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Prinzessin Friederike Sophie Wilhelmine (Wilhelmina) von Preußen zu Pferd

In März-Auktion

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München
Tethard Philipp Christian Haag
1737 Kassel - 1812 Den Haag

Prinzessin Friederike Sophie Wilhelmine (Wilhelmina) von Preußen zu Pferd


(1751 Berlin - 1820 Schloss Het Loo, Apeldoorn). L. u. (auf den Steinen) signiert und 1780 datiert. Öl auf Lwd. 57,5 x 48,5 cm. Doubliert. Rest. Rahmen min. besch. (72,5 x 62 cm).

König Friedrich II. von Preußen, auch genannt Friedrich der Große (1712-1786), verheiratete seine Lieblingsnichte Friederike Wilhelmine Sophie 1767 mit Wilhelm V. von Oranien-Nassau (1748-1806), Erbstatthalter der Vereinigten Niederlande. Wilhelmina, wie sie sich fortan nannte, von Preußen führte einen regen Briefwechsel mit ihrem Onkel und ihrer preußischen Familie, in welchem sie insbesondere auch politische Themen erörterte. Die Forschung sah in ihr - und nicht in Wilhelm V. - die eigentlich treibende politische Kraft am Oranischen Hof. Sie galt dort als "der einzige Mann" (s. u.). In der Tat befand sich Prinzessin Wilhelmina im Zentrum des politischen Geschehens. Wilhelm V. geriet in den 1780er Jahren in immer stärkere Konflikte mit der demokratischen Patriotenbewegung. Wilhelminas Versuche, Friedrich II. und später dessen Nachfolger, ihren Bruder Friedrich Wilhelm II., zu einem militärischen Eingreifen zu Gunsten Wilhelms V. und ihrer selbst zu bewegen, scheiterten zunächst. Durch eine List gelang es ihr 1787, indem sie vorgab, von Revolutionären vorübergehend gefangen genommen worden zu sein, ihren Bruder umzustimmen: Es kam zu einem erfolg- und folgenreichen militärischen Einmarsch preußischer Truppen in die Niederlande. Das Statthalterpaar flüchtete sich nach dem Einmarsch der französischen Armee 1795 ins englische Exil, wo Wilhelm�V. 1806 verstarb. Wilhelmina kehrte 1813 in die Niederlande zurück, 1815 erlebte sie dort die Ausrufung ihres Sohnes Wilhelm Friedrich von Oranien-Nassau (1772 - 1843) zum ersten König der Niederlande. Tethard Philipp Christian Haag schuf zwischen 1778 und 1793 vier Bildnisse Wilhelminas zu Pferd. Das älteste Porträt befand sich im Marmorpalais in Potsdam, es folgte das hier angebotene Bildnis von 1780. 1783 entstand das Reiterbildnis, das - aus der Privatsammlung der niederländischen Königin Wilhelmina stammend - sich heute in der Stichting Historische Verzamelingen van het Huis Oranie-Nassau in Den Haag befindet. 1789 malte er Wilhelmina ein weiteres Mal zu Pferd. Dieses in seiner Komposition mit dem vorliegenden Porträt äußerst vergleichbare Gemälde befindet sich im Rijksmueum zu Amsterdam. Im darauffolgenden Jahr entstand ein Doppelbildnis zu Pferd gemeinsam mit ihrem Sohn Frederik (1774 - 1799). Der in Kassel geborene Künstler Tethard Philipp Christian Haag kam bereits 1742 mit seinem Vater, der als Hofmaler Wilhelms IV. von Oranien-Nassau nach Leeuwarden (Friesland) berufen worden war, in die Niederlande. 1747 erfolgte die Übersiedlung nach Den Haag. Schon 1756 erfolgte seine Ernennung zum Hofmaler und zum Zeichenlehrer der Prinzessin Carolina, 1760 wurde er Zeichenlehrer der adeligen Pagen des Hofes und zudem des jungen Prinzen Wilhelm V. Ab 1767 gab Haag auch Prinzessin Wilhelmina und später deren Kindern Zeichenunterricht. Für Prinzessin Wilhelmina fertigte er auch zahlreiche Entwürfe für deren Stickarbeiten. Schließlich avancierte der Künstler zum "premier peintre" des Prinzen von Oranien. Ursprünglich der Porträtmalerei verpflichtet, widmete sich Haag ab den späteren 1760er Jahren zunehmend auch der Tiermalerei, worin er - besonders hinsichtlich der Darstellung von Pferden - zu großer Meisterschaft gelangte. Auf dem Gebiet des Reiterporträts war Tethard Philipp Christian Haag der bedeutendste niederländische Künstler des 18. Jahrhunderts.

