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Konvolut MÄRKLIN Personenwagen

In Spielzeug / Toys

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Konvolut MÄRKLIN Personenwagen
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Rüdesheim Am Rhein

Konvolut MÄRKLIN Personenwagen
4 StĂŒck im OKT, 2 DonnerbĂŒchsen lose, guter Zustand.





Konvolut MÄRKLIN Personenwagen
4 StĂŒck im OKT, 2 DonnerbĂŒchsen lose, guter Zustand.




Spielzeug / Toys

Auktionsdatum
Lose: 1 - 1948
Lose: 2000 - 5311
Ort der Versteigerung
Peterstraße 20
Rüdesheim am Rhein
65385
Germany

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Wichtige Informationen

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AGB

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I. Allgemeine Bestimmungen
1. Die Versteigerungsbedingungen des Auktionshauses Selzer (nachfolgend Versteigerer genannt) werden mit der persönlichen oder telefonischen Teilnahme an der Versteigerung und dem Nachverkauf
oder Mitbieten bei der online Live-Auktion ĂŒberwww.liveauctioneers.com durch den Ersteigerer ausdrĂŒcklich anerkannt.
2. Die Versteigerung erfolgt freiwillig in eigenem Namen und fĂŒr Rechnung derAuftraggeber (Einlieferer).
3. Es handelt sich um eine Versteigerung i.S.d. BGB. Der Vertrag kommt dabei gem. § 156BGBerst durch den Zuschlag des Versteigerers zu Stande.
4. Die Teilnahme an der Auktion ĂŒber www.liveauctioneers.com stellt rechtlich eine Teilnahme an der Saalauktion ĂŒber ein besonderes Medium dar. Hierbei wird der Teilnehmer in Echtzeit parallel zu
der gleichzeitig stattfindenden Saalauktion beteiligt. Es wird ausdrĂŒcklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei nicht um eine Internet-Auktion (im Sinne einer e-Bay – Auktion) handelt. Es wird
klarstellend darauf hingewiesen, dass das Widerrufs− und RĂŒckgaberecht bei FernabsatzvertrĂ€gen hierfĂŒr keine Anwendung findet. Es gelten fĂŒr die Teilnahme an der Auktion ĂŒber
www.liveauctioneers.com ebenso die vorliegenden Versteigerungsbedingungen.
5. Der Kunde betritt die GeschĂ€ftsrĂ€ume des Versteigerers auf eigene Gefahr. FĂŒr PersonenschĂ€den ĂŒbernimmt der Versteigerer keine Haftung. In den GeschĂ€ftsrĂ€umen haftet jeder Besucher fĂŒr
jeden von ihm verursachten Schaden.
6. Der Versteigerer ĂŒbt in seinem rĂ€umlichen Einflussbereich sein Hausrecht aus. Er kann Personen den Zutritt verweigern. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen GrĂŒnden
von der Versteigerung auszuschließen.
II. Versteigerungsablauf
1. Die Steigerungsraten entsprechen ca. 10 %. Nach dreimaligemAusruf des letzten Gebotes erfolgt der Zuschlag, wenn kein höheres Gebot abgegeben wird.
2. Der Ausruf erfolgt grundsÀtzlich in der Reihenfolge der Katalognummerierungen. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, Katalogpositionen vorzuziehen, hintanzustellen, auszulassen, zusammenzufassen
oder in anderer Reihenfolge zu versteigern oder auch zurĂŒckzuziehen.
3. Die Taxierungen entsprechen nachAnsicht des Versteigerers dem Marktwert. DerAusruf erfolgt meist ca. 30%darunter. Davon ausgenommen sindArtikel, bei denen der Einlieferer ein Limit vorgegeben
hat oder die aus marktpflegerischen GrĂŒnden anders ausgerufen werden.
4. Die Gebote sind mĂŒndlich oder schriftlich in Euro abzugeben. Fax-Gebote mĂŒssen bis zum Vortag derAuktion eingegangen sein.
5. Schriftliche Gebote werden nur bis zu dem im Saal gebotenen Betrag ausgenutzt. Gehen mehrere Vorgebote ein, so erfolgt der Ausruf im Saal auf das zweithöchste Gebot (Beispiel: Taxierung
500,00 Euro; Vorbieter 1 bietet 1.500,00 Euro; Vorbieter 2 bietet 700,00 Euro; Ausruf erfolgt mit 770,00 Euro auf das zweithöchste Gebot). Vorgebote, die mehr als 30%unter der Taxierung liegen,
können nicht berĂŒcksichtigt werden.
6. Online Bieten via www.liveauctioneers.com: FĂŒr die Teilnahme muss man sich mit seinem eigenen Account bei der Plattform fĂŒr die jeweilige Auktion anmelden. Die Online-Auktion lĂ€uft dann
