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Art Déco Porzellan "Tänzerin mit Tuch", Rauchverzehrer, um 1920

In Jugendstil-Porzellan, Schmuck, Kunst & Sammelo...

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Art Déco Porzellan "Tänzerin mit Tuch", Rauchverzehrer, um 1920 - Bild 2 aus 5
Art Déco Porzellan "Tänzerin mit Tuch", Rauchverzehrer, um 1920 - Bild 3 aus 5
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Art Déco Porzellan "Tänzerin mit Tuch", Rauchverzehrer, um 1920 - Bild 1 aus 5
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Art Déco Porzellan "Tänzerin mit Tuch", Rauchverzehrer, um 1920 - Bild 3 aus 5
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Aschaffenburg
Art DĂ©co Porzellan "TĂ€nzerin mit Tuch", Rauchverzehrer, um 1920

Art Déco TÀnzerin, Rauchverzehrer, Porzellan farbig staffiert und glasiert. Höhe: ca. 21,5 cm. Sehr guter Erhaltungszustand, keine SchÀden oder Restaurierungen.
Art DĂ©co porcelain ‘Dancer with scarf’, smoke eater, around 1920

Art DĂ©co dancer, smoke eater, porcelain colourfully painted and glazed. Height: approx. 21.5 cm. Very good condition, no damage or restorations.
Art DĂ©co Porzellan "TĂ€nzerin mit Tuch", Rauchverzehrer, um 1920

Art Déco TÀnzerin, Rauchverzehrer, Porzellan farbig staffiert und glasiert. Höhe: ca. 21,5 cm. Sehr guter Erhaltungszustand, keine SchÀden oder Restaurierungen.
Art DĂ©co porcelain ‘Dancer with scarf’, smoke eater, around 1920

Art DĂ©co dancer, smoke eater, porcelain colourfully painted and glazed. Height: approx. 21.5 cm. Very good condition, no damage or restorations.

Jugendstil-Porzellan, Schmuck, Kunst & Sammelobjekte

Auktionsdatum

FĂŒr den Versand innerhalb Deutschlands wird folgende Versandkostenpauschale pro Paket erhoben:

9 € fĂŒr Pakete mit einem Gewicht von weniger als 2 kg und einer maximalen GrĂ¶ĂŸe (60 x 30 x 15 cm),
18 € fĂŒr Pakete mit einem Gewicht von weniger als 5 kg,
21 € fĂŒr Pakete mit einem Gewicht von weniger als 10 kg,
30 € fĂŒr Pakete mit einem Gewicht von weniger als 31,5 kg, fĂŒr Sperrgut (Pakete grĂ¶ĂŸer als 60 x 60 x 120 cm bis max. Gurtmaß (L+2xB+2xH) 360 cm) werden zusĂ€tzliche 50 € berechnet.

FĂŒr den Versand in LĂ€nder der europĂ€ischen Union betrĂ€gt die Versandkostenpauschale pro Paket:

26 € fĂŒr Pakete mit einem Gewicht von weniger als 5 kg,
34 € fĂŒr Pakete mit einem Gewicht von weniger als 10 kg,
46 € fĂŒr Pakete unter 20 kg, fĂŒr Sperrgut (Pakete grĂ¶ĂŸer als 60 x 60 x 120 cm bis max. Gurtmaß (L+2xB+2xH) 300 cm) werden zusĂ€tzliche 50 € berechnet.

FĂŒr Sendungen in die USA & Kanada betrĂ€gt die Versandkostenpauschale pro Paket:

32 € fĂŒr Pakete mit einem Gewicht von weniger als 2 kg und den max. Abmessungen (60 x 30 x 15 cm),
66 € fĂŒr Pakete mit einem Gewicht von weniger als 5 kg, (max. 120 x 60 x 60 cm)
94 € fĂŒr Pakete mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, (max. 120 x 60 x 60 cm)
178 € fĂŒr Pakete mit einem Gewicht von weniger als 20 kg. (max. 120 x 60 x 60 cm). Pakete grĂ¶ĂŸer als 60 x 60 x 120 cm oder schwerer als 20 kg sowie besonders zerbrechliche GegenstĂ€nde sind von unseren Pauschalen ausgenommen. In diesen FĂ€llen muss der Transport vom KĂ€ufer ĂŒber eine externe Versandagentur organisiert werden. 

