Los

44376

Traubenschale aus dem Besitz des Premierministers von Nepal Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur

In Art & Antiques

Diese Auktion ist eine LIVE Auktion! Sie müssen für diese Auktion registriert und als Bieter freigeschaltet sein, um bieten zu können.
Sie wurden überboten. Um die größte Chance zu haben zu gewinnen, erhöhen Sie bitte Ihr Maximal Gebot.
Ihre Registrierung wurde noch nicht durch das Auktionshaus genehmigt. Bitte, prüfen Sie Ihr E-Mail Konto für mehr Details.
Leider wurde Ihre Registrierung durch das Auktionshaus abgelehnt. Sie können das Auktionshaus direkt kontaktieren über +49 (0)521 9864198 um mehr Informationen zu erhalten.
Sie sind zurzeit Höchstbieter! Um sicher zustellen, dass Sie das Los ersteigern, melden Sie sich zum Live Bieten an unter , oder erhöhen Sie ihr Maximalgebot.
Geben Sie jetzt ein Gebot ab! Ihre Registrierung war erfolgreich.
Entschuldigung, die Gebotsabgabephase ist leider beendet. Es erscheinen täglich 1000 neue Lose auf lot-tissimo.com, bitte starten Sie eine neue Anfrage.
Das Bieten auf dieser Auktion hat noch nicht begonnen. Bitte, registrieren Sie sich jetzt, so dass Sie zugelassen werden bis die Auktion startet.
1/5
Traubenschale aus dem Besitz des Premierministers von Nepal Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur - Bild 1 aus 5
Traubenschale aus dem Besitz des Premierministers von Nepal Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur - Bild 2 aus 5
Traubenschale aus dem Besitz des Premierministers von Nepal Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur - Bild 3 aus 5
Traubenschale aus dem Besitz des Premierministers von Nepal Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur - Bild 4 aus 5
Traubenschale aus dem Besitz des Premierministers von Nepal Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur - Bild 5 aus 5
Traubenschale aus dem Besitz des Premierministers von Nepal Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur - Bild 1 aus 5
Traubenschale aus dem Besitz des Premierministers von Nepal Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur - Bild 2 aus 5
Traubenschale aus dem Besitz des Premierministers von Nepal Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur - Bild 3 aus 5
Traubenschale aus dem Besitz des Premierministers von Nepal Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur - Bild 4 aus 5
Traubenschale aus dem Besitz des Premierministers von Nepal Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur - Bild 5 aus 5
Sie interessieren sich für den Preis dieses Loses?
Preisdatenbank abonnieren
Bielefeld
Traubenschale
aus dem Besitz des Premierministers von Nepal Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur Rana Silber 925 gegossen und ziseliert, von vier Kugelfüßen getragene ovale Schale mit gewelltem Rand und plastisch gearbeiteten Weinranken mit Blattwerk, im Spiegel datiertes und bezeichnetes Besitzeremblem (zwei gekreuzte Khukuri - Schwerter mit Umschrift "H.E. MAHARAJA SIR BIR SHUM SHERE JUNG RB 1895"), am Schalenrand Garantiemarke England (laufender Löwe), Stadtmarke Sheffield (Krone), Jahresbuchstabe "b" und Meistermarke "M&W", im Boden Verkäufermarke "MAPPIN & WEBB LONDON", B 25,5 cm, H 26,5 cm, 865 gr., Wappin & Webb Birmingham 1894/95, sehr guter Zustand 9801 Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur Rana (1852 - 1901) bekleidete von 1885 bis 1901 das Amt des Premierministers von Nepal, 1897 wurde ihm von Queen Victoria der Titel "Knight Grand Commander of the Order of the Star of India" verliehen

Grape bowl of the Prime Minister of Nepal Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur Rana
Sterling silver, shell-shaped bowls with grape branches, engraved and dated coat of arms (crossed khukuri-swords and "H.E. MAHARAJA SIR BIR SHUM SHERE JUNG RB 1895"), at the rim standard mark, Sheffield assay mark, date letter "b" and makers mark "W&M", underneath retailers mark "MAPPIN & WEBB LONDON", l. 25.5 cm, 10.04 inch, h. 26.5 cm, 10.43 inch, weight 865 grs., Wappin & Webb Sheffiled 1894/95, very good condition with only very minor traces of use, between 1885 and 1901 Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur Rana (1852 - 1901) was Prime Minister of Nepal , in 1897 Queen Victoria invested him "Knight Grand Commander of the Order of the Star of India"


