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Loló Soldevilla, Pinar del Rio/Kuba 1901 – 1971 Havanna/Kuba, Sin titulo

In 5. Tiberius Auktion

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Wien, Austria
Loló Soldevilla
Pinar del Rio/Kuba 1901 – 1971 Havanna/Kuba
„Sin titulo“
1954
Materialcollage geometrischer Holzkörper in weiß und schwarz auf Mesonit Platte, originaler Künstlerrahmen
72 x 83 x 2,6 cm

Rückseitig:
In weißem Farbfeld eigenhändig signiert „Lolò“ & datiert (19)54

Expertise:
Certificate of Authenticity by Martha Flora Carranza Barba, dated August 1st, 2021

Provenienz:
Marina Hidalgo, Havanna/Cuba
„Hidalgo Art Gallery“, gegründet 1951 von Mirana Hidalgo-Cruz am Prado Boulevard in Havanna/Kuba

Loló Soldevilla, mit vollem Namen Dolores Soldevilla Nieto wurde 1901 in Pinar del Rio auf Kuba geboren. In Ihrem ersten Wahlberuf war Soldevilla Lehrerin in Havanna. Erst im Jahr 1948 begann die Künstlerin zu malen und als sie 1949 in der Funktion des Kulturattaché in der kubanischen Botschaft in Paris wohnte entfaltete sich ihr Werdegang. Sie besuchte Lehrkurse an der Académie de la Grande Chaumière. 1950 kehrte Lolo nach Kuba zurück, wo sie ihre ersten beiden Einzelausstellungen von Skulpturen und Gemälden hatte. Dies veränderte nicht nur ihr Leben nachhaltig, sondern vor allem den künstlerischen Diskurs der Abstraktion in Kuba in den 1950er Jahren. 1951 wieder in Paris angekommen arbeitete sie im Atelier d’art abstrait und wandte sich der geometrischen Abstraktion zu. Ihre Werke aus der 1. Hälfte der 1950er Jahre sind vielfach in Zusammenarbeit mit dem Vertreter der kinetischen Kunst, Eusebio Sempere (1923-1985) entstanden und zeigen durchwegs geometrische Formen. In den Jahren 1951 bis 1955 nahm sie am Salon des Realités Nouvelles teil; in diese Zeit ist auch das hier gezeigte Werk Lolos von 1954 einzuordnen.
1956 kehrte Soldevilla zusammen mit Ihrem Ehemann Pedro de Oraá nach Kuba zurück. In ihrer Heimat wurde die Künstlerin eine zentrale Vermittlerin zwischen europäischer Avantgarde und den neuen Richtungen der Abstraktion in Lateinamerika. Gemeinsam gründeten die beiden Künstler die Galeria Color-Luz. Dort organisierte Lolo 1956 im Palacio de Bellas Artes die Ausstellung Pintura de hoy. Vanguardia de la Escuela de Parisund eröffnete 1957 die Galería de Arte Color-Luz, die für die von ihr 1958 mitgegründete Gruppe Los Diez Pintores Concretos zentraler Treffpunkt wurde. (Die zehn konkreten Maler) oder einfach Los Diez (die zehn) genannt, waren eine Gruppe von Künstlern, welche den Stil des ‘Konkretismus’ und der ‘Konkreten’ Kunst im Kuba der 1950er Jahre begründete und eine ganz neue Sprache der Abstraktion kreierte. Soldevillas Empfinden geometrischer Abstraktion spielte sowohl in Kuba als auch in der internationalen Kunstszene eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Konkretismus.
Ihre Ausbildung in Paris und die Verbindungen, die sie zu ihren Kollegen und anderen Zeitgenossen knüpfte, führten sie von 1950 – 1957 in die wichtigste Periode Ihres Werkes. Ihre Collagen aus dieser Epoche sind Studien zu Geometrien von Kreisen, Rechtecken, Linien und Farben, welche durch ihre unterschiedlichen Größen und Formen einen Rhythmus erzeugen. Variationen von Diagonalen, gegensätzlichen Elementen und ein geometrischer, organischer Stil differenzieren Loló von ihren Zeitgenossen.
Neben ihrer Rückkehr nach Kuba reiste Soldevilla im Laufe ihrer Karriere ausgiebig und wurde von der Avantgarde verschiedener Länder in Europa und Lateinamerika beeinflusst. Von Spanien über die Schweiz, Österreich und Deutschland, die Niederlande und Belgien, Großbritannien bis Brasilien und Venezuela führten ihre Studienfahrten. So wie die Eröffnung der Galeria Color-Luz die Geburtsstunde von Los Diez war, bedeutete ihre Schließung 1961 die offizielle Auflösung der Gruppe. Sie hatten nur dreimal gemeinsam ausgestellt. Mit der kubanischen Revolution ließ die künstlerische Produktivität Lolos nach. Im letzten Jahrzehnt ihres Lebens widmete sich Lolo journalistischen und literarischen Tätigkeiten, sie arbeitete für verschiedene Zeitschriften und Zeitungen und verfasste sogar eigene Memoiren über das Leben in Paris mit dem Titel Ir, venir, volver a ir: crónicas (1952-1957) “Going, Coming, Going Back: Chronicles, [1952-1957]”). Sie war auch eine begeisterte Autorin und schrieb Romane, Theaterstücke und sogar ein Ballett. Obwohl sie in den 1960er Jahren kaum noch ausstellte, bleibt sie eine bahnbrechende, revolutionäre Figur in der Geschichte der kubanischen Kunst und der Blüte des Konkretismus und der konkreten Kunst.
Soldevilla starb 1971 in Havanna, Kuba




