Los

3073

Loth, Johann Carl (gen. Carlotto), (München 1632-1698 Venedig; Zuschreibung),

In Auktion 80

Diese Auktion ist eine LIVE Auktion! Sie müssen für diese Auktion registriert und als Bieter freigeschaltet sein, um bieten zu können.
Sie wurden überboten. Um die größte Chance zu haben zu gewinnen, erhöhen Sie bitte Ihr Maximal Gebot.
Ihre Registrierung wurde noch nicht durch das Auktionshaus genehmigt. Bitte, prüfen Sie Ihr E-Mail Konto für mehr Details.
Leider wurde Ihre Registrierung durch das Auktionshaus abgelehnt. Sie können das Auktionshaus direkt kontaktieren über +49 (0)89 263855 um mehr Informationen zu erhalten.
Sie sind zurzeit Höchstbieter! Um sicher zustellen, dass Sie das Los ersteigern, melden Sie sich zum Live Bieten an unter , oder erhöhen Sie ihr Maximalgebot.
Geben Sie jetzt ein Gebot ab! Ihre Registrierung war erfolgreich.
Entschuldigung, die Gebotsabgabephase ist leider beendet. Es erscheinen täglich 1000 neue Lose auf lot-tissimo.com, bitte starten Sie eine neue Anfrage.
Das Bieten auf dieser Auktion hat noch nicht begonnen. Bitte, registrieren Sie sich jetzt, so dass Sie zugelassen werden bis die Auktion startet.
1/2
Loth, Johann Carl (gen. Carlotto), (München 1632-1698 Venedig; Zuschreibung), - Bild 1 aus 2
Loth, Johann Carl (gen. Carlotto), (München 1632-1698 Venedig; Zuschreibung), - Bild 2 aus 2
Loth, Johann Carl (gen. Carlotto), (München 1632-1698 Venedig; Zuschreibung), - Bild 1 aus 2
Loth, Johann Carl (gen. Carlotto), (München 1632-1698 Venedig; Zuschreibung), - Bild 2 aus 2
Das Auktionshaus hat für dieses Los keine Ergebnisse veröffentlicht
München
Minerva und Marsyas. Öl auf Leinwand, auf Hartfasterplatte. Nicht sign. und dat. (um 1670). 100 x 116 cm. - Gerahmt. - Das große Gemälde zeigt Minerva, die Marsyas an einen Baum bindet. Minerva hatte laut Mythologie die Doppelflöte erfunden, war jedoch über ihr Spiegelbild beim Spiel so erschrocken, daß sie das Instrument abgelegt hat. Dem Faun Marsyas gefiel der Ton des Aulos so gut, daß er sich der Flöte annahm und sie zu spielen lernte. Er war von seiner Kunstfertigkeit derart überzeugt, daß er meinte, selbst den Gott der Musik, Apoll, im Wettstreit besiegen zu können. Doch er unterlag der Gottheit und wurde zur Strafe an einen Baum gebunden und geschunden, d. h. seine Haut wurde ihm abgezogen. In der Kunst wurde vermehrt die Strafe des Schindens dargestellt, so am bekanntesten bei Jusepe de Ribera (1591-1652) im Jahr 1637. Für unser Gemälde wählte der Künstler einen früheren Zeitpunkt in der Geschichte, nämlich die Gefangennahme des Faun. Die literarische Grundlage, wonach ihn Minerva selbst fesselte, konnte noch nicht ausgemacht werden. Eine sehr dezente allegorische Note erhält das Gemälde durch eine kleine Sanduhr in der rechten unteren Ecke, direkt an Marsyas' Hüfte. Sie weist auf die Vergänglichkeit der irdischen Eitelkeit hin, zu der sich der Faun hatte hinreißen lassen, im Gegensatz zu dem ewig Göttlichen personifiziert durch Minerva. - In der für Johann Carl Loth charakteristischen Kompositionsweise sind die Figuren recht nahe an den Betrachter gerückt, der dadurch Teil der Szene wird und das Dargestellte unmittelbar miterlebt. Die Protagonisten sind dabei als Halbfiguren wiedergegeben. In der Art der "Tenebrosi", zu welchen Loth zählt, erscheinen Minerva und Marsyas hell erleuchtet vor einem eher dunklen Hintergrund, wodurch ein reizvoller Kontrast entsteht. Auch das Sujet, eine mythologische Szene, entspricht dem Oeuvre des Künstlers, der jedoch vor allem für seine religiösen Szenen, vor allem Altarblätter bekannt ist.
Mit dezenten Retuschen und dickem Firnis. Provenienz: aus Privatbesitz, Deutschland. Minerva and Marsyas, attributed to Carl Loth. Oil on canvas, on hardboard. Not signed or dated (around 1670). The large painting shows Minerva on the left, tying Marsyas to a tree on the right. According to mythology, Minerva had invented the double flute. Marsyas liked the sound so much that he took up the flute and learned to play. He was so convinced of his skill that he thought he could defeat Apollo in a contest. He was defeated by the deity and was tied to a tree and flayed as punishment. In art, the punishment of flaying was increasingly depicted. For our painting, the artist chose an earlier point in history, namely the capture of the faun. The literary basis, according to which Minerva herself tied him up, could not be found. In the compositional style characteristic of Carl Loth, the figures are quite close to the viewer, who thus becomes part of the scene and directly experiences what is depicted. In the manner of the "Tenebrosi", to which Loth belongs, Minerva and Marsyas appear brightly lit against a dark background, creating a charming contrast. The subject, a mythological scene, also corresponds to the oeuvre of the artist, who, however, is best known for his religious scenes, especially altarpieces. With discreet retouching and thick varnish. Framed. Provenance: from private collection, Germany. premium 28% incl. VAT.
Minerva und Marsyas. Öl auf Leinwand, auf Hartfasterplatte. Nicht sign. und dat. (um 1670). 100 x 116 cm. - Gerahmt. - Das große Gemälde zeigt Minerva, die Marsyas an einen Baum bindet. Minerva hatte laut Mythologie die Doppelflöte erfunden, war jedoch über ihr Spiegelbild beim Spiel so erschrocken, daß sie das Instrument abgelegt hat. Dem Faun Marsyas gefiel der Ton des Aulos so gut, daß er sich der Flöte annahm und sie zu spielen lernte. Er war von seiner Kunstfertigkeit derart überzeugt, daß er meinte, selbst den Gott der Musik, Apoll, im Wettstreit besiegen zu können. Doch er unterlag der Gottheit und wurde zur Strafe an einen Baum gebunden und geschunden, d. h. seine Haut wurde ihm abgezogen. In der Kunst wurde vermehrt die Strafe des Schindens dargestellt, so am bekanntesten bei Jusepe de Ribera (1591-1652) im Jahr 1637. Für unser Gemälde wählte der Künstler einen früheren Zeitpunkt in der Geschichte, nämlich die Gefangennahme des Faun. Die literarische Grundlage, wonach ihn Minerva selbst fesselte, konnte noch nicht ausgemacht werden. Eine sehr dezente allegorische Note erhält das Gemälde durch eine kleine Sanduhr in der rechten unteren Ecke, direkt an Marsyas' Hüfte. Sie weist auf die Vergänglichkeit der irdischen Eitelkeit hin, zu der sich der Faun hatte hinreißen lassen, im Gegensatz zu dem ewig Göttlichen personifiziert durch Minerva. - In der für Johann Carl Loth charakteristischen Kompositionsweise sind die Figuren recht nahe an den Betrachter gerückt, der dadurch Teil der Szene wird und das Dargestellte unmittelbar miterlebt. Die Protagonisten sind dabei als Halbfiguren wiedergegeben. In der Art der "Tenebrosi", zu welchen Loth zählt, erscheinen Minerva und Marsyas hell erleuchtet vor einem eher dunklen Hintergrund, wodurch ein reizvoller Kontrast entsteht. Auch das Sujet, eine mythologische Szene, entspricht dem Oeuvre des Künstlers, der jedoch vor allem für seine religiösen Szenen, vor allem Altarblätter bekannt ist.
Mit dezenten Retuschen und dickem Firnis. Provenienz: aus Privatbesitz, Deutschland. Minerva and Marsyas, attributed to Carl Loth. Oil on canvas, on hardboard. Not signed or dated (around 1670). The large painting shows Minerva on the left, tying Marsyas to a tree on the right. According to mythology, Minerva had invented the double flute. Marsyas liked the sound so much that he took up the flute and learned to play. He was so convinced of his skill that he thought he could defeat Apollo in a contest. He was defeated by the deity and was tied to a tree and flayed as punishment. In art, the punishment of flaying was increasingly depicted. For our painting, the artist chose an earlier point in history, namely the capture of the faun. The literary basis, according to which Minerva herself tied him up, could not be found. In the compositional style characteristic of Carl Loth, the figures are quite close to the viewer, who thus becomes part of the scene and directly experiences what is depicted. In the manner of the "Tenebrosi", to which Loth belongs, Minerva and Marsyas appear brightly lit against a dark background, creating a charming contrast. The subject, a mythological scene, also corresponds to the oeuvre of the artist, who, however, is best known for his religious scenes, especially altarpieces. With discreet retouching and thick varnish. Framed. Provenance: from private collection, Germany. premium 28% incl. VAT.

