Los

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Französische Pendule des 19. Jahrhunderts

In 140. Timed Auction

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Hamburg, Deutschland
Französische Pendule des 19. Jahrhunderts - vergoldete Bronze, rundes WerkgehĂ€use mit Amphorenbekrönung und plastischem BlĂ€tterdekor, passiger Stand mit eingelegter Porzellanplakette mit handgemaltem Puttodekor im Stile Sevres, 4 gedrĂŒckte FĂŒĂŸe, Schlagwerk auf Glocke, weiß emailliertes Zifferblatt mit römischen Stunden- und arabischen Minuten, H ca. 28cm, Funktion der Uhr ungeprĂŒft und ohne Funktion
Französische Pendule des 19. Jahrhunderts - vergoldete Bronze, rundes WerkgehĂ€use mit Amphorenbekrönung und plastischem BlĂ€tterdekor, passiger Stand mit eingelegter Porzellanplakette mit handgemaltem Puttodekor im Stile Sevres, 4 gedrĂŒckte FĂŒĂŸe, Schlagwerk auf Glocke, weiß emailliertes Zifferblatt mit römischen Stunden- und arabischen Minuten, H ca. 28cm, Funktion der Uhr ungeprĂŒft und ohne Funktion

140. Timed Auction

Endet ab
Ort der Versteigerung
Mittelweg 162
Hamburg
Deutschland
20148
Germany

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Mail Boxes Etc. will take care of packaging and shipping and will write a separate invoice for their services (usually by email).

Wichtige Informationen

Eine Vorbesichtigung der Lose ist zu den Öffnungszeiten des Auktionshauses möglich. Bei grĂ¶ĂŸeren Objekten (Möbel, Lampen) bitten wir um vorherige Terminabsprache per Mail oder Telefon. 

AGB

Durch Abgabe eines mĂŒndlichen oder fernschriftlichen Gebotes oder die Erteilung eines schriftlichen Auftrages hierzu, sowie eines Live-Gebotes ĂŒber eine Auktions-Platform erkennt der KĂ€ufer die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen als allein verbindlich gegenĂŒber Versteigerer und VerkĂ€ufer an. Sie gelten entsprechend fĂŒr den Freiverkauf, wobei dem Zeitpunkt des Zuschlages dann der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entspricht.

1. Die Versteigerung aller GegenstĂ€nde erfolgt öffentlich und freiwillig im Namen und fĂŒr Rechnung des Einlieferers, der in der Auktion ungenannt bleibt. Der Versteigerer ist berechtigt, auch nach der Auktion AuskĂŒnfte ĂŒber die Person des Einlieferers zu verweigern, wenn und soweit er gleichzeitig fĂŒr etwaige Verbindlichkeiten des VerkĂ€ufers die selbstschuldnerische Haftung ĂŒbernimmt.

2. Versteigert werden nach §34 b) Abs. 6 Nr. 5 b) Gewerbeordnung gebrauchte GegenstĂ€nde. FĂŒr offene oder versteckte MĂ€ngel jeder Art ĂŒbernimmt das Auktionshaus keine Haftung. Dem KĂ€ufer ist die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Vorbesichtigung sĂ€mtliche GegenstĂ€nde grĂŒndlich und umfassend zu prĂŒfen. Expertisen können jederzeit eingesehen werden, ohne dass fĂŒr deren Richtigkeit gehaftet wird. DarĂŒber hinaus haben die Kaufinteressenten das Recht, Expertisen ĂŒber das Versteigerungsgut auf eigene Rechnung einholen zu lassen, sofern hierdurch der Auktionstermin nicht gefĂ€hrdet wird. Der Bieter erwirbt die GegenstĂ€nde daher wie besehen und unter Ausschluss jeglicher GewĂ€hrleistungsansprĂŒche gegenĂŒber Versteigerer und VerkĂ€ufer. Beanstandungen nach Zuschlagserteilung, gleich welcher Art, insbesondere aber fĂŒr Beschaffenheit und Zuschreibung, können mithin nicht mehr berĂŒcksichtigt werden. Schriftliche wie mĂŒndliche Angaben des Versteigerers zu dem Versteigerungsgut, insbesondere in dem jeweiligen Versteigerungskatalog, sind lediglich Beschreibungen des Versteigerungsgutes, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt werden, stellen aber keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der § 459 ff BGB dar. Abbildungen im Katalog dienen der Zusatzinformation - Irrtum vorbehalten. FĂŒr FunktionsfĂ€higkeit und Sicherheit von elektrischen GerĂ€ten wird keine Haftung ĂŒbernommen. Die Verschuldenshaftung des Versteigerers ist auf die FĂ€lle grober FahrlĂ€ssigkeit und Vorsatzes beschrĂ€nkt. 

a) Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig Ă€ußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten GegenstĂ€nde aus der  Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder Ă€hnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch).  Der Versteigerer und der Einlieferer bieten und geben diese GegenstĂ€nde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.

