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Los
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Werke einer Dresdner Privatsammlung
Kunsthandlung Funcke ? Dresden – 1984 ebenda
(Das ist kein Auktionsartikel. Bitte nicht bieten).
Es ist ein großes Glück, dass die nachfolgende Sammlung, überwiegend in den 1960er bis 1980er Jahren zusammengetragen, in ihrer Umfänglichkeit in widrigen Zeiten entstehen und bestehen konnte, denn privates Sammeln war in der DDR mindestens schwierig, bisweilen sogar riskant. Der Erwerb von Kunst entsprach nicht der Ideologie des DDR-Regimes, das Kunst weniger als Ware denn vielmehr als Waffe im Klassenkampf sah. Eine Vermögensbildung war im Arbeiter- und Bauernstaat verpönt.
Nach Kriegsende entwickelte sich zunächst ein florierender privater Kunsthandel. Zahlreiche Kunsthändler, die durch den Bombenangriff auf Dresden ihre innerstädtischen Geschäfte verloren hatten, eröffneten neue Räumlichkeiten in den umliegenden Stadtvierteln. Doch bereits in den späten 1950er Jahren erfuhr der private Kunsthandel Einschränkungen durch das staatliche Regime. Zur Devisenbeschaffung organisierte der Staatliche Kunsthandel Termine für die ansässigen Händler mit ausländischen Käufern, ein kontinuierlicher, staatlich gelenkter Ausverkauf begann. Ab Ende der 1960er Jahre wurde die Überwachung des Kunsthandels verschärft, indem den Behörden zu Ankäufen und Kommissionsübernahmen umgehend Meldung zu machen war. Diese Entwicklung intensivierte sich in den frühen 1970er Jahren. In der Folge stiegen die Preise und es wurde schwieriger, qualitätsvolle Ware zu erwerben.
Mit den Beschlüssen des Politbüros des Zentralkomitees der DDR vom 08. Februar 1972, alle in privater Hand befindlichen Unternehmen zu verstaatlichen, wurden bis auf wenige Ausnahmen Kunsthandlungen und Antiquariate aufgelöst. Die wenigen noch geduldeten Geschäfte konnten nur unter massiven Einschränkungen weiterarbeiten.
Andererseits liefen die privaten Sammler Gefahr, durch nachträgliche Vermögensbesteuerung, der zunächst überteuerte Taxierungen durch behördliche Schätzer vorausgingen, gepfändet zu werden. Sammeln bedeutete in DDR-Zeiten vornehmlich der absolute Rückzug in das Private. Sammeln als persönliche Angelegenheit konnte man nur für sich selbst, eine Präsentation nach außen war nicht möglich.
Dass es private Sammler gab, die staatliche Restriktionen aber (glücklicherweise) unterliefen und trotz so immenser behördlicher "Gegenwehr" beeindruckende Kollektionen zusammentragen konnten, zeigen viele Beispiele und auch die vorliegende Sammlung.
Ein Hauptaugenmerk des Dresdners lag auf der Kunst der Dresdner Romantik, angeführt von dem musealen Gemälde Ernst Ferdinand Oehmes "Aussicht auf das Dittersbacher Thal bei Dresden", welches aus der hochbedeutenden Sammlung von Johann Gottlob von Quandt stammt und damit eine eindrückliche Brücke in die Sammlungsgeschichte der Mitte des 19. Jahrhunderts schlägt.
Mit Werken von Gotthardt Kuehl und Robert Sterl sind zudem maßgebliche Vertreter des deutschen Impressionismus in der Sammlung vereint.
Aber auch die Gegenwartskunst nimmt einen großen Raum ein und zeugt von dem besonderen Engagement des Sammlers. Der Erwerb von zeitgenössischer Kunst bedeutete in der DDR ein Sich-Entgegenstellen gegen öffentliche Diffamierung von Künstlern und der Manipulation von Kunst als ideologisches Instrument. Er bedeutete zugleich "die Erkenntnis, daß künstlerischer Rang ein eigener Wert ist, der vom Geist der Freiheit zeugt" und so hat "das private Kunstsammeln mit dazu beigetragen, daß eine Atmosphäre entstand, die in einer lebendigen Schicht unterhalb der offiziellen Ideologie das geistige Leben im Lande fruchtbar bewegte und schließlich dazu führte, daß dieses Leben 1989 öffentlich wurde." (zitiert nach Werner Schmidt, S. 86 und S. 87).
Lit.:
Claudia Maria Müller: Privater Kunsthandel in der DDR – Die Dresdner Kunsthandlung Alphons Müller. In: Mathias Deinert, Uwe Hartmann, Gilbert Lupfer (Hrsg.): Enteignet, entzogen, verkauft: zur Aufarbeitung der Kulturgutverluste in SBZ und DDR. Berlin; Boston 2022. S. 137–147.
Werner Schmidt: Dresdner Privatsammlungen in der DDR. In: Dresdner Hefte. Beiträge zur Kultugeschichte. Sammler und Mäzene in Dresden. 15. Jahrgang, Heft 49, 1/97. S. 83–87.
"Sammler sind glückliche Menschen" (Johann Wolfgang von Goethe zugeschrieben, mit über 40.000 Objekten einem der bedeutendsten Privatsammler seiner Zeit).