genauso ab wie die Saalauktion. Die Bieter verfolgen die Auktion in Echtzeit mit. Die Auktion erfolgt lediglich ĂŒber das Internet als besonderes Medium, welches vergleichbar ist mit dem telefonischen
oder schriftlichen Mitbieten bei Saalversteigerungen. Die genauen ModalitĂ€ten des Versteigerungsablaufs bei der Online-Auktion ĂŒber www.liveauctioneers.com sind in den AGB des Auktionsportals
angegeben.Auf diese wird ausdrĂŒcklich verwiesen.
III. Zuschlagsverweigerung / Nachverkauf
1. Der Bieter hat keinenAnspruch auf die Erteilung des Zuschlags. Der Versteigerer kann den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt.
2. Bei unbekannten Bietern ist der Versteigerer berechtigt, im Vorfeld derAutkion Sicherheitsleistungen zu verlangen.
3. Der Versteigerer kann Gebote zurĂŒckweisen.
4. Der Versteigerer kann einzelne Positionen zu einemspĂ€teren Zeitpunkt erneut ausrufen. Ein erneuter Ausruf erfolgt auch im Falle von Meinungsverschiedenheiten ĂŒber den Zuschlag, sofern diese
sofort geltend gemacht werden.
5. Das Vorgebot geht dem Saalgebot vor. Geben mehrere Personen ein gleichlautendes Vorgebot ab, entscheidet das Los.
6. Uneinigkeit ĂŒber das letzte Gebot oder einen Zuschlag wird durch nochmaligesAufgebot der Sache behoben. Dies gilt auch dann, wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot ĂŒbersehen
worden ist.
7. Der Versteigerer kann die nicht versteigerten GegenstÀnde wÀhrend oder nach derAuktion freihÀndig verkaufen.
8. Es besteht keinAnspruch darauf, nicht versteigerteArtikel im Nachverkauf zu dem zuletzt im Saal ausgerufenen Preis zu erstehen.
IV. GewÀhrleistung
1. Die zur Versteigerung kommenden GegenstÀnde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befinden. Sie können vor der Versteigerung zu den im Katalog angegebenen
Zeiten in den RĂ€umen des Versteigerers besichtigt und auf eigene Gefahr geprĂŒft werden.
2. Die Beschreibungen im Katalog werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen und dienen ausschließlich der Information.
3. Die Beschreibungen im Katalog sind keine Zusicherung und keine Garantie im Rechtssinne gem. § 443 BGB.
4. Weitergehende Vereinbarungen werden durch die Beschreibungen im Katalog nicht getroffen. Die Beschreibungen im Katalog sind insbesondere nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit
der GegenstĂ€nde. Gleiches gilt fĂŒrAuskĂŒnfte jeglicherArt, sei es mĂŒndlich oder schriftlich.
5. Der Versteigerer ĂŒbernimmt keine Haftung fĂŒr MĂ€ngel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten eingehalten hat.
6. Der Ersteigerer kann gegen den Versteigerer keine Einwendungen oder AnsprĂŒche wegen Sach- oder RechtsmĂ€ngel erheben. Dieser Ausschluss betrifft nicht SchadensersatzansprĂŒche wegen
vorsÀtzlich oder grob fahrlÀssig verursachter SchÀden und wegen SchÀden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlÀssigen Pflichtverletzungen beruhen.
7. GegenĂŒber Unternehmern wird jede GewĂ€hrleistung fĂŒr sĂ€mtliche Sach- und RechtsmĂ€ngel gem. §§ 434, 435 BGB ausdrĂŒcklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht fĂŒr SchadensersatzansprĂŒche aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsĂ€tzlichen oder grob fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung beruhen. Die Haftung fĂŒr einfache FahrlĂ€ssigkeit wird dagegen
ausgeschlossen.
V. Zahlungsbedingungen; Verzug
1. Der Zuschlag ist bindend. Er verpflichtet zur sofortigen Zahlung des Kaufpreises.
2. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagpreis), einem Aufgeld von 21,5%aus dem Zuschlagpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
3. FremdwĂ€hrungen werden angenommen zum Tageskurs fĂŒr Barumtausch. Schecks höher als 1.500,00 Euro werden nur nachAbsprache an Zahlung statt angenommen. BeiAuslandsschecks werden
die ĂŒblichen BankgebĂŒhren fĂŒr die Einlösung berechnet.