Bitte beachten Sie, dass ab einem Einkaufswert von 1000 € fĂŒr Sendungen außerhalb der EU Exportdokumente erforderlich sind. Die Kosten hierfĂŒr betragen 55€.

FĂŒr den Versand in hier nicht aufgefĂŒhrte LĂ€nder werden die Kosten individuell berechnet. 

Die angegebenen Preise sind Nettopreise, fĂŒr die eine Ust. von 19% berechnet wird. Beachten Sie, dass wir die meisten, aber nicht alle Objekte versenden können. Besonders sperrige oder zerbrechliche GegenstĂ€nde sind von den Versandkostenpauschalen ausgeschlossen. In diesen FĂ€llen bitte nur Selbstabholer bzw. der Transport muss vom KĂ€ufer ĂŒber eine externe Versandagentur  organisiert werden. 

 

The following flat shipping rate per parcel is charged for shipping within Germany:

9 € for parcels with a weight of less than 2 kg and a maximum size (60 x 30 x 15 cm),
18 € for parcels weighing less than 5 kg,
21 € for parcels weighing less than 10 kg,
30 € for parcels weighing less than 31.5 kg, for bulky goods (parcels larger than 60 x 60 x 120 cm up to max. girth (L+2xW+2xH) 360 cm) an additional € 50 will be charged.

For shipping to countries of the European Union, the flat shipping rate per parcel is:

26 € for parcels weighing less than 5 kg,
34 € for parcels weighing less than 10 kg,
46 € for parcels weighing less than 20 kg, for bulky goods (parcels larger than 60 x 60 x 120 cm up to max. girth (L+2xW+2xH) 300 cm) an additional € 50 will be charged.

For shipments to the USA & Canada, the flat shipping rate per parcel is:

32 € for parcels weighing less than 2 kg, max. dimensions (60 x 30 x 15 cm),
66 € for parcels weighing less than 5 kg, (max. dimensions 120 x 60 x 60 cm)
94 € for parcels weighing less than 10 kg, (max. 120 x 60 x 60 cm)
178 € for parcels weighing less than 20 kg. (max. 120 x 60 x 60 cm). Packages larger than 60 x 60 x 120 cm or heavier than 20 kg as well as particularly fragile items are excluded from our flat rates. In these cases, transport must be organised by the buyer via an external shipping agency.

Please note that export documents are required for shipments outside the EU from a purchase value of €1000. The costs for this are 55€.

For shipments to countries not listed here, the costs will be calculated individually.

The prices shown are net prices for which VAT of 19% will be charged. Please note that we can ship most, but not all objects. Particularly bulky or fragile items are excluded from the shipping rates. In these cases please only self-collectors or the transport must be organised by the buyer via an external shipping agency.

Wichtige Informationen

Aufgeld 20 %, Live 5 %, jeweils zuzĂŒgl. 19 % USt.

