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Los
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Upon receipt of a written shipment notification, shipment will be made to the best conditions possible and will be insured upon request. For shipment to a NON-EU-country we recommend the services of the company "Mailboxes etc." or a shipper of your choice. Please note, that the max. frame dimensions for shipping are 80x115cm. The package dimensions for objects may not be larger than 60x36x45cm. For larger objects a forwarding company must be instructed.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prĂŒfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyerâs premium and VAT please check particular lot.
Aufgeld 22 %, Live-GebĂŒhr 3 %, jeweils zuzĂŒgl. 19 % USt.
Buyer's Premium 22 %, Live fee 3 %, plus 19 % VAT
INHALTSVERZEICHNIS
Auktion 171
4. Mai 2022
1â45 Keramik und Jugendstil/ Ceramics and Art Nouveau
46â65 Modernes Glas/ Modern Glas
66â74 Bronzen/ Bronze
75â104 Miniaturen/ Miniatures
105â174 Spielzeug/ Toys
175â377 Edler Schmuck/ Jewellery
378â449 Gold- und SilbermĂŒnzen/ Coins
5. Mai 2022
450â512 Militaria/ Militaria
513â536 Briefmarken und Postkarten/ Stamps and Postcards
537â591 Uhren, Werkzeuge, Messinstrumente/ Clocks & Watches, Tools and Measuring Instruments
592â657 Vitrinen- und Tafelsilber/ Silver
658â722 Feine Porzellane/ Fine Porcelain
723â729 Edles Glas/ Glass
730â755 Volkskunst/ Folk Art
756â766 Skulpturen/ Sculptures
767â771 Ikonen/ Icons
772â775 Fayencen/ Faiences
776â806 Asiatika und Afrikana/ Asian and African Art
807â819 Messing/ Brass
6. Mai 2022
820â894 Mobiliar/ Furniture
895â905 Orientteppiche/ Oriental Carpets
906â1035 ĂlgemĂ€lde/ Oil Paintings
1036â1091 Aquarelle, Pastelle und Zeichnungen/ Watercolours, Pastels and Drawings
1092â1181 Alte und Neue Grafik/ Graphics
1182â1207 Rahmen/ Frames
1208â1215 Musikinstrumente/ Musical Instruments
1216â1231 BĂŒcher/ Books
Versteigerungsbedingungen
Mit der Teilnahme an der Auktion persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Art werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Auktion erfolgt freiwillig im Namen und fĂŒr Rechnung der Auftraggeber.
2. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor der Versteigerung besichtigt und geprĂŒft werden. Die GegenstĂ€nde sind gebraucht. Die Katalog-Beschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Verkauft wird unter Ausschluss der GewĂ€hrleistung.
3. Der Versteigerer haftet bei Leistungsstörungen nur fĂŒr Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit. Dies gilt auch fĂŒr ErfĂŒllungs- und Verrichtungsgehilfen des Versteigerers.
4. Die GegenstĂ€nde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Der jeweilige Zustand der Objekte, insbesondere geringe BeschĂ€digungen sowie Altersspuren sind im Limitpreis berĂŒcksichtigt.
5. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern auĂerhalb der Reihenfolge des Kataloges anzubieten, zu vereinen, zu trennen oder zurĂŒckzuziehen.
6. Der Zuschlag wird an den Höchstbietenden erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Ăbergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder verweigern. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurĂŒcknehmen und die Sache erneut anbieten, wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes sichtbares Gebot ĂŒbersehen worden ist. Es wird gewöhnlich um 10 % gesteigert.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr fĂŒr Schaden und Verlust auf den Ersteigerer ĂŒber. Das Eigentum an der versteigerten Sache geht erst mit vollstĂ€ndiger Bezahlung an den Erwerber ĂŒber.
8. Wird das mit dem Einbringer vereinbarte Limit nicht erreicht, erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Das Angebot zum Limit an das Publikum bleibt jedoch bestehen und das Objekt kann bei Nachgebot des Limits auch an einen anderen Interessenten abgegeben werden. Tritt dieser Fall nicht ein, wird der Vorbehaltsbieter unterrichtet. Gebote mit Vorbehalts-ZuschlĂ€gen sind fĂŒr den Bieter vier Wochen verbindlich, fĂŒr den Versteigerer jedoch freibleibend.
9. Zum Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 22 % an den Versteigerer zu entrichten, zzgl. der auf das Aufgeld anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fÀllig und zahlbar in bar oder gegen mit Scheckkarte und Geheimzahl. Die Forderung auswÀrtiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird mit Rechnungsstellung fÀllig. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Ersteigerers.
