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Liechtenstein. - H. Bohatta, Katalog der Bibliothek. 3 Bde. Wien 1931.

In Venator & Hanstein - Ausgewählte Sammlungskata...

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Köln

LIECHTENSTEIN
Bohatta, Hanns (Bearb.): Katalog der in den Bibliotheken der regierenden Linie des fürstlichen Hauses von und zu Liechtenstein befindlichen Bücher aus dem XVI.-XX. Jahrhundert. 3 Bde. Wien: Elbemühl 1931. 22,3 x 15 cm. Mit 48 Tafeln. 2 Bll., 640 SS.; 1 Bl., S. 641-1465; 1 Bl., S. 1467-2177. Mod. Pp. mit Rs. und goldgepr. Rt.

(Einbände berieben und bestoßen. Innen an den Rändern gebräunt.)

Der österreichische Bibliothekar, Bibliograph und Lexikograph Hanns Bohatta (1864-1947) wurde im April 1929 von Franz von und zu Liechtenstein beauftragt, den gesamten Bücherbestand des Fürstenhauses in einem Katalog zusammenzufassen. Bohatta hatte bereits im Jahr 1910 den „Katalog der Inkunabeln der fürstlich Liechtensteinischen Fideicommißbibliothek und der Hauslab-Sammlung“ erstellt. Die nun zu katalogisierende Sammlung bestand aus mehreren räumlich und auch politisch getrennten Bibliotheken in Wien, Vaduz, Wartenstein, Eisgrub und Feldsberg, wovon die letzten beiden Standorte bei Erscheinen des Katalogs in der damaligen Tschechoslowakei lagen.
Wie Bohatta in seiner Vorrede zusammenfasst, waren die Bestände besonders reich an älterer klassischer, französischer, italienischer und spanischer Literatur, an historischen, geographischen und künstlerischen Werken aller Gebiete, an Archäologie und Kriegswissenschaften. Die Bibliotheken in Wartenstein und im Wiener Majoratshaus enthielten zudem meist prachtvoll gebundene Bücher geschichtlichen, diplomatischen und politischen Inhalts, daneben Sport- und Reisewerke sowie Literatur in russischer Sprache. Der in drei Bänden erschienene Sammlungskatalog des Fürstenhauses von und zu Liechtenstein umfasst 40959 Nummern. Bohattas Aufgabe bestand in der Erschließung des Vorhandenen, die Katalogisierung beschränkte sich daher auf kurze bibliographische und Standortangaben. Längere Inhaltsangaben oder detaillierte Buchbeschreibungen sucht man in dem Katalog vergebens, waren aufgrund der Masse des zu erfassenden Materials auch schlicht unmöglich von einer einzigen Person in einem begrenzten Zeitraum zu erstellen. - Dem ersten Band ist ein zwanzigseitiges Verzeichnis von Kriegsverlusten beigebunden, welches auf das Jahr 1946 datiert ist und die infolge der Ereignisse des Zweiten Weltkriegs verlorenen Bücher auflistet.



LIECHTENSTEIN

Bohatta, Hanns (editor): Katalog der in den Bibliotheken der regierenden Linie des fürstlichen Hauses von und zu Liechtenstein befindlichen Bücher aus dem XVI.-XX.Century. 3 vols. Vienna: Elbemühl 1931. 22.3 x 15 cm. With 48 plates. 2 leaves, 640 pp.; 1 w. l., pp. 641-1465; 1 w. l., pp. 1467-2177. Mod. cardboard wrappers with spinal label and gilt-stamped spinal title.

(Covers rubbed and bumped. Interior browned at edges.)

The Austrian librarian, bibliographer and lexicographer Hanns Bohatta (1864-1947) was commissioned by Franz von und zu Liechtenstein in April 1929 to compile the entire book collection of the Princely House in a catalogue. Bohatta had already compiled the "Catalogue of the Incunabula of the Princely Liechtenstein Fideicommiß Library and the House Lab Collection" in 1910. The collection now to be catalogued consisted of several spatially and also politically separate libraries in Vienna, Vaduz, Wartenstein, Eisgrub and Feldsberg, of which the last two locations were in what was then Czechoslovakia when the catalogue appeared.
As Bohatta summarises in his preface, the holdings were particularly rich in older classical, French, Italian and Spanish literature, in historical, geographical and artistic works from all fields, in archaeology and war studies. The libraries in Wartenstein and in the Majoratshaus in Vienna also contained mostly magnificently bound books of historical, diplomatic and political content, as well as works on sport and travel and literature in Russian. The catalogue of the collection of the Princely House of Liechtenstein, published in three volumes, contains 40.959 numbers. Bohatta's task was to index what was available, so the cataloguing was limited to brief bibliographical and location information. Longer content details or detailed book descriptions are not to be found in the catalogue, and were simply impossible to compile by a single person in a limited period of time due to the mass of material to be catalogued. - Attached to the first volume is a twenty-page list of war losses, dated 1946, which lists the books lost as a result of the events of the Second World War.