4. Der Versteigerer ist berechtigt, dieWare bei Scheckzahlung bis zur Einlösung des Schecks zurĂŒckzuhalten.
5. Der Kaufpreis ist nach dem Zuschlag und derAushÀndigung der Rechnung sofort fÀllig und bar an den Versteigerer zu bezahlen, wenn der Ersteigerer bei der Auktion anwesend war; andernfalls ist
die Zahlung innerhalb von 7Tagen nach Erhalt der Rechnung fÀllig und zu leisten.
6. Bei Zahlungsverzug des Ersteigerers können unbeschadet weitergehender SchadensersatzansprĂŒche − zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören − Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen
Höhe verlangt werden.
7. GerĂ€t der Ersteigerer mit der Zahlung in Verzug, ist der Versteigerer berechtigt, vom Kaufvertrag zurĂŒckzutreten. Der Versteigerer kann in diesem Fall Schadensersatz verlangen. Der Schaden
ergibt sich aus dem entstandenen Mindererlös aus dem entgangenen Verkauf.
8. Die Höhe des Schadensersatzes belÀuft sich in diesem Fall auf ca. 30,5 % zzgl. MwSt. des Kaufpreises, wird jedoch in jedem Einzelfall konkret dargelegt. Der Gegenstand wird auf Kosten des
Ersteigerers noch einmal versteigert. Dieser Ersteigerer wird zu einemerneuten Gebot nicht mehr zugelassen.
VI. Gefahrtragung; Eigentumsvorbehalt
1. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Anwesende Erwerber sind verpflichtet, die GegenstÀnde sofort nach der Auktion, ortsabwesende Erwerber spÀtestens innerhalb von sieben Tagen nach
Rechnungszugang inEmpfang zu nehmen oder abzuholen. NachAblauf dieser Frist werden die GegenstÀnde auf Kosten und auf Gefahr des Ersteigererseingelagert.
2. BeiAnnahmeverzug geht die Gefahr der zufĂ€lligen Verschlechterung oder des zufĂ€lligen Untergangs der verkauften GegenstĂ€nde auf den Ersteigerer ĂŒber.
3. GerÀt der Ersteigerer inAnnahmeverzug ist der Versteigerer berechtigt, die GegenstÀnde auf Kosten des Ersteigerers einzulagern.
4. Die GegenstĂ€nde können beiWunsch auf Kosten des Ersteigerers versendet werden. Der Versand erfolgt erst, wenn der Kaufpreis vollstĂ€ndig bezahlt ist. Der GefahrĂŒbergang richtet sich in diesen
FÀllen nach § 447 BGB.
5. Bei Unternehmen geht die Gefahr der zufĂ€lligen Verschlechterung oder des zufĂ€lligen Untergangs direkt mit der Erteilung des Zuschlags ĂŒber.
6. Das Eigentum wird erst mit vollstĂ€ndiger Zahlung des Kaufpreises ĂŒbertragen.
VII. Gerichtsstandvereinbarung; anwendbares Recht
1. Gerichtsstand fĂŒr alle Streitigkeiten zwischen dem Ersteigerer und dem Versteigerer ist der Sitz des Versteigerers, also RĂŒdesheim am Rhein oder der dafĂŒr zustĂ€ndige Gerichtsbezirk, sofern es
sich bei dem Ersteigererumeinen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
2. Auf die vertraglichen Beziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik DeutschlandAnwendung. DieAnwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
VIII.
Solange Kataloginhaber,Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig Ă€ußern, versichern sie, dass sie im Katalog angebotene GegenstĂ€nde aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der
staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung und Lehre, der Berichterstattung ĂŒber Zeitgeschichte
oder zu Àhnlichen Zwecken erwerben (§ 86 und § 86a StGB). DasAuktionshaus Selzer und die Einlieferer bieten diese GegenstÀnde nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur
unter diesen Voraussetzungen ab.
IX. Salvatorische Klausel; Schlussbestimmungen
1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen davon unberĂŒhrt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien
durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nÀchsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend
bei RegelungslĂŒcken.
2. Diese Versteigerungsbedingungen treten an die Stelle der bisherigen Versteigerungsbedingungen und gelten solange sie nicht durch neuere ersetzt werden.
Christian SelzerAuktionator

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