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DON S. SHOEMAKER (Mexiko, 1920-1990) 4-teiliges Möbel Ensemble

In 132. Kunst- und Varia Auktion

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Hamburg, Deutschland
DON S. SHOEMAKER (Mexiko, 1920-1990) 4-teiliges Möbel Ensemble - Edelholz, dunkel gebeizt, bestehend aus zwei ¨Sling¨ Armlehnsesseln, einer 3-Sitzer ¨Sling¨ Couch und einem rechteckigen Coffee table mit parkettierter Oberfläche, geschweifte Beine, Sitzmöbel mit aufgelegten Sitzkissen (schwarz beledert, erneuert), original Don Shoemaker, Senal, S.A. Mexiko, leichte Alterspatina
DON S. SHOEMAKER (Mexiko, 1920-1990) 4-teiliges Möbel Ensemble - Edelholz, dunkel gebeizt, bestehend aus zwei ¨Sling¨ Armlehnsesseln, einer 3-Sitzer ¨Sling¨ Couch und einem rechteckigen Coffee table mit parkettierter Oberfläche, geschweifte Beine, Sitzmöbel mit aufgelegten Sitzkissen (schwarz beledert, erneuert), original Don Shoemaker, Senal, S.A. Mexiko, leichte Alterspatina

132. Kunst- und Varia Auktion

Auktionsdatum
Lose: 1-699
Lose: 700-
Ort der Versteigerung
Mittelweg 162
Hamburg
Deutschland
20148
Germany

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AGB

Durch Abgabe eines mĂĽndlichen oder fernschriftlichen Gebotes oder die Erteilung eines schriftlichen Auftrages hierzu, sowie eines Live-Gebotes ĂĽber eine Auktions-Platform erkennt der Käufer die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen als allein verbindlich gegenĂĽber Versteigerer und Verkäufer an. Sie gelten entsprechend fĂĽr den Freiverkauf, wobei dem Zeitpunkt des Zuschlages dann der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entspricht.

1. Die Versteigerung aller Gegenstände erfolgt öffentlich und freiwillig im Namen und für Rechnung des Einlieferers, der in der Auktion ungenannt bleibt. Der Versteigerer ist berechtigt, auch nach der Auktion Auskünfte über die Person des Einlieferers zu verweigern, wenn und soweit er gleichzeitig für etwaige Verbindlichkeiten des Verkäufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.

2. Versteigert werden nach §34 b) Abs. 6 Nr. 5 b) Gewerbeordnung gebrauchte Gegenstände. FĂĽr offene oder versteckte Mängel jeder Art ĂĽbernimmt das Auktionshaus keine Haftung. Dem Käufer ist die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Vorbesichtigung sämtliche Gegenstände grĂĽndlich und umfassend zu prĂĽfen. Expertisen können jederzeit eingesehen werden, ohne dass fĂĽr deren Richtigkeit gehaftet wird. DarĂĽber hinaus haben die Kaufinteressenten das Recht, Expertisen ĂĽber das Versteigerungsgut auf eigene Rechnung einholen zu lassen, sofern hierdurch der Auktionstermin nicht gefährdet wird. Der Bieter erwirbt die Gegenstände daher wie besehen und unter Ausschluss jeglicher GewährleistungsansprĂĽche gegenĂĽber Versteigerer und Verkäufer. Beanstandungen nach Zuschlagserteilung, gleich welcher Art, insbesondere aber fĂĽr Beschaffenheit und Zuschreibung, können mithin nicht mehr berĂĽcksichtigt werden. Schriftliche wie mĂĽndliche Angaben des Versteigerers zu dem Versteigerungsgut, insbesondere in dem jeweiligen Versteigerungskatalog, sind lediglich Beschreibungen des Versteigerungsgutes, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt werden, stellen aber keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der § 459 ff BGB dar. Abbildungen im Katalog dienen der Zusatzinformation - Irrtum vorbehalten. FĂĽr Funktionsfähigkeit und Sicherheit von elektrischen Geräten wird keine Haftung ĂĽbernommen. Die Verschuldenshaftung des Versteigerers ist auf die Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes beschränkt. 

a) Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äuĂźern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der  Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbĂĽrgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂĽber Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch).  Der Versteigerer und der Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.