Maße:
Kunsthandlung Funcke
? Dresden – 1984 ebenda
Sitz in der Goetheallee 23, Dresden. Inhaberin Elsa Funcke (+1960). Übernahme durch Heinz Miech. Schließung 1984 aufgrund des Vorwurfs der Steuerhinterziehung.
Werke einer Dresdner Privatsammlung
Kunsthandlung Funcke ? Dresden – 1984 ebenda
Es ist ein großes Glück, dass die nachfolgende Sammlung, überwiegend in den 1960er bis 1980er Jahren zusammengetragen, in ihrer Umfänglichkeit in widrigen Zeiten entstehen und bestehen konnte, denn privates Sammeln war in der DDR mindestens schwierig, bisweilen sogar riskant. Der Erwerb von Kunst entsprach nicht der Ideologie des DDR-Regimes, das Kunst weniger als Ware denn vielmehr als Waffe im Klassenkampf sah. Eine Vermögensbildung war im Arbeiter- und Bauernstaat verpönt.
Nach Kriegsende entwickelte sich zunächst ein florierender privater Kunsthandel. Zahlreiche Kunsthändler, die durch den Bombenangriff auf Dresden ihre innerstädtischen Geschäfte verloren hatten, eröffneten neue Räumlichkeiten in den umliegenden Stadtvierteln. Doch bereits in den späten 1950er Jahren erfuhr der private Kunsthandel Einschränkungen durch das staatliche Regime. Zur Devisenbeschaffung organisierte der Staatliche Kunsthandel Termine für die ansässigen Händler mit ausländischen Käufern, ein kontinuierlicher, staatlich gelenkter Ausverkauf begann. Ab Ende der 1960er Jahre wurde die Überwachung des Kunsthandels verschärft, indem den Behörden zu Ankäufen und Kommissionsübernahmen umgehend Meldung zu machen war. Diese Entwicklung intensivierte sich in den frühen 1970er Jahren. In der Folge stiegen die Preise und es wurde schwieriger, qualitätsvolle Ware zu erwerben.
Mit den Beschlüssen des Politbüros des Zentralkomitees der DDR vom 08. Februar 1972, alle in privater Hand befindlichen Unternehmen zu verstaatlichen, wurden bis auf wenige Ausnahmen Kunsthandlungen und Antiquariate aufgelöst. Die wenigen noch geduldeten Geschäfte konnten nur unter massiven Einschränkungen weiterarbeiten.
Andererseits liefen die privaten Sammler Gefahr, durch nachträgliche Vermögensbesteuerung, der zunächst überteuerte Taxierungen durch behördliche Schätzer vorausgingen, gepfändet zu werden. Sammeln bedeutete in DDR-Zeiten vornehmlich der absolute Rückzug in das Private. Sammeln als persönliche Angelegenheit konnte man nur für sich selbst, eine Präsentation nach außen war nicht möglich.
Dass es private Sammler gab, die staatliche Restriktionen aber (glücklicherweise) unterliefen und trotz so immenser behördlicher "Gegenwehr" beeindruckende Kollektionen zusammentragen konnten, zeigen viele Beispiele und auch die vorliegende Sammlung.
Ein Hauptaugenmerk des Dresdners lag auf der Kunst der Dresdner Romantik, angeführt von dem musealen Gemälde Ernst Ferdinand Oehmes "Aussicht auf das Dittersbacher Thal bei Dresden", welches aus der hochbedeutenden Sammlung von Johann Gottlob von Quandt stammt und damit eine eindrückliche Brücke in die Sammlungsgeschichte der Mitte des 19. Jahrhunderts schlägt.
Mit Werken von Gotthardt Kuehl und Robert Sterl sind zudem maßgebliche Vertreter des deutschen Impressionismus in der Sammlung vereint.
Aber auch die Gegenwartskunst nimmt einen großen Raum ein und zeugt von dem besonderen Engagement des Sammlers. Der Erwerb von zeitgenössischer Kunst bedeutete in der DDR ein Sich-Entgegenstellen gegen öffentliche Diffamierung von Künstlern und der Manipulation von Kunst als ideologisches Instrument. Er bedeutete zugleich "die Erkenntnis, daß künstlerischer Rang ein eigener Wert ist, der vom Geist der Freiheit zeugt" und so hat "das private Kunstsammeln mit dazu beigetragen, daß eine Atmosphäre entstand, die in einer lebendigen Schicht unterhalb der offiziellen Ideologie das geistige Leben im Lande fruchtbar bewegte und schließlich dazu führte, daß dieses Leben 1989 öffentlich wurde." (zitiert nach Werner Schmidt, S. 86 und S. 87).
Lit.:
Claudia Maria Müller: Privater Kunsthandel in der DDR – Die Dresdner Kunsthandlung Alphons Müller. In: Mathias Deinert, Uwe Hartmann, Gilbert Lupfer (Hrsg.): Enteignet, entzogen, verkauft: zur Aufarbeitung der Kulturgutverluste in SBZ und DDR. Berlin; Boston 2022. S. 137–147.
Werner Schmidt: Dresdner Privatsammlungen in der DDR. In: Dresdner Hefte. Beiträge zur Kultugeschichte. Sammler und Mäzene in Dresden. 15. Jahrgang, Heft 49, 1/97. S. 83–87.
