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Johann Christoph Andreas Mayer "Anatomische Kupfertafeln nebst den dazu gehörigen Erklärungen"

In Kunst & Antiquitäten 52

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Bielefeld
Johann Christoph Andreas Mayer "Anatomische Kupfertafeln nebst den dazu gehörigen Erklärungen"
Sechs Texthefte in einem Band und großer Tafelband mit allen zugehörigen 66 Kupfertafeln von Carl Christian Glaßbach (1751 - nach 1789), Johann Heinrich Meil (1730 - 1820) und Carl Ludwig Schmidt auf feinem Velin von Johann Christoph Im Hof in Basel sowie sechs weiteren beigebundenen ananomischen Tafeln, Heft 1: "Acht Kupfertafeln von den allgemeinen Decken, Knochen, und den vorzüglichsten dazu gehörigen Bändern", Heft 2: "Acht Kupfertafeln von den Muskeln und Muskelbändern", Heft 3: "Zehn Kupfertafeln von den Eingeweiden und den dazu gehörigen Muskeln undd Bändern", Heft 4: "Elf Kupfertafeln von den Sinnwerkzeugen und den Brüsten", Heft 5: "Neun Kupfertafeln, welche das große und kleine Gehirn, das Rückenmark ... und die Nerven ... darstellen" und Heft 6: "Acht Kupfertafeln, welche die Nerven des Halses, der Brusthöhle, des Unterleibes und der äußeren Geburtstheile darstellen", Textband mit ganzseitigen Zwischentiteln, Heft 5 und Heft 6 neben den durchlaufenden Zwischentiteln zusätzlich mit eigenen Titeln mit eigener Zählung "Erstes Heft" und "Zweites Heft", Tafelband mit insgesamt 66 teils doppelblattgroßen Kupferstichen mit Nummerierung entsprechend der Texthefte, bei Teil 5 und Teil 6 mehrfach zwei Tafeln unter einer Nummer sowie bei Teil 6 eine Tafel "A" außerhalb der Nummerierung, daher insgesamt 66 Tafeln statt der in den Textheften ausgewiesenen 54 Tafeln, zusätzlich beigebunden sechs weitere anatomische Tafeln von Carl Christian Glaßbach in gleichem Format und Ausführung auf dem gleichen Papier und mit eigener Nummerierung, Hefte 1 bis 4 erschienen bei Georg Jakob Decker Berlin und Leipzig 1783 - 1788 und Heft 5 und Heft 6 erschienen bei Heinrich August Rottmann Berlin 1794, jeweils originale Halbledereinbäne mit marmorierten Deckeln, 40 x 26,5 bzw. 30 x 24 cm, beide Teile insgesamt guter Zustand mit typischen Alters- und Gebrauchsspuren, jeweils fester Buchblock mit fester Bindung, Textband durchgängig gebräunt, einige Seiten leicht fleckig, einige Tafeln des Tafelbands am Rande fleckig oder angeschmutzt, Darstellungen kaum betroffen, Tafel V des Heftes 5 (Ganzfigur mit detailliertem Nervensystem) war herausgenommen und wurde separiert verwendet, diese wurde später mit Heftstreifen wieder eingesetzt, daher die Ränder teils eingerissen, knickfaltig und angeschmutzt und entlang der Mittelfalte Klebeschatten eines früheren Klebestreifens, beide Einbände berieben, Ecken gestaucht, Rücken des Tafelbandes unten eingerissen 0109 Sehr seltene, vollständige Ausgabe mit allen sechs Teilen und allen! Tafeln dieses prächtigen Anatomiewerkes mit den erstklassigen Kupfertafeln von Carl Christian Glaßbach, die bei Thieme & Becker folgendermaßen Erwähnung finden "...guten Landkarten und sehr sauberen anatomischen Zeichnungen, die er z.B. zu Mayers deutscher Anatomie gestochen hat", ob es sich bei den beigebundenen zusätzlichen sechs Tafeln um zusätzliche Tafeln zu diesem Werk handelt oder ob diese Tafel für eine getrennte Arbeit erstellt wurden, konnte nicht geklärt werden, auffällig ist jedoch, abgesehen von dem abweichenden Zeichner die vollständige Übereinstimmung hinsichtlich Format, Ausführung und Papier, sodass eine urprüngliche Zugehörigkeit durchaus naheliegt, die einige Jahre später mit eigener Nummerierung nachgelieferten Hefte 5 und 6 finden sich in aller Regel als Einzelbände, in diesem Zustand sehr selten und bisher anscheinend nicht verzeichnet Prov.: Königlich Preußischer Distriktsarzt Jacob Pies (Oberwesel 1813 - 1890), ab 1881 Besitz des Sohnes Carl Pies, Jacob Pies stammte aus einer bedeutenden Hunsrücker Mediziner-Dynastie und studierte ab dem 01.04.1838 in Münster, promovierte später in Berlin als Chirurgus und arbeitete als Königlich Preußischer Distriktsarzt, Wundarzt I. Klasse und Geburtshelfer in Langenlonsheim (freundliche Auskunft Familienstiftung Pies-Archiv, Dommersheim im Hunsrück)