Loló Soldevilla
Pinar del Rio/Kuba 1901 – 1971 Havanna/Kuba
„Sin titulo“
1954
Material collage geometric wooden body in white and black on mesonite plate, original artist frame
72 x 83 x 2,6 cm

Backside:
In white color field signed by hand "Lolò" & dated (19)54

Expertise:
Certificate of Authenticity by Martha Flora Carranza Barba, dated August 1st, 2021

Provenance:
Marina Hidalgo, Havanna/Cuba
"Hidalgo Art Gallery", founded in 1951 by Mirana Hidalgo-Cruz on Prado Boulevard in Havana/Cuba.

Loló Soldevilla, full name Dolores Soldevilla Nieto, was born in 1901 in Pinar del Rio, Cuba. In her first profession of choice, Soldevilla was a teacher in Havana. It was not until 1948 that the artist began to paint, and in 1949, when she resided in the Cuban Embassy in Paris in the capacity of cultural attaché, her career unfolded. She attended teaching courses at the Académie de la Grande Chaumière. In 1950, Lolo returned to Cuba, where she had her first two solo exhibitions of sculptures and paintings. This permanently changed not only her life, but more importantly the artistic discourse of abstraction in Cuba in the 1950s. Arriving back in Paris in 1951, she worked at the Atelier d'art abstrait and turned to geometric abstraction. Her works from the 1st half of the 1950s were often created in collaboration with the representative of kinetic art, Eusebio Sempere (1923-1985), and feature geometric forms throughout. From 1951 to 1955 she participated in the Salon des Realités Nouvelles; the work Lolo from 1954 shown here can also be assigned to this period.
In 1956 Soldevilla returned to Cuba with her husband Pedro de Oraá. In her homeland, the artist became a central mediator between the European avant-garde and the new directions of abstraction in Latin America. Together, the two artists founded the Galeria Color-Luz. There, in 1956, at the Palacio de Bellas Artes, Lolo organized the exhibition Pintura de hoy. Vanguardia de la Escuela de Parisand opened the Galería de Arte Color-Luz in 1957, which became the central meeting point for the group she co-founded in 1958, Los Diez Pintores Concretos. (The Ten Concrete Painters) or simply called Los Diez (The Ten), were a group of artists who established the style of 'Concreteism' and 'Concrete' art in 1950s Cuba, creating a whole new language of abstraction. Soldevilla's sense of geometric abstraction played an important role in the development of Concretism both in Cuba and in the international art scene.
Her training in Paris and the connections she made with her colleagues and other contemporaries led her to the most important period of her work from 1950 - 1957. Her collages from this period are studies of geometries of circles, rectangles, lines and colors, which create a rhythm through their different sizes and shapes. Variations of diagonals, opposing elements and a geometric, organic style differentiate Loló from her contemporaries.
In addition to returning to Cuba, Soldevilla traveled extensively throughout her career and was influenced by the avant-garde of various countries in Europe and Latin America. From Spain to Switzerland, Austria and Germany, the Netherlands and Belgium, Great Britain to Brazil and Venezuela, her study trips led. Just as the opening of the Galeria Color-Luz was the birth of Los Diez, its closing in 1961 meant the official dissolution of the group. They had exhibited together only three times.
With the Cuban Revolution, Lolo's artistic productivity waned. In the last decade of her life, Lolo devoted herself to journalistic and literary activities, working for various magazines and newspapers, and even writing her own memoirs about life in Paris, entitled Ir, venir, volver a ir: crónicas (1952-1957) "Going, Coming, Going Back: Chronicles, [1952-1957]"). She was also an avid author, writing novels, plays, and even a ballet. Although she rarely exhibited in the 1960s, she remains a seminal, revolutionary figure in the history of Cuban art and the flowering of concretism and concrete art.
Soldevilla died in 1971 in Havana, Cuba
Loló Soldevilla
Pinar del Rio/Kuba 1901 – 1971 Havanna/Kuba
„Sin titulo“
1954
Materialcollage geometrischer Holzkörper in weiß und schwarz auf Mesonit Platte, originaler Künstlerrahmen
72 x 83 x 2,6 cm

Rückseitig:
In weißem Farbfeld eigenhändig signiert „Lolò“ & datiert (19)54

Expertise:
Certificate of Authenticity by Martha Flora Carranza Barba, dated August 1st, 2021

Provenienz:
Marina Hidalgo, Havanna/Cuba
„Hidalgo Art Gallery“, gegründet 1951 von Mirana Hidalgo-Cruz am Prado Boulevard in Havanna/Kuba