"Sammler sind glückliche Menschen" (Johann Wolfgang von Goethe zugeschrieben, mit über 40.000 Objekten einem der bedeutendsten Privatsammler seiner Zeit).
Maße:
Gern versenden wir national und international.
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Werke einer Dresdner Privatsammlung
Gemälde, Arbeiten auf Papier &
Druckgrafik des 16. – 21. Jh.
Antiquitäten & Kunsthandwerk
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For premium and taxes please refer to the particular lot.
Die nachfolgenden Bedingungen werden mit Teilnahme an der Auktion oder dem Nach- und Freihandverkauf, insbesondere durch Abgabe eines Gebotes, anerkannt. Die Bedingungen gelten sinngemäß für den Nachverkauf.
2.1 Die Firma Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG (im folgenden Auktionshaus genannt) führt die Versteigerung und den Nach- und Freihandverkauf in der Regel als Kommissionär im eigenen Namen sowie auf freiwilligen Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers durch. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Auftraggebers besteht nicht.
2.2 Alle zur Versteigerung kommenden Gegenstände können während der angegebenen Vorbesichtigungszeiten vor der Auktion besichtigt und geprüft werden.
3.1 Die im Katalog angegebenen Preise sind unverbindliche Schätzpreise und sollen dem Käufer lediglich als Richtlinie eines ungefähren Marktwertes des angebotenen Objektes dienen.
3.2 Die zur Versteigerung gelangenden Objekte sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Objektes zum Zeitpunkt des Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit. Das Auktionshaus haftet nicht für offene oder versteckte Mängel, für schriftliche oder mündliche Beschreibungen, Schätzpreise oder Abbildungen zu Objekten. Diese dienen nur zur Information des Bieters und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar. Mängel werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung des Auktionshauses den optischen Gesamteindruck oder den Wert des Objektes maßgeblich beeinträchtigen.
Insofern Beschreibungen in gedruckten Katalogen nur verkürzt wiedergegeben werden, so gelten diese nur in Verbindung mit den Beschreibungen im Online-Katalog.
3.3 Das Auktionshaus haftet nicht für die Gebrauchsfähigkeit oder Betriebssicherheit von Objekten oder deren Übereinstimmung mit geltenden Normen.
3.4 Alle Ansprüche des Käufers richten sich gegen den Auftraggeber des Auktionshauses. Das Auktionshaus verpflichtet sich, berechtigte Mängelbeanstandungen innerhalb der gesetzlichen Fristen an den Einlieferer weiterzuleiten. Mängelansprüche des Käufers verjähren nach 12 Monaten.
3.5 Das Auktionshaus behält sich vor, Angaben über die zu versteigernden Objekte zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Objektes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle vorangegangener Beschreibungen.
4.1 Dem Auktionshaus unbekannte Bieter werden gebeten, sich unter Vorlage ihres Personalausweises zu legitimieren und gegebenenfalls eine aktuelle Bonitätsbescheinigung ihrer Bank oder ein Bar-Depot zu hinterlegen.
4.2 Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben, der Bieter ist persönlich haftbar und haftet auch für die mißbräuchliche Benutzung seiner Bieternummer.
4.3 Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, so hat er dies 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Im Zweifelsfall erwirbt der Bieter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
5.1 Anmeldungen für schriftliches oder telefonisches Bieten oder Bieten per Internet müssen dem Auktionshaus bis spätestens 18 Uhr am Vorabend der Auktion in schriftlicher Form unter Nutzung der bereitgestellten Formulare vorliegen.
Der Antrag muß die zu bebietenden Objekte unter Aufführung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Katalognummer maßgeblich.
5.2 Für schriftliche Gebote ist der Biethöchstbetrag zu benennen. Dieser wird von dem Auktionshaus interessewahrend nur in der Höhe in Anspruch genommen, die erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Bei gleichlautenden Geboten hat das zuerst eingegangene Gebot Vorrang.
5.3 Für telefonische Gebote ist anstelle des Bietbetrages der Vermerk „telefonisch“ zu benennen. Telefonbieter werden vor Aufruf der benannten Los-Nummern durch das Auktionshaus angerufen. Das Auktionshaus empfiehlt die zusätzliche Hinterlegung eines schriftlichen Biethöchstbetrages als Sicherungsgebot. Dieser wird nur beansprucht, wenn eine Telefonverbindung nach mehreren Versuchen nicht zustande kommt.
5.4 Das Auktionshaus übernimmt keine Gewährleistung für die Übertragung oder Bearbeitung von Geboten oder das Zustandekommen von Verbindungen.
6.1 Das Auktionshaus hat das Recht, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen, zurückzuziehen oder unverkaufte Nummern erneut aufzurufen.
6.2 Der Aufruf beginnt in der Regel unter dem im Katalog genannten Schätzpreis. Gesteigert wird regelmäßig um zehn Prozent. Das Auktionshaus kann andere Steigerungsraten vorgeben, die für den Bieter verbindlich sind. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet das Auktionshaus nach eigenem Ermessen. Bei Uneinigkeiten über das Höchstgebot oder Zuschlag kann das Auktionshaus den Artikel erneut aufrufen. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluß der Versteigerung über das betreffende Objekt wirksam.
