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Los
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Für Auktionshaus Ludowinger Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)3691 211844.
21% buyer's premium on the hammer price
19 % VAT on buyer's premium
3 % internbet surcharge plus VAT
Folgende Bedingungen werden mit der Teilnahme: persönlich, telefonisch, schriftlich oder online (Teilnahme per Internet) an der Auktion anerkannt:
§1 Die Versteigerung erfolgt freiwillig!
Sie wird vom Auktionshaus Ludowinger im fremden Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Die Bedingungen für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter, ist die Erteilung einer Bieternummer durch den Auktionator (nach Ausweisung durch ein Personaldokument). Bitte bewahren Sie diese Bieternummer bis zur Rückgabe sorgfältig auf, denn für missbräuchliche Verwendung durch Dritte übernimmt das Auktionshaus keine Haftung!
Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
§2 Katalogbeschreibungen werden nach besten Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantie im Rechtssinne dar. Sie beruhen zum größten Teil auf Angaben der Einlieferer.
Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Der Zustand der Objekte z.B. geringe Beschädigungen oder andere Altersspuren sind im Limit berücksichtigt. Der Versteigerer übernimmt für die Katalogangaben, Alter; Herkunft usw. keine Gewähr und Haftung. Mündlich abgegebene Erklärungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gem.§ 459 ff BGB. Das gilt insbesondere für jegliche Angaben über Ursprung, Zustand, Alter, Echtheit und Beschreibung, die grundsätzlich als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptungen anzusehen sind. Reklamationen, gleich welcher Art, können nach der Auktion nicht berücksichtigt werden. Wir bitten daher in jedem Falle, die zu ersteigernden Gegenstände selbst zu prüfen und die Gelegenheit der Vorbesichtigung wahrzunehmen. Bei der Besichtigung haftet der Besucher für die von ihm verursachten Schäden im vollen Umfange.
§3 Der Aufruf beginnt zu dem im Katalog ausgedrucktem Preis. Gegenstände ohne Limit werden mit 10 Euro aufgerufen, falls nicht mehrere höhere schriftliche Gebote vorliegen. Gesteigert wird bis 100 Euro, um 5 Euro, über 100 Euro, um circa 10%. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht abgegeben wird und der vom Auftraggeber vereinbarte Limitpreis erreicht ist. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen, in diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes sichtbares Gebot übersehen worden ist. Geben bei schriftlichen Bietern mehrere Bieter ein gleiches Gebot ab, so erhält der Bieter den Zuschlag, welcher sein Gebot zuerst abgegeben hat. Wenn ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen will, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenen Rechte weiterverfolgen, er kann aber auch den Zuschlag dem nächst niedrigerem Gebot erteilen, oder den Gegenstandneu aufrufen. In diesem Fall wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Falle ist der Bieter gemäß §158 BGB auf die Dauer von 6 Wochen an sein Gebot gebunden. Ein Zuschlag unter Vorbehalt wird sofort unwirksam, wenn während oder nach der Auktion ein Bieter ein höheres Angebot macht, oder das Limit bietet. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kataloges anzubieten, zu vereinen, zu trennen oder zurückzuziehen.
§4 Das Zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis.
Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 21% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% erhoben. Da die Mehrwertsteuer nur auf die Versteigerer Provision erhoben wird, ist eine Mehrwertsteuererstattung bei Ausfuhr ins Ausland nicht möglich. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in Bar oder gegen Scheck. Die Forderung auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird mit Rechnungsstellung fällig. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Ersteigerers.
§5 Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe und Übereignungspflicht des Verkäufers ist an dessen Sitz erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung (Versandauftrag) und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Ersteigerte Gegenstände müssen wegen fehlender Lagermöglichkeiten nach sofortiger Bezahlung, spätestens 3 Wochen nach der Auktion abgeholt werden. Bei Einlagerung durch Nichtabholen entstehen Gebühren von 3-5 Euro pro Gegenstand und Tag zuzüglich der Mehrwertsteuer.