Vgl. Puppel, Pauline, "Der einzige Mann am oranischen Hof". Wilhelmina von Preußen. Erbstatthalterin und Diplomatin, in: Wetsphal, Siegrid / Freyer, Stephanie (Hrsg.), Wissen und Strategien frühneuzeitlicher Diplomatie (= Bibliothek Altes Reich. Band 27). Berlin / Boston 2020, S. 213-248.

Provenienz: Aus bayerischem Adelsbesitz.
Tethard Philipp Christian Haag
1737 Kassel - 1812 The Hague

Princess Frederika Sophia Wilhelmina of Prussia on horseback


(1751 Berlin - 1820 Het Loo Palace, Apeldoorn). Signed (on the stones) and dated 1780 lower left. Oil on canvas. 57.5 x 48.5 cm. Relined. Restored. Minor damage to frame (72.5 x 62 cm).

King Frederick II of Prussia, also called Frederick the Great (1712-1786), married his favourite niece Friederike Wilhelmine Sophie in 1767 to William V of Orange-Nassau (1748-1806), hereditary governor of the United Netherlands. Wilhelmina, as she called herself from then on, of Prussia kept up a lively correspondence with her uncle and her Prussian family, in which she discussed political topics in particular. Researchers saw her - and not William V - as the real driving political force at the Orange Court. She was considered "the only man" there (see below). In fact, Princess Wilhelmina found herself at the centre of political events. Wilhelm V came into increasing conflict with the democratic patriot movement in the 1780s. Wilhelmina's attempts to persuade Frederick II and later his successor, her brother Frederick William II, to intervene militarily in favour of William V and herself initially failed. By a ruse, she managed to change her brother's mind in 1787 by pretending to have been temporarily captured by revolutionaries: A successful and momentous military invasion of the Netherlands by Prussian troops took place. After the invasion of the French army in 1795, the governor couple fled into exile in England, where William V died in 1806. Wilhelmina returned to the Netherlands in 1813, where in 1815 she witnessed the proclamation of her son William Frederick of Orange-Nassau (1772 - 1843) as the first King of the Netherlands. Tethard Philipp Christian Haag created four portraits of Wilhelmina on horseback between 1778 and 1793. The oldest portrait was in the Marble Palace in Potsdam, followed by the portrait from 1780 offered here. In 1783 he painted the equestrian portrait which - coming from the private collection of the Dutch Queen Wilhelmina - is today in the Stichting Historische Verzamelingen van het Huis Oranie-Nassau in The Hague. In 1789 he painted Wilhelmina on horseback a second time. This painting, which is very similar in composition to the present portrait, is in the Rijksmueum in Amsterdam. The following year he painted a double portrait on horseback together with her son Frederik (1774 - 1799). Born in Kassel, the artist Tethard Philipp Christian Haag came to the Netherlands as early as 1742 with his father, who had been appointed court painter to William IV of Orange-Nassau in Leeuwarden (Friesland). In 1747 he moved to The Hague. As early as 1756 he was appointed court painter and drawing teacher to Princess Carolina, and in 1760 he became drawing teacher to the court's noble pages and also to the young Prince William V. From 1767 Haag also gave drawing lessons to Princess Wilhelmina and later to her children. He also produced numerous designs for Princess Wilhelmina's embroidery. Eventually, the artist advanced to become the "premier peintre" of the Prince of Orange. Originally committed to portrait painting, Haag increasingly devoted himself to animal painting from the later 1760s onwards, in which he achieved great mastery - especially with regard to the depiction of horses. In the field of equestrian portraiture, Tethard Philipp Christian Haag was the most important Dutch artist of the 18th century. Cf. Puppel, Pauline, "Der einzige Mann am oranischen Hof". Wilhelmina von Preußen. Erbstatthalterin und Diplomatin, in: Wetsphal, Siegrid / Freyer, Stephanie (editors), Wissen und Strategien frühneuzeitlicher Diplomatie (= Bibliothek Altes Reich. Volume 27). Berlin / Boston 2020, pages 213-248.

Provenance: owned by Bavarian nobility.
Tethard Philipp Christian Haag
1737 Kassel - 1812 Den Haag

Prinzessin Friederike Sophie Wilhelmine (Wilhelmina) von Preußen zu Pferd


(1751 Berlin - 1820 Schloss Het Loo, Apeldoorn). L. u. (auf den Steinen) signiert und 1780 datiert. Öl auf Lwd. 57,5 x 48,5 cm. Doubliert. Rest. Rahmen min. besch. (72,5 x 62 cm).

