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Spanish Art-Deco service Silver 916 and ebonized wood, coffee pot, covered sugar bowl and cream

In Art & Antiques

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Bielefeld
Spanish Art-Deco service
Silver 916 and ebonized wood, coffee pot, covered sugar bowl and cream jug on large tray, each items marked with standard mark (twice) maker´s mark and "ORIOL", tray 56 x 35.5 cm, coffee pot h. 18 cm, total weight 1.082 gr. (without tray), Spain, probably Barcelona c.1925, traces of age and use, very rare item, because spanish Art-Deco items are very rare at all, especially silver items from that period represent extremly rare items, because during the dictatorship of General Primo de Rivera and the following Spanish Civil War (1923 - 1939) modernism was not very popular in Spain and only some artist mainly in Barcelona tried to realize modern influences

Reserve price: 1800 EUR Art-Deko-Service
Silber 916 getrieben und ebonisiertes Holz, Kaffeekanne, Zuckerdose und Milchgießer auf großem Tablett, jeweils zylindrischer Korpus mit vier Doppelkanneluren, schrägen Schultern und tief angesetzten Tüllen auf eingezogenem Stand, massive, kantige Henkel und Griffen in kantigen Virolen, Steckdeckel mit Scheibenknäufen, der Kannendeckel mit Bajonettverschluss, lang-achteckiges Tablett mit laschenförmigen Handhaben und aufgelegten Silberbändern auf Fahne und Handhaben, jeweils doppelte Feingehaltsmarke "916", Werkstattmarke "CV" (legiert) und "ORIOL", Tablett 56 x 35,5 cm, Kannen H bis 18 cm, Gewicht zusammen 1.082 gr. (ohne Tablett), wohl Barcelona/Spanien ~1925, Gebrauchs- und Altersspuren, Böden teils gedellt, Tablettspiegel fleckig, Griffe und Kanten teils nachgeschwärzt 0102 Nach Angaben des Vorbesitzers stammt dieses Service aus Spanien, jedoch lassen sich weder Herstellungsort noch Hersteller mit Sicherheit bestimmen, jedoch wird die spanische Herkunft, durch verschiedene Fakten untermauert, zum Einen weist der eher selten verwendete Feingehalt von 916/1000 auf Spanien hin, zum Anderen findet sich der Name "Oriol" typischerweise in Spanien und hier hauptsächlich in Katalonien (und leitet sich zudem auch noch von dem lateinischen Wort "aureus" für "golden" ab), zu dieser Annahme passt dann auch das völlige Fehlen einer staatlichen Garantie- oder Beschaumarke, da in Spanien erst 1934 eine staatliche Garantiemarke in Form eines fünfstrahligen Sterns für Silber 916/1000 eingeführt wurde, vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass aufgrund der extrem restriktiven Kulturpolitik Spaniens während der Diktatur Primo de Riveras (1923 bis 1930) und des anschließenden Bürgerkrieges moderne Tendenzen in Spanien kaum Fuß fassen konnten, wird Barcelona als Hauptstadt der spanischen Provinz Katalonien, das sich seit 1913 konsequent um Unabhängigkeit bemühte und wo einige Künstler versuchten, die Formensprache des Art-Deko umzusetzen, als Herstellungort höchstwahrscheinlich

Mindestpreis: 1800 EUR
Spanish Art-Deco service
Silver 916 and ebonized wood, coffee pot, covered sugar bowl and cream jug on large tray, each items marked with standard mark (twice) maker´s mark and "ORIOL", tray 56 x 35.5 cm, coffee pot h. 18 cm, total weight 1.082 gr. (without tray), Spain, probably Barcelona c.1925, traces of age and use, very rare item, because spanish Art-Deco items are very rare at all, especially silver items from that period represent extremly rare items, because during the dictatorship of General Primo de Rivera and the following Spanish Civil War (1923 - 1939) modernism was not very popular in Spain and only some artist mainly in Barcelona tried to realize modern influences