10. Zahlungsverzug verpflichtet den Ersteigerer zur Bezahlung eines Verzugszinses in Höhe von 8 % ĂŒber dem jeweiligen Basis-Zinssatz der EuropĂ€ischen Zentralbank. Vorbehaltlich eines weiteren Verzugsschadens kann daneben mit der zweiten Mahnung ein SĂ€umniszuschlag in Höhe von 3 % der Gesamtforderung erhoben werden. Durch Verzug des Ersteigerers entsteht dessen Vorleistungspflicht hinsichtlich des geschuldeten Kaufpreises. Der Versteigerer kann in Vertretung des Einlieferers wahlweise ErfĂŒllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen NichterfĂŒllung verlangen. In letzterem Fall verliert der Ersteigerer seiner Rechte aus dem Zuschlag und die Sache kann auf einer neuen Auktion noch einmal versteigert werden. FĂŒr einen evtl. Mindererlös haftet der Ersteigerer, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
11. Ersteigerte GegenstÀnde werden erst nach vollstÀndiger Begleichung aller offenen Forderungen des Auktionshauses herausgegeben. Die Ausgabe von ersteigerten GegenstÀnden und das Erstellen von Rechnungen, insbesondere wÀhrend oder gleich nach der Auktion, geschieht unter dem Vorbehalt, dass kein Irrtum unterlaufen ist.
12. Der Erwerber verpflichtet sich, die ersteigerten GegenstĂ€nde innerhalb von 7 Tagen abzuholen. Der Versteigerer ĂŒbernimmt keine Haftung fĂŒr Verlust oder BeschĂ€digungen. Eine Versendung ersteigerter GegenstĂ€nde erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers nach schriftlicher Versandanweisung. Nach Ablauf von 14 Tagen ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofĂŒr pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von bis zu ⏠5,00 zzgl. Mehrwertsteuer anfallen können. Dem Ersteigerer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind.
13. Schriftliche Gebote werden im Interesse des Bieters durchgefĂŒhrt. Der auf dem Auftragsformular vermerkte Preis gilt als Höchstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. BieterauftrĂ€ge können nur dann ausgefĂŒhrt werden, wenn sie deutlich ausgefĂŒllt und unterschrieben sind und rechtzeitig vor Auktionsbeginn vorliegen. Verbindlich ist die angegebene Katalognummer und nicht der Titel des Objekts.
14. Telefonbieter werden auf Kosten des Versteigerers vor Aufruf der gewĂŒnschten Position angerufen, wenn hierfĂŒr rechtzeitig ein schriftlicher Auftrag vorliegt. AuftrĂ€ge dieser Art können nur ausgefĂŒhrt werden bei einem Limitpreis ab ⏠100,00. FĂŒr das Zustandekommen der Telefonverbindung kann eine GewĂ€hr nicht ĂŒbernommen werden.
15. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemÀà auch fĂŒr den Nachverkauf nach der Auktion oder fĂŒr den Freiverkauf.
16. ErfĂŒllungsort ist Freiburg im Breisgau. Ist der KĂ€ufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschlieĂlicher Gerichtsstand fĂŒr alle Streitigkeiten unser GeschĂ€ftssitz. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17. KÀufer und VerkÀufer können nach Abschluss der Auktion vom Versteigerer die Anschrift des Vertragspartners erfahren.
18. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen davon unberĂŒhrt.
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INHALTSVERZEICHNIS
Auktion 171
4. Mai 2022
1â45 Keramik und Jugendstil/ Ceramics and Art Nouveau
46â65 Modernes Glas/ Modern Glas
66â74 Bronzen/ Bronze
75â104 Miniaturen/ Miniatures
105â174 Spielzeug/ Toys
175â377 Edler Schmuck/ Jewellery
378â449 Gold- und SilbermĂŒnzen/ Coins
5. Mai 2022
450â512 Militaria/ Militaria
513â536 Briefmarken und Postkarten/ Stamps and Postcards
537â591 Uhren, Werkzeuge, Messinstrumente/ Clocks & Watches, Tools and Measuring Instruments
592â657 Vitrinen- und Tafelsilber/ Silver
658â722 Feine Porzellane/ Fine Porcelain
723â729 Edles Glas/ Glass
730â755 Volkskunst/ Folk Art
756â766 Skulpturen/ Sculptures
767â771 Ikonen/ Icons
772â775 Fayencen/ Faiences
776â806 Asiatika und Afrikana/ Asian and African Art
807â819 Messing/ Brass
6. Mai 2022
820â894 Mobiliar/ Furniture
895â905 Orientteppiche/ Oriental Carpets
906â1035 ĂlgemĂ€lde/ Oil Paintings
1036â1091 Aquarelle, Pastelle und Zeichnungen/ Watercolours, Pastels and Drawings
1092â1181 Alte und Neue Grafik/ Graphics
1182â1207 Rahmen/ Frames
1208â1215 Musikinstrumente/ Musical Instruments
1216â1231 BĂŒcher/ Books
Versteigerungsbedingungen
Mit der Teilnahme an der Auktion persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Art werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Auktion erfolgt freiwillig im Namen und fĂŒr Rechnung der Auftraggeber.
2. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor der Versteigerung besichtigt und geprĂŒft werden. Die GegenstĂ€nde sind gebraucht. Die Katalog-Beschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Verkauft wird unter Ausschluss der GewĂ€hrleistung.
3. Der Versteigerer haftet bei Leistungsstörungen nur fĂŒr Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit. Dies gilt auch fĂŒr ErfĂŒllungs- und Verrichtungsgehilfen des Versteigerers.