König Friedrich II. von Preußen, auch genannt Friedrich der Große (1712-1786), verheiratete seine Lieblingsnichte Friederike Wilhelmine Sophie 1767 mit Wilhelm V. von Oranien-Nassau (1748-1806), Erbstatthalter der Vereinigten Niederlande. Wilhelmina, wie sie sich fortan nannte, von Preußen führte einen regen Briefwechsel mit ihrem Onkel und ihrer preußischen Familie, in welchem sie insbesondere auch politische Themen erörterte. Die Forschung sah in ihr - und nicht in Wilhelm V. - die eigentlich treibende politische Kraft am Oranischen Hof. Sie galt dort als "der einzige Mann" (s. u.). In der Tat befand sich Prinzessin Wilhelmina im Zentrum des politischen Geschehens. Wilhelm V. geriet in den 1780er Jahren in immer stärkere Konflikte mit der demokratischen Patriotenbewegung. Wilhelminas Versuche, Friedrich II. und später dessen Nachfolger, ihren Bruder Friedrich Wilhelm II., zu einem militärischen Eingreifen zu Gunsten Wilhelms V. und ihrer selbst zu bewegen, scheiterten zunächst. Durch eine List gelang es ihr 1787, indem sie vorgab, von Revolutionären vorübergehend gefangen genommen worden zu sein, ihren Bruder umzustimmen: Es kam zu einem erfolg- und folgenreichen militärischen Einmarsch preußischer Truppen in die Niederlande. Das Statthalterpaar flüchtete sich nach dem Einmarsch der französischen Armee 1795 ins englische Exil, wo Wilhelm�V. 1806 verstarb. Wilhelmina kehrte 1813 in die Niederlande zurück, 1815 erlebte sie dort die Ausrufung ihres Sohnes Wilhelm Friedrich von Oranien-Nassau (1772 - 1843) zum ersten König der Niederlande. Tethard Philipp Christian Haag schuf zwischen 1778 und 1793 vier Bildnisse Wilhelminas zu Pferd. Das älteste Porträt befand sich im Marmorpalais in Potsdam, es folgte das hier angebotene Bildnis von 1780. 1783 entstand das Reiterbildnis, das - aus der Privatsammlung der niederländischen Königin Wilhelmina stammend - sich heute in der Stichting Historische Verzamelingen van het Huis Oranie-Nassau in Den Haag befindet. 1789 malte er Wilhelmina ein weiteres Mal zu Pferd. Dieses in seiner Komposition mit dem vorliegenden Porträt äußerst vergleichbare Gemälde befindet sich im Rijksmueum zu Amsterdam. Im darauffolgenden Jahr entstand ein Doppelbildnis zu Pferd gemeinsam mit ihrem Sohn Frederik (1774 - 1799). Der in Kassel geborene Künstler Tethard Philipp Christian Haag kam bereits 1742 mit seinem Vater, der als Hofmaler Wilhelms IV. von Oranien-Nassau nach Leeuwarden (Friesland) berufen worden war, in die Niederlande. 1747 erfolgte die Übersiedlung nach Den Haag. Schon 1756 erfolgte seine Ernennung zum Hofmaler und zum Zeichenlehrer der Prinzessin Carolina, 1760 wurde er Zeichenlehrer der adeligen Pagen des Hofes und zudem des jungen Prinzen Wilhelm V. Ab 1767 gab Haag auch Prinzessin Wilhelmina und später deren Kindern Zeichenunterricht. Für Prinzessin Wilhelmina fertigte er auch zahlreiche Entwürfe für deren Stickarbeiten. Schließlich avancierte der Künstler zum "premier peintre" des Prinzen von Oranien. Ursprünglich der Porträtmalerei verpflichtet, widmete sich Haag ab den späteren 1760er Jahren zunehmend auch der Tiermalerei, worin er - besonders hinsichtlich der Darstellung von Pferden - zu großer Meisterschaft gelangte. Auf dem Gebiet des Reiterporträts war Tethard Philipp Christian Haag der bedeutendste niederländische Künstler des 18. Jahrhunderts.

Vgl. Puppel, Pauline, "Der einzige Mann am oranischen Hof". Wilhelmina von Preußen. Erbstatthalterin und Diplomatin, in: Wetsphal, Siegrid / Freyer, Stephanie (Hrsg.), Wissen und Strategien frühneuzeitlicher Diplomatie (= Bibliothek Altes Reich. Band 27). Berlin / Boston 2020, S. 213-248.

