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W. u. J. Blaeu, Theatrum orbis terrarum. Pars secunda & partis secundae pars altera. Amsterdam 1640.

In Venator & Hanstein - Frühjahrsauktionen 2025

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Köln

Blaeu, Willem Janszoon u. Joan: Theatrum orbis terrarum, sive atlas novus. Pars secunda / Partis secunda pars altera. 2 Tle. in 1 Bd. Amsterdam: J. u. C. Blaeu 1640. 51 x 33,5 cm. Mit 2 gest. kolor. Titeln und insgesamt 93 kolor. Kupferkarten (davon 1 gefalt.; Kartuschen u. Wappen kolor., Karten grenzkolor.). 1 Bl., LXII Bll.; 1 Bl., 20, 16, 7, 23 (von 24), 2 Bll. OrPgt. mit reicher ornamentaler Deckel- und Rückengoldprägung.

(Einband berieben und fleckig. Stehkante aufgeplatzt. Kleinere Bezugsdefekte- und fehlstellen an den oberen Ecken und am oberen Kapital. Deckelbezug gewellt, Deckel leicht eingedellt und verzogen. Vordergelenk angebrochen. Obere Außenecken und äußerer Kopfschnitt mit weißen Farbanhaftungen/Leimrückständen.Haupttitel mit Einriss und Fehlstelle im Oberrand, großem, über das halbe Blatt sich erstreckenden Wasser- bzw. Braunfleck, Besitzvermerk in brauner Tinte im weißen Unterrand [„Ex libris Mertens“] sowie hs. Datierung in Bleistift innerhalb der Platte. Der große Wasserfleck sich schwächer und blasser werdend fortsetzend bis fol. XXV; die Karten meist an den Rändern betroffen. Das erste Textblatt und die Karte „Le Royaume de France“ ebenfalls stärker wasserfleckig und mit kleinem Einriss im Unterrand. Die ersten 5 Bll. inkl. Titel und Karte abgegriffen und mit kleineren Randläsuren. Die Karte „Comitatus Bellovacum“ mit Einriss und Beschabung am rechten Plattenrand. Die Karten „Gouvernement de la Cappelle“ und „Le pais de Brie“ mit Ausriss im weißen Außenrand. Die Karte „Britannia ducatus“ mit kleinem Einriss im unteren Plattenrand. Die Faltkarte zum Reich Karls des Großen gebräunt, in mehreren Falzen eingerissen und mit Einrissen im oberen und unteren Bundsteg. Der Kartenbestand des ersten Teils insgesamt mit zahlreichen Alters- und Gebrauchsspuren, besonders an den Rändern oft wasser- und fingerfleckig. Die Karte „Aragonia et Navarra“ mit kleinem Ausriss am weißen Unterrand. Die Karten „Turcicum imperium“ und „Americae nova tabula“ im oberen Bundsteg eingerissen. Die Karte von Guiana mit Einriss im linken Außenrand. Der Kartenbestand des zweiten Teils von guter Gesamterhaltung, im Außenrand meist gering wasserfleckig, stellenweise mit kleinen Einrissen in den weißen Rändern und fingerfleckigen Blattecken. Einige Karten und Textblätter beider Teile aufgrund der Bindung im Falz knickspurig. Es fehlt das Textblatt „America F“ [= fol. 7 im Teilabschnitt Amerika].)

Koeman Bl 22. Van der Krogt II, 2:201.2C. - Der zweite Band von Blaeus dreibändigem „Theatrum orbis terrarum“ in der frühen lateinischen Ausgabe von 1640. Der erste Teil umfasst Frankreich in 48 Karten, der zweite Teil Spanien, Portugal, Asien, Afrika und Amerika in 45 Karten. Die Erdteilkarten zu Asien, Afrika und Amerika jeweils mit großer mehrteiliger Bordüre mit Trachtendarstellungen der indigenen Bevölkerung. - Unter den Karten von Amerika die Karibik, „Belgica nova et nova Anglia“, die Bermudas, „Nova Virginia“, „Virginia partis australis et Florida“, „Nova Hispania et nova Galicia“, Venezuela, Brasilien, Paraguay, Chile, Peru und die Magellanstraße. - Der Erdteil Asien ist mit Karten von Indien, China, der Mongolei, Persien, Palästina, der Türkei und einer Textbeschreibung der Insel Japan dokumentiert. - Einer der herausragendsten Atlanten und zugleich ein Meisterwerk der kartographischen Wissenschaft des 17. Jahrhunderts, das nicht nur als maßgeblicher Weltatlas im 17. und 18. Jahrhundert diente, sondern auch als das kostspieligste und umfangreichste Buch gilt, das im 17. Jahrhundert veröffentlicht wurde. Das angebotene Exemplar mit vollständigem Kartenbestand und im ursprünglichen Verlagseinband.

Blaeu, Willem Janszoon u. Joan: Theatrum orbis terrarum, sive atlas novus. Pars secunda / Partis secunda pars altera. 2 Tle. in 1 Bd. Amsterdam: J. u. C. Blaeu 1640. 51 x 33,5 cm. Mit 2 gest. kolor. Titeln und insgesamt 93 kolor. Kupferkarten (davon 1 gefalt.; Kartuschen u. Wappen kolor., Karten grenzkolor.). 1 Bl., LXII Bll.; 1 Bl., 20, 16, 7, 23 (von 24), 2 Bll. OrPgt. mit reicher ornamentaler Deckel- und Rückengoldprägung.

