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Los
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LUDWIG LOBMEYR
Versteigerung der Ölgemälde, Aquarelle und Handzeichnungen aus dem Nachlasse des Herrn Ludwig Lobmeyr. Wien: Fromme 1917. 30 x 22,5 cm. Mit Porträt-Frontispiz und 118 Tafeln. XII SS., 1 Bl., 51 SS. Mod. Pp. mit mont. Rs.
(Einband berieben, bestoßen, gebräunt und gering altersfleckig. Ecken aufgeplatzt. Das Frontispiz im Bundsteg mit Papierstreifen hinterlegt und rückseitig mit hs. Notizen und Skizzen. Die Tafel zu Katalognr. 83 verso mit hs. Skizzen. Die Textblätter durchgehend mit vier Löchern der alten Fadenheftung im Bundsteg. Seite 51 mit lädiertem Außenrand. Mit hs. Notizen und Zuschlagspreisen. Gebräunt und stockfleckig.)
Noch heute ist das Stammhaus der Glaswarenhändler J. & L. Lobmeyr in der Kärtner Straße in Wien als Handelshaus für hochwertige Glaswaren bekannt. Ludwig Lobmeyrs Vater Josef, als Glasergeselle aus Oberösterreich nach Wien eingewandert, gründete 1823 mit seinem wenigen Ersparten und dem von einer Tante geliehenen Geld ein kleines Geschäft, das sich rasch zu den führenden Häusern im Glaswarenhandel entwickelte und seit 1860 auch als offizieller Hofglaswarenhändler die Wiener Hofburg, die bayrischen Königsschlösser, den serbischen, griechischen und bulgarischen Hof belieferte. Josef Lobmeyrs zweiter Sohn Ludwig (1829-1917) führte gemeinsam mit seinem älteren, 1864 verstorbenen Bruder das väterliche Geschäft weiter, vertrat es auf den Weltausstellungen in Wien und Paris und gab es schließlich, da er kinderlos blieb, an den Sohn seiner Schwester Mathilde weiter. Da er selbst künstlerisch veranlagt war, sich mit großer Leidenschaft den Werkzeichnungen für Glaswaren widmete und in stetem Kontakt mit Künstlern und Kunstverständigen stand, folgte Ludwig Lobmeyr der Konvention des wohlhabenden Bildungsbürgertums und begann mit dem Sammeln von Kunst. Sein erstes Bild soll „Die Dambrettspieler“ von Joos van Craesbeeck gewesen sein, worauf sich auf den Versteigerungen der Sammlungen Festetics, Hussians, Galvagnis oder Gsells, den zeitgenössischen Künstlernachlassauktionen oder aber durch den Kauf bei Kunsthändlern und Künstlern viele weitere anschlossen. Lobmeyr baute seine Sammlung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zum Höhepunkt der „Makart-Zeit“ auf, was sich in der Präferenz für österreichische Maler widerspiegelt. Obwohl er um das Jahr 1890 mit dem Sammeln aufhörte, sind bereits einige Werke von Künstlern der Berliner Sezession bei ihm vertreten.
Der hier angebotene Katalog der Auktion bei Carl Josef Wawra verzeichnet die Ölgemälde, Aquarelle und Handzeichnungen aus dem Nachlass Lobmeyrs, die der Öffentlichkeit durch die vielen gegebenen Gesellschaften und zwei Ausstellungen im Wiener Künstlerhaus 1889 und 1904 zwar bekannt waren, nun aber auch erworben werden konnten.
Dazu: Katalog von Ölgemälden etc. aus der Sammlung „L. Lobmeyr“. Wien: Brzezowsky & Söhne 1902.
LUDWIG LOBMEYR
Auction of oil paintings, watercolours and hand drawings from the estate of Mr Ludwig Lobmeyr. Vienna: Fromme 1917. 30 x 22,5 cm. With portrait frontispiece and 118 plates. XII pp., 1 leaf, 51 pp. Mod. cardboard wrappers with mounted spinal title.
(Binding rubbed, bumped, browned and slightly age-spotted. Corners chipped. The frontispiece backed with paper strips in the gutter and on the back with handwritten notes and sketches. Notes and sketches. The plate to catalogue no. 83 with manuscript sketches on verso. The text leaves throughout with four holes of the old thread stitching in the gutter. Page 51 with damaged outer margin. With handwritten Notes and prices. Browned and foxed.)
