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SIR LOUIS SAUL STERLING
The Sterling Library. A catalogue of the printed books and literary manuscripts collected by Sir Louis Sterling and presented by him to the University of London. London: Privately printed (Cambridge Press) 1954. 24,5 x 18 cm. Mit einem als Frontispiz ausgeführten Porträt Sterlings nach David Jagger und 7 Tafeln. 2 w. Bll., XIV SS., 2 Bll., 612 SS., 1 Bl. HMaroquin mit goldgepr. Rt. u. Kopfgoldschnitt.
(Berieben. Leder am Rücken leicht verblasst. Vordere Vorsätze durch eingelegten Zeitungsausschnitt gebräunt.)
Breslaueriana 207. - Mit eigenhändiger Widmung Sterlings („To / Lord Strabolgi / with Kind Regards / Louis Sterling / 7/3/57“). - Sir Louis Saul Sterling (1879-1958), ein in New York geborener Industrieller und Philanthrop, kam als junger Mann mit nur 6 £ in der Tasche an Bord eines Viehtransportschiffes nach London. Sein schmales Budget investierte Sterling sogleich in Londons Pubs und landete noch in der Nacht seiner Ankunft in einer Ausnüchterungszelle der Polizeistation in der Vine Street. Diese Erinnerung teilte Sterling 1937 mit König George VI., als dieser ihn zum Ritter schlug und Sterling fragte, wo dieser seine erste Nacht in England verbracht habe. Sterling erwiderte: „I was a guest of your grandfather, Sir“. Nach der durchzechten ersten Nacht in London nahm Sterlings Karriere jedoch schnell Fahrt auf. Er nahm eine Stelle im Handel mit Grammophonen an, welcher sich bald zu einer großen und lukrativen Industrie entwickelte. Sterling wurde im Laufe der Jahre Geschäftsführer der Columbia Graphophone Company und später der Electrical and Musical Industries (EMI). Der Öffentlichkeit war Sterling aber auch als Wohltäter bekannt. Die sorgfältig zusammengetragene Bibliothek ging daher nicht an ein Auktionshaus, sondern wurde der University of London geschenkt. Im Oktober 1956 eröffneten Queen Elizabeth und die Queen Mother, die von 1955 bis 1980 Kanzlerin der Universität gewesen ist, einen eigens für Sterlings Sammlung erbauten Raum, der in seiner Ausstattung der Bibliothek des Industriellen würdig sein sollte. Sterling erwarb nämlich vornehmlich die besten Exemplare seltener Bücher, wo immer er sie finden konnte. Ob frühe Drucke, Vorzugsausgaben berühmter Autoren, bedeutende Erstausgaben von Ben Jonson, Milton, Sir Thomas Browne, Herrick, Evelyn und Dryden oder Manuskripte von Mozart, Powys und Byron - es gab kaum ein Gebiet der (englischen) Bibliophilie, aus dem Sterling kein herausragendes Exemplar besaß. Aber auch Schätze wie die erste Ausgabe von „De Proprietatibus Rerum“ (1472) zierten die Regale von Sterlings Bibliothek. Sir Louis Saul Sterling bekam für sein großzügiges Geschenk und in Würdigung seiner Sammlung von der Londoner Universität die Ehrendoktorwürde „Doctor of Letters“ verliehen. Der vorliegende Katalog entstand anlässlich der von Sterling persönlich an der University of London gehaltenen Präsentation seiner Sammlung.
SIR LOUIS SAUL STERLING
The Sterling Library. A catalogue of the printed books and literary manuscripts collected by Sir Louis Sterling and presented by him to the University of London.London: Privately printed (Cambridge Press) 1954. 24.5 x 18 cm. With a frontispiece portrait of Sterling after David Jagger and 7 plates. 2 w. ll., XIV SS., 2 ll., 612 SS., 1 l. Bound in brown morocco with gilt spinal title and gilt head edges.
(Rubbed. Leather slightly faded at spine. Front endpapers browned by inserted newspaper clipping).