6.3 Das Auktionshaus kann ohne Angabe von Gründen den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen.
6.4 Gebote, die unter dem Limitpreis liegen, können unter Vorbehalt der Genehmigung des Auftraggebers zugeschlagen werden. Der Bieter bleibt für vier Wochen an sein Gebot gebunden. Das Auktionshaus kann den Artikel ohne Rückfrage zu einem höheren Zuschlag anderweitig verkaufen.
6.5 Unverkaufte Objekte können für zwei Monate nach der Auktion im Nachverkauf erworben werden.
7.1 Alle Gebote und Zuschläge sind Netto-Preise, in denen das Aufgeld (Käufer-Provision) sowie ggf. Mehrwertsteuer oder Abgaben nicht enthalten sind.
7.2 Für die mehrheitlich differenzbesteuerten Lose wird auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 25 % erhoben, in dem die Mehrwertsteuer enthalten ist. Diese Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.
7.3 Bei Objekten, die als regelbesteuert gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlagspreis zuzüglich eines Aufgeldes von 21,01% die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.
7.4 Auf Grundlage des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) ist das Auktionshaus bei Verkauf von Werken folgerechtsberechtigter Künstler verpflichtet, an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst e.V. eine Folgerechtsabgabe in Höhe von z.Z. 4% des Zuschlagspreises zu zahlen. Diese wird dem Käufer hälftig in Rechnung gestellt. Bei bereits erfolgter Rechnungslegung ist das Auktionshaus weiterhin berechtigt, diese Gebühren nachzufordern.
8.1 Mit Zuschlag kommt der Kaufvertrag zustande und der Zuschlagpreis zuzüglich dem Aufgeld und ggf. der MwSt. sowie aller anfallenden Gebühren werden fällig,
8.2 Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst mit vollständiger Bezahlung des Endpreises auf den Ersteigerer über (Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt und Rückbehaltungsrecht erstrecken sich auf sämtliche vom Käufer erstandenen Gegenstände und Forderungen gegen diesen.
8.3 Zahlungsmittel ist der Euro. Zahlungen werden nur in bar, per EC-Karte, Bankscheck, Banküberweisung oder per PayPal akzeptiert.
8.4 Schecks werden erfüllungshalber entgegengenommen, ihre Entgegennahme berührt den Eigentumsvorbehalt nicht und die Ware kann in diesem Falle erst nach Eingang des Gegenwertes ausgehändigt werden (frühestens 5 Werktage nach Einreichung des Schecks).
8.5 Aus Zahlungen entstehende Gebühren, Bankspesen oder Kursverluste aus Zahlungen in ausländischer Währung gehen zu Lasten des Käufers.
8.6 Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum bleibt insoweit vorbehalten.
9.1 Der Käufer kommt in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum den fälligen Betrag ausgleicht.
9.2 Befindet sich der Käufer in Verzug, so kann das Auktionshaus wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach weiteren 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
Einen Monat nach Eintritt des Verzuges ist das Auktionshaus berechtigt und auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, diesem Namen und Adreßdaten des Käufers zu nennen.
9.3 Das Auktionshaus ist berechtigt, neben eigenen auch alle Ansprüche des Auftraggebers gegen den Erwerber gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen und einzuziehen.
9.4 Tritt das Auktionshaus vom Vertrag zurück, erlöschen alle Rechte des Käufers am ersteigerten Objekt und das Auktionshaus ist berechtigt, 30 Prozent der Zuschlagsumme als pauschalierten Schadensersatz ohne Nachweis zu fordern, das Objekt in einer neuen Auktion nochmals zu versteigern oder anderweitig an Dritte zu veräußern. Der säumige Käufer haftet dabei für jeglichen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung sowie für die Kosten der wiederholten Versteigerung. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Zur Wiederversteigerung wird er nicht zugelassen.
9.5 Begleicht ein Käufer fällige Beträge nach zweiter Mahnung nicht, so ist das Auktionshaus berechtigt, seinen Namen und Adresse an andere Auktionshäuser zu Sperrzwecken zu übermitteln.
10.1 Die Gegenstände werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge ausgehändigt.
10.2 Das Auktionshaus kann auf schriftlichen Auftrag des Käufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers organisieren.
10.3 Mit der Übergabe der Objekte an den Käufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Erwerber über und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
10.4 Der Käufer kommt in Verzug der Annahme, wenn er die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abgeholt oder dem Auktionshaus einen schriftlichen Versandauftrag erteilt oder er mit der Zahlung in Verzug kommt.
10.5 Ab Beginn des Verzuges hat der Käufer die Kosten für Lagerung und Versicherung der Ware in Höhe einer Pauschale von 2,5 % des Zuschlagspreises je angebrochenen Monat zu tragen. Der Anspruch auf die Geltendmachung höherer Kosten oder die Übergabe der Objekte an eine Speditionsfirma zu Lasten des Käufers bleiben vorbehalten.
11.1 Das Auktionshaus kann die Auktion sowie Biettelefonate zu Dokumentationszwecken aufzeichnen. Mit der Teilnahme an der Auktion erklärt der Bieter dazu seine Einwilligung.
11.2 Das Auktionshaus speichert, verarbeitet und nutzt die die im Rahmen des Geschäftsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten des Bieters ausschließlich für eigene Geschäftszwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften oder für Zwecke der Rechts- oder Strafverfolgung.
