6197
Los
6197
Der Versand erfolgt sofort nach Zahlungseingang. Der Versand erfolgt in der Regel als Paket, die Porto- und Verpackungskosten trägt der Ersteher. Die Versandkosten werden in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt. Im deutschen Inland werden pauschal 10.-€, im europäischen Ausland 20.-€ und für Übersee/nicht EU 60.-€ pro Paket berechnet. Bei mehreren Paketen (speziell Fundgruben oder Schwergut) wird jedes weitere Paket zusätzlich berechnet. Bei einem Wert von über 500.-€ berechnen wir nach Deutschland zusätzlich 5.- € für Versicherung als Wertpaket. Bitte beachten Sie beim Auslandsversand die erhöhten Kosten für Wertpakete. Gestaffelt nach Warenwert können hier bis zu 50€ anfallen. Sperrgut wird nach tatsächlich anfallenden Kosten berechnet. Die Versandkosten beinhalten Porto, Verpackungsmaterial und den Arbeitsaufwand für den Versand und sind Nettopreise. Zusätzliche Versicherung oder spezielle Versandarten wie Eilbote, Express o.Ä. gehen zu Lasten des Empfängers.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Standard | Standard Münchner Spielzeugauktion
Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Einlieferers. Die Versteigerung wird nach der im Katalog angegebenen Reihenfolge vorgenommen, der Versteigerer ist jedoch berechtigt, Positionen verschiedener Katalognummern zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen oder sonst außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, wenn ihm das zweckmäßig erscheint.
2. Die Kennzeichnung des Versteigerungsgutes erfolgt nach dem Nummernverfahren, nach Abschluss der Versteigerung ist die Möglichkeit gegeben, dass
a) der Ersteigerer vom Versteigerer den Namen und die Anschrift des Einlieferers und
b) der Einlieferer vom Versteigerer den Namen und die Anschrift des Ersteigerers erfährt.
3. Die Besichtigung und Prüfung des Versteigerungsgutes erfolgt vor der Versteigerung, Ort und Zeit werden im Katalog bekannt gegeben. Das Versteigerungsgut wird mit allen Mängeln und Fehlern einschließlich aller Beschreibungsmängel in Katalogen und Angeboten ausgeboten. Die Katalogbeschrei-bung ist keine zugesicherte Eigenschaft nach§ 459 ff BGB.
Die Katalogangaben stellen eine unverbindliche Meinungsäußerung des Versteigerers dar. Eine Haftung des Versteigerers und seiner Auftraggeber, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, ist ausgeschlossen. Die Ware ist soweit nicht ausdrücklich angegeben, nicht auf Funktion geprüft. Transformatoren und Schaltgeräte entsprechen teilweise nicht den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Konvolute sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
4. Gebote sind schriftlich oder mündlich in Euro abzugeben. (keine Cent). Gesteigert wird um mindestens 1,- €, von 10,- € an in der Regel um 10 %, von 5.000,- € aufwärts um 500,- €. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, andere Steigerungsraten zuzulassen oder festzusetzen. Die im Katalog genannten Preise sind unverbindliche Taxpreise. Der Ausruf kann auch darunter erfolgen.
5. Schriftliche Gebote müssen dem Versteigerer bis spätestens einen Tag vor der Versteigerung vorliegen. Der Versteigerer verpflichtet sich, Gebote über Katalogpreis nur insoweit auszunützen, wie dies notwendig ist, um das zweithöchste Gebot um eine Steigerungsstufe zu übertreffen; er verpflichtet sich ferner, über vorliegende schriftliche Gebote bis zum Zuschlag Stillschweigen zu bewahren. Gebote unter Katalogpreis und unbestimmte Gebote werden nicht berücksichtigt. Gebote ihm unbekannter Bieter kann der Versteigerer zurückweisen, wenn keine entsprechende Sicherheit geboten wird. Bei schriftlichen Geboten ist die angegebene Katalognummer verbindlich, bei Irrtum des Bieters gilt Ziffer 10 sinngemäß.
6. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Bleibt das letzte abgegebene Gebot unter dem im Katalog genannten Preis, so kann der Versteigerer den Zuschlag ablehnen oder unter Vorbehalt erteilen. Bei Zuschlag unter Vorbehalt bleibt der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Bei mehreren gleich hohen Höchstgeboten entscheidet das Los. Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag sind sofort geltend zu machen. In diesem Fall erfolgt ein erneuter Ausruf.
7. Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 21,42 % zu entrichten. Dieser Betrag enthält die derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Gefahr geht mit der Erteilung des Zuschlags unmittelbar auf den Höchstbietenden über. Der Eigentumsübergang erfolgt nach Zahlung des Zuschlagpreises und des Aufgeldes.
9. Anwesende Ersteher haben den Zuschlagpreis und das Aufgeld am Ort und Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einer von ihm bevollmächtigten Person in bar zu bezahlen. Schecks werden nur mit Bankbestätigung akzeptiert.
Die Zahlung mit EC-Karte ist ebenfalls bis zum zulässigen Höchstbetrag möglich. Die Aushändigung des ersteigerten Gutes erfolgt sofort nach der Bezahlung. Nichtanwesende Ersteher erhalten nach der Versteigerung eine Vorausrechnung, deren Begleichung innerhalb 14 Tagen spesenfrei zu erfolgen hat. Der Versand erfolgt sofort nach Zahlungseingang. Der Versand erfolgt in der Regel als Postpaket, die Porto- und Verpackungskosten trägt der Ersteher. Die Versandkosten werden in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt. Im deutschen Inland werden pauschal 10.-€, im europäischen Ausland 20.-€ und für Übersee 60.-€ pro Paket berechnet. Bei mehreren Paketen (speziell Fundgruben oder Schwergut) wird jedes weitere Paket zusätzlich berechnet. Bei einem Wert von über 500.-€ berechnen wir nach Deutschland zusätzlich 5.- € für Versicherung als Wertpaket. Bitte beachten Sie beim Auslandsversand die erhöhten Kosten für Wertpakete. Gestaffelt nach Warenwert können hier bis zu 50€ anfallen. Sperrgut wird nach tatsächlich anfallenden Kosten berechnet. Die Versandkosten beinhalten Porto, Verpackungsmaterial und den Arbeitsaufwand für den Versand. Zusätzliche Versicherung oder spezielle Versandarten wie Eilbote, Express o.Ä. gehen zu Lasten des Empfängers.
10. Gerät der Ersteher des ersteigerten Gutes in Abnahme- oder Zahlungsverzug, wird der Versteigerer von der Verpflichtung zur Übergabe frei. Der Erwerber verliert seine Rechte aus dem Zuschlag und wird zu weiteren Geboten – auch für andere Gegenstände – nicht zugelassen. Dem Erwerber obliegt der Beweis dafür, dass er im Zeitpunkt des Zuschlages nicht in Verzug war. Der Versteigerer kann im Falle des Verzuges des Erwerbers sowohl seine Unkosten, als auch als Schadensersatz wegen Nichterfüllung einen Betrag in Höhe von 30% des Zuschlagpreises geltend machen. Der Versteigerer kann auch, nach seiner Wahl, den Gegenstand auf Kosten des nicht abnehmenden Erwerbers nochmals versteigern. Der Erwerber haftet für den Ausfall, der dann entsteht, wenn der Versteigerer das Gut zu einem niedrigeren Preis als dem ursprünglich erzielten, versteigert. Einen Anspruch auf einen eventuell zu erzielenden Mehrerlös hat er nicht. Ansprüche auf Kaufgeld, Kaufgeldrückstände, Nebenleistungen und andere Kosten kann der Versteigerer im eigenen Namen, auch im Falle eines gerichtlichen Verfahrens, geltend machen.
11. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung der Nachprüfung und eventuellen Berichtigung, Irrtum ist vorbehalten.
12. Nach Beendigung der Versteigerung kann der Versteigerer die nicht veräußerten Gegenstände zu diesen Bedingungen innerhalb von zwei Monaten frei verkaufen.
13. Im Versteigerungslokal und in den Besichtigungsräumen haftet jeder Besucher für von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer übt in jedem Versteigerungsraum das Hausrecht aus und hat das Recht, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung oder Besichtigung auszuschließen, insbesondere Personen, die den Ablauf stören oder sich in Abnahme- oder Zahlungsverzug befinden.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand im Mahnverfahren ist Erlangen.
15. Diese Versteigerungsbedingungen werden durch die Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages ausdrücklich anerkannt.
