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305

Renaissance-Schiffspokal, aus dem 'Regensburger Silberfund'

In Kunstgewerbe

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Renaissance-Schiffspokal, aus dem 'Regensburger Silberfund'
Silber, vergoldet, Reste originaler Polychromie. Breiter Standring und aufgewölbter Fuß mit getriebenen Wellen und Fabelwesen. Der schlanke Schaft mit Volutenspangen und Zierblattwerk. Der spitz zulaufende Schiffskörper mit umlaufendem graviertem Rankenfries. Auf dem hinteren Deck drei stehende Seeleute, zwei Gewehre haltend, der dritte eine Fahne schwenkend. Der hohe zentrale Mast mit geblähtem Segel und Ausguck; eine wehende Flagge als Bekrönung. Originale Takelage aus Silberdraht, in den Wanten zwei kletternde Matrosen. Marken: BZ Nürnberg für 1609 - 1629, MZ Tobias Wolff (1604 - 1623, GNM Nr. BZ13, 989), Tremolierstich. H 41 cm, Gewicht 381 g.
Nürnberg, Tobias Wolff, 1609 -1623.

Am 26. Februar 1869 machten Handwerker beim Abbruch des Regensburger Patrizierhauses "Am Rudererbrunnen" einen Aufsehen erregenden Fund: Unter den Stufen einer Treppe kam eine versiegelte Holztruhe mit kostbaren Silberobjekten der Renaissance zum Vorschein, die der Kaufmann Georg Hoffmann, ein Vorbesitzer des Hauses, um 1630 in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges dort deponiert hatte. Neben einigen Dokumenten, Löffeln und Gürtelketten fanden sich, sorgfältig in Papier eingeschlagen, 20 vergoldete Trinkgefäße von allerhöchster Qualität.
Darunter Akelei- und Traubenpokale, Deckelhumpen und Becher - und der hier vorgestellte Schiffspokal aus der Werkstatt des Nürnberger Meisters Tobias Wolff, tätig um 1604 - 1623.

Die Nachricht über den Fund verbreitete sich schnell in Deutschland und dem europäischen Ausland – und der 'Regensburger Silberfund' beherrschte für Wochen die Zeitungsmeldungen. Der Silberschatz wurde von zwei Kunsthistorikern erfasst und inventarisiert, großformatige Albuminabzüge der einzelnen Objekte wurden für 30 Kreuzer das Stück verkauft und eine zehntägige Ausstellung des Silberschatzes im Regensburger Rathaus zählte mehr als 5.400 zahlende Besucher.

Der Eigentümer des inzwischen abgetragenen Patrizierhauses verkaufte den gesamten Fund im darauffolgenden Jahr an den Leipziger Sammler Eugen Felix, aus dessen Besitz verschiedene Stücke mehr als zehn Jahre später auf den Kunstmarkt gelangten. Ein früher Regensburger Doppelpokal, ein Augsburger Deckelhumpen und ein Jungfrauenbecher befinden sich heute in der Sammlung des Metropolitan Museum of Art, New York.
Ein umfangreicher Teil der Sammlung kam 1886 bei J. M. Herberle (H. Lempertz Söhne) in Köln zur Versteigerung – darunter, damals mit der Lotnummer 426, auch der Nürnberger Schiffspokal, der nun erneut bei Lempertz zum Aufruf kommt.
Im Inventar von 1869 ist er unter Nummer 5 aufgeführt:
„Eine Tafelzierde in Form einer Goélette (Segelschiff) mit geschwellten Segeln und Schiffstauen, darin bewaffnete Bemannung, stellenweise emaillirt (…)“
Die frühen Photographien aus dem Entdeckungsjahr erlauben eine eindeutige Identifizierung des Pokals, den die britische Kunsthistorikerin Prof. Allison Stielau vom Londoner University College erst in jüngerer Vergangenheit dem 'Regensburger Silberfund' zuordnen konnte.
Schiffspokale und andere Scherzgefäße in Verbindung mit exzessiven Trinkgelagen feierten im 17. Jahrhundert einen Höhepunkt in ihrer Verbreitung und Beliebtheit. Der Wismarer Pastor Michael Freud (1621 - 1692) empört sich 1682 über die exzessiven Trinkgelage: "Die Welt-Kinder und Sauff-Helden heutiges Tags sauffen auß Schiffen, Windmühlen ... Affen, Pfaffen ... Bären, Löwen ... und anderen ungewöhnlichen, bißweilen ungeheuren Trinckgeschirren, die der Teuffel erdacht hat mit großem Missfallen Gottes im Himmel; gerad, als wann sich die Narren sonst nicht könnten vollsauffen auß gebräuchlichen Gefäßen." (Michael Freud, Antimonomaxia, Frankfurt am Main 1682, S. 460).