LIECHTENSTEIN
Bohatta, Hanns (Bearb.): Katalog der in den Bibliotheken der regierenden Linie des fürstlichen Hauses von und zu Liechtenstein befindlichen Bücher aus dem XVI.-XX. Jahrhundert. 3 Bde. Wien: Elbemühl 1931. 22,3 x 15 cm. Mit 48 Tafeln. 2 Bll., 640 SS.; 1 Bl., S. 641-1465; 1 Bl., S. 1467-2177. Mod. Pp. mit Rs. und goldgepr. Rt.

(Einbände berieben und bestoßen. Innen an den Rändern gebräunt.)

Der österreichische Bibliothekar, Bibliograph und Lexikograph Hanns Bohatta (1864-1947) wurde im April 1929 von Franz von und zu Liechtenstein beauftragt, den gesamten Bücherbestand des Fürstenhauses in einem Katalog zusammenzufassen. Bohatta hatte bereits im Jahr 1910 den „Katalog der Inkunabeln der fürstlich Liechtensteinischen Fideicommißbibliothek und der Hauslab-Sammlung“ erstellt. Die nun zu katalogisierende Sammlung bestand aus mehreren räumlich und auch politisch getrennten Bibliotheken in Wien, Vaduz, Wartenstein, Eisgrub und Feldsberg, wovon die letzten beiden Standorte bei Erscheinen des Katalogs in der damaligen Tschechoslowakei lagen.
Wie Bohatta in seiner Vorrede zusammenfasst, waren die Bestände besonders reich an älterer klassischer, französischer, italienischer und spanischer Literatur, an historischen, geographischen und künstlerischen Werken aller Gebiete, an Archäologie und Kriegswissenschaften. Die Bibliotheken in Wartenstein und im Wiener Majoratshaus enthielten zudem meist prachtvoll gebundene Bücher geschichtlichen, diplomatischen und politischen Inhalts, daneben Sport- und Reisewerke sowie Literatur in russischer Sprache. Der in drei Bänden erschienene Sammlungskatalog des Fürstenhauses von und zu Liechtenstein umfasst 40959 Nummern. Bohattas Aufgabe bestand in der Erschließung des Vorhandenen, die Katalogisierung beschränkte sich daher auf kurze bibliographische und Standortangaben. Längere Inhaltsangaben oder detaillierte Buchbeschreibungen sucht man in dem Katalog vergebens, waren aufgrund der Masse des zu erfassenden Materials auch schlicht unmöglich von einer einzigen Person in einem begrenzten Zeitraum zu erstellen. - Dem ersten Band ist ein zwanzigseitiges Verzeichnis von Kriegsverlusten beigebunden, welches auf das Jahr 1946 datiert ist und die infolge der Ereignisse des Zweiten Weltkriegs verlorenen Bücher auflistet.



LIECHTENSTEIN

Bohatta, Hanns (editor): Katalog der in den Bibliotheken der regierenden Linie des fürstlichen Hauses von und zu Liechtenstein befindlichen Bücher aus dem XVI.-XX.Century. 3 vols. Vienna: Elbemühl 1931. 22.3 x 15 cm. With 48 plates. 2 leaves, 640 pp.; 1 w. l., pp. 641-1465; 1 w. l., pp. 1467-2177. Mod. cardboard wrappers with spinal label and gilt-stamped spinal title.

(Covers rubbed and bumped. Interior browned at edges.)

The Austrian librarian, bibliographer and lexicographer Hanns Bohatta (1864-1947) was commissioned by Franz von und zu Liechtenstein in April 1929 to compile the entire book collection of the Princely House in a catalogue. Bohatta had already compiled the "Catalogue of the Incunabula of the Princely Liechtenstein Fideicommiß Library and the House Lab Collection" in 1910. The collection now to be catalogued consisted of several spatially and also politically separate libraries in Vienna, Vaduz, Wartenstein, Eisgrub and Feldsberg, of which the last two locations were in what was then Czechoslovakia when the catalogue appeared.
As Bohatta summarises in his preface, the holdings were particularly rich in older classical, French, Italian and Spanish literature, in historical, geographical and artistic works from all fields, in archaeology and war studies. The libraries in Wartenstein and in the Majoratshaus in Vienna also contained mostly magnificently bound books of historical, diplomatic and political content, as well as works on sport and travel and literature in Russian. The catalogue of the collection of the Princely House of Liechtenstein, published in three volumes, contains 40.959 numbers. Bohatta's task was to index what was available, so the cataloguing was limited to brief bibliographical and location information. Longer content details or detailed book descriptions are not to be found in the catalogue, and were simply impossible to compile by a single person in a limited period of time due to the mass of material to be catalogued. - Attached to the first volume is a twenty-page list of war losses, dated 1946, which lists the books lost as a result of the events of the Second World War.

Venator & Hanstein - Ausgewählte Sammlungskataloge

Endet ab
Ort der Versteigerung
Cäcilienstrasse 48
Köln
50667
Germany

An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.

Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.

 

1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein  KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.

Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.

Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.

 

2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.

 

3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).

Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.

Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.

 

4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.

Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.

Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.

 

5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.

 

6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

 

7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.

 

8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).

Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer­Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU­ Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr­ und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

 

9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.

 

10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

 

11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs­ und Lagerkosten berechnet.

 

12.    Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN­Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Vollständige AGBs