Buyer's premium 20 %, live fee 5 %, both plus 19 % VAT

AGB

Versteigerungsbedingungen 1. Anwendungsbereich a) Die nachfolgenden Versteigerungsbedingungen (VGB) gelten fĂŒr VerkĂ€ufe auf den Auktionen des Auktionshauses (Versteigerungen) und die zugehörigen verbundenen GeschĂ€fte, z.B. den Nachverkauf. b) Die Versteigerung und die verbundenen GeschĂ€fte erfolgen durch die Auktionshaus Pari GmbH, vertreten durch den geschĂ€ftsfĂŒhrenden Gesellschafter Michael Preiser, Hanauerstraße 24 a, 63739 Aschaffenburg, www.auktionshaus-pari.de, auktionshaus.pari@gmail.com, Tel.: 06021 5850846. c) Die Versteigerung der Objekte erfolgt freiwillig und öffentlich. Die Versteigerung durch das Auktionshaus Pari GmbH erfolgt im Rahmen der Stellvertretung gemĂ€ĂŸ §§ 164 ff BGB im Namen und auf Rechnung des Einlieferers. Die Einlieferer bleiben ungenannt, sofern keine gesetzlichen AuskunftsansprĂŒche bestehen oder der Erwerber ein berechtigtes Interesse an der Auskunft nachweist. Eigenware wird im Katalog entsprechend durch ein Stern im Katalog gekennzeichnet. FĂŒr Eigenware wird keine Provision (Aufgeld) erhoben. d) Die VGB sind auf den Internetseiten des Auktionshauses Pari GmbH veröffentlicht, unter www.auktionshaus-pari.de abrufbar, hĂ€ngen in den AuktionsrĂ€umen aus und sind in den Katalogen veröffentlicht. Die VGB können jederzeit auch auf Nachfrage zugesandt werden. e) Es wird ausdrĂŒcklich darauf hingewiesen, dass die Regelungen des VerbrauchsgĂŒterkaufs gemĂ€ĂŸ § 474 Abs. 2 BGB auf die zur Versteigerung kommenden gebrauchten Waren keine Anwendung finden. 2. Versteigerungsablauf und Gebote a) Alle zur Versteigerung kommenden Objekte können wĂ€hrend der Vorbesichtigung besichtigt und geprĂŒft werden. Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich ausschließlich um gebrauchte GegenstĂ€nde, sie werden in dem Zustand versteigert, wie sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Die Ware ist, soweit nicht ausdrĂŒcklich angegeben, nicht auf Funktion geprĂŒft. b) Der Aufruf der Lose erfolgt grundsĂ€tzlich zu dem mit dem Einlieferer vereinbarten Limitpreis (Mindestpreis), sofern keine höheren Vorgebote vorliegen. Der Limitpreis liegt in der Regel bei 2/3 des SchĂ€tzpreises. Sofern kein Limitpreis vorliegt oder es sich um eine unlimitierte Auktion handelt, beginnt das erste Gebot bei 40,00 €. c) Die Steigerungsrate liegt in der Regel bei 10% des nĂ€chsten erreichbaren Hunderterschritts; es liegt im Ermessen des Auktionators, bei Bedarf eine andere Steigerungsrate zu wĂ€hlen. d) Der Versteigerer kann Katalognummern zusammenziehen, die Reihenfolge verĂ€ndern oder Katalognummern zurĂŒckziehen, letzteres insbesondere bei Zweifeln in tatsĂ€chlicher oder rechtlicher Hinsicht. Dem Versteigerer vor Beginn der Versteigerung bekannte VerĂ€nderungen in der Ausbietungsfolge sollen dem Saalpublikum mitgeteilt werden, regelmĂ€ĂŸig durch schriftlichen Aushang. e) Zur wirksamen Abgabe eines Gebotes in jeglicher Form ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters mit Kontaktdaten und Adressdaten sowie der Telefonnummer erforderlich. Bei Neukunden ist fĂŒr die Registrierung zur Gebotsabgabe in jeglicher Form ein gĂŒltiges Ausweisdokument erforderlich. Das Gebot beschrĂ€nkt sich ausschließlich auf die angegebene Versteigerungsnummer. Das Auktionshaus behĂ€lt sich das Recht vor, einen Nachweis der ZahlungsfĂ€higkeit oder eine Sicherheitsleistung fĂŒr ein Gebot zu fordern. Das Auktionshaus ist verpflichtet, im Rahmen des GeldwĂ€scheschutzgesetzes erforderliche Meldungen zu machen. Der Bieter / Interessent bestĂ€tigt, sich an die Vorgaben des GeldwĂ€scheschutzgesetzes zu halten. Das Auktionshaus verarbeitet die gespeicherten Daten im Rahmen des gĂŒltigen Datenschutzrechts. Hierzu wird auf die DatenschutzerklĂ€rung des Auktionshauses verwiesen. f) Telefonisch, schriftlich und mĂŒndlich abgegebene Gebote stehen sich gleich. Über Online-Portale wie lot-tissimo o.Ă€. abgegebene und ĂŒbermittelte Gebote gelten als telefonische Gebote und stehen diesen gleich. Bei gleichen Geboten gilt das zuerst abgegebene Gebot. Bei Zweifeln, die nicht sofort wĂ€hrend der Auktion geklĂ€rt werden können, entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten ĂŒber einen Aufruf zwischen den Bietern hat der Auktionator das Recht, das Los zurĂŒckzuziehen und ggf. nochmals zum Aufruf zu bringen. Um schriftliche Vorgebote abzugeben, mĂŒssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn eingehen. Schriftliche Vorgebote sind nur mit dem durch das Auktionshaus vorgegebenen Formblatt fĂŒr schriftliche Vorgebote zulĂ€ssig. Abweichungen hiervon mĂŒssen durch das Auktionshaus bestĂ€tigt werden. Schriftliche AuftrĂ€ge zur Registrierung als Telefonbieter mĂŒssen ebenfalls mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn (1. Auktionstag) eingehen. Der durch das Auktionshaus gestellte telefonische Agent vertritt in diesem Falle den Bieter im Saal und gibt fĂŒr den Bieter das Gebot ab. Das telefonische Bieten ist erst ab einem SchĂ€tzpreis von 150,00 € möglich. Bei telefonischen Bietern kann das Auktionshaus keine GewĂ€hr fĂŒr das Zustandekommen der Leitung zum Zeitpunkt des Aufrufs ĂŒbernehmen. Das Risiko der Nichterreichbarkeit des Bieters oder einer Leitungsstörung liegt beim Bieter. FĂ€llt wĂ€hrend des Bietvorgangs die Leitung aus, so gilt nur der zuletzt aufgerufene gebotene Betrag, kein vorher oder wĂ€hrend des Telefonierens mit dem Angestellten des Auktionshauses genannter Eventualhöchstbetrag. g) Der Versteigerer kann schriftliche oder Online-Gebote wegen Zweifel an Zuordnung, IdentitĂ€t oder Ernsthaftigkeit, aber auch aus technischen oder organisatorischen GrĂŒnden unberĂŒcksichtigt lassen. 3. Zuschlag a) Mit der Abgabe eines Gebots und dessen Zuschlag kommt ein unwiderruflicher Kaufvertrag zustande, der zur Abnahme des Versteigerungsgegenstandes und Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Der Zuschlag wird grundsĂ€tzlich erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Auktionator kann den Zuschlag begrĂŒndet widerrufen oder ablehnen. Das Handeln unter fremden Namen seitens eines Bieters ist ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Handeln in fremden Namen. Sofern der Bieter sein Handeln als Stellvertreter nicht bei Beantragung der Bieternummer bzw. Registrierung unter Angabe der IdentitĂ€t des Vertretenen anzeigt, so wird nur der Vertreter Vertragspartner des Kaufs. Eine nachtrĂ€gliche Genehmigung der Vertretung wird nicht ermöglicht. b) Bestehen Zweifel, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist, oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂŒbersehen, entscheidet der Versteigerer, ob er den Zuschlag fĂŒr unwirksam erklĂ€rt und den Artikel neu aufruft. c) Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, wenn