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Paar museale Reliefs

In Kunstgewerbe

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Paar museale Reliefs
Silber, teilweise vergoldet. Aus einem Tazzenpaar. Runde, leicht aufgewölbte Plaques mit profiliertem Rand. Die eine mit einer getriebenen und äußerst fein ziselierten, vielfigurigen Darstellung von Bauern bei der Getreideernte, beobachtet von einem adeligen Herrn zu Pferd; ihr Gegenstück zeigt denselben Adelsherrn beim Betrachten von Weinbauern bei verschiedenen Verrichtungen der Lese. Unterseitig kurze zentrale Schrauben zum Einsetzen in eine Tazza. Alte Papieretiketten mit handschriftlichem Inventarvermerk "No. 13153, 2 Stck. lnnn (?) / S. Gessner". Ungemarkt. Durchmesser 12,5 cm, Gewicht 66 und 72 g.
Wohl Niederlande um 1600, nach Vorlagen von Hans Jamnitzer.

Das vorgestellte Plakettenpaar zeigt, beispielsweise bei der Darstellung der Sonne und der Bäume etc., bemerkenswerte Ähnlichkeiten mit Entwürfen der Nürnberger Silberschmiede Jonas Silber (um 1572 - 1588) und Hans Jamnitzer (um 1561 - 1603), deren Plaketten zu Beginn des 17. Jahrhunderts in ganz Europa verbreitet waren. Details der Darstellungen wurden noch lange von anderen Silberschmieden für deren Entwürfe übernommen.

Die hier dargestellten Adelsherren zu Pferd tragen Mühlsteinkragen, wie sie vor allem in den südlichen und nördlichen Niederlanden ab 1580 bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts in Mode waren und uns u. a. bei Porträtgemälden, etwa bei Rubens und Jordaens, begegnen.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Zuschreibung an einen niederländischen Meister um 1600 sinnvoll, der Motive aus früheren deutschen Plaketten übernommen hat, vgl. dazu auch J. W. Frederiks, Dutch Silver, Band I, Embossed Plaquettes Tazze and Dishes from the Renaissance until the End of the Eighteenth Century, Den Haag 1952, S. 48, Abb.28.

Wir bedanken uns bei Prof. Dr. Johan ter Molen, Apeldoorn, für freundliche Auskünfte.

Provenienz
Italienische Privatsammlung.

Literatur
Vgl. Nürnberger Reliefs im Kat. Wenzel Jamnitzer und die Nürnberger Goldschmiedekunst 1500 - 1700, München 1985, S. 430 ff. Ein Relief Hans Jamnitzers in der Sammlung des Bayerischen Nationalmuseums, abgebildet im Kat. GNM 2007, Nr. 130. Vgl. auch dem Meister zugeschriebene Reliefs bei Weber, Deutsche, niederländische und französische Renaissanceplaketten, München 1975, Nr. 272, 275. Eine dem Nürnberger Silberschmied Jonas Silber zugeschriebene Plakette mit Darstellung des Parnass abgebildet ebd. Nr. 299.
A pair of museum-quality parcel-gilt silver reliefs
From a pair of tazzas. Round, slightly convex plaques with moulded rims. One with an extremely finely chased, multi-figure repoussé depiction of farmers harvesting grain, observed by a nobleman on horseback; its counterpart shows the same nobleman observing winegrowers carrying out various harvesting tasks. Short central screws on the underside for insertion into a tazza. Old paper labels with handwritten inventory note ‘No. 13153, 2 pcs. lnnn (?) / S. Gessner’. Diameter 12.5 cm, weight 66 and 72 g.
Unmarked, attributed to Netherlands, around 1600, after designs by Hans Jamnitzer.

This pair of plaques shows remarkable similarities with designs by the Nuremberg silversmiths Jonas Silber (around 1572 - 1588) and Hans Jamnitzer (around 1561 - 1603), whose plaques were widespread throughout Europe at the beginning of the 17th century. Details of the depictions were adopted by other silversmiths in their designs for many years to come.