3. Auktionsbesucher erhalten gegen Angabe des Namens und ihrer persönlichen Daten eine Bieternummer. Neukunden werden gebeten, sich bei der Ausgabe der Bieterkarte mit dem Personalausweis zu legitimieren. Bei Neukunden behĂ€lt sich das Auktionshaus das Recht vor, neben der Vorlage des Personalausweises auch die Hinterlegung einer Kreditkartennummer oder einer Bargeld-Sicherheitsleistung zu verlangen. Online-Bieter mĂŒssen nach Aufforderung eine Sicherheit (Kreditkarte) leisten. 

4. Gesteigert wird im Regelfall um jeweils 5% – 10% des vorangegangenen Gebots in Euro, und werden im Einzelnen vom Versteigerer der Höhe nach bestimmt. Bei Internet Auktionen orientiert sich der Auktionator an den festgelegten Bietschritten fĂŒr Online-Auktionen. 

Die Gebote werden in Euro abgegeben. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes. Der Versteigerer kann ohne Angabe von GrĂŒnden einzelne Lose nur gesammelt oder gar nicht aufrufen, Gebote zurĂŒckweisen, den Zuschlag verweigern oder diesen nur unter Vorbehalt erteilen. Bei Doppelgeboten entscheidet der Versteigerer. Ein bereits erteilter Zuschlag kann im Laufe der Auktion zurĂŒckgenommen werden bei Zweifeln darĂŒber, ob ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂŒbersehen wurde. Ein Zuschlag unter Vorbehalt bindet den Bieter an sein Gebot fĂŒr die Dauer von drei Wochen, ohne anderweitige VerĂ€ußerungen des Loses auszuschließen. Erfolgt in dieser Zeit nicht der vorbehaltlose Zuschlag, so erlischt das Gebot. 

5. Mitbieten per Telefon ist ab einem Limitpreis von Euro 100,- möglich. Bei geringeren BetrĂ€gen haben Kunden die Möglichkeit, im Vorwege ein schriftliches Gebot zu hinterlegen. FĂŒr das Zustandekommen einer Telefonverbindung ĂŒbernimmt das Auktionshaus keine GewĂ€hr. Eine Anmeldung zum telefonischen Mitbieten bedeutet automatisch die Abgabe eines Limitgebots- auch, wenn der Bieter zum Zeitpunkt des Aufrufs nicht erreichbar ist. Schriftliche Gebote oder Anmeldungen zum telefonischen Mitbieten mĂŒssen bis spĂ€testens 18 Uhr am Vortag der Auktion eingegangen sein.

6. Der Zuschlag verpflichtet den KĂ€ufer zur sofortigen Abnahme des ersteigerten Objekts und Zahlung des Kaufpreises. Bei laufenden Auktionen kann Zwischenzahlung verlangt werden. Bei Fern-Bietern gilt eine Bezahlung und Abnahme des Versteigerungsgutes binnen 10 Tagen nach der Auktion noch als rechtzeitig. Mit dem Zuschlag/dem Abschluss des Kaufvertrages geht die Gefahr des völligen Verlustes oder der BeschĂ€digung des Gegenstandes auf den KĂ€ufer ĂŒber. Eine Haftung des Auktionshauses verbleibt lediglich noch in FĂ€llen grober FahrlĂ€ssigkeit oder Vorsatzes.

7. Der KĂ€ufer hat an das Auktionshaus den Zuschlagpreis und ein 22%iges Aufgeld zuzĂŒglich gesetzlicher Mehrwert-Steuer (19%) hierauf zu bezahlen, insgesamt also 26,18%. Bei Online-Geboten ist zusĂ€tzlich eine Live-GebĂŒhr, die auf der jeweiligen Auktionsplatform vor Gebotsabgabe angezeigt wird, zu entrichten (im Regelfall 3-5% des Zuschlagpreises zzgl. Mehrwertsteuer). FĂŒr die Höhe des Zuschlagpreises ist im Zweifel das Versteigerungsprotokoll maßgebend. Die Bezahlung kann in bar, per Überweisung oder Kreditkarte (Visa und Mastercard) erfolgen. 