Johann Christoph Andreas Mayer "Anatomische Kupfertafeln nebst den dazu gehörigen Erklärungen"
Sechs Texthefte in einem Band und großer Tafelband mit allen zugehörigen 66 Kupfertafeln von Carl Christian Glaßbach (1751 - nach 1789), Johann Heinrich Meil (1730 - 1820) und Carl Ludwig Schmidt auf feinem Velin von Johann Christoph Im Hof in Basel sowie sechs weiteren beigebundenen ananomischen Tafeln, Heft 1: "Acht Kupfertafeln von den allgemeinen Decken, Knochen, und den vorzüglichsten dazu gehörigen Bändern", Heft 2: "Acht Kupfertafeln von den Muskeln und Muskelbändern", Heft 3: "Zehn Kupfertafeln von den Eingeweiden und den dazu gehörigen Muskeln undd Bändern", Heft 4: "Elf Kupfertafeln von den Sinnwerkzeugen und den Brüsten", Heft 5: "Neun Kupfertafeln, welche das große und kleine Gehirn, das Rückenmark ... und die Nerven ... darstellen" und Heft 6: "Acht Kupfertafeln, welche die Nerven des Halses, der Brusthöhle, des Unterleibes und der äußeren Geburtstheile darstellen", Textband mit ganzseitigen Zwischentiteln, Heft 5 und Heft 6 neben den durchlaufenden Zwischentiteln zusätzlich mit eigenen Titeln mit eigener Zählung "Erstes Heft" und "Zweites Heft", Tafelband mit insgesamt 66 teils doppelblattgroßen Kupferstichen mit Nummerierung entsprechend der Texthefte, bei Teil 5 und Teil 6 mehrfach zwei Tafeln unter einer Nummer sowie bei Teil 6 eine Tafel "A" außerhalb der Nummerierung, daher insgesamt 66 Tafeln statt der in den Textheften ausgewiesenen 54 Tafeln, zusätzlich beigebunden sechs weitere anatomische Tafeln von Carl Christian Glaßbach in gleichem Format und Ausführung auf dem gleichen Papier und mit eigener Nummerierung, Hefte 1 bis 4 erschienen bei Georg Jakob Decker Berlin und Leipzig 1783 - 1788 und Heft 5 und Heft 6 erschienen bei Heinrich August Rottmann Berlin 1794, jeweils originale Halbledereinbäne mit marmorierten Deckeln, 40 x 26,5 bzw. 30 x 24 cm, beide Teile insgesamt guter Zustand mit typischen Alters- und Gebrauchsspuren, jeweils fester Buchblock mit fester Bindung, Textband durchgängig gebräunt, einige Seiten leicht fleckig, einige Tafeln des Tafelbands am Rande fleckig oder angeschmutzt, Darstellungen kaum betroffen, Tafel V des Heftes 5 (Ganzfigur mit detailliertem Nervensystem) war herausgenommen und wurde separiert verwendet, diese wurde später mit Heftstreifen wieder eingesetzt, daher die Ränder teils eingerissen, knickfaltig und angeschmutzt und entlang der Mittelfalte Klebeschatten eines früheren Klebestreifens, beide Einbände berieben, Ecken gestaucht, Rücken des Tafelbandes unten eingerissen 0109 Sehr seltene, vollständige Ausgabe mit allen sechs Teilen und allen! Tafeln dieses prächtigen Anatomiewerkes mit den erstklassigen Kupfertafeln von Carl Christian Glaßbach, die bei Thieme & Becker folgendermaßen Erwähnung finden "...guten Landkarten und sehr sauberen anatomischen Zeichnungen, die er z.B. zu Mayers deutscher Anatomie gestochen hat", ob es sich bei den beigebundenen zusätzlichen sechs Tafeln um zusätzliche Tafeln zu diesem Werk handelt oder ob diese Tafel für eine getrennte Arbeit erstellt wurden, konnte nicht geklärt werden, auffällig ist jedoch, abgesehen von dem abweichenden Zeichner die vollständige Übereinstimmung hinsichtlich Format, Ausführung und Papier, sodass eine urprüngliche Zugehörigkeit durchaus naheliegt, die einige Jahre später mit eigener Nummerierung nachgelieferten Hefte 5 und 6 finden sich in aller Regel als Einzelbände, in diesem Zustand sehr selten und bisher anscheinend nicht verzeichnet Prov.: Königlich Preußischer Distriktsarzt Jacob Pies (Oberwesel 1813 - 1890), ab 1881 Besitz des Sohnes Carl Pies, Jacob Pies stammte aus einer bedeutenden Hunsrücker Mediziner-Dynastie und studierte ab dem 01.04.1838 in Münster, promovierte später in Berlin als Chirurgus und arbeitete als Königlich Preußischer Distriktsarzt, Wundarzt I. Klasse und Geburtshelfer in Langenlonsheim (freundliche Auskunft Familienstiftung Pies-Archiv, Dommersheim im Hunsrück)

