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Viegener, Eberhard (Soest 1890 - 1967 Soest)

In Kunst, Antiquitäten, Varia

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Bielefeld

Viegener, Eberhard (Soest 1890 - 1967 Soest)

Viegener, Eberhard (Soest 1890 - 1967 Soest)
Gemälde "Novembertag", Öl auf Leinwand auf Karton, Landschaft mit Heuschober, rückseitig ockerfarben gestrichen und mit Blei in der feuchten Farbe betitelt, signiert, bezeichnet und datiert "Novembertag (.ü....) Eb. Viegener Soest 1912", 15,3 x 38 cm, alt angereinigt und gefirnist, im Himmel kleine Fehlstelle, insgesamt angeschmutzt, sauber modern gerahmt (27 x 50 cm) 6404 Sehr frühes Gemälde von Eberhard Viegener, der Malduktus und das extreme Format sind typisch für Arbeiten der Jahre 1912 bis 1914, die Landschaft mit dem Heuschober lässt sich unzweifelhaft in die Schweiz lokalisieren, wo sich der Maler bis Dezember 1912 aufhielt, der Titel "Novembertag" in Verbindung mit der Datierung und dem Zusatz "Soest 1912" machen diese Arbeit zu einem Unikum, entweder entstand das Gemälde noch im November in Zürich (der leider entfernte Zusatz in Klammern hinter dem Titel könnte durchaus als "(Zürich)" gedeutet werden) und wurde erst im Dezember 1912 nach der Rückkehr nach Soest rückseitig gestrichen, betitelt, signiert und datiert oder es entstand, möglicherweise auf der Basis von Skizzen erst im Dezember 1912 in Soest, der Duktus mit langen, breit angelegten pastosen horizontalen Pinselstrichen im Vordergrund und den kurzen vertikalen Pinselstrichen mit unterschiedlich starken Farbauftrag im mittleren Bereich bzw. im Himmel sowie die Farbauswahl und der deutlich dreizonige Aufbau korrespondiert mit dem 1912 enstandenen Gemälde "Der Greifensee. Nach dem Regen (Zürich)" im Westfälischen Landesmuseum Münster, die extremen Hoch- bzw. Querformate wiederum finden sich bei mehreren Soestansichten und Landschaften der Jahre 1913 und 1914





Viegener, Eberhard (Soest 1890 - 1967 Soest)

Viegener, Eberhard (Soest 1890 - 1967 Soest)
Gemälde "Novembertag", Öl auf Leinwand auf Karton, Landschaft mit Heuschober, rückseitig ockerfarben gestrichen und mit Blei in der feuchten Farbe betitelt, signiert, bezeichnet und datiert "Novembertag (.ü....) Eb. Viegener Soest 1912", 15,3 x 38 cm, alt angereinigt und gefirnist, im Himmel kleine Fehlstelle, insgesamt angeschmutzt, sauber modern gerahmt (27 x 50 cm) 6404 Sehr frühes Gemälde von Eberhard Viegener, der Malduktus und das extreme Format sind typisch für Arbeiten der Jahre 1912 bis 1914, die Landschaft mit dem Heuschober lässt sich unzweifelhaft in die Schweiz lokalisieren, wo sich der Maler bis Dezember 1912 aufhielt, der Titel "Novembertag" in Verbindung mit der Datierung und dem Zusatz "Soest 1912" machen diese Arbeit zu einem Unikum, entweder entstand das Gemälde noch im November in Zürich (der leider entfernte Zusatz in Klammern hinter dem Titel könnte durchaus als "(Zürich)" gedeutet werden) und wurde erst im Dezember 1912 nach der Rückkehr nach Soest rückseitig gestrichen, betitelt, signiert und datiert oder es entstand, möglicherweise auf der Basis von Skizzen erst im Dezember 1912 in Soest, der Duktus mit langen, breit angelegten pastosen horizontalen Pinselstrichen im Vordergrund und den kurzen vertikalen Pinselstrichen mit unterschiedlich starken Farbauftrag im mittleren Bereich bzw. im Himmel sowie die Farbauswahl und der deutlich dreizonige Aufbau korrespondiert mit dem 1912 enstandenen Gemälde "Der Greifensee. Nach dem Regen (Zürich)" im Westfälischen Landesmuseum Münster, die extremen Hoch- bzw. Querformate wiederum finden sich bei mehreren Soestansichten und Landschaften der Jahre 1913 und 1914




Kunst, Antiquitäten, Varia

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Am Bach 1 a
Bielefeld
33602
Germany

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AGB

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Versteigerungsbedingungen

1. Das AUKTIONSHAUS OWL (Versteigerer) versteigert die Gegenstände in einer öffentlichen Versteigerung, an der Interessenten persönlich teilnehmen können (§ 474 BGB), in eigenem Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben.
2. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Mängel im Sinne von Beschädigungen finden nur Erwähnung, wenn sie ein gravierendes Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberücksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, zurückzuziehen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zuzuschlagen. Die Lot-Nummer ist die Nummer, unter der ein oder mehrere Gegenstände im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird.
4. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben und erhält daraufhin eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
5. Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Dies geschieht nur für Lots mit einem Limit ab € 150,-, unlimitierte Lots müssen entsprechend mit € 150.- beboten werden. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters für das entsprechende Lot in Höhe des Limits, das dem Versteigerer spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen muß. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen.
6. Ein Gebot kann erlöschen, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurückgezogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes.
7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleichlautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern.
8. Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen.
9. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
10. Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld in Höhe von 23,2% erhoben. MwSt. kann auf Wunsch gesondert ausgewiesen werden
11. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fällig und ist an den Versteigerer in bar oder mit bankbestätigtem Scheck zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig.
12. Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Setzung einer Zahlungsfrist von zwei Wochen kann der Versteigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch.
13. Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Käufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden mit der Rechnung erhoben.
14. Erfüllungsort ist ausschließlich Bielefeld. Für Klagen ist ausschließlich das Gericht Bielefeld zuständig. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
15. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, mündliche Absprachen bleiben gegenstandslos.
16. Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt

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