Breslaueriana 207 - With Sterling's autograph inscription ("To / Lord Strabolgi / with Kind Regards / Louis Sterling / 7/3/57"). - Sir Louis Saul Sterling (1879-1958), a New York-born industrialist and philanthropist, arrived in London as a young man with only £6 in his pocket aboard a cattle ship. Sterling immediately invested his meagre budget in London's pubs and ended up in a drunk tank at the Vine Street police station on the very night of his arrival. Sterling shared this memory with King George VI in 1937 when he knighted him and asked Sterling where he had spent his first night in England. Sterling replied: "I was a guest of your grandfather, sir".
However, after that first night of drinking in London, Sterling's career quickly took off. He took a job in the gramophone trade, which soon developed into a large and lucrative industry. Over the years Sterling became managing director of the Columbia Graphophone Company and later of Electrical and Musical Industries (EMI). However, Sterling was also known to the public as a philanthropist. The carefully assembled library therefore did not go to an auction house, but was donated to the University of London. In October 1956, Queen Elizabeth and the Queen Mother, who was Chancellor of the University from 1955 to 1980, opened a room built especially for Sterling's collection, which was to be worthy of the industrialist's library in its furnishings. Sterling, in fact, acquired primarily the best copies of rare books wherever he could find them. Whether early prints, preferred editions of famous authors, important first editions by Ben Jonson, Milton, Sir Thomas Browne, Herrick, Evelyn and Dryden or manuscripts by Mozart, Powys and Byron - there was hardly an area of (English) bibliophilia from which Sterling did not own an outstanding copy. But treasures such as the first edition of "De Proprietatibus Rerum" (1472) also graced the shelves of Sterling's library. Sir Louis Saul Sterling was awarded an honorary Doctor of Letters degree by the University of London for his generous gift and in appreciation of his collection. This catalogue was produced on the occasion of Sterling's personal presentation of his collection at the University of London.
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.
1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.
Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.
2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.
3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).
Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.
Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.
4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.
Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.
5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.
6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.
10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs und Lagerkosten berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UNÜbereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
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SIR LOUIS SAUL STERLING
The Sterling Library. A catalogue of the printed books and literary manuscripts collected by Sir Louis Sterling and presented by him to the University of London. London: Privately printed (Cambridge Press) 1954. 24,5 x 18 cm. Mit einem als Frontispiz ausgeführten Porträt Sterlings nach David Jagger und 7 Tafeln. 2 w. Bll., XIV SS., 2 Bll., 612 SS., 1 Bl. HMaroquin mit goldgepr. Rt. u. Kopfgoldschnitt.
(Berieben. Leder am Rücken leicht verblasst. Vordere Vorsätze durch eingelegten Zeitungsausschnitt gebräunt.)
Breslaueriana 207. - Mit eigenhändiger Widmung Sterlings („To / Lord Strabolgi / with Kind Regards / Louis Sterling / 7/3/57“). - Sir Louis Saul Sterling (1879-1958), ein in New York geborener Industrieller und Philanthrop, kam als junger Mann mit nur 6 £ in der Tasche an Bord eines Viehtransportschiffes nach London. Sein schmales Budget investierte Sterling sogleich in Londons Pubs und landete noch in der Nacht seiner Ankunft in einer Ausnüchterungszelle der Polizeistation in der Vine Street. Diese Erinnerung teilte Sterling 1937 mit König George VI., als dieser ihn zum Ritter schlug und Sterling fragte, wo dieser seine erste Nacht in England verbracht habe. Sterling erwiderte: „I was a guest of your grandfather, Sir“. Nach der durchzechten ersten Nacht in London nahm Sterlings Karriere jedoch schnell Fahrt auf. Er nahm eine Stelle im Handel mit Grammophonen an, welcher sich bald zu einer großen und lukrativen Industrie entwickelte. Sterling wurde im Laufe der Jahre Geschäftsführer der Columbia Graphophone Company und später der Electrical and Musical Industries (EMI). Der Öffentlichkeit war Sterling aber auch als Wohltäter bekannt. Die