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Müller, FriedrichKupferstecher des 19./20. Jh.. "Ansicht der Königlichen Anlagen gegen dem

In Art, Antiques, Collectibles, Modern Art & Desi...

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Stuttgart
MĂĽller, Friedrich
Kupferstecher des 19./20. Jh.. "Ansicht der Königlichen Anlagen gegen dem Residenz Schloss
in Stuttgart", unter Darstellung bet. und bez., rĂĽckseitiges Etikett und Widmung,
kolorierter Lichtdruck/Papier, HxB: ca. 34/48,5 cm. Altersspuren, gebräunt, fleckig.
Hinter Glas gerahmt.
- - -

25.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable


Optional:
19.00 % VAT on the hammer price
21.50 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium
MĂĽller, Friedrich
Kupferstecher des 19./20. Jh.. "Ansicht der Königlichen Anlagen gegen dem Residenz Schloss
in Stuttgart", unter Darstellung bet. und bez., rĂĽckseitiges Etikett und Widmung,
kolorierter Lichtdruck/Papier, HxB: ca. 34/48,5 cm. Altersspuren, gebräunt, fleckig.
Hinter Glas gerahmt.
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25.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable


Optional:
19.00 % VAT on the hammer price
21.50 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium

Art, Antiques, Collectibles, Modern Art & Design

Auktionsdatum
Lose: 1-1283
Lose: 1284-2801
Lose: 2802-4131
Ort der Versteigerung
Augsburger Straße 221
Stuttgart
70327
Germany

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Wichtige Informationen

3 % live surcharge

25.00 % buyer's premium on the hammer price
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Optional:
19.00 % VAT on the hammer price
21.50 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium

Artist resale rights:
2.00 % on hammer price over 401 EUR
1.50 % on hammer price over 50,001 EUR
0.50 % on hammer price over 200,001 EUR
0.25 % on hammer price over 350,001 EUR
0.12 % on hammer price over 500,001 EUR

AGB

Versteigerungsbedingungen

 

Die Versteigerungsbedingungen werden mit der persönlichen, telefonischen, schriftlichen (Fax, Email oder Postverkehr) oder „Live Bieten“ Teilnahme an der Versteigerung und dem Nachverkauf anerkannt.

 

  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird vom Auktionshaus Yves Siebers Auktionen GmbH als Kommissionär in eigenem Namen auf Rechnung der Auftraggeber durchgeführt, mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Eigenware.
  2. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
  3. Die Versteigerungsobjekte können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen dienen rein zur Information. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des § 434 ff BGB. Farbige Reproduktionen müssen nicht farbgetreu wiedergegeben werden. Der Versteigerer übernimmt für Katalogangaben, Alter, Herkunft, Größe, Gewicht, Beschädigungen oder sonstige Mängel keine Gewähr und Haftung, ausgenommen bei zugesicherten Eigenschaften. Den Nachweis eines Mangels hat der Käufer zu erbringen. Ein Mangel muss innerhalb von 5 Werktagen nach Zuschlag angemeldet werden. Fristgerecht vorgetragene und begründete Mängel werden gegenüber dem Einlieferer geltend gemacht. Eine Haftung des Versteigerers oder seiner Mitarbeiter ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche können nur bei bezahlten Objekten geltend gemacht werden.
  4. Jeder Bieter erhält eine Bieternummer, die nur gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises vergeben wird.
  5. Schriftliche Bieteranträge werden sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne Gewähr. FĂĽr schriftliches,  telefonisches oder online „Live Bieten“ muss der Auftrag spätestens am Vortag der Versteigerung (12°°h) vorliegen. Telefonisches Bieten ist erst ab einem Aufrufpreis von € 200,- möglich, bei Losen mit geringerem Limit werden automatisch € 200,- geboten. Der Limitpreis gilt beim telefonischen Bieten zugleich als Tischgebot und wird automatisch wirksam. Es mĂĽssen hierfĂĽr die Auftragsformulare verwendet werden. Schriftliche Aufträge können persönlich abgegeben werden, per Post oder Fax zugesandt werden. Email-Aufträge mĂĽssen mittels Fax oder Brief bestätigt werden. Der angegebene Betrag gilt als Höchstgebot des Bieters. Der Zuschlag  kann aber auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen, jedoch nicht unter dem Mindestpreis. Der Versteigerer ist durch den Auftrag berechtigt, fĂĽr den Bieter bis zu seinem angegebenen Höchstgebot in den ĂĽblichen Schritten mitzusteigern.
  6. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen GrĂĽnden von der Versteigerung auszuschlieĂźen.
  7. Die im Katalog angegebenen Preise sind Limitpreise. Bei Gegenständen ohne Limit liegt der Ausrufpreis im Ermessen des Versteigerers. Diese sind als „o.L.“ gekennzeichnet. Gebote unter Limit können vom Versteigerer abgelehnt oder unter Vorbehalt erteilt werden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt ist der Bieter 4 Wochen an sein Angebot gebunden. Erhält er in dieser Zeit nicht den vorbehaltslosen Zuschlag, erlischt sein Angebot.

Geboten wird in der Regel in 10 %-Schritten. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot abgegeben wird.

      a) Lose, welche bis 100 € limitiert sind, können während und nach der Auktion zu Geboten bis 50% unter Limit zugeschlagen werden. Lose, welche ĂĽber 100 € limitiert sind, können während und nach der Auktion zu Geboten bis 10% unter Limit zugeschlagen werden. Ausnahmen vorbehalten.

  1. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
  2. Dem Versteigerer steht es frei Gebote abzulehnen. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot bestehen und ist verbindlich.