Provenienz
Slg. Eugen Felix; verst. Heberle Köln, 25. Okt. 1886, Lot 426; (...), Kunsthandel Neuse, Bremen; Slg. Alexis Gregory; New York; deutsche Privatsammlung.

Ausstellungen
Schätze Deutscher Goldschmiedekunst von 1500 bis 1920, Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg 1992, Kat. Nr. 39, mit Abb.; Traumschiffe der Renaissance, Schiffspokale und Seefahrt um 1600, Bayerisches Nationalmuseum, München 2024, Kat. Nr. 7, Abb. 11.

Literatur
Vgl. Allison Stielau, The 1869 Regensburger Silberfund: A Seventeenth-Century Hoard of Silver, in: Metropolitan Museum Journal, Heft 58, New York 2022, S. 33 ff. Zum Meister Tobias Wolff vgl. zwei Turbanschneckenpokale in der Sammlung des Grünen Gewölbes, abgebildet im Kat. Goldschmiedekunst im Grünen Gewölbe, Band II, Dresden 2024, Nr. 48, 49.
Zum Typus vgl. auch Kat. Wenzel Jamnitzer und die Nürnberger Goldschmiedekunst 1500 - 1700, München 1985, Nr.105, 108.
A Nuremberg Renaissance silver gilt nef, from the 'Regensburger Silberfund'
Broad basal ring and domed foot with embossed waves and mythical creatures. The slender shaft with scroll brackets and decorative foliage. The tapered hull with a surrounding engraved vine frieze. Three standing sailors on the rear deck, two holding rifles, the third waving a flag. The high central mast with billowing sail and lookout; hoisting a waving flag. Original silver wire rigging, two climbing sailors in the shrouds. Remnants of original polychromy. H 41 cm, weight 381 g.
Marks of Tobias Wolff, 1609 -1623.

On 26th February 1869, craftsmen demolishing a patrician house in Regensburg ‘Am Rudererbrunnen’ made a sensational discovery: A sealed wooden chest containing precious Renaissance silver objects that the merchant Georg Hoffmann, a previous owner of the house, had deposited there around 1630 during the turmoil of the Thirty Years' War, came to light under a staircase. Together with some documents, spoons and chain belts, 20 gilded drinking vessels of the highest quality were discovered there, carefully wrapped in paper.
These included columbine cups and grape goblets, tankards and beakers - and the gilt nef presented here from the workshop of the Nuremberg master Tobias Wolff, who was active around 1604 - 1623.
News of the find quickly spread throughout Germany and other European countries - and the ‘Regensburg silver find’ occupied the headlines for weeks. The silver hoard was recorded and inventoried by two art historians, large-format albumen prints of the individual objects were sold for 30 kreuzer each and a ten-day exhibition of the silver treasure in Regensburg town hall attracted more than 5,400 paying visitors.
The owner of the now demolished patrician house sold the entire find the following year to the Leipzig collector Eugen Felix, from whose possession various pieces found their way onto the art market more than ten years later. An early Regensburg double goblet, an Augsburg tankard and a maiden cup are now in the collection of the Metropolitan Museum of Art, New York.
A large portion of the collection was auctioned by J. M. Herberle (H. Lempertz Söhne) in Cologne in 1886 - including the Nuremberg nef, then lot number 426, which is now being offered again by Lempertz.
In the 1869 inventory it is listed as number 5:
‘A table ornament in the form of a goélette (sailing ship) with billowing sails and rigging, armed crew within, enamelled in places (...)’
The early photographs from the year of discovery allow a clear identification of the goblet, which the British art historian Professor Allison Stielau from University College London was only recently able to attribute to the ‘Regensburg silver find’.
Nefs and other novelty vessels in connection with excessive drinking parties celebrated a peak in popularity in the 17th century. The Wismar pastor Michael Freud (1621 - 1692) was outraged by the excessive drinking parties in 1682: ‘The children of the world and booze heroes of today drink from ships, windmills ... Monkeys, priests ... bears, lions ... and other unusual, sometimes monstrous drinking vessels, which the devil has devised to the great displeasure of God in heaven; as if the fools could not otherwise drink their fill from common vessels.’ (Michael Freud, Antimonomaxia, Frankfurt am Main 1682, p. 460).