sorgfältig zusammengetragene Bibliothek ging daher nicht an ein Auktionshaus, sondern wurde der University of London geschenkt. Im Oktober 1956 eröffneten Queen Elizabeth und die Queen Mother, die von 1955 bis 1980 Kanzlerin der Universität gewesen ist, einen eigens für Sterlings Sammlung erbauten Raum, der in seiner Ausstattung der Bibliothek des Industriellen würdig sein sollte. Sterling erwarb nämlich vornehmlich die besten Exemplare seltener Bücher, wo immer er sie finden konnte. Ob frühe Drucke, Vorzugsausgaben berühmter Autoren, bedeutende Erstausgaben von Ben Jonson, Milton, Sir Thomas Browne, Herrick, Evelyn und Dryden oder Manuskripte von Mozart, Powys und Byron - es gab kaum ein Gebiet der (englischen) Bibliophilie, aus dem Sterling kein herausragendes Exemplar besaß. Aber auch Schätze wie die erste Ausgabe von „De Proprietatibus Rerum“ (1472) zierten die Regale von Sterlings Bibliothek. Sir Louis Saul Sterling bekam für sein großzügiges Geschenk und in Würdigung seiner Sammlung von der Londoner Universität die Ehrendoktorwürde „Doctor of Letters“ verliehen. Der vorliegende Katalog entstand anlässlich der von Sterling persönlich an der University of London gehaltenen Präsentation seiner Sammlung.
SIR LOUIS SAUL STERLING
The Sterling Library. A catalogue of the printed books and literary manuscripts collected by Sir Louis Sterling and presented by him to the University of London.London: Privately printed (Cambridge Press) 1954. 24.5 x 18 cm. With a frontispiece portrait of Sterling after David Jagger and 7 plates. 2 w. ll., XIV SS., 2 ll., 612 SS., 1 l. Bound in brown morocco with gilt spinal title and gilt head edges.
(Rubbed. Leather slightly faded at spine. Front endpapers browned by inserted newspaper clipping).
Breslaueriana 207 - With Sterling's autograph inscription ("To / Lord Strabolgi / with Kind Regards / Louis Sterling / 7/3/57"). - Sir Louis Saul Sterling (1879-1958), a New York-born industrialist and philanthropist, arrived in London as a young man with only £6 in his pocket aboard a cattle ship. Sterling immediately invested his meagre budget in London's pubs and ended up in a drunk tank at the Vine Street police station on the very night of his arrival. Sterling shared this memory with King George VI in 1937 when he knighted him and asked Sterling where he had spent his first night in England. Sterling replied: "I was a guest of your grandfather, sir".
However, after that first night of drinking in London, Sterling's career quickly took off. He took a job in the gramophone trade, which soon developed into a large and lucrative industry. Over the years Sterling became managing director of the Columbia Graphophone Company and later of Electrical and Musical Industries (EMI). However, Sterling was also known to the public as a philanthropist. The carefully assembled library therefore did not go to an auction house, but was donated to the University of London. In October 1956, Queen Elizabeth and the Queen Mother, who was Chancellor of the University from 1955 to 1980, opened a room built especially for Sterling's collection, which was to be worthy of the industrialist's library in its furnishings. Sterling, in fact, acquired primarily the best copies of rare books wherever he could find them. Whether early prints, preferred editions of famous authors, important first editions by Ben Jonson, Milton, Sir Thomas Browne, Herrick, Evelyn and Dryden or manuscripts by Mozart, Powys and Byron - there was hardly an area of (English) bibliophilia from which Sterling did not own an outstanding copy. But treasures such as the first edition of "De Proprietatibus Rerum" (1472) also graced the shelves of Sterling's library. Sir Louis Saul Sterling was awarded an honorary Doctor of Letters degree by the University of London for his generous gift and in appreciation of his collection. This catalogue was produced on the occasion of Sterling's personal presentation of his collection at the University of London.
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.
1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.
Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.
2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.
3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).
Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.
Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.
4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.
Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.
5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.
6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.
10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs und Lagerkosten berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UNÜbereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.