11.3 Der Bieter kann einer Speicherung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen sowie eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten fordern. Er kann auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten.
11.4 Zur Wahrnehmung des Hausrechtes werden die Geschäftsräume des Auktionshauses videoüberwacht.
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist Dresden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch für Schadensersatzklagen aus unerlaubter Handlung, Scheck- und Wechselklagen und wenn der Auftraggeber oder Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12.2 Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
12.4 Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berührt.
12.5 Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgen ausschließlich zur staatsbürgerlichen Aufklärung, zu Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- oder Lehrzwecken bezüglich historischer Vorgänge.
Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG
Bautzner Str. 99 | 01099 Dresden
Amtsgericht Dresden | HRA 5662
Steuer Nr. 202 / 164 / 24302
Stand 25. Mai 2023
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Nach Kriegsende entwickelte sich zunächst ein florierender privater Kunsthandel. Zahlreiche Kunsthändler, die durch den Bombenangriff auf Dresden ihre innerstädtischen Geschäfte verloren hatten, eröffneten neue Räumlichkeiten in den umliegenden Stadtvierteln. Doch bereits in den späten 1950er Jahren erfuhr der private Kunsthandel Einschränkungen durch das staatliche Regime. Zur Devisenbeschaffung organisierte der Staatliche Kunsthandel Termine für die ansässigen Händler mit ausländischen Käufern, ein kontinuierlicher, staatlich gelenkter Ausverkauf begann. Ab Ende der 1960er Jahre wurde die Überwachung des Kunsthandels verschärft, indem den Behörden zu Ankäufen und Kommissionsübernahmen umgehend Meldung zu machen war. Diese Entwicklung intensivierte sich in den frühen 1970er Jahren. In der Folge stiegen die Preise und es wurde schwieriger, qualitätsvolle Ware zu erwerben.
Mit den Beschlüssen des Politbüros des Zentralkomitees der DDR vom 08. Februar 1972, alle in privater Hand befindlichen Unternehmen zu verstaatlichen, wurden bis auf wenige Ausnahmen Kunsthandlungen und Antiquariate aufgelöst. Die wenigen noch geduldeten Geschäfte konnten nur unter massiven Einschränkungen weiterarbeiten.
Andererseits liefen die privaten Sammler Gefahr, durch nachträgliche Vermögensbesteuerung, der zunächst überteuerte Taxierungen durch behördliche Schätzer vorausgingen, gepfändet zu werden. Sammeln bedeutete in DDR-Zeiten vornehmlich der absolute Rückzug in das Private. Sammeln als persönliche Angelegenheit konnte man nur für sich selbst, eine Präsentation nach außen war nicht möglich.
Dass es private Sammler gab, die staatliche Restriktionen aber (glücklicherweise) unterliefen und trotz so immenser behördlicher "Gegenwehr" beeindruckende Kollektionen zusammentragen konnten, zeigen viele Beispiele und auch die vorliegende Sammlung.
Ein Hauptaugenmerk des Dresdners lag auf der Kunst der Dresdner Romantik, angeführt von dem musealen Gemälde Ernst Ferdinand Oehmes "Aussicht auf das Dittersbacher Thal bei Dresden", welches aus der hochbedeutenden Sammlung von Johann Gottlob von Quandt stammt und damit eine eindrückliche Brücke in die Sammlungsgeschichte der Mitte des 19. Jahrhunderts schlägt.
Mit Werken von Gotthardt Kuehl und Robert Sterl sind zudem maßgebliche Vertreter des deutschen Impressionismus in der Sammlung vereint.
Aber auch die Gegenwartskunst nimmt einen großen Raum ein und zeugt von dem besonderen Engagement des Sammlers. Der Erwerb von zeitgenössischer Kunst bedeutete in der DDR ein Sich-Entgegenstellen gegen öffentliche Diffamierung von Künstlern und der Manipulation von Kunst als ideologisches Instrument. Er bedeutete zugleich "die Erkenntnis, daß künstlerischer Rang ein eigener Wert ist, der vom Geist der Freiheit zeugt" und so hat "das private Kunstsammeln mit dazu beigetragen, daß eine Atmosphäre entstand, die in einer lebendigen Schicht unterhalb der offiziellen Ideologie das geistige Leben im Lande fruchtbar bewegte und schließlich dazu führte, daß dieses Leben 1989 öffentlich wurde." (zitiert nach Werner Schmidt, S. 86 und S. 87).
Lit.:
Claudia Maria Müller: Privater Kunsthandel in der DDR – Die Dresdner Kunsthandlung Alphons Müller. In: Mathias Deinert, Uwe Hartmann, Gilbert Lupfer (Hrsg.): Enteignet, entzogen, verkauft: zur Aufarbeitung der Kulturgutverluste in SBZ und DDR. Berlin; Boston 2022. S. 137–147.
Werner Schmidt: Dresdner Privatsammlungen in der DDR. In: Dresdner Hefte. Beiträge zur Kultugeschichte. Sammler und Mäzene in Dresden. 15. Jahrgang, Heft 49, 1/97. S. 83–87.
"Sammler sind glückliche Menschen" (Johann Wolfgang von Goethe zugeschrieben, mit über 40.000 Objekten einem der bedeutendsten Privatsammler seiner Zeit).