20.00 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium
Traubenschale
aus dem Besitz des Premierministers von Nepal Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur Rana Silber 925 gegossen und ziseliert, von vier Kugelfüßen getragene ovale Schale mit gewelltem Rand und plastisch gearbeiteten Weinranken mit Blattwerk, im Spiegel datiertes und bezeichnetes Besitzeremblem (zwei gekreuzte Khukuri - Schwerter mit Umschrift "H.E. MAHARAJA SIR BIR SHUM SHERE JUNG RB 1895"), am Schalenrand Garantiemarke England (laufender Löwe), Stadtmarke Sheffield (Krone), Jahresbuchstabe "b" und Meistermarke "M&W", im Boden Verkäufermarke "MAPPIN & WEBB LONDON", B 25,5 cm, H 26,5 cm, 865 gr., Wappin & Webb Birmingham 1894/95, sehr guter Zustand 9801 Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur Rana (1852 - 1901) bekleidete von 1885 bis 1901 das Amt des Premierministers von Nepal, 1897 wurde ihm von Queen Victoria der Titel "Knight Grand Commander of the Order of the Star of India" verliehen

Grape bowl of the Prime Minister of Nepal Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur Rana
Sterling silver, shell-shaped bowls with grape branches, engraved and dated coat of arms (crossed khukuri-swords and "H.E. MAHARAJA SIR BIR SHUM SHERE JUNG RB 1895"), at the rim standard mark, Sheffield assay mark, date letter "b" and makers mark "W&M", underneath retailers mark "MAPPIN & WEBB LONDON", l. 25.5 cm, 10.04 inch, h. 26.5 cm, 10.43 inch, weight 865 grs., Wappin & Webb Sheffiled 1894/95, very good condition with only very minor traces of use, between 1885 and 1901 Maharaja Bir Shumsher Jung Bahadur Rana (1852 - 1901) was Prime Minister of Nepal , in 1897 Queen Victoria invested him "Knight Grand Commander of the Order of the Star of India"


20.00 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium

Art & Antiques

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Am Bach 1 a
Bielefeld
33602
Germany

Für Auktionshaus OWL Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)521 9864198.

Wichtige Informationen

20.00 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium

Different tax regulations may apply, if the object is exported to a none-E.U. member country.

AGB

Versteigerungsbedingungen 1. Das AUKTIONSHAUS OWL (Versteigerer) versteigert die Gegenstände in einer öffentlichen Versteigerung, an der Interessenten persönlich teilnehmen können (§ 474 BGB), in eigenem Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. 2. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Mängel im Sinne von Beschädigungen finden nur Erwähnung, wenn sie ein gravierendes Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberücksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. 3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, zurückzuziehen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zuzuschlagen. Die Lot-Nummer ist die Nummer, unter der ein oder mehrere Gegenstände im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird. 4. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben und erhält daraufhin eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. 5. Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Dies geschieht nur für Lots mit einem Limit ab € 150,-, unlimitierte Lots müssen entsprechend mit € 150.- beboten werden. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters für das entsprechende Lot in Höhe des Limits, das dem Versteigerer spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen muß. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen. 6. Ein Gebot kann erlöschen, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurückgezogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes. 7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleichlautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern. 8. Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen. 9. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über. 10. Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld in Höhe von 23,8% erhoben. MwSt. kann auf Wunsch gesondert ausgewiesen werden 11. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fällig und ist an den Versteigerer in bar oder mit bankbestätigtem Scheck zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. 12. Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Setzung einer Zahlungsfrist von zwei Wochen kann der Versteigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch. 13. Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Käufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden mit der Rechnung erhoben. 14. Erfüllungsort ist ausschließlich Bielefeld. Für Klagen ist ausschließlich das Gericht Bielefeld zuständig. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. 15. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, mündliche Absprachen bleiben gegenstandslos. 16. Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt

Vollständige AGBs