Kunst & Antiquitäten 52

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Am Bach 1 a
Bielefeld
33602
Germany

Abholort:

Auktionssaal OWL

Heeperstr. 206a (Zufahrt über: Am Scherkamp 1)

33607 Bielefeld

TERMINABSPRACHE UNBEDINGT ERFORDERLICH!!!

Tel. Sauerland: +49 171 821 4828

Tel. Stürmann: +49 173 473 2116

Verpackung und Versand wird angeboten

Wichtige Informationen

Das Aufgeld auf den Zuschlag beträgt 23,8%

Auf Zuschläge via lot-tissimo werden zusätzlich 3%+19% USt. erhoben

AGB

Versteigerungsbedingungen 1. Das AUKTIONSHAUS OWL (Versteigerer) versteigert die Gegenstände in einer öffentlichen Versteigerung, an der Interessenten persönlich teilnehmen können (§ 474 BGB), in eigenem Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. 2. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Mängel im Sinne von Beschädigungen finden nur Erwähnung, wenn sie ein gravierendes Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberücksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. 3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, zurückzuziehen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zuzuschlagen. Die Lot-Nummer ist die Nummer, unter der ein oder mehrere Gegenstände im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird. 4. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben und erhält daraufhin eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. 5. Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Dies geschieht nur für Lots mit einem Limit ab € 150,-, unlimitierte Lots müssen entsprechend mit € 150.- beboten werden. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters für das entsprechende Lot in Höhe des Limits, das dem Versteigerer spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen muß. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen. 6. Ein Gebot kann erlöschen, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurückgezogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes. 7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleichlautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern. 8. Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen. 9. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über. 10. Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld in Höhe von 23,8% erhoben. MwSt. kann auf Wunsch gesondert ausgewiesen werden 11. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fällig und ist an den Versteigerer in bar oder mit bankbestätigtem Scheck zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. 12. Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Setzung einer Zahlungsfrist von zwei Wochen kann der Versteigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch. 13. Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Käufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden mit der Rechnung erhoben. 14. Erfüllungsort ist ausschließlich Bielefeld. Für Klagen ist ausschließlich das Gericht Bielefeld zuständig. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. 15. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, mündliche Absprachen bleiben gegenstandslos. 16. Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt

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