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Los
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DORA MITTENZWEI, eigentl. CORNELIA VAHLBRUCH Hannover 1955 - tätig in Heidelberg: Mustafa Kemal Atatürk mit der Hagia Sophia. Acryl auf Leinwand 2014. Signiert und datiert. 100 x 110 cm. Frau Dr. Carola Schenk, München schreibt zu vorliegendem Gemälde: „Das expressive Gemälde in kräftig-leuchtenden Farben und mit markantem Pinselstrich gemalt, ist eine der ausdrucksstärksten Arbeiten der 1955 in Hannover geborenen und in Leimen lebenden Künstlerin. Es drückt auch ihre Liebe zu den Menschen und der Landschaft der Türkei aus... Dora Mittenzwei pflegt seit langem enge freundschaftliche und künstlerische Beziehungen zur Türkei... Mustafa Kemal Atatürk, der Vater der Türken, blickt auf die ehemalige Kirche Hagia Sophia am Sultanahmet-Platz in Istanbul. Das großzügig angelegte Areal mit seinen großen Wasserspielen und Plamen (sic!) verbindet die ehemalige Kirche und die Blaue Mosche (sic!) - beides Wahrzeichen Istanbuls - zu einer architektonischen Einheit im historischen Teil der Bosporus-Metropole. Diese Einheit hat die Malerin Dora Mittenzwei bei der Entstehung des Gemäldes im Blick gehabt. Die Hagia Sophia im Hintergrund wird von der perspektivisch in den Himmel gekippten Goldmosaik-Kuppel bekrönt. Die darüber liegenden architektonischen Bögen überwölben die Komposition wie ein Regenbogen oder vielleicht auch ein Nimbus. Im Mittelgrund erstreckt sich der Park in sattem Grün. Er wird im Vordergrund von einem Springbrunnen und einer Palme begrenzt. Das Werk wurde zusammen mit einem weiteren Gemälde von Mustafa Kemal Atatürk zum Jahreswechsel 2014/2015 auf einer Ausstellung in Istanbul gezeigt“. Auf Spannrahmen. [bg]
Noch keine Versandinformationen hinterlegt.
Bei folgenden Losen ist nur Regelbesteuerung möglich/
Following lots we can only sell with standard tax treatment (not margin scheme):
381, 504
----------------
Folgende Lose mit Einfuhrumsatzsteuer von 7% auf den Hammerpreis/
Following lots with additional 7% import tax on the hammer price:
455, 456, 458, 459, 460, 461
Versteigerungsbedingungen
Durch Abgabe eines Gebotes oder durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Ersteigerer folgende Bedingungen von Winterberg-Kunst, Auktionen und Galerie GmbH ausdrücklich an:
6. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne. Der Käufer, sofern Unternehmer, kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängel in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zuschlages seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet. Die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz für Vermögensschäden – gleich aus welchem Grund – ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
7. Gebote nicht anwesender Käufer sind stets schriftlich abzugeben. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Telefonische Kaufaufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Differenzen zwischen Nummer und Stichwort ist stets das Wort maßgebend. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Verfügbarkeit bzw. störungsfreien Telefonverkehr. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt der Mindestpreis als geboten. Dem Käufer wird für die erfolgten Zuschläge eine Rechnung geschickt, die umgehend, vorzugsweise per Überweisung, zu begleichen ist. Der Nachverkauf ist Teil der öffentlich zugänglichen Versteigerung, bei dem der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zum Erwerb auf Basis des Nachverkaufspreises erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge [§§ 312b – 312d BGB] keine Anwendung, und es gelten nicht die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes [§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB].
8. Das Auktionsgut sollte im eigenen Interesse in der Woche nach der Versteigerung abgeholt werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, erbittet der Versteigerer entsprechende Anweisungen. Porto, Verpackung und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt. Unter Glas gerahmte Bilder werden grundsätzlich ohne Glas verschickt. Wünscht der Käufer trotzdem den Versand mit Glas, so geht der eventuell entstehende Schaden zu seinen Lasten. Eine Haftung für die Aufbewahrung des ersteigerten Auktionsgutes kann vom Versteigerer nicht übernommen werden.
Gerichtsstand des Mahnverfahrens ist Heidelberg; im übrigen ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute Heidelberg. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
Versteigerer
Dr. Thilo Winterberg
öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
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DORA MITTENZWEI, eigentl. CORNELIA VAHLBRUCH Hannover 1955 - tätig in Heidelberg: Mustafa Kemal Atatürk mit der Hagia Sophia. Acryl auf Leinwand 2014. Signiert und datiert. 100 x 110 cm. Frau Dr. Carola Schenk, München schreibt zu vorliegendem Gemälde: „Das expressive Gemälde in kräftig-leuchtenden Farben und mit markantem Pinselstrich gemalt, ist eine der ausdrucksstärksten Arbeiten der 1955 in Hannover geborenen und in Leimen lebenden Künstlerin. Es drückt auch ihre Liebe zu den Menschen und der Landschaft der Türkei aus... Dora Mittenzwei pflegt seit langem enge freundschaftliche und künstlerische Beziehungen zur Türkei... Mustafa Kemal Atatürk, der Vater der Türken, blickt auf die ehemalige Kirche Hagia Sophia am Sultanahmet-Platz in Istanbul. Das großzügig angelegte Areal mit seinen großen Wasserspielen und Plamen (sic!) verbindet die ehemalige Kirche und die Blaue Mosche (sic!) - beides Wahrzeichen Istanbuls - zu einer architektonischen Einheit im historischen Teil der Bosporus-Metropole. Diese Einheit hat die Malerin Dora Mittenzwei bei der Entstehung des Gemäldes im Blick gehabt. Die Hagia Sophia im Hintergrund wird von der perspektivisch in den Himmel gekippten Goldmosaik-Kuppel bekrönt. Die darüber liegenden architektonischen Bögen überwölben die Komposition wie ein Regenbogen oder vielleicht auch ein Nimbus. Im Mittelgrund erstreckt sich der Park in sattem Grün. Er wird im Vordergrund von einem Springbrunnen und einer Palme begrenzt. Das Werk wurde zusammen mit einem weiteren Gemälde von Mustafa Kemal Atatürk zum Jahreswechsel 2014/2015 auf einer Ausstellung in Istanbul gezeigt“. Auf Spannrahmen. [bg]
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7. Gebote nicht anwesender Käufer sind stets schriftlich abzugeben. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Telefonische Kaufaufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Differenzen zwischen Nummer und Stichwort ist stets das Wort maßgebend. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Verfügbarkeit bzw. störungsfreien Telefonverkehr. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt der Mindestpreis als geboten. Dem Käufer wird für die erfolgten Zuschläge eine Rechnung geschickt, die umgehend, vorzugsweise per Überweisung, zu begleichen ist. Der Nachverkauf ist Teil der öffentlich zugänglichen Versteigerung, bei dem der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zum Erwerb auf Basis des Nachverkaufspreises erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge [§§ 312b – 312d BGB] keine Anwendung, und es gelten nicht die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes [§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB].
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Gerichtsstand des Mahnverfahrens ist Heidelberg; im übrigen ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute Heidelberg. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
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Dr. Thilo Winterberg
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