8. Das Eigentum an den erworbenen GegenstĂ€nden geht erst nach völliger Bezahlung des in Ziff. 7 genannten Betrages auf den KĂ€ufer ĂŒber. Erst danach kann der KĂ€ufer die Übergabe der erworbenen GegenstĂ€nde verlangen. Wird der erworbene Gegenstand ausnahmsweise vor vollstĂ€ndiger Bezahlung des Kaufpreises ausgehĂ€ndigt, so erfolgt dies unter ausdrĂŒcklichem Vorbehalt des Eigentums des Einlieferers, einschließlich verlĂ€ngertem Eigentumsvorbehaltes, d.h. der Vorwegabtretung sĂ€mtlicher bei WeiterverĂ€ußerung, Zerstörung oder BeschĂ€digung der Kaufsache erworbenen AnsprĂŒche des KĂ€ufers an den VerkĂ€ufer, die durch vollstĂ€ndige Zahlung des Kaufpreises auflösend bedingt ist.

9. Anwesende Bieter kaufen grundsĂ€tzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sofern sich der Versteigerer damit einverstanden erklĂ€rt, dass ein abgeschlossener Kaufvertrag auf einen vom Bieter genannten Dritten erstreckt wird, bleibt dessen ungeachtet bis zur vollstĂ€ndigen ErfĂŒllung dieses Vertrages die Mithaftung des Bieters bestehen.

10.Dem Bieter steht kein Widerrufsrecht zu, auch wenn der Vertrag außerhalb der GeschĂ€ftsrĂ€ume des Versteigerers bzw. als Fernabsatzvertrag abgeschlossen wurde, denn es handelt sich um eine öffentlich zugĂ€ngliche Versteigerung gemĂ€ĂŸ § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 BGB.

11. Werden die ersteigerten GegenstĂ€nde nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Zuschlag abgeholt oder wird trotz Mahnung die fĂ€llige Zahlung nicht rechtzeitig und vollstĂ€ndig bewirkt, so kann der Versteigerer in eigenem Namen wahlweise ErfĂŒllung des Kaufvertrages, oder Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung verlangen. Im ersten Fall kann er die erworbenen GegenstĂ€nde auf Kosten des KĂ€ufers bei einem Spediteur einlagern oder zusenden lassen. Verlangt er Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung, so darf er auf Kosten des KĂ€ufers die GegenstĂ€nde noch einmal versteigern nach Maßgabe der jeweils gĂŒltigen Versteigerungsbedingungen und bei Nichtzuschlag anschließend frei verkaufen. In diesem Fall haftet der KĂ€ufer darĂŒber hinaus fĂŒr einen etwaig anstehenden Mindesterlös samt Versteigerungskosten. Auf Auskehrung eines eventuellen Mehrerlöses hingegen besteht kein Anspruch. In jedem Fall steht dem Versteigerer bis zur Zahlung der sich aus diesen Maßnahmen ergebenden Kosten ein Pfandrecht an den erworbenen GegenstĂ€nden zu. Das Wahlrecht des Versteigerers erlischt erst mit ErfĂŒllung sĂ€mtlicher AnsprĂŒche. FĂŒr nicht fristgerechte Abholungen von Möbeln und grĂ¶ĂŸeren Objekten wird eine Lager-GebĂŒhr in Höhe von Euro 5,00 pro Kalendertag erhoben. Eine Zusendung an den KĂ€ufer (per Post oder Spedition) erfolgt nur auf den ausdrĂŒcklichen Wunsch des KĂ€ufers auf dessen Gefahr und Kosten. Zur Aufbewahrung oder Versand der Objekte ist das Auktionshaus nicht verpflichtet, eine Versicherung besteht nicht. Bei Transport durch einen Spediteur wird die Transportrechnung vom KĂ€ufer direkt an den Spediteur gezahlt.12. Im Falle des Verzuges hat der KĂ€ufer die ausstehende Kaufsumme mit einem Zinssatz von 4 % ĂŒber dem jeweils gĂŒltigen Diskontsatz zu verzinsen, mindestens jedoch 8%, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darĂŒber hinausgehenden Schadens.

13.Die vom Bieter angegebenen Daten werden in der Kundendatei der Firma Auktionshaus „Rotherbaum“ OHG zur DurchfĂŒhrung / Abwicklung der erteilten AuftrĂ€ge, fĂŒr etwaige RĂŒckfragen und zur Kundenpflege gespeichert und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Bundesdatenschutzgesetz) behandelt. Der Bieter kann der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit sowie der Datenverarbeitung seiner Daten nach Abwicklung des Kaufes fĂŒr die Zukunft durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an Firma Auktionshaus „Rotherbaum“ OHG oder durch eine E-Mail an info@ah-rotherbaum.de widersprechen.

14. ErfĂŒllungsort ist Hamburg. Im VerhĂ€ltnis zu Vollkaufleuten sowie öffentlich-rechtlichen Personen und Sondervermögen ist Hamburg auch Gerichtsstand. Gleiches gilt fĂŒr KĂ€ufer, die im Ausland wohnen, ihren Wohnsitz dorthin verlegt oder deren Wohnsitz unbekannt ist. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.

Stand Februar 2022.

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