Provenance
Eugen Felix Collection; auctioned by Heberle Cologne, 25 Oct. 1886, lot 426; (...), Neuse art dealership, Bremen; Alexis Gregory Collection; New York; German private collection.

Exhibitions
Schätze Deutscher Goldschmiedekunst von 1500 bis 1920, Germanisches Nationalmuseum, Nuremberg 1992, cat. no. 39, with illus.; Traumschiffe der Renaissance, Schiffspokale und Seefahrt um 1600, Bayerisches Nationalmuseum, Munich 2024, cat. no. 7, fig. 11.

Literature
Cf. Allison Stielau, The 1869 Regensburger Silberfund: A Seventeenth-Century Hoard of Silver, in: Metropolitan Museum Journal, vol. 58, New York 2022, pp. 33 ff. On the Master Tobias Wolff, see two turban goblets in the collection of the Green Vault, illustrated in cat. Goldschmiedekunst im Grünen Gewölbe, vol. II, Dresden 2024, nos. 48, 49.
On the type, cf. also cat. Wenzel Jamnitzer und die Nürnberger Goldschmiedekunst 1500 - 1700, Munich 1985, nos. 105, 108.
Renaissance-Schiffspokal, aus dem 'Regensburger Silberfund'
Silber, vergoldet, Reste originaler Polychromie. Breiter Standring und aufgewölbter Fuß mit getriebenen Wellen und Fabelwesen. Der schlanke Schaft mit Volutenspangen und Zierblattwerk. Der spitz zulaufende Schiffskörper mit umlaufendem graviertem Rankenfries. Auf dem hinteren Deck drei stehende Seeleute, zwei Gewehre haltend, der dritte eine Fahne schwenkend. Der hohe zentrale Mast mit geblähtem Segel und Ausguck; eine wehende Flagge als Bekrönung. Originale Takelage aus Silberdraht, in den Wanten zwei kletternde Matrosen. Marken: BZ Nürnberg für 1609 - 1629, MZ Tobias Wolff (1604 - 1623, GNM Nr. BZ13, 989), Tremolierstich. H 41 cm, Gewicht 381 g.
Nürnberg, Tobias Wolff, 1609 -1623.

Am 26. Februar 1869 machten Handwerker beim Abbruch des Regensburger Patrizierhauses "Am Rudererbrunnen" einen Aufsehen erregenden Fund: Unter den Stufen einer Treppe kam eine versiegelte Holztruhe mit kostbaren Silberobjekten der Renaissance zum Vorschein, die der Kaufmann Georg Hoffmann, ein Vorbesitzer des Hauses, um 1630 in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges dort deponiert hatte. Neben einigen Dokumenten, Löffeln und Gürtelketten fanden sich, sorgfältig in Papier eingeschlagen, 20 vergoldete Trinkgefäße von allerhöchster Qualität.
Darunter Akelei- und Traubenpokale, Deckelhumpen und Becher - und der hier vorgestellte Schiffspokal aus der Werkstatt des Nürnberger Meisters Tobias Wolff, tätig um 1604 - 1623.

Die Nachricht über den Fund verbreitete sich schnell in Deutschland und dem europäischen Ausland – und der 'Regensburger Silberfund' beherrschte für Wochen die Zeitungsmeldungen. Der Silberschatz wurde von zwei Kunsthistorikern erfasst und inventarisiert, großformatige Albuminabzüge der einzelnen Objekte wurden für 30 Kreuzer das Stück verkauft und eine zehntägige Ausstellung des Silberschatzes im Regensburger Rathaus zählte mehr als 5.400 zahlende Besucher.