Maße:
Kunsthandlung Funcke
? Dresden – 1984 ebenda
Sitz in der Goetheallee 23, Dresden. Inhaberin Elsa Funcke (+1960). Übernahme durch Heinz Miech. Schließung 1984 aufgrund des Vorwurfs der Steuerhinterziehung.
Werke einer Dresdner Privatsammlung
Kunsthandlung Funcke ? Dresden – 1984 ebenda
Es ist ein großes Glück, dass die nachfolgende Sammlung, überwiegend in den 1960er bis 1980er Jahren zusammengetragen, in ihrer Umfänglichkeit in widrigen Zeiten entstehen und bestehen konnte, denn privates Sammeln war in der DDR mindestens schwierig, bisweilen sogar riskant. Der Erwerb von Kunst entsprach nicht der Ideologie des DDR-Regimes, das Kunst weniger als Ware denn vielmehr als Waffe im Klassenkampf sah. Eine Vermögensbildung war im Arbeiter- und Bauernstaat verpönt.
Nach Kriegsende entwickelte sich zunächst ein florierender privater Kunsthandel. Zahlreiche Kunsthändler, die durch den Bombenangriff auf Dresden ihre innerstädtischen Geschäfte verloren hatten, eröffneten neue Räumlichkeiten in den umliegenden Stadtvierteln. Doch bereits in den späten 1950er Jahren erfuhr der private Kunsthandel Einschränkungen durch das staatliche Regime. Zur Devisenbeschaffung organisierte der Staatliche Kunsthandel Termine für die ansässigen Händler mit ausländischen Käufern, ein kontinuierlicher, staatlich gelenkter Ausverkauf begann. Ab Ende der 1960er Jahre wurde die Überwachung des Kunsthandels verschärft, indem den Behörden zu Ankäufen und Kommissionsübernahmen umgehend Meldung zu machen war. Diese Entwicklung intensivierte sich in den frühen 1970er Jahren. In der Folge stiegen die Preise und es wurde schwieriger, qualitätsvolle Ware zu erwerben.
Mit den Beschlüssen des Politbüros des Zentralkomitees der DDR vom 08. Februar 1972, alle in privater Hand befindlichen Unternehmen zu verstaatlichen, wurden bis auf wenige Ausnahmen Kunsthandlungen und Antiquariate aufgelöst. Die wenigen noch geduldeten Geschäfte konnten nur unter massiven Einschränkungen weiterarbeiten.
Andererseits liefen die privaten Sammler Gefahr, durch nachträgliche Vermögensbesteuerung, der zunächst überteuerte Taxierungen durch behördliche Schätzer vorausgingen, gepfändet zu werden. Sammeln bedeutete in DDR-Zeiten vornehmlich der absolute Rückzug in das Private. Sammeln als persönliche Angelegenheit konnte man nur für sich selbst, eine Präsentation nach außen war nicht möglich.
Dass es private Sammler gab, die staatliche Restriktionen aber (glücklicherweise) unterliefen und trotz so immenser behördlicher "Gegenwehr" beeindruckende Kollektionen zusammentragen konnten, zeigen viele Beispiele und auch die vorliegende Sammlung.
Ein Hauptaugenmerk des Dresdners lag auf der Kunst der Dresdner Romantik, angeführt von dem musealen Gemälde Ernst Ferdinand Oehmes "Aussicht auf das Dittersbacher Thal bei Dresden", welches aus der hochbedeutenden Sammlung von Johann Gottlob von Quandt stammt und damit eine eindrückliche Brücke in die Sammlungsgeschichte der Mitte des 19. Jahrhunderts schlägt.
Mit Werken von Gotthardt Kuehl und Robert Sterl sind zudem maßgebliche Vertreter des deutschen Impressionismus in der Sammlung vereint.
Aber auch die Gegenwartskunst nimmt einen großen Raum ein und zeugt von dem besonderen Engagement des Sammlers. Der Erwerb von zeitgenössischer Kunst bedeutete in der DDR ein Sich-Entgegenstellen gegen öffentliche Diffamierung von Künstlern und der Manipulation von Kunst als ideologisches Instrument. Er bedeutete zugleich "die Erkenntnis, daß künstlerischer Rang ein eigener Wert ist, der vom Geist der Freiheit zeugt" und so hat "das private Kunstsammeln mit dazu beigetragen, daß eine Atmosphäre entstand, die in einer lebendigen Schicht unterhalb der offiziellen Ideologie das geistige Leben im Lande fruchtbar bewegte und schließlich dazu führte, daß dieses Leben 1989 öffentlich wurde." (zitiert nach Werner Schmidt, S. 86 und S. 87).
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Claudia Maria Müller: Privater Kunsthandel in der DDR – Die Dresdner Kunsthandlung Alphons Müller. In: Mathias Deinert, Uwe Hartmann, Gilbert Lupfer (Hrsg.): Enteignet, entzogen, verkauft: zur Aufarbeitung der Kulturgutverluste in SBZ und DDR. Berlin; Boston 2022. S. 137–147.
Werner Schmidt: Dresdner Privatsammlungen in der DDR. In: Dresdner Hefte. Beiträge zur Kultugeschichte. Sammler und Mäzene in Dresden. 15. Jahrgang, Heft 49, 1/97. S. 83–87.