Loló Soldevilla, mit vollem Namen Dolores Soldevilla Nieto wurde 1901 in Pinar del Rio auf Kuba geboren. In Ihrem ersten Wahlberuf war Soldevilla Lehrerin in Havanna. Erst im Jahr 1948 begann die Künstlerin zu malen und als sie 1949 in der Funktion des Kulturattaché in der kubanischen Botschaft in Paris wohnte entfaltete sich ihr Werdegang. Sie besuchte Lehrkurse an der Académie de la Grande Chaumière. 1950 kehrte Lolo nach Kuba zurück, wo sie ihre ersten beiden Einzelausstellungen von Skulpturen und Gemälden hatte. Dies veränderte nicht nur ihr Leben nachhaltig, sondern vor allem den künstlerischen Diskurs der Abstraktion in Kuba in den 1950er Jahren. 1951 wieder in Paris angekommen arbeitete sie im Atelier d’art abstrait und wandte sich der geometrischen Abstraktion zu. Ihre Werke aus der 1. Hälfte der 1950er Jahre sind vielfach in Zusammenarbeit mit dem Vertreter der kinetischen Kunst, Eusebio Sempere (1923-1985) entstanden und zeigen durchwegs geometrische Formen. In den Jahren 1951 bis 1955 nahm sie am Salon des Realités Nouvelles teil; in diese Zeit ist auch das hier gezeigte Werk Lolos von 1954 einzuordnen.
1956 kehrte Soldevilla zusammen mit Ihrem Ehemann Pedro de Oraá nach Kuba zurück. In ihrer Heimat wurde die Künstlerin eine zentrale Vermittlerin zwischen europäischer Avantgarde und den neuen Richtungen der Abstraktion in Lateinamerika. Gemeinsam gründeten die beiden Künstler die Galeria Color-Luz. Dort organisierte Lolo 1956 im Palacio de Bellas Artes die Ausstellung Pintura de hoy. Vanguardia de la Escuela de Parisund eröffnete 1957 die Galería de Arte Color-Luz, die für die von ihr 1958 mitgegründete Gruppe Los Diez Pintores Concretos zentraler Treffpunkt wurde. (Die zehn konkreten Maler) oder einfach Los Diez (die zehn) genannt, waren eine Gruppe von Künstlern, welche den Stil des ‘Konkretismus’ und der ‘Konkreten’ Kunst im Kuba der 1950er Jahre begründete und eine ganz neue Sprache der Abstraktion kreierte. Soldevillas Empfinden geometrischer Abstraktion spielte sowohl in Kuba als auch in der internationalen Kunstszene eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Konkretismus.
Ihre Ausbildung in Paris und die Verbindungen, die sie zu ihren Kollegen und anderen Zeitgenossen knüpfte, führten sie von 1950 – 1957 in die wichtigste Periode Ihres Werkes. Ihre Collagen aus dieser Epoche sind Studien zu Geometrien von Kreisen, Rechtecken, Linien und Farben, welche durch ihre unterschiedlichen Größen und Formen einen Rhythmus erzeugen. Variationen von Diagonalen, gegensätzlichen Elementen und ein geometrischer, organischer Stil differenzieren Loló von ihren Zeitgenossen.
Neben ihrer Rückkehr nach Kuba reiste Soldevilla im Laufe ihrer Karriere ausgiebig und wurde von der Avantgarde verschiedener Länder in Europa und Lateinamerika beeinflusst. Von Spanien über die Schweiz, Österreich und Deutschland, die Niederlande und Belgien, Großbritannien bis Brasilien und Venezuela führten ihre Studienfahrten. So wie die Eröffnung der Galeria Color-Luz die Geburtsstunde von Los Diez war, bedeutete ihre Schließung 1961 die offizielle Auflösung der Gruppe. Sie hatten nur dreimal gemeinsam ausgestellt. Mit der kubanischen Revolution ließ die künstlerische Produktivität Lolos nach. Im letzten Jahrzehnt ihres Lebens widmete sich Lolo journalistischen und literarischen Tätigkeiten, sie arbeitete für verschiedene Zeitschriften und Zeitungen und verfasste sogar eigene Memoiren über das Leben in Paris mit dem Titel Ir, venir, volver a ir: crónicas (1952-1957) “Going, Coming, Going Back: Chronicles, [1952-1957]”). Sie war auch eine begeisterte Autorin und schrieb Romane, Theaterstücke und sogar ein Ballett. Obwohl sie in den 1960er Jahren kaum noch ausstellte, bleibt sie eine bahnbrechende, revolutionäre Figur in der Geschichte der kubanischen Kunst und der Blüte des Konkretismus und der konkreten Kunst.
Soldevilla starb 1971 in Havanna, Kuba




Loló Soldevilla
Pinar del Rio/Kuba 1901 – 1971 Havanna/Kuba
„Sin titulo“
1954
Material collage geometric wooden body in white and black on mesonite plate, original artist frame
72 x 83 x 2,6 cm

Backside:
In white color field signed by hand "Lolò" & dated (19)54

Expertise:
Certificate of Authenticity by Martha Flora Carranza Barba, dated August 1st, 2021

Provenance:
Marina Hidalgo, Havanna/Cuba
"Hidalgo Art Gallery", founded in 1951 by Mirana Hidalgo-Cruz on Prado Boulevard in Havana/Cuba.