Reserve price: 1800 EUR Art-Deko-Service
Silber 916 getrieben und ebonisiertes Holz, Kaffeekanne, Zuckerdose und Milchgießer auf großem Tablett, jeweils zylindrischer Korpus mit vier Doppelkanneluren, schrägen Schultern und tief angesetzten Tüllen auf eingezogenem Stand, massive, kantige Henkel und Griffen in kantigen Virolen, Steckdeckel mit Scheibenknäufen, der Kannendeckel mit Bajonettverschluss, lang-achteckiges Tablett mit laschenförmigen Handhaben und aufgelegten Silberbändern auf Fahne und Handhaben, jeweils doppelte Feingehaltsmarke "916", Werkstattmarke "CV" (legiert) und "ORIOL", Tablett 56 x 35,5 cm, Kannen H bis 18 cm, Gewicht zusammen 1.082 gr. (ohne Tablett), wohl Barcelona/Spanien ~1925, Gebrauchs- und Altersspuren, Böden teils gedellt, Tablettspiegel fleckig, Griffe und Kanten teils nachgeschwärzt 0102 Nach Angaben des Vorbesitzers stammt dieses Service aus Spanien, jedoch lassen sich weder Herstellungsort noch Hersteller mit Sicherheit bestimmen, jedoch wird die spanische Herkunft, durch verschiedene Fakten untermauert, zum Einen weist der eher selten verwendete Feingehalt von 916/1000 auf Spanien hin, zum Anderen findet sich der Name "Oriol" typischerweise in Spanien und hier hauptsächlich in Katalonien (und leitet sich zudem auch noch von dem lateinischen Wort "aureus" für "golden" ab), zu dieser Annahme passt dann auch das völlige Fehlen einer staatlichen Garantie- oder Beschaumarke, da in Spanien erst 1934 eine staatliche Garantiemarke in Form eines fünfstrahligen Sterns für Silber 916/1000 eingeführt wurde, vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass aufgrund der extrem restriktiven Kulturpolitik Spaniens während der Diktatur Primo de Riveras (1923 bis 1930) und des anschließenden Bürgerkrieges moderne Tendenzen in Spanien kaum Fuß fassen konnten, wird Barcelona als Hauptstadt der spanischen Provinz Katalonien, das sich seit 1913 konsequent um Unabhängigkeit bemühte und wo einige Künstler versuchten, die Formensprache des Art-Deko umzusetzen, als Herstellungort höchstwahrscheinlich

Mindestpreis: 1800 EUR

Art & Antiques

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Am Bach 1 a
Bielefeld
33602
Germany

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Wichtige Informationen

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AGB

Versteigerungsbedingungen 1. Das AUKTIONSHAUS OWL (Versteigerer) versteigert die Gegenstände in einer öffentlichen Versteigerung, an der Interessenten persönlich teilnehmen können (§ 474 BGB), in eigenem Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. 2. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Mängel im Sinne von Beschädigungen finden nur Erwähnung, wenn sie ein gravierendes Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberücksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. 3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, zurückzuziehen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zuzuschlagen. Die Lot-Nummer ist die Nummer, unter der ein oder mehrere Gegenstände im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird. 4. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben und erhält daraufhin eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. 5. Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Dies geschieht nur für Lots mit einem Limit ab € 150,-, unlimitierte Lots müssen entsprechend mit € 150.- beboten werden. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters für das entsprechende Lot in Höhe des Limits, das dem Versteigerer spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen muß. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen. 6. Ein Gebot kann erlöschen, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurückgezogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes. 7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleichlautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern. 8. Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen. 9. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über. 10. Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld in Höhe von 23,8% erhoben. MwSt. kann auf Wunsch gesondert ausgewiesen werden 11. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fällig und ist an den Versteigerer in bar oder mit bankbestätigtem Scheck zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. 12. Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Setzung einer Zahlungsfrist von zwei Wochen kann der Versteigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch. 13. Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Käufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden mit der Rechnung erhoben. 14. Erfüllungsort ist ausschließlich Bielefeld. Für Klagen ist ausschließlich das Gericht Bielefeld zuständig. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. 15. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, mündliche Absprachen bleiben gegenstandslos. 16. Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt

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