596
Los
596
OTTO MUELLER Liebau 1874 - 1930 Breslau: Sitzendes Liebespaar 2 (groß). Lithographie um 1919. Karsch 80. - Expl. „6 v.11“. Signiert. Verso mit Bleistiftstudie (Sitzende auf einem Sessel) sowie bezeichnet „1226 Sitzendes Paar Erfurt“. Auf chamoisfarbenem Japan-Bütten. 37 x 28,2 cm (Blatt: 46,2 x 37,5 cm). Leicht angestaubt. Mit vereinzelten Fleckchen und am linken Rand mit durch den Druck entstandenen schwachen Farbspuren. Breite Ränder mit geringfügigen Knickspuren und wenigen dünnen Papierstellen. Ecken etwas bestoßen sowie mit hinterlegtem Einriß und winziger Fehlstelle in der rechten oberen Ecke. Das Motiv des Liebespaares findet sich immer wieder im Oeuvre des Künstlers: „Von dem Schlage sind auch die Liebespaare und die Badenden. Badende im Wasser, Badende am Strand, nackte Körper zwischen Schilf und Baumlaub, für Mueller scheinbar unerschöpfliche Themen, denen er immer noch eine weitere Variante abgewinnt. Immer wieder Körper, die in der Entwicklung zurückgeblieben sind, daß man oft nicht weiß welchen Geschlechts sie sind. Sie wachsen auf schlank, spitzig mit knochigen Glidemaßen, die jede Bewegung eckig macht. In diesem Sehen offenbart sich unstreitig ein Anflug von Lyrismus... „ (P. Westheim, a.o.O., S. 7). [bg]
auf Anfrage / on demand
ab 11 Uhr: lots 1-241 (Kunst des 15.-19. Jhdts)
ab 14 Uhr: lots 242-776 (Kunst des 20./21. Jhdts)
--------------
Bei folgendem Los ist nur Regelbesteuerung möglich/
Following lots we can only sell with standard tax treatment (not margin scheme):
183
----------------
Folgende Lose mit Einfuhrumsatzsteuer von 7% auf den Hammerpreis/
Following lots with additional 7% import tax on the hammer price:
497, 499, 500, 501
Versteigerungsbedingungen
Durch Abgabe eines Gebotes oder durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Ersteigerer folgende Bedingungen von Winterberg-Kunst, Auktionen und Galerie GmbH ausdrücklich an:
6. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne. Der Käufer, sofern Unternehmer, kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängel in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zuschlages seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet. Die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz für Vermögensschäden – gleich aus welchem Grund – ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
7. Gebote nicht anwesender Käufer sind stets schriftlich abzugeben. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Telefonische Kaufaufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Differenzen zwischen Nummer und Stichwort ist stets das Wort maßgebend. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Verfügbarkeit bzw. störungsfreien Telefonverkehr. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt der Mindestpreis als geboten. Dem Käufer wird für die erfolgten Zuschläge eine Rechnung geschickt, die umgehend, vorzugsweise per Überweisung, zu begleichen ist. Der Nachverkauf ist Teil der öffentlich zugänglichen Versteigerung, bei dem der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zum Erwerb auf Basis des Nachverkaufspreises erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge [§§ 312b – 312d BGB] keine Anwendung, und es gelten nicht die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes [§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB].
8. Das Auktionsgut sollte im eigenen Interesse in der Woche nach der Versteigerung abgeholt werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, erbittet der Versteigerer entsprechende Anweisungen. Porto, Verpackung und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt. Unter Glas gerahmte Bilder werden grundsätzlich ohne Glas verschickt. Wünscht der Käufer trotzdem den Versand mit Glas, so geht der eventuell entstehende Schaden zu seinen Lasten. Eine Haftung für die Aufbewahrung des ersteigerten Auktionsgutes kann vom Versteigerer nicht übernommen werden.
