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Beck, J. J., Tractatus de jurisdictione vogtejica immediata.Von der ohnmittelbahren vogteylichen

In Auktion 71 - Herbstauktion 2018

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München
Beck, J. J., Tractatus de jurisdictione vogtejica immediata.
Von der ohnmittelbahren vogteylichen Obrigkeit, wie solche heuntiges Tages in Francken, Schwaben, und andern ungeschlossenen Reichs-Landen exercirt zu werden pflegt. Nürnberg, Lochner, 1738. 4°. Mit gestoch. Frontisp. 7 Bl., 660 S., 34 Bl. Pgt. d. Zt. (etw. fleckig). (158) Erste Ausgabe. - Humpert 8775. - Unter der "niederen Vogtei" verstand man die Zivilgerichtsbarkeit und die Kompetenz in leichteren Strafsachen. Dadurch wurde der Berechtigte nominell zwar noch lange nicht zum Landesherrn, aber in manchen Gegenden Frankens wurde das so verstanden, als ob die niedere Vogtei alle obrigkeitlichen Rechte mit sich bringe. Konflikte waren damit programmiert. Beck grenzt die Rechte der Inhaber der Hochgerichtsbarkeit klar ein und weist vor allem auf die politische Bedeutung des Instruments hin, die die Territorialgewalt der schwächeren Reichsglieder legitimierte. - Titel gestempelt, anfangs mit kleiner Wurmspur (kein Bild- und Buchstabenverlust).NACHGEB.: REINHARD, J. J., Tractatio succincta de iure forestali Germanorum ... una cum explicatione iuris illius forestalis in Germania celeberrimi, dicti Märcker-Recht. Frankfurt, Fleischer, 1738. Mit gestoch. Titelvign. 6 Bl., 224 S., 10 Bl. - Erste Ausgabe. - Lindner 1663. Gatterer I, 197, 35.STRYK, J. S., Opuscula ter gemini argumenti, hoc est I. De iure Sabbathi, II. De iure liciti sed non honesti, III. De reliquiis sacramenti in matrimonialibus ex iure sacro et ecclesiastico exposita. Cum praefatione J. H. Boehmeri. Halle, Waisenhaus-Buchhandlung, 17(33)-34. 8 Bl., 352 S., 12 Bl. - ADB XXXVI, 699.Innengelenke angebrochen, Spiegel läd., etw. fleckig, leicht gebräunt.
Beck, J. J., Tractatus de jurisdictione vogtejica immediata.
Von der ohnmittelbahren vogteylichen Obrigkeit, wie solche heuntiges Tages in Francken, Schwaben, und andern ungeschlossenen Reichs-Landen exercirt zu werden pflegt. Nürnberg, Lochner, 1738. 4°. Mit gestoch. Frontisp. 7 Bl., 660 S., 34 Bl. Pgt. d. Zt. (etw. fleckig). (158) Erste Ausgabe. - Humpert 8775. - Unter der "niederen Vogtei" verstand man die Zivilgerichtsbarkeit und die Kompetenz in leichteren Strafsachen. Dadurch wurde der Berechtigte nominell zwar noch lange nicht zum Landesherrn, aber in manchen Gegenden Frankens wurde das so verstanden, als ob die niedere Vogtei alle obrigkeitlichen Rechte mit sich bringe. Konflikte waren damit programmiert. Beck grenzt die Rechte der Inhaber der Hochgerichtsbarkeit klar ein und weist vor allem auf die politische Bedeutung des Instruments hin, die die Territorialgewalt der schwächeren Reichsglieder legitimierte. - Titel gestempelt, anfangs mit kleiner Wurmspur (kein Bild- und Buchstabenverlust).NACHGEB.: REINHARD, J. J., Tractatio succincta de iure forestali Germanorum ... una cum explicatione iuris illius forestalis in Germania celeberrimi, dicti Märcker-Recht. Frankfurt, Fleischer, 1738. Mit gestoch. Titelvign. 6 Bl., 224 S., 10 Bl. - Erste Ausgabe. - Lindner 1663. Gatterer I, 197, 35.STRYK, J. S., Opuscula ter gemini argumenti, hoc est I. De iure Sabbathi, II. De iure liciti sed non honesti, III. De reliquiis sacramenti in matrimonialibus ex iure sacro et ecclesiastico exposita. Cum praefatione J. H. Boehmeri. Halle, Waisenhaus-Buchhandlung, 17(33)-34. 8 Bl., 352 S., 12 Bl. - ADB XXXVI, 699.Innengelenke angebrochen, Spiegel läd., etw. fleckig, leicht gebräunt.

Auktion 71 - Herbstauktion 2018

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Unterer Anger 15
München
80331
Germany

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