4. Die GegenstĂ€nde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Der jeweilige Zustand der Objekte, insbesondere geringe BeschĂ€digungen sowie Altersspuren sind im Limitpreis berĂŒcksichtigt.
5. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern auĂerhalb der Reihenfolge des Kataloges anzubieten, zu vereinen, zu trennen oder zurĂŒckzuziehen.
6. Der Zuschlag wird an den Höchstbietenden erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Ăbergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder verweigern. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurĂŒcknehmen und die Sache erneut anbieten, wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes sichtbares Gebot ĂŒbersehen worden ist. Es wird gewöhnlich um 10 % gesteigert.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr fĂŒr Schaden und Verlust auf den Ersteigerer ĂŒber. Das Eigentum an der versteigerten Sache geht erst mit vollstĂ€ndiger Bezahlung an den Erwerber ĂŒber.
8. Wird das mit dem Einbringer vereinbarte Limit nicht erreicht, erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Das Angebot zum Limit an das Publikum bleibt jedoch bestehen und das Objekt kann bei Nachgebot des Limits auch an einen anderen Interessenten abgegeben werden. Tritt dieser Fall nicht ein, wird der Vorbehaltsbieter unterrichtet. Gebote mit Vorbehalts-ZuschlĂ€gen sind fĂŒr den Bieter vier Wochen verbindlich, fĂŒr den Versteigerer jedoch freibleibend.
9. Zum Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 22 % an den Versteigerer zu entrichten, zzgl. der auf das Aufgeld anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fÀllig und zahlbar in bar oder gegen mit Scheckkarte und Geheimzahl. Die Forderung auswÀrtiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird mit Rechnungsstellung fÀllig. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Ersteigerers.
10. Zahlungsverzug verpflichtet den Ersteigerer zur Bezahlung eines Verzugszinses in Höhe von 8 % ĂŒber dem jeweiligen Basis-Zinssatz der EuropĂ€ischen Zentralbank. Vorbehaltlich eines weiteren Verzugsschadens kann daneben mit der zweiten Mahnung ein SĂ€umniszuschlag in Höhe von 3 % der Gesamtforderung erhoben werden. Durch Verzug des Ersteigerers entsteht dessen Vorleistungspflicht hinsichtlich des geschuldeten Kaufpreises. Der Versteigerer kann in Vertretung des Einlieferers wahlweise ErfĂŒllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen NichterfĂŒllung verlangen. In letzterem Fall verliert der Ersteigerer seiner Rechte aus dem Zuschlag und die Sache kann auf einer neuen Auktion noch einmal versteigert werden. FĂŒr einen evtl. Mindererlös haftet der Ersteigerer, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
11. Ersteigerte GegenstÀnde werden erst nach vollstÀndiger Begleichung aller offenen Forderungen des Auktionshauses herausgegeben. Die Ausgabe von ersteigerten GegenstÀnden und das Erstellen von Rechnungen, insbesondere wÀhrend oder gleich nach der Auktion, geschieht unter dem Vorbehalt, dass kein Irrtum unterlaufen ist.
12. Der Erwerber verpflichtet sich, die ersteigerten GegenstĂ€nde innerhalb von 7 Tagen abzuholen. Der Versteigerer ĂŒbernimmt keine Haftung fĂŒr Verlust oder BeschĂ€digungen. Eine Versendung ersteigerter GegenstĂ€nde erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers nach schriftlicher Versandanweisung. Nach Ablauf von 14 Tagen ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofĂŒr pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von bis zu ⏠5,00 zzgl. Mehrwertsteuer anfallen können. Dem Ersteigerer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind.
13. Schriftliche Gebote werden im Interesse des Bieters durchgefĂŒhrt. Der auf dem Auftragsformular vermerkte Preis gilt als Höchstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. BieterauftrĂ€ge können nur dann ausgefĂŒhrt werden, wenn sie deutlich ausgefĂŒllt und unterschrieben sind und rechtzeitig vor Auktionsbeginn vorliegen. Verbindlich ist die angegebene Katalognummer und nicht der Titel des Objekts.
14. Telefonbieter werden auf Kosten des Versteigerers vor Aufruf der gewĂŒnschten Position angerufen, wenn hierfĂŒr rechtzeitig ein schriftlicher Auftrag vorliegt. AuftrĂ€ge dieser Art können nur ausgefĂŒhrt werden bei einem Limitpreis ab ⏠100,00. FĂŒr das Zustandekommen der Telefonverbindung kann eine GewĂ€hr nicht ĂŒbernommen werden.
15. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemÀà auch fĂŒr den Nachverkauf nach der Auktion oder fĂŒr den Freiverkauf.
16. ErfĂŒllungsort ist Freiburg im Breisgau. Ist der KĂ€ufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschlieĂlicher Gerichtsstand fĂŒr alle Streitigkeiten unser GeschĂ€ftssitz. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17. KÀufer und VerkÀufer können nach Abschluss der Auktion vom Versteigerer die Anschrift des Vertragspartners erfahren.
18. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen davon unberĂŒhrt.