Loló Soldevilla, full name Dolores Soldevilla Nieto, was born in 1901 in Pinar del Rio, Cuba. In her first profession of choice, Soldevilla was a teacher in Havana. It was not until 1948 that the artist began to paint, and in 1949, when she resided in the Cuban Embassy in Paris in the capacity of cultural attaché, her career unfolded. She attended teaching courses at the Académie de la Grande Chaumière. In 1950, Lolo returned to Cuba, where she had her first two solo exhibitions of sculptures and paintings. This permanently changed not only her life, but more importantly the artistic discourse of abstraction in Cuba in the 1950s. Arriving back in Paris in 1951, she worked at the Atelier d'art abstrait and turned to geometric abstraction. Her works from the 1st half of the 1950s were often created in collaboration with the representative of kinetic art, Eusebio Sempere (1923-1985), and feature geometric forms throughout. From 1951 to 1955 she participated in the Salon des Realités Nouvelles; the work Lolo from 1954 shown here can also be assigned to this period.
In 1956 Soldevilla returned to Cuba with her husband Pedro de Oraá. In her homeland, the artist became a central mediator between the European avant-garde and the new directions of abstraction in Latin America. Together, the two artists founded the Galeria Color-Luz. There, in 1956, at the Palacio de Bellas Artes, Lolo organized the exhibition Pintura de hoy. Vanguardia de la Escuela de Parisand opened the Galería de Arte Color-Luz in 1957, which became the central meeting point for the group she co-founded in 1958, Los Diez Pintores Concretos. (The Ten Concrete Painters) or simply called Los Diez (The Ten), were a group of artists who established the style of 'Concreteism' and 'Concrete' art in 1950s Cuba, creating a whole new language of abstraction. Soldevilla's sense of geometric abstraction played an important role in the development of Concretism both in Cuba and in the international art scene.
Her training in Paris and the connections she made with her colleagues and other contemporaries led her to the most important period of her work from 1950 - 1957. Her collages from this period are studies of geometries of circles, rectangles, lines and colors, which create a rhythm through their different sizes and shapes. Variations of diagonals, opposing elements and a geometric, organic style differentiate Loló from her contemporaries.
In addition to returning to Cuba, Soldevilla traveled extensively throughout her career and was influenced by the avant-garde of various countries in Europe and Latin America. From Spain to Switzerland, Austria and Germany, the Netherlands and Belgium, Great Britain to Brazil and Venezuela, her study trips led. Just as the opening of the Galeria Color-Luz was the birth of Los Diez, its closing in 1961 meant the official dissolution of the group. They had exhibited together only three times.
With the Cuban Revolution, Lolo's artistic productivity waned. In the last decade of her life, Lolo devoted herself to journalistic and literary activities, working for various magazines and newspapers, and even writing her own memoirs about life in Paris, entitled Ir, venir, volver a ir: crónicas (1952-1957) "Going, Coming, Going Back: Chronicles, [1952-1957]"). She was also an avid author, writing novels, plays, and even a ballet. Although she rarely exhibited in the 1960s, she remains a seminal, revolutionary figure in the history of Cuban art and the flowering of concretism and concrete art.
Soldevilla died in 1971 in Havana, Cuba

5. Tiberius Auktion

Auktionsdatum
Lose: 1-217
Lose: 218-564
Ort der Versteigerung
Neue-Welt-Gasse 21-23
Wien
Austria
1130
Austria

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(2) Der Einbringer erklärt sich mit dem Unterzeichnen des Übernahmescheins mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses einverstanden. Bei der Einbringung erhält der Einbringer eine Kopie des Übernahmescheins sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses. Widersprüche sind unverzüglich zu erheben.
(3) Die Auszahlung des Versteigerungserlöses, der Widerruf des Versteigerungsauftrages und die Rückgabe unverkauft gebliebener Objekte erfolgt ausschließlich gegen Vorlage der Kopie des Übernahmescheins. Bei begründeten Bedenken kann das Auktionshaus auch einen schriftlichen Nachweis der Verfügungsberechtigung verlangen.
(4) Bei Verlust oder Vernichtung der Kopie des Übernahmescheines kann das Auktionshaus seine Leistungen von der gerichtlichen Kraftloserklärung des Übernahmescheines abhängig machen. 

§ 5. Abgelehnte Einbringungen
(1) Objekte, die dem Auktionshaus zum Zwecke der Versteigerung übergeben oder zugesendet wurden, deren Annahme zur Auktion jedoch abgelehnt wurde und vom Einbringer nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist abgeholt wurden, werden

     a) dem Einbringer auf seine Kosten und Gefahr zurückgesendet,

     b) oder auf Kosten und Gefahr des Einbringer gelagert.

Gleiches gilt auch für Objekte, die das Auktionshaus von der Auktion zurückgezogen hat.
(2) Das Auktionshaus behält sich das Recht, ohne Angaben von Gründen, Objekte von der Versteigerung bis zur Erteilung des Zuschlages zurück zu ziehen.

