlag. Unglasierter, gelochter und brandgerissener Boden mit schwach erkennbarer Blaumarke Schwerter. Vorderer unterer Teil der Reuse abgebrochen, mit Resten einer älteren Restaurierung, der Fisch in der linken Hand wieder angefügt. H 18 cm.
Meissen, das Modell von Johann Joachim Kaendler, Dezember 1738, die Ausformung zeitnah.

Ulrich Pietsch transkribierte für die Publikation von 2002 erstmals komplett die im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden lagernden Arbeitsberichte Kaendlers. Er trug damit einer zu einer erheblich erleichterten Identifikation der Schöpfungen des Bildhauers bei. Im Bericht der Feierabend-Arbeiten vom Dezember 1738 ist diese Figur in den entscheidenden Details genauestens beschrieben: "Ein Fischer mit aufgewickelten Bein Kleidern, die Fische so er gefangen, trägt er theils in seinem Busen, Schubsacken und Händen, auf dem Rücken hat er einen Kober, worin Krebße, welches alles zu sehen, und neben sich hat er ein Fisch Reißer liegen."
Diese Figur des Fischers weist all das auf: Die Fischköpfe, die in Brusthöhe aus dem Hemd ragen, der Fisch im Hosenschlitz, die Korbtasche mit dem Hummer auf dem Rücken und die Fischreuse, die, zwar beschädigt, aber vorhanden ist. Die Darstellung verbildlicht den Zustand der Trunkenheit in seltenem Realismus. Dennoch war sie erfolgreich. Die Meissner Manufaktur produzierte Wiederauflagen. Mit jeder Überarbeitung des abgenutzten vorherigen Modells gingen Details verloren. Somit kennen wir heute einige ebenfalls zeitnahe Ausformungen, die diesen Fischer in zwar gleicher Körperhaltung, wenn auch mit deutlich reduziertem Fischbestand und ohne Reuse zeigen.

Provenienz
Rheinische Privatsammlung.

Literatur
Vgl. Sigalas/Chilton (Hg), All Walks of Life. A Journey with the Alan Shimmerman Collection, Toronto-Stuttgart 2022, Kat. Nr. 20.
Vgl. Kunze-Köllensperger, Collection Franz E. Burda. Meissen. Figuren, Dosen und Tafelgerät aus dem 18. Jahrhundert, 1997, S. 145, Kat. Nr. 76.
S.a. Pietsch, Die Arbeitsberichte des Meissener Porzellanmodelleurs Johann Joachim Kaendler 1706 - 1775, Leipzig 2002, S. 59.
A very rare, early Meissen porcelain figure of a drunken fisherman
Depicting a stooped male figure standing unsteadily, holding fish in both hands. His mouth open, a blue cap with yellow lapels on his head. Dressed in a torn white shirt with a golden button at the top, an iron-red jacket with yellow lining, and grey trousers with yellow lapels. Unglazed, hollow base with firing cracks and faint blue crossed swords mark. The lower front part of the cage broken off, with remnants of an older restoration, the fish in the left hand reattached. H 18 cm.
Model by Johann Joachim Kaendler, December 1738, produced soon after.

For his 2002 publication, Ulrich Pietsch transcribed Kaendler's workshop reports, which are stored in the Saxon Main State Archives in Dresden, for the first time. In doing so, he made it much simpler to identify the sculptor's creations. In the report of the evening works from December 1738, this figure is described in precise detail: ‘A fisherman with rolled up trousers, he carries the fish he has caught partly in his bosom, in sacks and his hands, on his back he has a basket with crabs in it, all of which can be seen, and next to him he has a fish trap.’
This figure of a fisherman features all of the recorded details: The fish heads sticking out of the shirt at chest height, the fish in the trouser fly, the basket with the lobsters on his back and the fish trap, which, although damaged, is still extant. The depiction illustrates the state of drunkenness with remarkable realism. Nevertheless, it was a successful design. The Meissen manufactory produced many new editions. With each revision of the previous, worn-out model, details were lost. As a result, we now know of several contemporary examples that show this fisherman in the same posture, albeit with a significantly reduced stock of fish and without the fish trap.

Provenance
Rhenish private collection.

Literature
Cf. Sigalas/Chilton (eds.), All Walks of Life. A Journey with the Alan Shimmerman Collection, Toronto-Stuttgart 2022, cat. no. 20.
Cf. Kunze-Köllensperger, Collection Franz E. Burda. Meissen. Figuren, Dosen und Tafelgerät aus dem 18. Jahrhundert, 1997, p. 145, cat. no. 76.

See also Pietsch, Die Arbeitsberichte des Meissener Porzellanmodelleurs Johann Joachim Kaendler 1706 - 1775, Leipzig 2002, p. 59.
Seltene frühe Ausformung des betrunkenen Fischers
Porzellan, farbiger Aufglasurdekor, Goldakzent. Gebückt und unsicher stehende Männerfigur mit Fischen in beiden Händen. Der Mund geöffnet, auf dem Kopf eine blaue Mütze mit gelbem Aufschlag. Gekleidet in ein weißes zerrissenes Hemd mit einem goldenen Knopf oben, darüber eine eisenrote Jacke mit gelbem Futter, dazu graue Hosen mit gelbem Aufschlag. Unglasierter, gelochter und brandgerissener Boden mit schwach erkennbarer Blaumarke Schwerter. Vorderer unterer Teil der Reuse abgebrochen, mit Resten einer älteren Restaurierung, der Fisch in der linken Hand wieder angefügt. H 18 cm.
Meissen, das Modell von Johann Joachim Kaendler, Dezember 1738, die Ausformung zeitnah.

Ulrich Pietsch transkribierte für die Publikation von 2002 erstmals komplett die im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden lagernden Arbeitsberichte Kaendlers. Er trug damit einer zu einer erheblich erleichterten Identifikation der Schöpfungen des Bildhauers bei. Im Bericht der Feierabend-Arbeiten vom Dezember 1738 ist diese Figur in den entscheidenden Details genauestens beschrieben: "Ein Fischer mit aufgewickelten Bein Kleidern, die Fische so er gefangen, trägt er theils in seinem Busen, Schubsacken und Händen, auf dem Rücken hat er einen Kober, worin Krebße, welches alles zu sehen, und neben sich hat er ein Fisch Reißer liegen."
Diese Figur des Fischers weist all das auf: Die Fischköpfe, die in Brusthöhe aus dem Hemd ragen, der Fisch im Hosenschlitz, die Korbtasche mit dem Hummer auf dem Rücken und die Fischreuse, die, zwar beschädigt, aber vorhanden ist. Die Darstellung verbildlicht den Zustand der Trunkenheit in seltenem Realismus. Dennoch war sie erfolgreich. Die Meissner Manufaktur produzierte Wiederauflagen. Mit jeder Überarbeitung des abgenutzten vorherigen Modells gingen Details verloren. Somit kennen wir heute einige ebenfalls zeitnahe Ausformungen, die diesen Fischer in zwar gleicher Körperhaltung, wenn auch mit deutlich reduziertem Fischbestand und ohne Reuse zeigen.

Provenienz
Rheinische Privatsammlung.

Literatur
Vgl. Sigalas/Chilton (Hg), All Walks of Life. A Journey with the Alan Shimmerman Collection, Toronto-Stuttgart 2022, Kat. Nr. 20.
Vgl. Kunze-Köllensperger, Collection Franz E. Burda. Meissen. Figuren, Dosen und Tafelgerät aus dem 18. Jahrhundert, 1997, S. 145, Kat. Nr. 76.
S.a. Pietsch, Die Arbeitsberichte des Meissener Porzellanmodelleurs Johann Joachim Kaendler 1706 - 1775, Leipzig 2002, S. 59.
A very rare, early Meissen porcelain figure of a drunken fisherman
Depicting a stooped male figure standing unsteadily, holding fish in both hands. His mouth open, a blue cap with yellow lapels on his head. Dressed in a torn white shirt with a golden button at the top, an iron-red jacket with yellow lining, and grey trousers with yellow lapels. Unglazed, hollow base with firing cracks and faint blue crossed swords mark. The lower front part of the cage broken off, with remnants of an older restoration, the fish in the left hand reattached. H 18 cm.
Model by Johann Joachim Kaendler, December 1738, produced soon after.

For his 2002 publication, Ulrich Pietsch transcribed Kaendler's workshop reports, which are stored in the Saxon Main State Archives in Dresden, for the first time. In doing so, he made it much simpler to identify the sculptor's creations. In the report of the evening works from December 1738, this figure is described in precise detail: ‘A fisherman with rolled up trousers, he carries the fish he has caught partly in his bosom, in sacks and his hands, on his back he has a basket with crabs in it, all of which can be seen, and next to him he has a fish trap.’
This figure of a fisherman features all of the recorded details: The fish heads sticking out of the shirt at chest height, the fish in the trouser fly, the basket with the lobsters on his back and the fish trap, which, although damaged, is still extant. The depiction illustrates the state of drunkenness with remarkable realism. Nevertheless, it was a successful design. The Meissen manufactory produced many new editions. With each revision of the previous, worn-out model, details were lost. As a result, we now know of several contemporary examples that show this fisherman in the same posture, albeit with a significantly reduced stock of fish and without the fish trap.

Provenance
Rhenish private collection.

Literature
Cf. Sigalas/Chilton (eds.), All Walks of Life. A Journey with the Alan Shimmerman Collection, Toronto-Stuttgart 2022, cat. no. 20.
Cf. Kunze-Köllensperger, Collection Franz E. Burda. Meissen. Figuren, Dosen und Tafelgerät aus dem 18. Jahrhundert, 1997, p. 145, cat. no. 76.

See also Pietsch, Die Arbeitsberichte des Meissener Porzellanmodelleurs Johann Joachim Kaendler 1706 - 1775, Leipzig 2002, p. 59.

Kunstgewerbe

Auktionsdatum
Lose: 184
Lose: 172
Lose: 176
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

AuktionKöln
Freitag 16. Mai 2025

10 Uhr | LOT 300 – 483 Silber
14 Uhr | LOT 484 – 655 Kunstkammer Die Sammlung L. Teil IIVorbesichtigungKÖLN

Samstag 10. Mai |
Vernissage 11 - 16 Uhr

Sonntag 11. Mai | 11 – 16 Uhr
Montag 12. Mai | 10 – 17.30 Uhr
Dienstag 13. Mai | 10 – 17.30 Uhr
Mittwoch 14. Mai | 10 – 17.30 Uhr

MÜNCHEN (in Auswahl)

Dienstag 6. Mai | 10 – 17 Uhr
Mittwoch 7. Mai | 10 – 17 Uhr

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffent- lich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteige- rungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und ent- sprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbar- ten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Ex- perten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig er- wähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungs- zustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflich- tet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche in- nerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeb- lich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inan- spruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dau- er von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechts- grund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig er- teilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrläs- sig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lem- pertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Inter- net abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwen- dung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG er- folgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, ent- scheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum verein- barten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Ge-

bote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahr- lässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag un- ter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages ge- hen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/ Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatz- steuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätz- lich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem 1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitglieds- staat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die um- satzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmer- nachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschrei- bung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmit- telbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung kön- nen zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat be- rechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufver- trages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wieder- holten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) fin- det keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise un- wirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

 

Vollständige AGBs

Stichworte: Meissen, Dresden, Ceramics Manufacturers / Genre