§6 Bleibt der Käufer mit der Zahlung und der Annahme der ersteigerten Gegenstände im Rückstand, so ist das Auktionshaus berechtigt, auf Abnahme zu klagen, auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, oder vom Vertrag zurückzutreten. Zahlungsverzug verpflichtet den Ersteigerer zur Bezahlung eines Verzugszinses in Höhe von 8% über den jeweiligen Basis-Zinssatz der Europäischen Zentralbank. Vorbehaltlich eines weiteren Verzugsschadens kann daneben mit der zweiten Mahnung ein Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erhoben werden. Durch Verzug des Ersteigerers entsteht dessen Vorleistungspflicht hinsichtlich des geschuldeten Kaufpreises.
§7 Schriftliche Gebote werden im Interesse des Bieters durchgeführt.
Der auf dem Auftragsformular (Bieterformular) vermerkte Preis, gilt als Höchstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Bieteraufträge können nur dann verbindlich ausgeführt werden, wenn sie deutlich ausgefüllt und unterschrieben sind und einen Tag vor Auktionsbeginn vorliegen. Verbindlich ist die angegebene Katalognummer und nicht der Titel des Objekts.
§9 Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierfür rechtzeitig (1 Tag vor der Auktion) ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Telefongebote können nur für Objekte beauftragt werden, die mit 250 Euro oder höher limitiert sind. Telefongebot bedeutet in jedem Falle das Bieten des Limitpreises. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann nicht übernommen werden. Gebote unter dem Limitpreis sind als Telefongebot nicht möglich.
§10 Sofern das Auktionshaus Objekte des Dritten Reiches versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der Staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken.
§11 Der Versteigerer kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen insbesondere solche Personen, welche die Versteigerung oder Besichtigung stören, oder sich im Zahlungs- oder Abholungsverzug befinden. Der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu im Zahlungs-oder Abholungsverzug befinden.
§12 Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend auch für den freihändigen Verkauf.
§13 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eisenach. Es gilt deutsches Recht.
Eisenach, den 11.04.2017
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21% buyer's premium on the hammer price
19 % VAT on buyer's premium
3 % internbet surcharge plus VAT
Folgende Bedingungen werden mit der Teilnahme: persönlich, telefonisch, schriftlich oder online (Teilnahme per Internet) an der Auktion anerkannt:
§1 Die Versteigerung erfolgt freiwillig!
Sie wird vom Auktionshaus Ludowinger im fremden Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Die Bedingungen für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter, ist die Erteilung einer Bieternummer durch den Auktionator (nach Ausweisung durch ein Personaldokument). Bitte bewahren Sie diese Bieternummer bis zur Rückgabe sorgfältig auf, denn für missbräuchliche Verwendung durch Dritte übernimmt das Auktionshaus keine Haftung!
Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
§2 Katalogbeschreibungen werden nach besten Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantie im Rechtssinne dar. Sie beruhen zum größten Teil auf Angaben der Einlieferer.
Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Der Zustand der Objekte z.B. geringe Beschädigungen oder andere Altersspuren sind im Limit berücksichtigt. Der Versteigerer übernimmt für die Katalogangaben, Alter; Herkunft usw. keine Gewähr und Haftung. Mündlich abgegebene Erklärungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gem.§ 459 ff BGB. Das gilt insbesondere für jegliche Angaben über Ursprung, Zustand, Alter, Echtheit und Beschreibung, die grundsätzlich als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptungen anzusehen sind. Reklamationen, gleich welcher Art, können nach der Auktion nicht berücksichtigt werden. Wir bitten daher in jedem Falle, die zu ersteigernden Gegenstände selbst zu prüfen und die Gelegenheit der Vorbesichtigung wahrzunehmen. Bei der Besichtigung haftet der Besucher für die von ihm verursachten Schäden im vollen Umfange.