"Sammler sind glückliche Menschen" (Johann Wolfgang von Goethe zugeschrieben, mit über 40.000 Objekten einem der bedeutendsten Privatsammler seiner Zeit).
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2.1 Die Firma Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG (im folgenden Auktionshaus genannt) führt die Versteigerung und den Nach- und Freihandverkauf in der Regel als Kommissionär im eigenen Namen sowie auf freiwilligen Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers durch. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Auftraggebers besteht nicht.
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3.1 Die im Katalog angegebenen Preise sind unverbindliche Schätzpreise und sollen dem Käufer lediglich als Richtlinie eines ungefähren Marktwertes des angebotenen Objektes dienen.
3.2 Die zur Versteigerung gelangenden Objekte sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Objektes zum Zeitpunkt des Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit. Das Auktionshaus haftet nicht für offene oder versteckte Mängel, für schriftliche oder mündliche Beschreibungen, Schätzpreise oder Abbildungen zu Objekten. Diese dienen nur zur Information des Bieters und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar. Mängel werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung des Auktionshauses den optischen Gesamteindruck oder den Wert des Objektes maßgeblich beeinträchtigen.
Insofern Beschreibungen in gedruckten Katalogen nur verkürzt wiedergegeben werden, so gelten diese nur in Verbindung mit den Beschreibungen im Online-Katalog.
3.3 Das Auktionshaus haftet nicht für die Gebrauchsfähigkeit oder Betriebssicherheit von Objekten oder deren Übereinstimmung mit geltenden Normen.
3.4 Alle Ansprüche des Käufers richten sich gegen den Auftraggeber des Auktionshauses. Das Auktionshaus verpflichtet sich, berechtigte Mängelbeanstandungen innerhalb der gesetzlichen Fristen an den Einlieferer weiterzuleiten. Mängelansprüche des Käufers verjähren nach 12 Monaten.
3.5 Das Auktionshaus behält sich vor, Angaben über die zu versteigernden Objekte zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Objektes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle vorangegangener Beschreibungen.
4.1 Dem Auktionshaus unbekannte Bieter werden gebeten, sich unter Vorlage ihres Personalausweises zu legitimieren und gegebenenfalls eine aktuelle Bonitätsbescheinigung ihrer Bank oder ein Bar-Depot zu hinterlegen.
4.2 Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben, der Bieter ist persönlich haftbar und haftet auch für die mißbräuchliche Benutzung seiner Bieternummer.
4.3 Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, so hat er dies 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Im Zweifelsfall erwirbt der Bieter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
5.1 Anmeldungen für schriftliches oder telefonisches Bieten oder Bieten per Internet müssen dem Auktionshaus bis spätestens 18 Uhr am Vorabend der Auktion in schriftlicher Form unter Nutzung der bereitgestellten Formulare vorliegen.
Der Antrag muß die zu bebietenden Objekte unter Aufführung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Katalognummer maßgeblich.
5.2 Für schriftliche Gebote ist der Biethöchstbetrag zu benennen. Dieser wird von dem Auktionshaus interessewahrend nur in der Höhe in Anspruch genommen, die erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Bei gleichlautenden Geboten hat das zuerst eingegangene Gebot Vorrang.
5.3 Für telefonische Gebote ist anstelle des Bietbetrages der Vermerk „telefonisch“ zu benennen. Telefonbieter werden vor Aufruf der benannten Los-Nummern durch das Auktionshaus angerufen. Das Auktionshaus empfiehlt die zusätzliche Hinterlegung eines schriftlichen Biethöchstbetrages als Sicherungsgebot. Dieser wird nur beansprucht, wenn eine Telefonverbindung nach mehreren Versuchen nicht zustande kommt.
5.4 Das Auktionshaus übernimmt keine Gewährleistung für die Übertragung oder Bearbeitung von Geboten oder das Zustandekommen von Verbindungen.
6.1 Das Auktionshaus hat das Recht, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen, zurückzuziehen oder unverkaufte Nummern erneut aufzurufen.
6.2 Der Aufruf beginnt in der Regel unter dem im Katalog genannten Schätzpreis. Gesteigert wird regelmäßig um zehn Prozent. Das Auktionshaus kann andere Steigerungsraten vorgeben, die für den Bieter verbindlich sind. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet das Auktionshaus nach eigenem Ermessen. Bei Uneinigkeiten über das Höchstgebot oder Zuschlag kann das Auktionshaus den Artikel erneut aufrufen. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluß der Versteigerung über das betreffende Objekt wirksam.
6.3 Das Auktionshaus kann ohne Angabe von Gründen den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen.
6.4 Gebote, die unter dem Limitpreis liegen, können unter Vorbehalt der Genehmigung des Auftraggebers zugeschlagen werden. Der Bieter bleibt für vier Wochen an sein Gebot gebunden. Das Auktionshaus kann den Artikel ohne Rückfrage zu einem höheren Zuschlag anderweitig verkaufen.
6.5 Unverkaufte Objekte können für zwei Monate nach der Auktion im Nachverkauf erworben werden.
7.1 Alle Gebote und Zuschläge sind Netto-Preise, in denen das Aufgeld (Käufer-Provision) sowie ggf. Mehrwertsteuer oder Abgaben nicht enthalten sind.
7.2 Für die mehrheitlich differenzbesteuerten Lose wird auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 25 % erhoben, in dem die Mehrwertsteuer enthalten ist. Diese Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.