(Einband berieben und fleckig. Stehkante aufgeplatzt. Kleinere Bezugsdefekte- und fehlstellen an den oberen Ecken und am oberen Kapital. Deckelbezug gewellt, Deckel leicht eingedellt und verzogen. Vordergelenk angebrochen. Obere Außenecken und äußerer Kopfschnitt mit weißen Farbanhaftungen/Leimrückständen.Haupttitel mit Einriss und Fehlstelle im Oberrand, großem, über das halbe Blatt sich erstreckenden Wasser- bzw. Braunfleck, Besitzvermerk in brauner Tinte im weißen Unterrand [„Ex libris Mertens“] sowie hs. Datierung in Bleistift innerhalb der Platte. Der große Wasserfleck sich schwächer und blasser werdend fortsetzend bis fol. XXV; die Karten meist an den Rändern betroffen. Das erste Textblatt und die Karte „Le Royaume de France“ ebenfalls stärker wasserfleckig und mit kleinem Einriss im Unterrand. Die ersten 5 Bll. inkl. Titel und Karte abgegriffen und mit kleineren Randläsuren. Die Karte „Comitatus Bellovacum“ mit Einriss und Beschabung am rechten Plattenrand. Die Karten „Gouvernement de la Cappelle“ und „Le pais de Brie“ mit Ausriss im weißen Außenrand. Die Karte „Britannia ducatus“ mit kleinem Einriss im unteren Plattenrand. Die Faltkarte zum Reich Karls des Großen gebräunt, in mehreren Falzen eingerissen und mit Einrissen im oberen und unteren Bundsteg. Der Kartenbestand des ersten Teils insgesamt mit zahlreichen Alters- und Gebrauchsspuren, besonders an den Rändern oft wasser- und fingerfleckig. Die Karte „Aragonia et Navarra“ mit kleinem Ausriss am weißen Unterrand. Die Karten „Turcicum imperium“ und „Americae nova tabula“ im oberen Bundsteg eingerissen. Die Karte von Guiana mit Einriss im linken Außenrand. Der Kartenbestand des zweiten Teils von guter Gesamterhaltung, im Außenrand meist gering wasserfleckig, stellenweise mit kleinen Einrissen in den weißen Rändern und fingerfleckigen Blattecken. Einige Karten und Textblätter beider Teile aufgrund der Bindung im Falz knickspurig. Es fehlt das Textblatt „America F“ [= fol. 7 im Teilabschnitt Amerika].)

Koeman Bl 22. Van der Krogt II, 2:201.2C. - Der zweite Band von Blaeus dreibändigem „Theatrum orbis terrarum“ in der frühen lateinischen Ausgabe von 1640. Der erste Teil umfasst Frankreich in 48 Karten, der zweite Teil Spanien, Portugal, Asien, Afrika und Amerika in 45 Karten. Die Erdteilkarten zu Asien, Afrika und Amerika jeweils mit großer mehrteiliger Bordüre mit Trachtendarstellungen der indigenen Bevölkerung. - Unter den Karten von Amerika die Karibik, „Belgica nova et nova Anglia“, die Bermudas, „Nova Virginia“, „Virginia partis australis et Florida“, „Nova Hispania et nova Galicia“, Venezuela, Brasilien, Paraguay, Chile, Peru und die Magellanstraße. - Der Erdteil Asien ist mit Karten von Indien, China, der Mongolei, Persien, Palästina, der Türkei und einer Textbeschreibung der Insel Japan dokumentiert. - Einer der herausragendsten Atlanten und zugleich ein Meisterwerk der kartographischen Wissenschaft des 17. Jahrhunderts, das nicht nur als maßgeblicher Weltatlas im 17. und 18. Jahrhundert diente, sondern auch als das kostspieligste und umfangreichste Buch gilt, das im 17. Jahrhundert veröffentlicht wurde. Das angebotene Exemplar mit vollständigem Kartenbestand und im ursprünglichen Verlagseinband.

Venator & Hanstein - Frühjahrsauktionen 2025

Auktionsdatum
Lose: 1-442
Lose: 500-1396
Ort der Versteigerung
Cäcilienstrasse 48
Köln
50667
Germany

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1. Das Auktionshaus Venator & Hanstein KG (im Nachfolgenden V & H) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

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4. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet V & H dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich V & H für die Dauer von zwei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der vollständigen Kommission, wenn der Gegenstand in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Im Übrigen ist eine Haftung wegen Mängeln ausgeschlossen.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern V & H nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung zur Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Der Gegenstand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel. Der Auftrag ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von V & H nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von V & H wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Gebote unter 2/3 des Schätzpreises werden im Interesse des Einlieferers nicht berücksichtigt.

7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25% zuzüglich 19% Umsatzsteuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung). Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 25% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% hinzugerechnet. Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von 2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschreibung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.

11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H werden 1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Henrik Hanstein,
Karl-Heinz Knupfer,
von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer

 

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