Still today the parent house of the glassware dealers J. & L. Lobmeyr in the Kärtner Straße in Vienna is known as a trading house for high quality glassware. Ludwig Lobmeyr's father Josef, who immigrated to Vienna from Upper Austria as a journeyman glazier, founded a small business in 1823 with his few savings and money borrowed from an aunt, which quickly developed into one of the leading houses in the glassware trade and, from 1860, also supplied the Vienna Hofburg, the Bavarian royal palaces and the Serbian, Greek and Bulgarian courts as an official court glassware dealer.
Josef Lobmeyr's second son Ludwig (1829-1917), together with his elder brother who died in 1864, continued his father's business, represented it at the World Exhibitions in Vienna and Paris and finally, as he remained childless, passed it on to his sister Mathilde's son. Since he himself was artistically inclined, devoted himself with great passion to work drawings for glassware and was in constant contact with artists and art experts, Ludwig Lobmeyr followed the convention of the wealthy educated bourgeoisie and began collecting art. His first painting is said to have been "The Dambrett Players" by Joos van Craesbeeck, which was followed by many more at the auctions of the Festetics, Hussians, Galvagnis or Gsells collections, the contemporary artists' estate auctions or by buying from art dealers and artists. Lobmeyr built up his collection in the second half of the 19th century at the height of the "Makart period", which is reflected in his preference for Austrian painters. Although he stopped collecting around the year 1890, some works by artists of the Berlin Secession are already represented with him.
The catalogue offered here of the auction at Carl Josef Wawra lists the oil paintings, watercolours and hand drawings from Lobmeyr's estate, which were known to the public through the many societies given and two exhibitions at the Vienna Künstlerhaus in 1889 and 1904, but could now also be acquired.
Enclosure: Catalogue of oil paintings etc. from the collection "L. Lobmeyr". Vienna: Brzezowsky & Söhne 1902.
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.
1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.
Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.
2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.
3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).
Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.
Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.
4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.
Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.
5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.
6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.
10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs und Lagerkosten berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UNÜbereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
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LUDWIG LOBMEYR
Versteigerung der Ölgemälde, Aquarelle und Handzeichnungen aus dem Nachlasse des Herrn Ludwig Lobmeyr. Wien: Fromme 1917. 30 x 22,5 cm. Mit Porträt-Frontispiz und 118 Tafeln. XII SS., 1 Bl., 51 SS. Mod. Pp. mit mont. Rs.
(Einband berieben, bestoßen, gebräunt und gering altersfleckig. Ecken aufgeplatzt. Das Frontispiz im Bundsteg mit Papierstreifen hinterlegt und rückseitig mit hs. Notizen und Skizzen. Die Tafel zu Katalognr. 83 verso mit hs. Skizzen. Die Textblätter durchgehend mit vier Löchern der alten Fadenheftung im Bundsteg. Seite 51 mit lädiertem Außenrand. Mit hs. Notizen und Zuschlagspreisen. Gebräunt und stockfleckig.)
Noch heute ist das Stammhaus der Glaswarenhändler J. & L. Lobmeyr in der Kärtner Straße in Wien als Handelshaus für hochwertige Glaswaren bekannt. Ludwig Lobmeyrs Vater Josef, als Glasergeselle aus Oberösterreich nach Wien eingewandert, gründete 1823 mit seinem wenigen Ersparten und dem von einer Tante geliehenen Geld ein kleines Geschäft, das sich rasch zu den führenden Häusern im Glaswarenhandel entwickelte und seit 1860 auch als offizieller Hofglaswarenhändler die Wiener Hofburg, die bayrischen Königsschlösser, den serbischen, griechischen und bulgarischen Hof belieferte. Josef Lobmeyrs zweiter Sohn Ludwig (1829-1917) führte gemeinsam mit seinem älteren, 1864 verstorbenen Bruder das väterliche Geschäft weiter, vertrat es auf den Weltausstellungen in Wien und Paris und gab es schließlich, da er kinderlos blieb, an den Sohn seiner Schwester Mathilde weiter. Da er selbst künstlerisch veranlagt war, sich mit großer Leidenschaft den Werkzeichnungen für Glaswaren widmete und in stetem Kontakt mit Künstlern und Kunstverständigen stand, folgte Ludwig Lobmeyr der Konvention des wohlhabenden Bildungsbürgertums und begann mit dem Sammeln von Kunst. Sein erstes Bild soll „Die Dambrettspieler“ von Joos van Craesbeeck gewesen sein, worauf sich auf den Versteigerungen der Sammlungen Festetics, Hussians, Galvagnis oder Gsells, den zeitgenössischen Künstlernachlassauktionen oder aber durch den Kauf bei Kunsthändlern und Künstlern viele weitere anschlossen. Lobmeyr baute seine Sammlung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zum Höhepunkt der „Makart-Zeit“ auf, was sich in der Präferenz für österreichische Maler widerspiegelt. Obwohl er um das Jahr 1890 mit dem Sammeln aufhörte, sind bereits einige Werke von Künstlern der Berliner Sezession bei ihm vertreten.
