Tod- Frentzel, S. F., Commentatio historica de cadaveribus humanis ad
praesentiam occisoris cruentatis. Oder: Vom Bluten toder Cörper in Gegenwart des Thäters. Frankfurt und Leipzig, o. Dr., 1753. 4°. 30 S. Mod. Pp. (125) Mundt 9486. VD 18 vorläufig [August 2018] 1495351X-001, 1495351X-006 und 1495351X-007. - Erstmals unter dem Vorsitz von Simon Friedrich Frentzel (geb. 1636) 1673 als Dissertation des Respondenten Petrus T. Beeth in Wittenberg erschienen (VD 17 1:007699X), dann erneut verteidigt von Gottfried Schultze und ebenfalls in Wittenberg erschienen (VD 17 14:011259B und 39:160321R). - Ob tote Körper bluteten, wenn mutmaßliche Mörder oder eines Totschlags Verdächtige die Leiche des Toten berührten und ihre Unschuld beschworen, wurde als Indiz für die Schuld oder Unschuld der Angeklagten betrachtet. Diese weder juristisch noch medizinisch verläßliche Bahrprobe ist seit dem 12. Jahrhundert belegt, wurde noch im 17. Jahrhundert geübt und ist erst im Laufe der Aufklärung abgeschafft worden. In diese Spätzeit gehört die Abhandlung Frentzels.
- Respektblatt mit klassifizierender Notiz (Frenzel: Bahrrecht), Autorenname auf der Titelseite unterstrichen, leicht gebräunt.