The nobleman on horseback depicted here is wearing a millstone collar, which was particularly fashionable in the southern and northern Netherlands from 1580 until the beginning of the 17th century. We encounter them, for example, in portrait paintings by Rubens and Jordaens.

Against this background, an attribution to a Dutch master around 1600, who adopted motifs from earlier German plaques, seems plausible cf. also J. W. Frederiks, Dutch Silver, vol. I, Embossed Plaquettes Tazze and Dishes from the Renaissance until the End of the Eighteenth Century, The Hague 1952, p. 48, fig. 28.

We would like to thank Prof. Dr. Johan ter Molen, Apeldoorn, for his kind support in cataloguing this lot.

Provenance
Italian private collection.

Literature
Cf. Nuremberg reliefs in cat. Wenzel Jamnitzer und die Nürnberger Goldschmiedekunst 1500 - 1700, Munich 1985, p. 430 ff. A relief by Hans Jamnitzer in the collection of the Bayerisches Nationalmuseum, illustrated in cat. Cf. also reliefs attributed to the master in Weber, Deutsche, niederländische und französische Renaissanceplaketten, Munich 1975, nos. 272, 275. A plaque with a depiction of Parnassus attributed to the Nuremberg silversmith Jonas Silber, ibid. no. 299.
Paar museale Reliefs
Silber, teilweise vergoldet. Aus einem Tazzenpaar. Runde, leicht aufgewölbte Plaques mit profiliertem Rand. Die eine mit einer getriebenen und äußerst fein ziselierten, vielfigurigen Darstellung von Bauern bei der Getreideernte, beobachtet von einem adeligen Herrn zu Pferd; ihr Gegenstück zeigt denselben Adelsherrn beim Betrachten von Weinbauern bei verschiedenen Verrichtungen der Lese. Unterseitig kurze zentrale Schrauben zum Einsetzen in eine Tazza. Alte Papieretiketten mit handschriftlichem Inventarvermerk "No. 13153, 2 Stck. lnnn (?) / S. Gessner". Ungemarkt. Durchmesser 12,5 cm, Gewicht 66 und 72 g.
Wohl Niederlande um 1600, nach Vorlagen von Hans Jamnitzer.

Das vorgestellte Plakettenpaar zeigt, beispielsweise bei der Darstellung der Sonne und der Bäume etc., bemerkenswerte Ähnlichkeiten mit Entwürfen der Nürnberger Silberschmiede Jonas Silber (um 1572 - 1588) und Hans Jamnitzer (um 1561 - 1603), deren Plaketten zu Beginn des 17. Jahrhunderts in ganz Europa verbreitet waren. Details der Darstellungen wurden noch lange von anderen Silberschmieden für deren Entwürfe übernommen.

Die hier dargestellten Adelsherren zu Pferd tragen Mühlsteinkragen, wie sie vor allem in den südlichen und nördlichen Niederlanden ab 1580 bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts in Mode waren und uns u. a. bei Porträtgemälden, etwa bei Rubens und Jordaens, begegnen.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Zuschreibung an einen niederländischen Meister um 1600 sinnvoll, der Motive aus früheren deutschen Plaketten übernommen hat, vgl. dazu auch J. W. Frederiks, Dutch Silver, Band I, Embossed Plaquettes Tazze and Dishes from the Renaissance until the End of the Eighteenth Century, Den Haag 1952, S. 48, Abb.28.

Wir bedanken uns bei Prof. Dr. Johan ter Molen, Apeldoorn, für freundliche Auskünfte.

Provenienz
Italienische Privatsammlung.