§3 Der Aufruf beginnt zu dem im Katalog ausgedrucktem Preis. Gegenstände ohne Limit werden mit 10 Euro aufgerufen, falls nicht mehrere höhere schriftliche Gebote vorliegen. Gesteigert wird bis 100 Euro, um 5 Euro, über 100 Euro, um circa 10%. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht abgegeben wird und der vom Auftraggeber vereinbarte Limitpreis erreicht ist. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen, in diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes sichtbares Gebot übersehen worden ist. Geben bei schriftlichen Bietern mehrere Bieter ein gleiches Gebot ab, so erhält der Bieter den Zuschlag, welcher sein Gebot zuerst abgegeben hat. Wenn ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen will, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenen Rechte weiterverfolgen, er kann aber auch den Zuschlag dem nächst niedrigerem Gebot erteilen, oder den Gegenstandneu aufrufen. In diesem Fall wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Falle ist der Bieter gemäß §158 BGB auf die Dauer von 6 Wochen an sein Gebot gebunden. Ein Zuschlag unter Vorbehalt wird sofort unwirksam, wenn während oder nach der Auktion ein Bieter ein höheres Angebot macht, oder das Limit bietet. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kataloges anzubieten, zu vereinen, zu trennen oder zurückzuziehen.
§4 Das Zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis.
Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 21% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% erhoben. Da die Mehrwertsteuer nur auf die Versteigerer Provision erhoben wird, ist eine Mehrwertsteuererstattung bei Ausfuhr ins Ausland nicht möglich. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in Bar oder gegen Scheck. Die Forderung auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird mit Rechnungsstellung fällig. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Ersteigerers.
§5 Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe und Übereignungspflicht des Verkäufers ist an dessen Sitz erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung (Versandauftrag) und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Ersteigerte Gegenstände müssen wegen fehlender Lagermöglichkeiten nach sofortiger Bezahlung, spätestens 3 Wochen nach der Auktion abgeholt werden. Bei Einlagerung durch Nichtabholen entstehen Gebühren von 3-5 Euro pro Gegenstand und Tag zuzüglich der Mehrwertsteuer.
§6 Bleibt der Käufer mit der Zahlung und der Annahme der ersteigerten Gegenstände im Rückstand, so ist das Auktionshaus berechtigt, auf Abnahme zu klagen, auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, oder vom Vertrag zurückzutreten. Zahlungsverzug verpflichtet den Ersteigerer zur Bezahlung eines Verzugszinses in Höhe von 8% über den jeweiligen Basis-Zinssatz der Europäischen Zentralbank. Vorbehaltlich eines weiteren Verzugsschadens kann daneben mit der zweiten Mahnung ein Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erhoben werden. Durch Verzug des Ersteigerers entsteht dessen Vorleistungspflicht hinsichtlich des geschuldeten Kaufpreises.
§7 Schriftliche Gebote werden im Interesse des Bieters durchgeführt.
Der auf dem Auftragsformular (Bieterformular) vermerkte Preis, gilt als Höchstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Bieteraufträge können nur dann verbindlich ausgeführt werden, wenn sie deutlich ausgefüllt und unterschrieben sind und einen Tag vor Auktionsbeginn vorliegen. Verbindlich ist die angegebene Katalognummer und nicht der Titel des Objekts.
§9 Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierfür rechtzeitig (1 Tag vor der Auktion) ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Telefongebote können nur für Objekte beauftragt werden, die mit 250 Euro oder höher limitiert sind. Telefongebot bedeutet in jedem Falle das Bieten des Limitpreises. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann nicht übernommen werden. Gebote unter dem Limitpreis sind als Telefongebot nicht möglich.
§10 Sofern das Auktionshaus Objekte des Dritten Reiches versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der Staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken.
§11 Der Versteigerer kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen insbesondere solche Personen, welche die Versteigerung oder Besichtigung stören, oder sich im Zahlungs- oder Abholungsverzug befinden. Der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu im Zahlungs-oder Abholungsverzug befinden.
§12 Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend auch für den freihändigen Verkauf.
§13 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eisenach. Es gilt deutsches Recht.
Eisenach, den 11.04.2017