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Herbig, Otto (Dorndorf 1889 - 1971 Weilheim in Oberbayern)

In Kunst, Antiquitäten, Varia

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Bielefeld

Herbig, Otto (Dorndorf 1889 - 1971 Weilheim in Oberbayern)
Doppelgemälde "Doppelportrait" und "Frauenkopf mit Rauschgoldengel", Öl auf Leinwand, vorn "Frauenkopf mit Rauschgoldengel", unten links monogrammiert "O.H.", auf beiliegendem Kartonstück der ehemaligen Rückwand signiert, datiert und betitelt "HERBIG 60 Frauenkopf mit Rauschgoldengel", 93 x 47 cm, guter Zustand mit minimalen Fehlstellen, kleine Druckstelle oben links, rückseitig deutlich früheres Gemälde "Doppelportrait" (Selbstportrait mit Ehefrau?) im Profil im Stile der "Neuen Sachlichkeit", unsigniert, wohl Mitte 1920er Jahre, Firnis teils schuppig abgehoben, oben mittig Fehlstelle mit Farbverlust, randlich mehrere anhaftende Papierstücke, alter Keilrahmen, Leinwand umgespannt, möglicherweise hinter dem Keilrahmen signiert, datiert oder bezeichnet 3701 Otto Herbig studiert 1911 und 1912 in Berlin bei Lovis Corinth und Albin Egger-Lienz, nach seinem Kriegseinsatz, den er zusammen mit Erich Heckel, Anton Kerschbaumer und Max Kaus als Sanitäter in Belgien ableistet, kehrt er nach Berlin zurück und stellt mit den Brückekünstlern Otto Mueller, Max Pechstein und Karl Schmidt-Rottluff, mit denen er auch freundschaftlich verbunden war, aus. Nachdem seine erste Frau 1926 verstirbt, heiratet er 1928 Elsbeth Müller (geb. Lübke), die geschiedene Frau von Otto Mueller, bei dem Doppelportrait auf der Rückseite handelt es sich möglicherweise um ein Selbstbildnis mit seiner ersten, schon 1926 verstorbenen Ehefrau



Herbig, Otto (Dorndorf 1889 - 1971 Weilheim in Oberbayern)
Painting "Portrait with Tinsel Angel", signed lower left with monogram "O.H.", signed, dated and titled on an attached part of the original backside "HERBIG 60 Frauenkopf mit Rauschgoldengel", 93 x 47 cms, 36.6 x 18.5 inch, good condition with small losses, small pressure mark upper left, on the backside further, considerable earlier painting by Otto Herbig "Double Portrait" (Selfportrait with wife?), not visibly signed, likely mid 1920s, traces of age and storage, some old clued paper shreds, canvas turned on a new stretcher, likely signed, dated or titled behind the stretcher, to our opinion the backside painting is much more interesting than the front one

Herbig, Otto (Dorndorf 1889 - 1971 Weilheim in Oberbayern)
Doppelgemälde "Doppelportrait" und "Frauenkopf mit Rauschgoldengel", Öl auf Leinwand, vorn "Frauenkopf mit Rauschgoldengel", unten links monogrammiert "O.H.", auf beiliegendem Kartonstück der ehemaligen Rückwand signiert, datiert und betitelt "HERBIG 60 Frauenkopf mit Rauschgoldengel", 93 x 47 cm, guter Zustand mit minimalen Fehlstellen, kleine Druckstelle oben links, rückseitig deutlich früheres Gemälde "Doppelportrait" (Selbstportrait mit Ehefrau?) im Profil im Stile der "Neuen Sachlichkeit", unsigniert, wohl Mitte 1920er Jahre, Firnis teils schuppig abgehoben, oben mittig Fehlstelle mit Farbverlust, randlich mehrere anhaftende Papierstücke, alter Keilrahmen, Leinwand umgespannt, möglicherweise hinter dem Keilrahmen signiert, datiert oder bezeichnet 3701 Otto Herbig studiert 1911 und 1912 in Berlin bei Lovis Corinth und Albin Egger-Lienz, nach seinem Kriegseinsatz, den er zusammen mit Erich Heckel, Anton Kerschbaumer und Max Kaus als Sanitäter in Belgien ableistet, kehrt er nach Berlin zurück und stellt mit den Brückekünstlern Otto Mueller, Max Pechstein und Karl Schmidt-Rottluff, mit denen er auch freundschaftlich verbunden war, aus. Nachdem seine erste Frau 1926 verstirbt, heiratet er 1928 Elsbeth Müller (geb. Lübke), die geschiedene Frau von Otto Mueller, bei dem Doppelportrait auf der Rückseite handelt es sich möglicherweise um ein Selbstbildnis mit seiner ersten, schon 1926 verstorbenen Ehefrau



Herbig, Otto (Dorndorf 1889 - 1971 Weilheim in Oberbayern)
Painting "Portrait with Tinsel Angel", signed lower left with monogram "O.H.", signed, dated and titled on an attached part of the original backside "HERBIG 60 Frauenkopf mit Rauschgoldengel", 93 x 47 cms, 36.6 x 18.5 inch, good condition with small losses, small pressure mark upper left, on the backside further, considerable earlier painting by Otto Herbig "Double Portrait" (Selfportrait with wife?), not visibly signed, likely mid 1920s, traces of age and storage, some old clued paper shreds, canvas turned on a new stretcher, likely signed, dated or titled behind the stretcher, to our opinion the backside painting is much more interesting than the front one

Kunst, Antiquitäten, Varia

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Am Bach 1 a
Bielefeld
33602
Germany

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AGB

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Versteigerungsbedingungen

1. Das AUKTIONSHAUS OWL (Versteigerer) versteigert die Gegenstände in einer öffentlichen Versteigerung, an der Interessenten persönlich teilnehmen können (§ 474 BGB), in eigenem Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben.
2. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Mängel im Sinne von Beschädigungen finden nur Erwähnung, wenn sie ein gravierendes Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberücksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, zurückzuziehen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zuzuschlagen. Die Lot-Nummer ist die Nummer, unter der ein oder mehrere Gegenstände im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird.
4. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben und erhält daraufhin eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
5. Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Dies geschieht nur für Lots mit einem Limit ab € 150,-, unlimitierte Lots müssen entsprechend mit € 150.- beboten werden. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters für das entsprechende Lot in Höhe des Limits, das dem Versteigerer spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen muß. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen.
6. Ein Gebot kann erlöschen, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurückgezogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes.
7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleichlautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern.
8. Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen.
9. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
10. Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld in Höhe von 23,8% erhoben. MwSt. kann auf Wunsch gesondert ausgewiesen werden
11. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fällig und ist an den Versteigerer in bar oder mit bankbestätigtem Scheck zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig.
12. Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Setzung einer Zahlungsfrist von zwei Wochen kann der Versteigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch.
13. Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Käufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden mit der Rechnung erhoben.
14. Erfüllungsort ist ausschließlich Bielefeld. Für Klagen ist ausschließlich das Gericht Bielefeld zuständig. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
15. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, mündliche Absprachen bleiben gegenstandslos.
16. Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt

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