Literatur
Vgl. Nürnberger Reliefs im Kat. Wenzel Jamnitzer und die Nürnberger Goldschmiedekunst 1500 - 1700, München 1985, S. 430 ff. Ein Relief Hans Jamnitzers in der Sammlung des Bayerischen Nationalmuseums, abgebildet im Kat. GNM 2007, Nr. 130. Vgl. auch dem Meister zugeschriebene Reliefs bei Weber, Deutsche, niederländische und französische Renaissanceplaketten, München 1975, Nr. 272, 275. Eine dem Nürnberger Silberschmied Jonas Silber zugeschriebene Plakette mit Darstellung des Parnass abgebildet ebd. Nr. 299.
A pair of museum-quality parcel-gilt silver reliefs
From a pair of tazzas. Round, slightly convex plaques with moulded rims. One with an extremely finely chased, multi-figure repoussé depiction of farmers harvesting grain, observed by a nobleman on horseback; its counterpart shows the same nobleman observing winegrowers carrying out various harvesting tasks. Short central screws on the underside for insertion into a tazza. Old paper labels with handwritten inventory note ‘No. 13153, 2 pcs. lnnn (?) / S. Gessner’. Diameter 12.5 cm, weight 66 and 72 g.
Unmarked, attributed to Netherlands, around 1600, after designs by Hans Jamnitzer.

This pair of plaques shows remarkable similarities with designs by the Nuremberg silversmiths Jonas Silber (around 1572 - 1588) and Hans Jamnitzer (around 1561 - 1603), whose plaques were widespread throughout Europe at the beginning of the 17th century. Details of the depictions were adopted by other silversmiths in their designs for many years to come.

The nobleman on horseback depicted here is wearing a millstone collar, which was particularly fashionable in the southern and northern Netherlands from 1580 until the beginning of the 17th century. We encounter them, for example, in portrait paintings by Rubens and Jordaens.

Against this background, an attribution to a Dutch master around 1600, who adopted motifs from earlier German plaques, seems plausible cf. also J. W. Frederiks, Dutch Silver, vol. I, Embossed Plaquettes Tazze and Dishes from the Renaissance until the End of the Eighteenth Century, The Hague 1952, p. 48, fig. 28.

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Provenance
Italian private collection.

Literature
Cf. Nuremberg reliefs in cat. Wenzel Jamnitzer und die Nürnberger Goldschmiedekunst 1500 - 1700, Munich 1985, p. 430 ff. A relief by Hans Jamnitzer in the collection of the Bayerisches Nationalmuseum, illustrated in cat. Cf. also reliefs attributed to the master in Weber, Deutsche, niederländische und französische Renaissanceplaketten, Munich 1975, nos. 272, 275. A plaque with a depiction of Parnassus attributed to the Nuremberg silversmith Jonas Silber, ibid. no. 299.

Kunstgewerbe

Auktionsdatum
Lose: 184
Lose: 172
Lose: 176
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

AuktionKöln
Freitag 16. Mai 2025

10 Uhr | LOT 300 – 483 Silber
14 Uhr | LOT 484 – 655 Kunstkammer Die Sammlung L. Teil IIVorbesichtigungKÖLN

Samstag 10. Mai |
Vernissage 11 - 16 Uhr

Sonntag 11. Mai | 11 – 16 Uhr
Montag 12. Mai | 10 – 17.30 Uhr
Dienstag 13. Mai | 10 – 17.30 Uhr
Mittwoch 14. Mai | 10 – 17.30 Uhr

MÜNCHEN (in Auswahl)

Dienstag 6. Mai | 10 – 17 Uhr
Mittwoch 7. Mai | 10 – 17 Uhr

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffent- lich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteige- rungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und ent- sprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbar- ten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Ex- perten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig er- wähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungs- zustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflich- tet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche in- nerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeb- lich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inan- spruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dau- er von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechts- grund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig er- teilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrläs- sig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lem- pertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Inter- net abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwen- dung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG er- folgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, ent- scheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum verein- barten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Ge-

bote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahr- lässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag un- ter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages ge- hen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/ Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatz- steuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätz- lich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem 1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitglieds- staat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die um- satzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmer- nachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschrei- bung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmit- telbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung kön- nen zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat be- rechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufver- trages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wieder- holten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) fin- det keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise un- wirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

 

Vollständige AGBs

Stichworte: Gericht, Tazza