Provenienz: Aus bayerischem Adelsbesitz.
Tethard Philipp Christian Haag
1737 Kassel - 1812 The Hague

Princess Frederika Sophia Wilhelmina of Prussia on horseback


(1751 Berlin - 1820 Het Loo Palace, Apeldoorn). Signed (on the stones) and dated 1780 lower left. Oil on canvas. 57.5 x 48.5 cm. Relined. Restored. Minor damage to frame (72.5 x 62 cm).

King Frederick II of Prussia, also called Frederick the Great (1712-1786), married his favourite niece Friederike Wilhelmine Sophie in 1767 to William V of Orange-Nassau (1748-1806), hereditary governor of the United Netherlands. Wilhelmina, as she called herself from then on, of Prussia kept up a lively correspondence with her uncle and her Prussian family, in which she discussed political topics in particular. Researchers saw her - and not William V - as the real driving political force at the Orange Court. She was considered "the only man" there (see below). In fact, Princess Wilhelmina found herself at the centre of political events. Wilhelm V came into increasing conflict with the democratic patriot movement in the 1780s. Wilhelmina's attempts to persuade Frederick II and later his successor, her brother Frederick William II, to intervene militarily in favour of William V and herself initially failed. By a ruse, she managed to change her brother's mind in 1787 by pretending to have been temporarily captured by revolutionaries: A successful and momentous military invasion of the Netherlands by Prussian troops took place. After the invasion of the French army in 1795, the governor couple fled into exile in England, where William V died in 1806. Wilhelmina returned to the Netherlands in 1813, where in 1815 she witnessed the proclamation of her son William Frederick of Orange-Nassau (1772 - 1843) as the first King of the Netherlands. Tethard Philipp Christian Haag created four portraits of Wilhelmina on horseback between 1778 and 1793. The oldest portrait was in the Marble Palace in Potsdam, followed by the portrait from 1780 offered here. In 1783 he painted the equestrian portrait which - coming from the private collection of the Dutch Queen Wilhelmina - is today in the Stichting Historische Verzamelingen van het Huis Oranie-Nassau in The Hague. In 1789 he painted Wilhelmina on horseback a second time. This painting, which is very similar in composition to the present portrait, is in the Rijksmueum in Amsterdam. The following year he painted a double portrait on horseback together with her son Frederik (1774 - 1799). Born in Kassel, the artist Tethard Philipp Christian Haag came to the Netherlands as early as 1742 with his father, who had been appointed court painter to William IV of Orange-Nassau in Leeuwarden (Friesland). In 1747 he moved to The Hague. As early as 1756 he was appointed court painter and drawing teacher to Princess Carolina, and in 1760 he became drawing teacher to the court's noble pages and also to the young Prince William V. From 1767 Haag also gave drawing lessons to Princess Wilhelmina and later to her children. He also produced numerous designs for Princess Wilhelmina's embroidery. Eventually, the artist advanced to become the "premier peintre" of the Prince of Orange. Originally committed to portrait painting, Haag increasingly devoted himself to animal painting from the later 1760s onwards, in which he achieved great mastery - especially with regard to the depiction of horses. In the field of equestrian portraiture, Tethard Philipp Christian Haag was the most important Dutch artist of the 18th century. Cf. Puppel, Pauline, "Der einzige Mann am oranischen Hof". Wilhelmina von Preußen. Erbstatthalterin und Diplomatin, in: Wetsphal, Siegrid / Freyer, Stephanie (editors), Wissen und Strategien frühneuzeitlicher Diplomatie (= Bibliothek Altes Reich. Volume 27). Berlin / Boston 2020, pages 213-248.

Provenance: owned by Bavarian nobility.

März-Auktion

Auktionsdatum
Lose: 1-831
Lose: 1000-1599
Ort der Versteigerung
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

  1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Vermittlerstatus). Die Versteigerung ist freiwillig.
  2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
  3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
  4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
  5. Der Versteigerer/Einlieferer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer/Einlieferer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
  7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko der Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
  8. a) Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Bei Differenzbesteuerung gem. §25a UStG wird auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von
    30 % und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 27% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, erfolgt eine Regelbesteuerung, bei der auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von  25 %  und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 22% erhoben wird. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld  wird sodann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet und separat ausgewiesen. b) Unabhängig von der Besteuerungsart wird auf den Rechnungsbetrag eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert.
    c) Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
  9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer/Einlieferer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer/Einlieferer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
  10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer/Einlieferer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
  11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
  12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers/Einlieferers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
  13. Der Versteigerer/Einlieferer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers/Einlieferers wegen Mängeln ausgeschlossen.
  14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer/Einlieferer an einen Erwerber.

 

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