Bei Meinungsverschiedenheiten, oder sonstigen Zweifeln am Zuschlag, kann der Versteigerer den Gegenstand erneut aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot zurücknehmen, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen, mit allen folgenden Rechten und Pflichten.

Er kann aber auch den Zuschlag dem nächst niedrigeren Gebot erteilen, oder das Los neu aufrufen.

  1. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Zahlung und sofortigen Abnahme. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für Verluste, Verwechslungen, Beschädigungen etc. auf den Käufer über.
  2. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagssumme und dem Aufgeld.

Beim Aufgeld wird zwischen Saalbietern bzw. Bietern, die Ihre Gebote schriftlich einreichen und den sogenannten „Live Bietern“ unterschieden. Das Aufgeld fĂĽr Saalzuschläge und Zuschläge schriftlicher Bieter beträgt 25 %. FĂĽr Zuschläge, die ĂĽber „Live Bieten / Online Live Bieten“ zustande kommen, erlaubt sich der Versteigerer, die von den jeweiligen Anbietern (www.lot-tissimo.com und www.the-saleroom.com)  erhobene Provision von derzeit 3 % + MwSt. an die „Live Bieter“ weiterzugeben. Der „Live Bieter“ ist damit einverstanden, dass der Versteigerer das Inkasso ĂĽbernimmt und als durchlaufenden Posten an die Anbieter weitergibt. FĂĽr diesen Service / diese Leistung ist ausschlieĂźlich der Anbieter verantwortlich, zum Beispiel www.lot-tissimo.com oder www.the-saleroom.com.

    

 

   12.  Besteuerung

a) Differenzbesteuert werden nach § 25a UStG Gegenstände, für die kein Recht des Vorsteuerabzugs besteht. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 25 % erhoben. Die Endsumme beinhaltet bereits die Umsatzsteuer. Ein offener Steuerausweis darf nach § 25a UStG nicht erfolgen.

b) Für Waren, welche die Voraussetzungen nach § 25a des UStG nicht erfüllen, gilt die Regelbesteuerung. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 21,5 % + die gesetzliche MwSt. erhoben.

c) Wird die Regelbesteuerung angewandt, findet sich im Beschreibungstext folgende Kennzeichnung:

Rgb    = 19 %

Rgb * =   7 %

d) Für inländische Erwerber, die zum Umsatzsteuer-Vorabzug berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch und nach vorheriger Angabe der USt-ID-Nr. ebenfalls nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden.

e) Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in Drittländer, sowie bei Angabe der USt-ID-Nr., auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsländer. Erwerbern, die ihre ersteigerte Ware selbst in Drittländer bringen, wird die Umsatzsteuer erstattet, sobald sie dem Auktionshaus den zollamtlichen Ausfuhrnachweis und den Einfuhrnachweis des Importlandes vorlegen.

Für Rechnungen, die nachträglich umgeschrieben werden müssen, behält sich das Auktionshaus vor, eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.

f) Nach § 26 UrhG. (VG Bildkunst), wird beim Kauf eines Original-Kunstwerkes (Skulpturen, Grafiken, Gemälde) für bestimmte Künstler, die nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, eine Gebühr von bis zu 4 % des Zuschlagspreises fällig.

Diese trägt je zur Hälfte der Käufer und der Einlieferer. Diese Objekte sind nur im Printkatalog mit einem´ # ´ hinter der Losnummer gekennzeichnet. Nutzer des Online-Kataloges müssen dies individuell erfragen.

  1. Die Bezahlung kann in bar, per EC-Karte oder bankbestätigten Schecks erfolgen. Skonto kann nicht gewährt werden. Alle Bieter haben den Betrag sofort nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, den Gegenstand unverzĂĽglich abzuholen. Falls nicht anders vereinbart mĂĽssen die Gegenstände spätestens 5 Werktage nach der Auktion abgeholt werden. Wenn möglich, kann in den Pausen eine Ausgabe der Waren erfolgen.  Anspruch auf Aushändigung und Ăśbereignung der Ware hat der Bieter erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags. Eine Lagerung ersteigerter Objekte kann nach Absprache 14 Tag kostenfrei erfolgen. Ab dem 15. Tag entsteht eine LagergebĂĽhr von € 5,- pro Tag und Objekt. Die Lagerung erfolgt auf Gefahr des Käufers.

a) Ein Versand innerhalb Europas kann nach Absprache erfolgen und wird auf Gefahr und Kosten des Käufers durchgeführt. Die Verpackungs- und Versandkosten übernimmt der Käufer.

Die Ausfuhr von Waren in Drittländer, die der Zollausfuhr und weiteren Genehmigungen unterliegen, hat der Käufer dies selbst zu organisieren und die Kosten zu tragen.

b) Bei jeglicher Dokumentenausstellung auf Wunsch des Käufers werden alle anfallenden Kosten vom selben getragen.

  1. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so verliert er seine Rechte aus dem Zuschlag. Die Positionen können dann ohne weitere Benachrichtigung, auf seine Kosten, auf einer der nächsten Auktionen versteigert, oder einem unterlegenen Bieter zugeschlagen werden.  In diesem  Fall  haftet der säumige Käufer fĂĽr einen Mindererlös, fĂĽr die Kosten der wiederholten Versteigerung und der VersteigerungsgebĂĽhren. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
  2. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und darin abgebildete Gegenstände aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Yves Siebers GmbH und ihre Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
  3. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – für jeden von ihm verschuldeten Schaden.
  4. Gerichtsstand und ErfĂĽllungsort ist Stuttgart.

 

 

Vollständige AGBs