7.3 Bei Objekten, die als regelbesteuert gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlagspreis zuzüglich eines Aufgeldes von 21,01% die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.
7.4 Auf Grundlage des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) ist das Auktionshaus bei Verkauf von Werken folgerechtsberechtigter Künstler verpflichtet, an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst e.V. eine Folgerechtsabgabe in Höhe von z.Z. 4% des Zuschlagspreises zu zahlen. Diese wird dem Käufer hälftig in Rechnung gestellt. Bei bereits erfolgter Rechnungslegung ist das Auktionshaus weiterhin berechtigt, diese Gebühren nachzufordern.
8.1 Mit Zuschlag kommt der Kaufvertrag zustande und der Zuschlagpreis zuzüglich dem Aufgeld und ggf. der MwSt. sowie aller anfallenden Gebühren werden fällig,
8.2 Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst mit vollständiger Bezahlung des Endpreises auf den Ersteigerer über (Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt und Rückbehaltungsrecht erstrecken sich auf sämtliche vom Käufer erstandenen Gegenstände und Forderungen gegen diesen.
8.3 Zahlungsmittel ist der Euro. Zahlungen werden nur in bar, per EC-Karte, Bankscheck, Banküberweisung oder per PayPal akzeptiert.
8.4 Schecks werden erfüllungshalber entgegengenommen, ihre Entgegennahme berührt den Eigentumsvorbehalt nicht und die Ware kann in diesem Falle erst nach Eingang des Gegenwertes ausgehändigt werden (frühestens 5 Werktage nach Einreichung des Schecks).
8.5 Aus Zahlungen entstehende Gebühren, Bankspesen oder Kursverluste aus Zahlungen in ausländischer Währung gehen zu Lasten des Käufers.
8.6 Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum bleibt insoweit vorbehalten.
9.1 Der Käufer kommt in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum den fälligen Betrag ausgleicht.
9.2 Befindet sich der Käufer in Verzug, so kann das Auktionshaus wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach weiteren 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
Einen Monat nach Eintritt des Verzuges ist das Auktionshaus berechtigt und auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, diesem Namen und Adreßdaten des Käufers zu nennen.
9.3 Das Auktionshaus ist berechtigt, neben eigenen auch alle Ansprüche des Auftraggebers gegen den Erwerber gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen und einzuziehen.
9.4 Tritt das Auktionshaus vom Vertrag zurück, erlöschen alle Rechte des Käufers am ersteigerten Objekt und das Auktionshaus ist berechtigt, 30 Prozent der Zuschlagsumme als pauschalierten Schadensersatz ohne Nachweis zu fordern, das Objekt in einer neuen Auktion nochmals zu versteigern oder anderweitig an Dritte zu veräußern. Der säumige Käufer haftet dabei für jeglichen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung sowie für die Kosten der wiederholten Versteigerung. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Zur Wiederversteigerung wird er nicht zugelassen.
9.5 Begleicht ein Käufer fällige Beträge nach zweiter Mahnung nicht, so ist das Auktionshaus berechtigt, seinen Namen und Adresse an andere Auktionshäuser zu Sperrzwecken zu übermitteln.
10.1 Die Gegenstände werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge ausgehändigt.
10.2 Das Auktionshaus kann auf schriftlichen Auftrag des Käufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers organisieren.
10.3 Mit der Übergabe der Objekte an den Käufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Erwerber über und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
10.4 Der Käufer kommt in Verzug der Annahme, wenn er die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abgeholt oder dem Auktionshaus einen schriftlichen Versandauftrag erteilt oder er mit der Zahlung in Verzug kommt.
10.5 Ab Beginn des Verzuges hat der Käufer die Kosten für Lagerung und Versicherung der Ware in Höhe einer Pauschale von 2,5 % des Zuschlagspreises je angebrochenen Monat zu tragen. Der Anspruch auf die Geltendmachung höherer Kosten oder die Übergabe der Objekte an eine Speditionsfirma zu Lasten des Käufers bleiben vorbehalten.
11.1 Das Auktionshaus kann die Auktion sowie Biettelefonate zu Dokumentationszwecken aufzeichnen. Mit der Teilnahme an der Auktion erklärt der Bieter dazu seine Einwilligung.
11.2 Das Auktionshaus speichert, verarbeitet und nutzt die die im Rahmen des Geschäftsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten des Bieters ausschließlich für eigene Geschäftszwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften oder für Zwecke der Rechts- oder Strafverfolgung.
11.3 Der Bieter kann einer Speicherung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen sowie eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten fordern. Er kann auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten.
11.4 Zur Wahrnehmung des Hausrechtes werden die Geschäftsräume des Auktionshauses videoüberwacht.
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist Dresden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch für Schadensersatzklagen aus unerlaubter Handlung, Scheck- und Wechselklagen und wenn der Auftraggeber oder Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12.2 Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
12.4 Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berührt.
12.5 Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgen ausschließlich zur staatsbürgerlichen Aufklärung, zu Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- oder Lehrzwecken bezüglich historischer Vorgänge.
Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG
Bautzner Str. 99 | 01099 Dresden
Amtsgericht Dresden | HRA 5662
Steuer Nr. 202 / 164 / 24302
Stand 25. Mai 2023
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