§ 6. Schätzung und Beschreibung der Objekte
(1) Die Experten des Auktionshauses begutachten die zur Auktion übernommenen Objekte mit der jeweils gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit und geben dafür eine Schätzung und Beschreibung ab. Gemeinsam mit dem Einbringer wird der Mindestverkaufspreis festgelegt. Die Schätzpreise, Ausrufpreise und Beschreibungen werden mit nötiger Sorgfalt erstellt, das Auktionshaus leistet jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit gegenüber dem Käufer und Einbringer.
(2) Die eingebrachten Objekte werden nicht unter dem vereinbarten Mindestverkaufspreis (Limit) versteigert. Sollte der Mindestverkaufspreis bei der Versteigerung nicht erreicht werden, wird das Objekt unter Vorbehalt zugeschlagen. Der endgültige Zuschlag erfolgt erst nach dem Einverständnis des Einbringers.
(3) Das Auktionshaus haftet in keiner Weise für die Schäden durch Unrichtigkeit seiner Preisbestimmung oder Beschreibungen dem Käufer und Einbringer gegenüber.
(4) Die Beschreibungen der Objekte sind subjektive Meinungen der Experten des Auktionshauses und bedeuten: 

     a) Vor- und Zuname des Künstlers mit Lebensdaten sowie der Bezeichnung „signiert“ oder „monogrammiert“: ein eindeutiges Werk des Künstlers.

     b) Die Bezeichnung „Zugeschrieben“: ein wahrscheinliches Werk des Künstlers.

     c) Die Bezeichnung „Umkreis“: ein im Einflussbereich des Künstlers entstandenes Werk.

     d) Die Bezeichnung „Bezeichnet“: ein wahrscheinliches aber nicht von der Hand des Künstlers signiertes Werk.

     e) Die Bezeichnung „Werkstatt“: ein im unmittelbaren Umfeld des Künstlers entstandenes Werk.

     f) Die Bezeichnung „Schule“: ein in zeitlicher und stilistischer Nähe zum Künstler entstandenes Werk.

     g) Die Bezeichnung „Nachfolge“: ein in der Nachfolge entstandenes, stilistisch verwandtes Werk des Künstlers.

(5) Die Beschreibung der Objekte, Informationen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in englischer Sprache stellen lediglich eine unverbindliche Hilfsübersetzung dar. Das Auktionshaus kann für die Richtigkeit der Übersetzung keine Haftung übernehmen.

§ 7. Zustand der Objekte
(1) Sämtliche Objekte die versteigert werden, können vor der Auktion zu den Vorbesichtigungszeiten in den Räumlichkeiten des Auktionshauses, wenn nichts anderes angegeben wurde, besichtigt und geprüft werden. Bei den zu versteigernden Objekten handelt es sich fast ausschließlich um Kunst und Antiquitäten die sich in einem Erhaltungszustand befinden, der ihrem Alter und der bisherigen Verwendung entspricht.
(2) Käufer können vom Auktionshaus einen Zustandsbericht einzelner Objekte anfordern. Die Zustandsberichte bringen lediglich eine subjektive Einschätzung, für die das Auktionshaus keine Gewähr übernimmt.
(3) Beanstandungen oder Bemängelungen gegenüber dem Zustand eines Objektes finden im Auktionskatalog und im Zustandsbericht nur dann Erwähnung, wenn der optische Gesamteindruck des Objektes nach der Einschätzung des Auktionshauses deutlich beeinträchtigt ist. Jeder Käufer hat die Möglichkeit, die zu versteigernden Objekte vor der Auktion zu besichtigen und zu prüfen.

§ 8. Zurückziehung von Objekten
(1) Der Einbringer kann Objekte, die er zur Versteigerung an das Auktionshaus übergeben hat, bis 7 Tage vor Auktionsbeginn gegen Entrichtung einer Zurückziehungsgebühr in der Höhe von 25% des Mindestverkaufspreises zurückziehen. Für Objekte, die bis unmittelbar vor Auktionsbeginn zurückgezogen werden, wird eine Zurückziehungsgebühr in der Höhe von 40% verrechnet.
(2) Das Auktionshaus kann das Vertragsverhältnis zum Einbringer schriftlich oder mittels elektronischer Benachrichtigung sofortig kündigen, wenn einer der angeführten Punkte eintrifft:

     a) Der Einbringer trotz mehrmaliger Aufforderung dem Auktionshaus keine Weisungen zur weiteren Geschäftsabwicklung erteilt, oder

     b) die Durchführung der Verwertung aus rechtlichen, moralischen, ethischen, gesellschafts- oder geschäftspolitischen Gründen unmöglich oder für das Auktionshaus unzumutbar ist, oder

     c) nachträglich Gründe für eine Ablehnung im Sinne des § 2 Abs. 2 hervorkommen, oder

     d) falls begründete Zweifel an der erforderlichen Verfügungsbefugnis des Einbringers bestehen, oder

     e) der Einbringer bei der Einbringung zur Auktion falsche Angaben über das zu versteigernde Objekt, seine Person oder jeglichen sonstigen geschäftsrelevanten Umständen getätigt hat.