3. Auktionsbesucher erhalten gegen Angabe des Namens und ihrer persönlichen Daten eine Bieternummer. Neukunden werden gebeten, sich bei der Ausgabe der Bieterkarte mit dem Personalausweis zu legitimieren. Bei Neukunden behält sich das Auktionshaus das Recht vor, neben der Vorlage des Personalausweises auch die Hinterlegung einer Kreditkartennummer oder einer Bargeld-Sicherheitsleistung zu verlangen. Online-Bieter mĂĽssen nach Aufforderung eine Sicherheit (Kreditkarte) leisten. 

4. Gesteigert wird im Regelfall um jeweils 5% – 10% des vorangegangenen Gebots in Euro, und werden im Einzelnen vom Versteigerer der Höhe nach bestimmt. Bei Internet Auktionen orientiert sich der Auktionator an den festgelegten Bietschritten fĂĽr Online-Auktionen. 

Die Gebote werden in Euro abgegeben. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes. Der Versteigerer kann ohne Angabe von GrĂĽnden einzelne Lose nur gesammelt oder gar nicht aufrufen, Gebote zurĂĽckweisen, den Zuschlag verweigern oder diesen nur unter Vorbehalt erteilen. Bei Doppelgeboten entscheidet der Versteigerer. Ein bereits erteilter Zuschlag kann im Laufe der Auktion zurĂĽckgenommen werden bei Zweifeln darĂĽber, ob ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂĽbersehen wurde. Ein Zuschlag unter Vorbehalt bindet den Bieter an sein Gebot fĂĽr die Dauer von drei Wochen, ohne anderweitige VeräuĂźerungen des Loses auszuschlieĂźen. Erfolgt in dieser Zeit nicht der vorbehaltlose Zuschlag, so erlischt das Gebot. 

5. Mitbieten per Telefon ist ab einem Limitpreis von Euro 100,- möglich. Bei geringeren Beträgen haben Kunden die Möglichkeit, im Vorwege ein schriftliches Gebot zu hinterlegen. Für das Zustandekommen einer Telefonverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Gewähr. Eine Anmeldung zum telefonischen Mitbieten bedeutet automatisch die Abgabe eines Limitgebots- auch, wenn der Bieter zum Zeitpunkt des Aufrufs nicht erreichbar ist. Schriftliche Gebote oder Anmeldungen zum telefonischen Mitbieten müssen bis spätestens 18 Uhr am Vortag der Auktion eingegangen sein.

6. Der Zuschlag verpflichtet den Käufer zur sofortigen Abnahme des ersteigerten Objekts und Zahlung des Kaufpreises. Bei laufenden Auktionen kann Zwischenzahlung verlangt werden. Bei Fern-Bietern gilt eine Bezahlung und Abnahme des Versteigerungsgutes binnen 10 Tagen nach der Auktion noch als rechtzeitig. Mit dem Zuschlag/dem Abschluss des Kaufvertrages geht die Gefahr des völligen Verlustes oder der Beschädigung des Gegenstandes auf den Käufer ĂĽber. Eine Haftung des Auktionshauses verbleibt lediglich noch in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.

7. Der Käufer hat an das Auktionshaus den Zuschlagpreis und ein 22%iges Aufgeld zuzĂĽglich gesetzlicher Mehrwert-Steuer (19%) hierauf zu bezahlen, insgesamt also 26,18%. Bei Online-Geboten ist zusätzlich eine Live-GebĂĽhr, die auf der jeweiligen Auktionsplatform vor Gebotsabgabe angezeigt wird, zu entrichten (im Regelfall 3-5% des Zuschlagpreises zzgl. Mehrwertsteuer). FĂĽr die Höhe des Zuschlagpreises ist im Zweifel das Versteigerungsprotokoll maĂźgebend. Die Bezahlung kann in bar, per Ăśberweisung oder Kreditkarte (Visa und Mastercard) erfolgen. 

8. Das Eigentum an den erworbenen Gegenständen geht erst nach völliger Bezahlung des in Ziff. 7 genannten Betrages auf den Käufer über. Erst danach kann der Käufer die Übergabe der erworbenen Gegenstände verlangen. Wird der erworbene Gegenstand ausnahmsweise vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so erfolgt dies unter ausdrücklichem Vorbehalt des Eigentums des Einlieferers, einschließlich verlängertem Eigentumsvorbehaltes, d.h. der Vorwegabtretung sämtlicher bei Weiterveräußerung, Zerstörung oder Beschädigung der Kaufsache erworbenen Ansprüche des Käufers an den Verkäufer, die durch vollständige Zahlung des Kaufpreises auflösend bedingt ist.

9. Anwesende Bieter kaufen grundsätzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sofern sich der Versteigerer damit einverstanden erklärt, dass ein abgeschlossener Kaufvertrag auf einen vom Bieter genannten Dritten erstreckt wird, bleibt dessen ungeachtet bis zur vollständigen Erfüllung dieses Vertrages die Mithaftung des Bieters bestehen.

10.Dem Bieter steht kein Widerrufsrecht zu, auch wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Versteigerers bzw. als Fernabsatzvertrag abgeschlossen wurde, denn es handelt sich um eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 BGB.

11. Werden die ersteigerten Gegenstände nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Zuschlag abgeholt oder wird trotz Mahnung die fällige Zahlung nicht rechtzeitig und vollständig bewirkt, so kann der Versteigerer in eigenem Namen wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im ersten Fall kann er die erworbenen Gegenstände auf Kosten des Käufers bei einem Spediteur einlagern oder zusenden lassen. Verlangt er Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so darf er auf Kosten des Käufers die Gegenstände noch einmal versteigern nach Maßgabe der jeweils gültigen Versteigerungsbedingungen und bei Nichtzuschlag anschließend frei verkaufen. In diesem Fall haftet der Käufer darüber hinaus für einen etwaig anstehenden Mindesterlös samt Versteigerungskosten. Auf Auskehrung eines eventuellen Mehrerlöses hingegen besteht kein Anspruch. In jedem Fall steht dem Versteigerer bis zur Zahlung der sich aus diesen Maßnahmen ergebenden Kosten ein Pfandrecht an den erworbenen Gegenständen zu. Das Wahlrecht des Versteigerers erlischt erst mit Erfüllung sämtlicher Ansprüche. Für nicht fristgerechte Abholungen von Möbeln und größeren Objekten wird eine Lager-Gebühr in Höhe von Euro 5,00 pro Kalendertag erhoben. Eine Zusendung an den Käufer (per Post oder Spedition) erfolgt nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Käufers auf dessen Gefahr und Kosten. Zur Aufbewahrung oder Versand der Objekte ist das Auktionshaus nicht verpflichtet, eine Versicherung besteht nicht. Bei Transport durch einen Spediteur wird die Transportrechnung vom Käufer direkt an den Spediteur gezahlt.12. Im Falle des Verzuges hat der Käufer die ausstehende Kaufsumme mit einem Zinssatz von 4 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu verzinsen, mindestens jedoch 8%, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens.

13.Die vom Bieter angegebenen Daten werden in der Kundendatei der Firma Auktionshaus „Rotherbaum“ OHG zur Durchführung / Abwicklung der erteilten Aufträge, für etwaige Rückfragen und zur Kundenpflege gespeichert und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Bundesdatenschutzgesetz) behandelt. Der Bieter kann der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit sowie der Datenverarbeitung seiner Daten nach Abwicklung des Kaufes für die Zukunft durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an Firma Auktionshaus „Rotherbaum“ OHG oder durch eine E-Mail an info@ah-rotherbaum.de widersprechen.

14. Erfüllungsort ist Hamburg. Im Verhältnis zu Vollkaufleuten sowie öffentlich-rechtlichen Personen und Sondervermögen ist Hamburg auch Gerichtsstand. Gleiches gilt für Käufer, die im Ausland wohnen, ihren Wohnsitz dorthin verlegt oder deren Wohnsitz unbekannt ist. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.

Stand Februar 2022.

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