Der hier angebotene Katalog der Auktion bei Carl Josef Wawra verzeichnet die Ölgemälde, Aquarelle und Handzeichnungen aus dem Nachlass Lobmeyrs, die der Öffentlichkeit durch die vielen gegebenen Gesellschaften und zwei Ausstellungen im Wiener Künstlerhaus 1889 und 1904 zwar bekannt waren, nun aber auch erworben werden konnten.
Dazu: Katalog von Ölgemälden etc. aus der Sammlung „L. Lobmeyr“. Wien: Brzezowsky & Söhne 1902.
LUDWIG LOBMEYR
Auction of oil paintings, watercolours and hand drawings from the estate of Mr Ludwig Lobmeyr. Vienna: Fromme 1917. 30 x 22,5 cm. With portrait frontispiece and 118 plates. XII pp., 1 leaf, 51 pp. Mod. cardboard wrappers with mounted spinal title.
(Binding rubbed, bumped, browned and slightly age-spotted. Corners chipped. The frontispiece backed with paper strips in the gutter and on the back with handwritten notes and sketches. Notes and sketches. The plate to catalogue no. 83 with manuscript sketches on verso. The text leaves throughout with four holes of the old thread stitching in the gutter. Page 51 with damaged outer margin. With handwritten Notes and prices. Browned and foxed.)
Still today the parent house of the glassware dealers J. & L. Lobmeyr in the Kärtner Straße in Vienna is known as a trading house for high quality glassware. Ludwig Lobmeyr's father Josef, who immigrated to Vienna from Upper Austria as a journeyman glazier, founded a small business in 1823 with his few savings and money borrowed from an aunt, which quickly developed into one of the leading houses in the glassware trade and, from 1860, also supplied the Vienna Hofburg, the Bavarian royal palaces and the Serbian, Greek and Bulgarian courts as an official court glassware dealer.
Josef Lobmeyr's second son Ludwig (1829-1917), together with his elder brother who died in 1864, continued his father's business, represented it at the World Exhibitions in Vienna and Paris and finally, as he remained childless, passed it on to his sister Mathilde's son. Since he himself was artistically inclined, devoted himself with great passion to work drawings for glassware and was in constant contact with artists and art experts, Ludwig Lobmeyr followed the convention of the wealthy educated bourgeoisie and began collecting art. His first painting is said to have been "The Dambrett Players" by Joos van Craesbeeck, which was followed by many more at the auctions of the Festetics, Hussians, Galvagnis or Gsells collections, the contemporary artists' estate auctions or by buying from art dealers and artists. Lobmeyr built up his collection in the second half of the 19th century at the height of the "Makart period", which is reflected in his preference for Austrian painters. Although he stopped collecting around the year 1890, some works by artists of the Berlin Secession are already represented with him.
The catalogue offered here of the auction at Carl Josef Wawra lists the oil paintings, watercolours and hand drawings from Lobmeyr's estate, which were known to the public through the many societies given and two exhibitions at the Vienna Künstlerhaus in 1889 and 1904, but could now also be acquired.
Enclosure: Catalogue of oil paintings etc. from the collection "L. Lobmeyr". Vienna: Brzezowsky & Söhne 1902.
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.
1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.
Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.
2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.
3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).
Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.
Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.
4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.
Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.
5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.
6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.
10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs und Lagerkosten berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UNÜbereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.