§ 9. Nachverkauf
(1) In der Auktion unverkauft gebliebene Objekte werden nach Abschluss der Auktion im Nachverkauf zu ihrem Mindestverkaufspreis (Limit) angeboten und können vom Auktionshaus direkt verkauft werden, bis sie vom Einbringer abgeholt werden oder der Nachverkauf, der 4 Wochen andauert, als beendet gilt.
(2) Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die sich auf eingebrachte Objekte beziehen die zur Auktion übergeben worden sind, gelten auch in gleicher Weise für jene Objekte, die im Nachverkauf verkauft werden.

§ 10. Unverkaufte und zurückgezogene Objekte
(1) Der Einbringer unverkauft gebliebener Objekte wird nach Abschluss des Nachverkaufs aufgefordert, die eingebrachten Objekte wieder abzuholen. Kommt der Einbringer der Aufforderung innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht nach, behält sich das Auktionshaus das Recht vor, die unverkauft gebliebenen Objekte

     a) dem Einbringer auf seine Kosten und Gefahr zurück zu senden, oder

     b) die unverkauft gebliebenen Objekte auf Kosten und Gefahr des Einbringers zu lagern.

(2) Kommt der Einbringer zurückgezogener Objekte der Aufforderung zur Abholung innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht nach, verhält es sich wie § 10 Abs. 1.

§ 11. Pfandrecht
Der Einbringer sowie der Käufer räumen dem Auktionshaus ein Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht an dem von ihm eingebrachten Objekten bzw. von ihm erworbenen Objekten zur Besicherung aller Forderungen ein, die aus dem Rechtsgeschäft bereits entstanden sind oder in Zukunft noch entstehen werden.

§ 12. Fotos / Illustrationen und Schaustellung
(1) Der Einbringer gibt dem Auktionshaus das unwiderrufliche, unentgeltliche und uneingeschränkte Recht, die eingebrachten Objekte zu fotografieren und zu illustrieren. Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, die Fotographien und Illustrationen dauerhaft zu verbreiten und zu vervielfältigen, auch wenn dies in keinem Zusammenhang mit der Auktion steht.
(2) Vor Beginn einer Auktion werden alle zu versteigernden Objekte für mindestens zwei Wochen zur Schau gestellt, um Kaufinteressenten die Möglichkeit zu geben, die Objekte auf Zustand und Beschaffenheit zu prüfen.
(3) Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, die Vorbesichtigung einer Auktion auch in einer Filiale, einer Repräsentanz des Auktionshauses oder in einem dem Auktionshaus nahestehendem Unternehmen zur Schau zu stellen.
(4) Bei Auktionen die im Internet stattfinden erfolgt die Schaustellung der Objekte durch die Beschreibung und die Abbildung des Versteigerungsobjektes.

§ 13. Durchführung der Auktion / Gebote
(1) Die Auktion findet unter der Leitung des Auktionators des Auktionshauses am Geschäftssitz des Auktionshauses, wenn zuvor nichts anderes bekanntgemacht wurde, statt.
(2) Das Ausbieten eines Objektes beginnt mit der Nennung der Los-Nummer und des Rufpreises.
(3) Gesteigert wird um ca. 10% des letzten Gebotes. Sämtliche Preise im Katalog und der Auktion beziehen sich auf EURO. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Annahme des höchsten Gebots (Meistbot). Wird der Mindestverkaufspreis (Limit) nicht erreicht, wird unter Vorbehalt zugeschlagen.
(4) Der Auktionator des Auktionshauses ist dazu berechtigt, Lose zu trennen und zu vereinigen sowie Lose zurück zu ziehen oder die Reihenfolge der Lose aus dem Katalog zu ändern.
(5) Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, Gebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere wenn befürchtet wird, dass der Bieter das Meistbot nicht bezahlen wird.
(6) Der Bieter bestätigt mit der Abgabe eines Gebotes, dass er sich vor der Auktion über den Zustand und die Beschreibung des Objektes vergewissert hat.
(7) Bei Meinungsverschiedenheiten, Mehrfachgeboten, übersehenen Geboten und übersehenen schriftlichen Geboten entscheidet der Auktionator des Auktionshauses über die Annahme der Gebote. Das Auktionshaus behält sich in diesen Fällen das Recht vor, erteilte Zuschläge innerhalb von 3 Werktagen aufzuheben und das Objekt in derselben oder einer anderen Auktion erneut zu versteigern.

§ 14. Kaufpreis, Bezahlung, Eigentumsübergang
(1) Käufer aus dem Inland sind dazu verpflichtet, den vollen Kaufpreis der ersteigerten Objekte binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen. Käufer aus dem Ausland binnen 14 Tage nach Zuschlag. Kommt der Käufer dieser Frist nicht nach, kann das Auktionshaus Verzugszinsen verrechnen.
(2) Wird die Zahlungspflicht des Käufers nicht erfüllt, behält sich das Auktionshaus das Recht, den erteilten Zuschlag aufzuheben. Das Auktionshaus entscheidet darüber, ob das Objekt erneut versteigert wird oder der Zuschlag an einen Bieter erfolgt, der ein Untergebot abgegeben hat. Dem Käufer, der seine Zahlungspflicht erfüllt hat, kann eine verschuldensunabhängige Pönale in der Höhe von 10% des Kaufpreises auferlegt werden.
(3) Auf den Zuschlagpreis (Meistbot) wird ein einheitliches Aufgeld aufgeschlagen, das sich wie folgt zusammensetzt:

     a) Bei der Differenzbesteuerung kommt auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld in der Höhe von 25%. Die Umsatzsteuer ist bei der Differenzbesteuerung bereits inkludiert.

     b) Bei der Normalbesteuerung (wird im Katalog vermerkt) kommt auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld in der Höhe von 21%. Auf die Summe von Zuschlagspreis und Aufgeld kommt bei Gemälden und Skulpturen die gesetzliche Umsatzsteuer von 13%, für alle anderen Objekte 20%.

(4) Auf Objekte von lebenden Künstlern und jenen, deren Tod nicht länger als 70 Jahre zurückliegt, wird zum Kaufpreis die gesetzlich vorgeschriebene Folgerechtsvergütung verrechnet. Die Folgerechtsvergütung kommt erst dann zu tragen, wenn der Kaufpreis über € 2.500,- liegt. Das Folgerecht wird wie folgt vergütet:

     a) 4% von den ersten € 50.000,- des Kaufpreises (abzüglich der allenfalls enthaltenen Umsatzsteuer)

     b) 3% von den weiteren € 150.000,-

     c) 1% von den weiteren € 150.000,-

     d) 0,5% von den weiteren € 150.000,-

     e) 0,25 von allen weiteren Beträgen

Die maximale Vergütung des Folgerechts beträgt € 12.500,-.
(5) Ersteigerte Objekte werden vom Auktionshaus erst dann ausgefolgt, wenn diese vom Käufer vollständig bezahlt wurden.
(6) Das Eigentum der Objekte geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer über.

§ 15. Übernahme von ersteigerten Objekten
(1) Inländische Käufer sind verpflichtet, wenn nichts anderes vereinbart wurde, die ersteigerten Objekte binnen 8 Tagen abzuholen. Andernfalls kann das Auktionshaus für die Lagerung Gebühren in Rechnung stellen. Die Abholfrist für ausländische Käufer beträgt 28 Tage.
(2) Innerhalb der Abholfrist der ersteigerten Objekte bleiben diese im Auktionshaus versichert gelagert. Nach Überschreiten der Abholfrist lagern die ersteigerten Objekte auf eigene Gefahr des Käufers.
(3) Für den Versand von ersteigerten Objekten ist der Käufer selbst verantwortlich.
(4) Werden gekaufte Objekte nach einer Frist von 90 Tagen ab dem Tag des Zuschlages vom Käufer nicht abgeholt, ist das Auktionshaus berechtigt, das ersteigerte Objekt auf Kosten und Gefahr des Käufers wieder zur Auktion zu bringen. Der säumige Käufer wird dabei hinsichtlich aller Gebühren wie ein Einbringer behandelt.

§ 16. Echtheitsgarantie
(1) Die Schätzung und Beschreibung der sich im Katalog befindlichen Objekte wird durch Experten des Auktionshauses mit bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Das Auktionshaus steht für die Echtheit ein, dass Objekte aus dem Katalog auch wirklich von dem genannten Künstler bzw. Urheber sind.
(2) Alle Angaben in der Beschreibung der zu versteigernden Objekten, bis auf jene des Künstlers bzw. Urhebers, beruhen auf allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die von den Experten des Auktionshauses sorgsam recherchiert wurden. Das Auktionshaus gibt für die Richtigkeit der Beschreibung, insbesondere über die Angabe des Ursprungs, des Alters, der Epoche, der Herstellung, der Materialien usw., keine Gewähr.
(3) Alle Objekte die bei einer Auktion versteigert werden, können in der Zeit der Vorbesichtigung von den Kaufinteressenten im Original begutachtet und geprüft werden. Schadensersatzansprüche sind somit ausgeschlossen. Insbesondere das 14 tägige Rückgaberecht bei Fernabnahme.
(4) Angaben zu Fehler oder Beschädigungen der zu versteigernder Objekte werden im Katalog nur dann beschrieben, wenn diese den kommerziellen oder künstlerischen Wert wesentlich beeinflussen. Für den Zustand der Objekte übernimmt das Auktionshaus keine Gewähr.