Gerichtsstand des Mahnverfahrens ist Heidelberg; im übrigen ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute Heidelberg. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
Versteigerer
Dr. Thilo Winterberg
öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
OTTO MUELLER Liebau 1874 - 1930 Breslau: Sitzendes Liebespaar 2 (groß). Lithographie um 1919. Karsch 80. - Expl. „6 v.11“. Signiert. Verso mit Bleistiftstudie (Sitzende auf einem Sessel) sowie bezeichnet „1226 Sitzendes Paar Erfurt“. Auf chamoisfarbenem Japan-Bütten. 37 x 28,2 cm (Blatt: 46,2 x 37,5 cm). Leicht angestaubt. Mit vereinzelten Fleckchen und am linken Rand mit durch den Druck entstandenen schwachen Farbspuren. Breite Ränder mit geringfügigen Knickspuren und wenigen dünnen Papierstellen. Ecken etwas bestoßen sowie mit hinterlegtem Einriß und winziger Fehlstelle in der rechten oberen Ecke. Das Motiv des Liebespaares findet sich immer wieder im Oeuvre des Künstlers: „Von dem Schlage sind auch die Liebespaare und die Badenden. Badende im Wasser, Badende am Strand, nackte Körper zwischen Schilf und Baumlaub, für Mueller scheinbar unerschöpfliche Themen, denen er immer noch eine weitere Variante abgewinnt. Immer wieder Körper, die in der Entwicklung zurückgeblieben sind, daß man oft nicht weiß welchen Geschlechts sie sind. Sie wachsen auf schlank, spitzig mit knochigen Glidemaßen, die jede Bewegung eckig macht. In diesem Sehen offenbart sich unstreitig ein Anflug von Lyrismus... „ (P. Westheim, a.o.O., S. 7). [bg]
auf Anfrage / on demand
ab 11 Uhr: lots 1-241 (Kunst des 15.-19. Jhdts)
ab 14 Uhr: lots 242-776 (Kunst des 20./21. Jhdts)
--------------
Bei folgendem Los ist nur Regelbesteuerung möglich/
Following lots we can only sell with standard tax treatment (not margin scheme):
183
----------------
Folgende Lose mit Einfuhrumsatzsteuer von 7% auf den Hammerpreis/
Following lots with additional 7% import tax on the hammer price:
497, 499, 500, 501
Versteigerungsbedingungen
Durch Abgabe eines Gebotes oder durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Ersteigerer folgende Bedingungen von Winterberg-Kunst, Auktionen und Galerie GmbH ausdrücklich an:
6. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne. Der Käufer, sofern Unternehmer, kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängel in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zuschlages seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet. Die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz für Vermögensschäden – gleich aus welchem Grund – ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
7. Gebote nicht anwesender Käufer sind stets schriftlich abzugeben. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Telefonische Kaufaufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Differenzen zwischen Nummer und Stichwort ist stets das Wort maßgebend. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Verfügbarkeit bzw. störungsfreien Telefonverkehr. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt der Mindestpreis als geboten. Dem Käufer wird für die erfolgten Zuschläge eine Rechnung geschickt, die umgehend, vorzugsweise per Überweisung, zu begleichen ist. Der Nachverkauf ist Teil der öffentlich zugänglichen Versteigerung, bei dem der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zum Erwerb auf Basis des Nachverkaufspreises erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge [§§ 312b – 312d BGB] keine Anwendung, und es gelten nicht die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes [§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB].
8. Das Auktionsgut sollte im eigenen Interesse in der Woche nach der Versteigerung abgeholt werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, erbittet der Versteigerer entsprechende Anweisungen. Porto, Verpackung und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt. Unter Glas gerahmte Bilder werden grundsätzlich ohne Glas verschickt. Wünscht der Käufer trotzdem den Versand mit Glas, so geht der eventuell entstehende Schaden zu seinen Lasten. Eine Haftung für die Aufbewahrung des ersteigerten Auktionsgutes kann vom Versteigerer nicht übernommen werden.
Gerichtsstand des Mahnverfahrens ist Heidelberg; im übrigen ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute Heidelberg. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
Versteigerer
Dr. Thilo Winterberg
öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator