Los

1005

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Bizer, Emil
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Freiburg
1881 Pforzheim - 1957 Badenweiler. Öl/Holz. Studie. 'HĂ€user in Breisach'. Verso sign. u. bet. 19,5 x 28 cm. R. Lit.: 1,8,11,14.
1881 Pforzheim - 1957 Badenweiler. Öl/Holz. Studie. 'HĂ€user in Breisach'. Verso sign. u. bet. 19,5 x 28 cm. R. Lit.: 1,8,11,14.

Kunstauktion 171 - Auktionshaus Peege

Auktionsdatum
Lose: 1–449
Lose: 450–819
Lose: 820–1231
Ort der Versteigerung
Dreikönigstr. 43
Freiburg
79102
Germany

Upon receipt of a written shipment notification, shipment will be made to the best conditions possible and will be insured upon request. For shipment to a NON-EU-country we recommend the services of the company "Mailboxes etc." or a shipper of your choice. Please note, that the max. frame dimensions for shipping are 80x115cm. The package dimensions for objects may not be larger than 60x36x45cm. For larger objects a forwarding company must be instructed.

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prĂŒfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

Aufgeld 22 %, Live-GebĂŒhr 3 %, jeweils zuzĂŒgl. 19 % USt.

Buyer's Premium 22 %, Live fee 3 %, plus 19 % VAT

 

INHALTSVERZEICHNIS

Auktion 171

 

4. Mai 2022

1–45 Keramik und Jugendstil/ Ceramics and Art Nouveau

46–65 Modernes Glas/ Modern Glas

66–74 Bronzen/ Bronze

75–104 Miniaturen/ Miniatures

105–174 Spielzeug/ Toys

175–377 Edler Schmuck/ Jewellery

378–449 Gold- und SilbermĂŒnzen/ Coins

 

5. Mai 2022

450–512 Militaria/ Militaria                        

513–536 Briefmarken und Postkarten/ Stamps and Postcards

537–591 Uhren, Werkzeuge, Messinstrumente/ Clocks & Watches, Tools and Measuring Instruments    

592–657 Vitrinen- und Tafelsilber/ Silver                            

658–722 Feine Porzellane/ Fine Porcelain

723–729 Edles Glas/ Glass

730–755 Volkskunst/ Folk Art              

756–766 Skulpturen/ Sculptures 

767–771 Ikonen/ Icons      

772–775 Fayencen/ Faiences                   

776–806 Asiatika und Afrikana/ Asian and African Art              

807–819 Messing/ Brass

 

6. Mai 2022

820–894 Mobiliar/ Furniture

895–905 Orientteppiche/ Oriental Carpets

906–1035 ÖlgemĂ€lde/ Oil Paintings

1036–1091 Aquarelle, Pastelle und Zeichnungen/ Watercolours, Pastels and Drawings

1092–1181 Alte und Neue Grafik/ Graphics 

1182–1207 Rahmen/ Frames  

1208–1215 Musikinstrumente/ Musical Instruments

1216–1231 BĂŒcher/ Books

AGB

Versteigerungsbedingungen

Mit der Teilnahme an der Auktion persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Art werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Auktion erfolgt freiwillig im Namen und fĂŒr Rechnung der Auftraggeber.
2. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor der Versteigerung besichtigt und geprĂŒft werden. Die GegenstĂ€nde sind gebraucht. Die Katalog-Beschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Verkauft wird unter Ausschluss der GewĂ€hrleistung.
3. Der Versteigerer haftet bei Leistungsstörungen nur fĂŒr Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit. Dies gilt auch fĂŒr ErfĂŒllungs- und Verrichtungsgehilfen des Versteigerers.
4. Die GegenstĂ€nde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Der jeweilige Zustand der Objekte, insbesondere geringe BeschĂ€digungen sowie Altersspuren sind im Limitpreis berĂŒcksichtigt.
5. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kataloges anzubieten, zu vereinen, zu trennen oder zurĂŒckzuziehen.
6. Der Zuschlag wird an den Höchstbietenden erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder verweigern. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurĂŒcknehmen und die Sache erneut anbieten, wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes sichtbares Gebot ĂŒbersehen worden ist. Es wird gewöhnlich um 10 % gesteigert.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr fĂŒr Schaden und Verlust auf den Ersteigerer ĂŒber. Das Eigentum an der versteigerten Sache geht erst mit vollstĂ€ndiger Bezahlung an den Erwerber ĂŒber.
8. Wird das mit dem Einbringer vereinbarte Limit nicht erreicht, erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Das Angebot zum Limit an das Publikum bleibt jedoch bestehen und das Objekt kann bei Nachgebot des Limits auch an einen anderen Interessenten abgegeben werden. Tritt dieser Fall nicht ein, wird der Vorbehaltsbieter unterrichtet. Gebote mit Vorbehalts-ZuschlĂ€gen sind fĂŒr den Bieter vier Wochen verbindlich, fĂŒr den Versteigerer jedoch freibleibend.
9. Zum Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 22 % an den Versteigerer zu entrichten, zzgl. der auf das Aufgeld anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fÀllig und zahlbar in bar oder gegen mit Scheckkarte und Geheimzahl. Die Forderung auswÀrtiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird mit Rechnungsstellung fÀllig. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Ersteigerers.
10. Zahlungsverzug verpflichtet den Ersteigerer zur Bezahlung eines Verzugszinses in Höhe von 8 % ĂŒber dem jeweiligen Basis-Zinssatz der EuropĂ€ischen Zentralbank. Vorbehaltlich eines weiteren Verzugsschadens kann daneben mit der zweiten Mahnung ein SĂ€umniszuschlag in Höhe von 3 % der Gesamtforderung erhoben werden. Durch Verzug des Ersteigerers entsteht dessen Vorleistungspflicht hinsichtlich des geschuldeten Kaufpreises. Der Versteigerer kann in Vertretung des Einlieferers wahlweise ErfĂŒllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen NichterfĂŒllung verlangen. In letzterem Fall verliert der Ersteigerer seiner Rechte aus dem Zuschlag und die Sache kann auf einer neuen Auktion noch einmal versteigert werden. FĂŒr einen evtl. Mindererlös haftet der Ersteigerer, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
11. Ersteigerte GegenstÀnde werden erst nach vollstÀndiger Begleichung aller offenen Forderungen des Auktionshauses herausgegeben. Die Ausgabe von ersteigerten GegenstÀnden und das Erstellen von Rechnungen, insbesondere wÀhrend oder gleich nach der Auktion, geschieht unter dem Vorbehalt, dass kein Irrtum unterlaufen ist.
12. Der Erwerber verpflichtet sich, die ersteigerten GegenstĂ€nde innerhalb von 7 Tagen abzuholen. Der Versteigerer ĂŒbernimmt keine Haftung fĂŒr Verlust oder BeschĂ€digungen. Eine Versendung ersteigerter GegenstĂ€nde erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers nach schriftlicher Versandanweisung. Nach Ablauf von 14 Tagen ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofĂŒr pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von bis zu € 5,00 zzgl. Mehrwertsteuer anfallen können. Dem Ersteigerer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind.
13. Schriftliche Gebote werden im Interesse des Bieters durchgefĂŒhrt. Der auf dem Auftragsformular vermerkte Preis gilt als Höchstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. BieterauftrĂ€ge können nur dann ausgefĂŒhrt werden, wenn sie deutlich ausgefĂŒllt und unterschrieben sind und rechtzeitig vor Auktionsbeginn vorliegen. Verbindlich ist die angegebene Katalognummer und nicht der Titel des Objekts.
14. Telefonbieter werden auf Kosten des Versteigerers vor Aufruf der gewĂŒnschten Position angerufen, wenn hierfĂŒr rechtzeitig ein schriftlicher Auftrag vorliegt. AuftrĂ€ge dieser Art können nur ausgefĂŒhrt werden bei einem Limitpreis ab € 100,00. FĂŒr das Zustandekommen der Telefonverbindung kann eine GewĂ€hr nicht ĂŒbernommen werden.
15. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemĂ€ĂŸ auch fĂŒr den Nachverkauf nach der Auktion oder fĂŒr den Freiverkauf.
16. ErfĂŒllungsort ist Freiburg im Breisgau. Ist der KĂ€ufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand fĂŒr alle Streitigkeiten unser GeschĂ€ftssitz. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17. KÀufer und VerkÀufer können nach Abschluss der Auktion vom Versteigerer die Anschrift des Vertragspartners erfahren.
18. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen davon unberĂŒhrt.

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