der vom Einlieferer genannte Limitpreis nicht erreicht ist oder wenn rechtliche bzw. tatsĂ€chliche Zweifel bei einem Objekt vor oder wĂ€hrend der Auktion angemeldet oder erkannt wurden. Bei einem Vorbehalt ist der Abschluss des entsprechenden Kaufvertrages schwebend unwirksam. Bei Vorbehalt wird der Einlieferer ĂŒber den Vorbehaltszuschlag seitens des Auktionshauses benachrichtigt. Er hat sich innerhalb von einer Frist von 2 Wochen nach Zugang der Benachrichtigung positiv zu melden und den Zuschlag zu bestĂ€tigen. Ist keine Nachricht erfolgt, oder wurde der Zuschlag abgelehnt, ist der Kaufvertrag unwirksam. Hiervon erhĂ€lt der KĂ€ufer Nachricht. ErhĂ€lt der KĂ€ufer innerhalb von 4 Wochen seit Zuschlag keine Nachricht ĂŒber die Entscheidung ĂŒber den Zuschlag, so gilt der Zuschlag als nicht gegeben und der Kaufvertrag ist ebenfalls unwirksam. d) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung des Zuschlagpreises nebst Provision (Aufgeld fĂŒr den KĂ€ufer) zuzĂŒglich Umsatzsteuer (USt.). Die aufgerufenen Preise verstehen sich in Euro [€]. Zum Zuschlagpreis „Hammerpreis“ wird ein Aufgeld in Höhe von 20 % erhoben zzgl. 19% USt. Die USt. wird nur auf das Aufgeld erhoben. Bei durch Online-Plattformen ĂŒbermittelte Geboten fĂ€llt eine GebĂŒhr an, welche sich nach den AGB der jeweiligen Plattform richtet, derzeit 5 % bei Invaluable und 3 % bei lot-tissimo zzgl. USt. und von dem KĂ€ufer zu tragen ist. e) Die Zahlung hat in bar oder in Überweisung in Euro zu erfolgen. Kreditkartenzahlungen werden nicht akzeptiert, können akzeptiert werden. Zahlungen mit EC-Karten oder sonstigen Zahlungsmethoden werden erst ab Konto-Gutschrift wirksam. Bei Zahlung in auslĂ€ndischer WĂ€hrung gehen ein etwaiges Kursrisiko sowie alle BankgebĂŒhren zulasten des KĂ€ufers. f) Mit Zuschlag ist der KĂ€ufer verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort zu bezahlen und abzuholen. Die Gefahr der Verschlechterung und des zufĂ€lligen Untergangs geht mit Zuschlag auf den KĂ€ufer ĂŒber. Das Auktionshaus ist jedoch nicht verpflichtet, das Auktionsgut vor vollstĂ€ndiger Bezahlung an den KĂ€ufer herauszugeben. Das Eigentum geht auf den KĂ€ufer erst nach vollstĂ€ndiger Begleichung des Kaufpreises ĂŒber (Eigentumsvorbehalt). Der KĂ€ufer ist vorleistungspflichtig. ErfĂŒllungsort ist der Ort der Saalauktion. g) Ist der Kaufpreis innerhalb der angegebenen Frist von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung noch nicht beglichen, tritt Verzug ein. Zwei Monate nach Eintritt des Verzuges ist das Auktionshaus berechtigt und auf Verlangen des Einlieferers verpflichtet, diesem Namen und Anschrift des KĂ€ufers zu nennen. Ist der KĂ€ufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann das Auktionshaus als Vertreter nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurĂŒcktreten. Damit erlöschen alle Rechte des KĂ€ufers an dem ersteigerten Auktionsgut. Das Auktionshaus ist nach ErklĂ€rung des RĂŒcktritts berechtigt, vom KĂ€ufer Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz umfasst insbesondere die bis zur RĂŒckgabe oder bis zur erneuten Versteigerung des Kunstgegenstandes anfallenden Transport- und Lagerkosten, wobei dem KĂ€ufer der Nachweis möglich ist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Pflicht zur Zahlung der Provision bleibt bestehen. Das Auktionshaus hat das Recht, den sĂ€umigen KĂ€ufer von kĂŒnftigen Versteigerungen auszuschließen und seinen Namen und seine Adresse zu Sperrzwecken an andere AuktionshĂ€user und -portale weiterzugeben. h) Das Auktionshaus ist berechtigt, Kaufgelder, KaufrĂŒckstĂ€nde, Nebenleistungen und andere Kosten in Vertretung des Einlieferers, soweit nötig, in eigenem Namen einzuziehen bzw. gerichtlich einzuklagen. 