Der Eigentümer des inzwischen abgetragenen Patrizierhauses verkaufte den gesamten Fund im darauffolgenden Jahr an den Leipziger Sammler Eugen Felix, aus dessen Besitz verschiedene Stücke mehr als zehn Jahre später auf den Kunstmarkt gelangten. Ein früher Regensburger Doppelpokal, ein Augsburger Deckelhumpen und ein Jungfrauenbecher befinden sich heute in der Sammlung des Metropolitan Museum of Art, New York.
Ein umfangreicher Teil der Sammlung kam 1886 bei J. M. Herberle (H. Lempertz Söhne) in Köln zur Versteigerung – darunter, damals mit der Lotnummer 426, auch der Nürnberger Schiffspokal, der nun erneut bei Lempertz zum Aufruf kommt.
Im Inventar von 1869 ist er unter Nummer 5 aufgeführt:
„Eine Tafelzierde in Form einer Goélette (Segelschiff) mit geschwellten Segeln und Schiffstauen, darin bewaffnete Bemannung, stellenweise emaillirt (…)“
Die frühen Photographien aus dem Entdeckungsjahr erlauben eine eindeutige Identifizierung des Pokals, den die britische Kunsthistorikerin Prof. Allison Stielau vom Londoner University College erst in jüngerer Vergangenheit dem 'Regensburger Silberfund' zuordnen konnte.
Schiffspokale und andere Scherzgefäße in Verbindung mit exzessiven Trinkgelagen feierten im 17. Jahrhundert einen Höhepunkt in ihrer Verbreitung und Beliebtheit. Der Wismarer Pastor Michael Freud (1621 - 1692) empört sich 1682 über die exzessiven Trinkgelage: "Die Welt-Kinder und Sauff-Helden heutiges Tags sauffen auß Schiffen, Windmühlen ... Affen, Pfaffen ... Bären, Löwen ... und anderen ungewöhnlichen, bißweilen ungeheuren Trinckgeschirren, die der Teuffel erdacht hat mit großem Missfallen Gottes im Himmel; gerad, als wann sich die Narren sonst nicht könnten vollsauffen auß gebräuchlichen Gefäßen." (Michael Freud, Antimonomaxia, Frankfurt am Main 1682, S. 460).

Provenienz
Slg. Eugen Felix; verst. Heberle Köln, 25. Okt. 1886, Lot 426; (...), Kunsthandel Neuse, Bremen; Slg. Alexis Gregory; New York; deutsche Privatsammlung.

Ausstellungen
Schätze Deutscher Goldschmiedekunst von 1500 bis 1920, Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg 1992, Kat. Nr. 39, mit Abb.; Traumschiffe der Renaissance, Schiffspokale und Seefahrt um 1600, Bayerisches Nationalmuseum, München 2024, Kat. Nr. 7, Abb. 11.

Literatur
Vgl. Allison Stielau, The 1869 Regensburger Silberfund: A Seventeenth-Century Hoard of Silver, in: Metropolitan Museum Journal, Heft 58, New York 2022, S. 33 ff. Zum Meister Tobias Wolff vgl. zwei Turbanschneckenpokale in der Sammlung des Grünen Gewölbes, abgebildet im Kat. Goldschmiedekunst im Grünen Gewölbe, Band II, Dresden 2024, Nr. 48, 49.
Zum Typus vgl. auch Kat. Wenzel Jamnitzer und die Nürnberger Goldschmiedekunst 1500 - 1700, München 1985, Nr.105, 108.
A Nuremberg Renaissance silver gilt nef, from the 'Regensburger Silberfund'
Broad basal ring and domed foot with embossed waves and mythical creatures. The slender shaft with scroll brackets and decorative foliage. The tapered hull with a surrounding engraved vine frieze. Three standing sailors on the rear deck, two holding rifles, the third waving a flag. The high central mast with billowing sail and lookout; hoisting a waving flag. Original silver wire rigging, two climbing sailors in the shrouds. Remnants of original polychromy. H 41 cm, weight 381 g.
Marks of Tobias Wolff, 1609 -1623.