16. Sollte ein Teil dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Generelle Versandinformationen vom Auktionshaus verfügbar
Der Versand erfolgt sofort nach Zahlungseingang. Der Versand erfolgt in der Regel als Paket, die Porto- und Verpackungskosten trägt der Ersteher. Die Versandkosten werden in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt. Im deutschen Inland werden pauschal 10.-€, im europäischen Ausland 20.-€ und für Übersee/nicht EU 60.-€ pro Paket berechnet. Bei mehreren Paketen (speziell Fundgruben oder Schwergut) wird jedes weitere Paket zusätzlich berechnet. Bei einem Wert von über 500.-€ berechnen wir nach Deutschland zusätzlich 5.- € für Versicherung als Wertpaket. Bitte beachten Sie beim Auslandsversand die erhöhten Kosten für Wertpakete. Gestaffelt nach Warenwert können hier bis zu 50€ anfallen. Sperrgut wird nach tatsächlich anfallenden Kosten berechnet. Die Versandkosten beinhalten Porto, Verpackungsmaterial und den Arbeitsaufwand für den Versand und sind Nettopreise. Zusätzliche Versicherung oder spezielle Versandarten wie Eilbote, Express o.Ä. gehen zu Lasten des Empfängers.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Standard | Standard Münchner Spielzeugauktion
Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Einlieferers. Die Versteigerung wird nach der im Katalog angegebenen Reihenfolge vorgenommen, der Versteigerer ist jedoch berechtigt, Positionen verschiedener Katalognummern zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen oder sonst außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, wenn ihm das zweckmäßig erscheint.
2. Die Kennzeichnung des Versteigerungsgutes erfolgt nach dem Nummernverfahren, nach Abschluss der Versteigerung ist die Möglichkeit gegeben, dass
a) der Ersteigerer vom Versteigerer den Namen und die Anschrift des Einlieferers und
b) der Einlieferer vom Versteigerer den Namen und die Anschrift des Ersteigerers erfährt.
3. Die Besichtigung und Prüfung des Versteigerungsgutes erfolgt vor der Versteigerung, Ort und Zeit werden im Katalog bekannt gegeben. Das Versteigerungsgut wird mit allen Mängeln und Fehlern einschließlich aller Beschreibungsmängel in Katalogen und Angeboten ausgeboten. Die Katalogbeschrei-bung ist keine zugesicherte Eigenschaft nach§ 459 ff BGB.
Die Katalogangaben stellen eine unverbindliche Meinungsäußerung des Versteigerers dar. Eine Haftung des Versteigerers und seiner Auftraggeber, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, ist ausgeschlossen. Die Ware ist soweit nicht ausdrücklich angegeben, nicht auf Funktion geprüft. Transformatoren und Schaltgeräte entsprechen teilweise nicht den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Konvolute sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
4. Gebote sind schriftlich oder mündlich in Euro abzugeben. (keine Cent). Gesteigert wird um mindestens 1,- €, von 10,- € an in der Regel um 10 %, von 5.000,- € aufwärts um 500,- €. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, andere Steigerungsraten zuzulassen oder festzusetzen. Die im Katalog genannten Preise sind unverbindliche Taxpreise. Der Ausruf kann auch darunter erfolgen.
5. Schriftliche Gebote müssen dem Versteigerer bis spätestens einen Tag vor der Versteigerung vorliegen. Der Versteigerer verpflichtet sich, Gebote über Katalogpreis nur insoweit auszunützen, wie dies notwendig ist, um das zweithöchste Gebot um eine Steigerungsstufe zu übertreffen; er verpflichtet sich ferner, über vorliegende schriftliche Gebote bis zum Zuschlag Stillschweigen zu bewahren. Gebote unter Katalogpreis und unbestimmte Gebote werden nicht berücksichtigt. Gebote ihm unbekannter Bieter kann der Versteigerer zurückweisen, wenn keine entsprechende Sicherheit geboten wird. Bei schriftlichen Geboten ist die angegebene Katalognummer verbindlich, bei Irrtum des Bieters gilt Ziffer 10 sinngemäß.
6. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Bleibt das letzte abgegebene Gebot unter dem im Katalog genannten Preis, so kann der Versteigerer den Zuschlag ablehnen oder unter Vorbehalt erteilen. Bei Zuschlag unter Vorbehalt bleibt der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Bei mehreren gleich hohen Höchstgeboten entscheidet das Los. Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag sind sofort geltend zu machen. In diesem Fall erfolgt ein erneuter Ausruf.
7. Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 21,42 % zu entrichten. Dieser Betrag enthält die derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Gefahr geht mit der Erteilung des Zuschlags unmittelbar auf den Höchstbietenden über. Der Eigentumsübergang erfolgt nach Zahlung des Zuschlagpreises und des Aufgeldes.
9. Anwesende Ersteher haben den Zuschlagpreis und das Aufgeld am Ort und Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einer von ihm bevollmächtigten Person in bar zu bezahlen. Schecks werden nur mit Bankbestätigung akzeptiert.
Die Zahlung mit EC-Karte ist ebenfalls bis zum zulässigen Höchstbetrag möglich. Die Aushändigung des ersteigerten Gutes erfolgt sofort nach der Bezahlung. Nichtanwesende Ersteher erhalten nach der Versteigerung eine Vorausrechnung, deren Begleichung innerhalb 14 Tagen spesenfrei zu erfolgen hat. Der Versand erfolgt sofort nach Zahlungseingang. Der Versand erfolgt in der Regel als Postpaket, die Porto- und Verpackungskosten trägt der Ersteher. Die Versandkosten werden in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt. Im deutschen Inland werden pauschal 10.-€, im europäischen Ausland 20.-€ und für Übersee 60.-€ pro Paket berechnet. Bei mehreren Paketen (speziell Fundgruben oder Schwergut) wird jedes weitere Paket zusätzlich berechnet. Bei einem Wert von über 500.-€ berechnen wir nach Deutschland zusätzlich 5.- € für Versicherung als Wertpaket. Bitte beachten Sie beim Auslandsversand die erhöhten Kosten für Wertpakete. Gestaffelt nach Warenwert können hier bis zu 50€ anfallen. Sperrgut wird nach tatsächlich anfallenden Kosten berechnet. Die Versandkosten beinhalten Porto, Verpackungsmaterial und den Arbeitsaufwand für den Versand. Zusätzliche Versicherung oder spezielle Versandarten wie Eilbote, Express o.Ä. gehen zu Lasten des Empfängers.
10. Gerät der Ersteher des ersteigerten Gutes in Abnahme- oder Zahlungsverzug, wird der Versteigerer von der Verpflichtung zur Übergabe frei. Der Erwerber verliert seine Rechte aus dem Zuschlag und wird zu weiteren Geboten – auch für andere Gegenstände – nicht zugelassen. Dem Erwerber obliegt der Beweis dafür, dass er im Zeitpunkt des Zuschlages nicht in Verzug war. Der Versteigerer kann im Falle des Verzuges des Erwerbers sowohl seine Unkosten, als auch als Schadensersatz wegen Nichterfüllung einen Betrag in Höhe von 30% des Zuschlagpreises geltend machen. Der Versteigerer kann auch, nach seiner Wahl, den Gegenstand auf Kosten des nicht abnehmenden Erwerbers nochmals versteigern. Der Erwerber haftet für den Ausfall, der dann entsteht, wenn der Versteigerer das Gut zu einem niedrigeren Preis als dem ursprünglich erzielten, versteigert. Einen Anspruch auf einen eventuell zu erzielenden Mehrerlös hat er nicht. Ansprüche auf Kaufgeld, Kaufgeldrückstände, Nebenleistungen und andere Kosten kann der Versteigerer im eigenen Namen, auch im Falle eines gerichtlichen Verfahrens, geltend machen.
11. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung der Nachprüfung und eventuellen Berichtigung, Irrtum ist vorbehalten.
12. Nach Beendigung der Versteigerung kann der Versteigerer die nicht veräußerten Gegenstände zu diesen Bedingungen innerhalb von zwei Monaten frei verkaufen.
13. Im Versteigerungslokal und in den Besichtigungsräumen haftet jeder Besucher für von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer übt in jedem Versteigerungsraum das Hausrecht aus und hat das Recht, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung oder Besichtigung auszuschließen, insbesondere Personen, die den Ablauf stören oder sich in Abnahme- oder Zahlungsverzug befinden.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand im Mahnverfahren ist Erlangen.
15. Diese Versteigerungsbedingungen werden durch die Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages ausdrücklich anerkannt.
16. Sollte ein Teil dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.