4. Abholung a) Die AushĂ€ndigung der Objekte erfolgt am Auktionstag erst nach Ende der Auktion. b) Bis zur Abholung lagert das Auktionshaus fĂŒr die Dauer von sechs Wochen, gerechnet ab Zuschlag, den ersteigerten Gegenstand auf eigene Kosten. Danach hat das Auktionshaus das Recht, den Gegenstand auf Rechnung des KĂ€ufers bei einer Spedition einzulagern. Wahlweise kann das Auktionshaus stattdessen den Gegenstand in den eigenen RĂ€umen einlagern gegen Berechnung einer monatlichen Pauschale von € 25,- exkl. USt. fĂŒr kleine Objekte bzw. € 50,- exkl. USt. fĂŒr sperrige Objekte z.B. große GemĂ€lde oder Möbel pro angefangenen Monat. c) Der Versand erfolgt nur im Auftrag und auf Risiko des KĂ€ufers. Beauftragt der KĂ€ufer das Auktionshaus, den Versand des ersteigerten Gegenstandes durchzufĂŒhren, sorgt das Auktionshaus, sofern der Kaufpreis und Versandkosten vollstĂ€ndig bezahlt sind, fĂŒr einen sachgerechten Versand des Objektes zum KĂ€ufer oder dem von ihm benannten EmpfĂ€nger. Ein Versand und eine Zahlung per Nachnahme ist nicht möglich. d) FĂŒr den Versand innerhalb Deutschlands fĂ€llt eine Versandpauschale pro Paket an. Diese betrĂ€gt € 16,- bei Paketen von unter 5 kg Gewicht, € 19,- bei Pakten von unter 10 kg Gewicht und fĂŒr Sperrgut (Pakete grĂ¶ĂŸer als 60 x 60 x 120 cm) zusĂ€tzliche € 45,-. e) FĂŒr den Versand ins europĂ€ische Ausland betrĂ€gt die Versandpauschale pro Paket € 26,- bei Paketen von unter 5 kg Gewicht, € 31,- bei Pakten von unter 10 kg Gewicht und fĂŒr Sperrgut (Pakete grĂ¶ĂŸer als 60 x 60 x 120 cm) zusĂ€tzliche € 50,-. f) FĂŒr den Versand ins außereuropĂ€ische Ausland wird die Versandpauschale individuell berechnet. g) Sollten behördliche Genehmigungen fĂŒr die Ausfuhr und/oder den Transport notwendig sein, wird der KĂ€ufer vorher ĂŒber die anfallenden Kosten informiert. Sollte eine KostenĂŒbernahme nicht erfolgen, hat der KĂ€ufer den Transport selbstĂ€ndig zu organisieren. Ein Anspruch auf Beschaffung der behördlichen Genehmigungen besteht nicht. 5. MĂ€ngelgewĂ€hrleistung a) Die Beschreibungen und Darstellungen der Objekte stellen keine Eigenschaftszusicherungen dar, noch Garantien im Rechtssinne. Sie dienen lediglich und ausschließlich der Information. Dies gilt ebenso fĂŒr Zustandsberichte und andere AuskĂŒnfte in mĂŒndlicher und schriftlicher Form, sofern nicht ausdrĂŒcklich eine Haftung hierfĂŒr ĂŒbernommen wird. Alle GegenstĂ€nde werden in dem Erhaltungszustand verĂ€ußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden. Die im Katalog angegebenen SchĂ€tzpreise dienen – ohne GewĂ€hr fĂŒr die Richtigkeit – lediglich als Anhaltspunkt fĂŒr den Verkehrswert der zu versteigernden GegenstĂ€nde. Die Objekte können gemĂ€ĂŸ der gesetzlichen Vorschriften vor der Auktion besichtigt werden. Der Erhaltungs-zustand wird im Katalog nicht durchgĂ€ngig erwĂ€hnt, so dass fehlende Angaben keine Beschaffenheitsangaben begrĂŒnden. Der Versteigerer behĂ€lt sich vor, Katalogangaben zu berichtigen oder zu ergĂ€nzen. Eventuelle GewĂ€hrleistungsansprĂŒche