Bayern- Ernewerte Instruction und Ordnung gemainer Landtschafft der Fürstenthumbe(n) Obern und Nidern Bayrn
etc. wie sich die Landtstewer, auch ein jeder so zu stewren hat, Geistlichs oder Weltlichen Standts, mit anlegen, beschreiben und einbringen, der allhie zu München bewilligter Sechs Stewr anlagen, welche sich im 1612. Jahr anfangen werden, verhalten sollen. (München, N. Heinrich), 1612. Fol. 1 nn., 17 num. Bl. In alter Fadenbindung, ohne Einband. (17) VD 17 12:128339E. - Einer von zwei Drucken aus demselben Jahr (der andere ist anders umbrochen und hat als markanten Unterschied auf der Titelseite das bloße Wappen ohne die beiden Löwen). - Steuerinstruktion Maximilians I., damals Herzog in Bayern, später Kurfürst.
- Erstes und letztes Blatt angestaubt. - Unbeschnitten. - Auf dem letzten Blatt verso die historisch aufschlußreiche Bemerkung von zeitgenössischer Hand: "Steur Instruction de an(n)o 1612. Zumallen aber dise Instruction principaliter auf die Landtgerichti