On 26th February 1869, craftsmen demolishing a patrician house in Regensburg ‘Am Rudererbrunnen’ made a sensational discovery: A sealed wooden chest containing precious Renaissance silver objects that the merchant Georg Hoffmann, a previous owner of the house, had deposited there around 1630 during the turmoil of the Thirty Years' War, came to light under a staircase. Together with some documents, spoons and chain belts, 20 gilded drinking vessels of the highest quality were discovered there, carefully wrapped in paper.
These included columbine cups and grape goblets, tankards and beakers - and the gilt nef presented here from the workshop of the Nuremberg master Tobias Wolff, who was active around 1604 - 1623.
News of the find quickly spread throughout Germany and other European countries - and the ‘Regensburg silver find’ occupied the headlines for weeks. The silver hoard was recorded and inventoried by two art historians, large-format albumen prints of the individual objects were sold for 30 kreuzer each and a ten-day exhibition of the silver treasure in Regensburg town hall attracted more than 5,400 paying visitors.
The owner of the now demolished patrician house sold the entire find the following year to the Leipzig collector Eugen Felix, from whose possession various pieces found their way onto the art market more than ten years later. An early Regensburg double goblet, an Augsburg tankard and a maiden cup are now in the collection of the Metropolitan Museum of Art, New York.
A large portion of the collection was auctioned by J. M. Herberle (H. Lempertz Söhne) in Cologne in 1886 - including the Nuremberg nef, then lot number 426, which is now being offered again by Lempertz.
In the 1869 inventory it is listed as number 5:
‘A table ornament in the form of a goélette (sailing ship) with billowing sails and rigging, armed crew within, enamelled in places (...)’
The early photographs from the year of discovery allow a clear identification of the goblet, which the British art historian Professor Allison Stielau from University College London was only recently able to attribute to the ‘Regensburg silver find’.
Nefs and other novelty vessels in connection with excessive drinking parties celebrated a peak in popularity in the 17th century. The Wismar pastor Michael Freud (1621 - 1692) was outraged by the excessive drinking parties in 1682: ‘The children of the world and booze heroes of today drink from ships, windmills ... Monkeys, priests ... bears, lions ... and other unusual, sometimes monstrous drinking vessels, which the devil has devised to the great displeasure of God in heaven; as if the fools could not otherwise drink their fill from common vessels.’ (Michael Freud, Antimonomaxia, Frankfurt am Main 1682, p. 460).

Provenance
Eugen Felix Collection; auctioned by Heberle Cologne, 25 Oct. 1886, lot 426; (...), Neuse art dealership, Bremen; Alexis Gregory Collection; New York; German private collection.

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Literature
Cf. Allison Stielau, The 1869 Regensburger Silberfund: A Seventeenth-Century Hoard of Silver, in: Metropolitan Museum Journal, vol. 58, New York 2022, pp. 33 ff. On the Master Tobias Wolff, see two turban goblets in the collection of the Green Vault, illustrated in cat. Goldschmiedekunst im Grünen Gewölbe, vol. II, Dresden 2024, nos. 48, 49.
On the type, cf. also cat. Wenzel Jamnitzer und die Nürnberger Goldschmiedekunst 1500 - 1700, Munich 1985, nos. 105, 108.

Kunstgewerbe

Auktionsdatum
Lose: 184
Lose: 172
Lose: 176
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

AuktionKöln
Freitag 16. Mai 2025

10 Uhr | LOT 300 – 483 Silber
14 Uhr | LOT 484 – 655 Kunstkammer Die Sammlung L. Teil IIVorbesichtigungKÖLN

Samstag 10. Mai |
Vernissage 11 - 16 Uhr

Sonntag 11. Mai | 11 – 16 Uhr
Montag 12. Mai | 10 – 17.30 Uhr
Dienstag 13. Mai | 10 – 17.30 Uhr
Mittwoch 14. Mai | 10 – 17.30 Uhr

MÜNCHEN (in Auswahl)

Dienstag 6. Mai | 10 – 17 Uhr
Mittwoch 7. Mai | 10 – 17 Uhr

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffent- lich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteige- rungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und ent- sprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbar- ten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Ex- perten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig er- wähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungs- zustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflich- tet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche in- nerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeb- lich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inan- spruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dau- er von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechts- grund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig er- teilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrläs- sig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lem- pertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Inter- net abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwen- dung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG er- folgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, ent- scheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum verein- barten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Ge-

bote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahr- lässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag un- ter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages ge- hen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/ Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatz- steuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätz- lich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem 1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitglieds- staat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die um- satzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmer- nachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschrei- bung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmit- telbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung kön- nen zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat be- rechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufver- trages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wieder- holten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) fin- det keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise un- wirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

 

Vollständige AGBs