§ 17. Versicherung und Schadensersatz
(1) Alle Objekte die dem Auktionshaus mit dessen Einverständnis übergeben wurden sind bis zur Fälligkeit des Kaufpreises bzw. bis zum Ende der Abholfrist nach § 15 Abs. 1 gegen Verlust und Beschädigung versichert. Der Versicherungswert der Objekte ist gleich dem Rufpreis, es sei denn, es wurde ein Mindestverkaufspreis (Limit) vereinbart, dann ist der Versicherungswert gleich dem Mindestverkaufspreis.
(2) Die Haftung gegenüber dem Einbringer beginnt mit der Übernahme des Objektes bis zu dessen Verkauf. Die Haftung gegenüber dem Käufer beginnt mit dem Zuschlag auf das Meistbot und endet mit Ende der Abholfrist nach § 15 Abs. 1. Bei nicht verkauften Objekten endet die Haftung gegenüber dem Einbringer bis zum Ende der ihm gesetzten Frist zur Abholung der Objekte nach Beendigung des Nachverkaufes der Auktion.
(3) Bei Verlust oder Totalschaden eines Objektes wird der Versicherungswert dem Einbringer ersetzt. Bei bereits verkauften Objekten wird dem Käufer der jeweilige Kaufpreis ersetzt. Bei einer Beschädigung eines Objektes ersetzt das Auktionshaus die Kosten der Restaurierung und die Wertminderung, die von Seitens der Versicherung festgelegt wird.
(4) Für Schäden die an den Objekten durch höhere Gewalt, Schädlinge, Klimaschwankungen oder Ähnliches entstanden sind, haftet das Auktionshaus nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ 18. Zahlung des Verkaufserlöses
(1) Nach der vollständigen Bezahlung eines versteigerten Objektes, frühestens jedoch dreißig Tage nach Abschluss der Auktion, erhält der Einbringer den Verkaufserlös abzüglich aller Provisionen, Steuern und sonstigen Gebühren und Kosten ausbezahlt. Wurde ein Übernahmeschein ausgestellt, so erfolgt die Auszahlung nur gegen Rückgabe des Übernamescheins.
(2) Wird bei einem verkauften Objekt eine Reklamation erhoben, ist das Auktionshaus berechtigt, die Auszahlung an den Einbringer bis zur endgültigen Erledigung der Reklamation auszusetzen. Ist die Reklamation des Käufers gegenüber dem Auktionshaus jedoch berechtigt, kann das Auktionshaus endgültig ganz oder teilweise die Auszahlung an den Einbringer verweigern. Wurde der Verkaufserlös bereits ausbezahlt, so kann dieser vom Auktionshaus ganz oder teilweise zurückgefordert werden und muss vom Einbringer unverzüglich nach Aufforderung rückerstattet werden.
(3) Spätestens 7 Werktage nach dem Ende der Auktion stellt das Auktionshaus dem Einbringer eine Abrechnung zur Verfügung, in der das Meistbot und die etwaigen Verkaufsprovisionen hervorgehen.
(4) Die Auszahlung des Verkaufserlöses erfolgt wahlweise in bar oder durch Banküberweisung.

§ 19. Kaufaufträge
(1) Das Auktionshaus nimmt Kaufaufträge in schriftlicher, telefonischer, mündlicher Form oder über das Internet an. Mit der Abgabe eines Gebotes erkennt der Bieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses an.
(2) Schriftliche Gebote werden so behandelt, als wären diese im Auktionssaal abgegebene Gebote. Das Auktionshaus bietet für den Auftraggeber des schriftlichen Gebotes bis zu seinem gesetzten Ankaufslimit mit.
(3) Das Auktionshaus behält sich das Recht, ohne Angabe von Gründen, schriftliche Gebote abzulehnen oder auch bereits eingelangte Kaufaufträge nicht zu berücksichtigen. Für eine fehlerfreie Abwicklung der Kaufaufträge übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
(4) Schriftliche Gebote müssen folgende Punkte enthalten, ansonsten werden diese nicht angenommen:

     a) Die Los-Nummer des zu versteigernden Objektes

     b) Eine kurze Beschreibung des Objektes bzw. den Künstlernamen

     c) Das Meistbot (ohne Provisionen, Steuern oder Folgerecht) bis zu dem das Auktionshaus mitbieten soll

     d) Den Namen, Anschrift, Telefonnummer und Unterschrift des Bieters

(5) Schriftliche Gebote mit gleich hohen Meistboten werden grundsätzlich nach der Reihenfolge ihres Einlangens gereiht. 
(6) Telefonisches Mitbieten ist möglich, wenn der Bieter im Vorfeld an das Auktionshaus ein schriftliches Gebot sendet. Sollte aus welchen Gründen auch immer, keine Telefonverbindung zu Stande kommen, bietet das Auktionshaus für den Bieter automatisch den Rufpreis des Objektes. Grundsätzlich werden telefonische Bieter am Vormittag des Auktionstages kontaktiert, um die Erreichbarkeit zu testen.

§ 20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für die Rechtsverhältnisse zwischen dem Auktionshaus und den Einbringern und den Bietern ist der Geschäftssitz des Auktionshauses.
(2) Sämtliche entstehende Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschließlich österreichischem materiellen Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Das Fernabnahmegesetz ohne Angabe von Gründen wird ausgeschlossen. Die Objekte werden zeitnah zur Auktion ausgestellt und können persönlich besichtigt werden.
(3) Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Versteigerungsgeschäft ergebenden Streitigkeiten wird ausschließlich das für Wien örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt diese Vereinbarung nur, sofern sie weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und auch nicht im Inland beschäftigt sind und dem nicht andere Regelungen dagegenstehen.

Vollständige AGBs