des KĂ€ufers wegen gebrauchter Sachen verjĂ€hren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der KĂ€ufer Kaufmann ist, verjĂ€hren seine GewĂ€hrleistungsansprĂŒche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der KĂ€ufer sonst Gewerbetreibender oder Freiberufler ist. b) Die Haftung des Auktionshauses ist auf eigenes vorsĂ€tzliches, grobes Verschulden sowie fĂŒr vorsĂ€tzliches und grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner ErfĂŒllungsgehilfen und seiner leitenden Angestellten beschrĂ€nkt. Ferner ist die Haftung fĂŒr einfache FahrlĂ€ssigkeit betragsmĂ€ĂŸig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Zuschlags. FĂŒr einfach fahrlĂ€ssiges Verhalten des Versteigerers, seiner Vertreter oder ErfĂŒllungsgehilfen besteht nur dann eine Haftung, wenn diese die Verletzung von Kardinalspflichten (wesentlichen Vertragspflichten) betrifft. Diese Bestimmungen gelten sinngemĂ€ĂŸ auch fĂŒr die Begrenzung der Ersatzpflicht fĂŒr Aufwendungen. Die Haftungungsbegrenzung gilt nicht fĂŒr SchĂ€den an Leib, Leben oder Eigentum. c) Transformatoren, elektrische GerĂ€te und SchaltgerĂ€te entsprechen nicht den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Die Trinkbarkeit historischer GetrĂ€nke (Wein, etc.) kann nicht garantiert werden. 6. Weitere Bedingungen. a) Im Falle des Nachverkauf gelten die VGB entsprechend. b) Das Auktionshaus ist berechtigt, von dem Verkauf im Namen des VerkĂ€ufers zurĂŒckzutreten, sofern sich bei einem Objekt der Verdacht auf gestohlene oder Raubkunst ergibt. c) Im Versteigerungssaal haftet der Bieter fĂŒr die von ihm verursachten SchĂ€den. Das Auktionshaus ĂŒbt durch den Auktionator und seine Mitarbeiter das Hausrecht aus. Diese haben das Recht, Bieter ohne Angaben von GrĂŒnden des Saales und damit der Möglichkeit des Mitbietens zu verweisen. Dies gilt insbesondere fĂŒr Personen, die den Ablauf stören. Bei Zwischenrufen haftet der Bieter fĂŒr die dadurch verursachten SchĂ€den. Es gilt die ausliegende Haus- und Saalordnung. d) Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig Ă€ußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten GegenstĂ€nde aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder Ă€hnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Das Auktionshaus, ihre Versteigerer und Einlieferer bieten und geben diese GegenstĂ€nde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab. Es wird auf die §§ 130, 189 StGB hingewiesen. e) FĂŒr die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versteigerer und dem KĂ€ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im GeschĂ€ftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, mit juristischen Personen, mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und mit Personen, die ihren Sitz im Ausland haben, wird vereinbart, dass ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand Aschaffenburg ist. Im Übrigen ist ErfĂŒllungsort fĂŒr beide Leistungen der Ort der Auktion. Die Anwendung des Gesetzes ĂŒber den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des einheitlichen Gesetzes ĂŒber den Abschluss von internationalen KaufvertrĂ€gen ĂŒber bewegliche Sachen wird ausgeschlossen. f) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen davon unberĂŒhrt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nĂ€chsten kommt.

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