Auktion 80

Auktionsdatum
Lose: 1-795
Lose: 796-2342
Lose: 3000-3517
Ort der Versteigerung
Unterer Angerer 15
München
80331
Germany

Noch keine Versandinformationen verfügbar.

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

Terms and conditions:

Versteigerungsbedingungen
1. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen
und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die un -
benannt bleiben. Zugrunde liegen die Aufträge der Einlieferer.
Die Auftragsverhältnisse ergeben sich durch Angabe einer Kennzahl
(Einlieferer-Nummer), die in Klammern der Katalogaufnahme
jeweils angefügt ist. Eigenware ist gesondert gekennzeichnet(
1). Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Die angegebenen Preise sind in EURO beziffert und sind Schätzpreise,
keine Limite.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges
zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten
und zurückzuziehen. Er ist berechtigt, Gebote zurückzuweisen,
wenn nicht vor der Versteigerung geeignete Sicherheiten
geleistet oder Referenzen angegeben wurden.
4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können
vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen
sind gebraucht und haben einen ihrem Alter, ihrem Gebrauch
und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Dieser
wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt. Die Katalog beschreibungen
sind keine Garantien im Rechtssinne. Bei zweisprachigen
deutsch-englischen Lotbeschreibungen ist der englische
Text nur eine Zusatzinformation. Für die Vollständigkeit der
Zustandsbeschreibungen ist allein der deutsche Text maßgeblich.
Der Versteigerer übernimmt keine Haftung aus Mängeln, soweit
er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Dies gilt ausdrücklich
auch für alle photographischen oder sonstigen Wiedergaben
von Losinhalten wo auch immer und für wirtschaftliche
und sonstige Nachteile infolge technischer Störungen der benutzten
Internetportale. Der Erwerber hat Beanstandungen unverzüglich,
spätestens aber innerhalb von drei Wochen nach der
Auktion, dem Versteigerer anzuzeigen. Im Falle einer erfolgreichen
Beanstandung reduziert oder erstattet der Versteigerer dem
Erwerber den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld) entsprechend;
ein über die Zuschlagshöhe hinausgehender An -
spruch ist ausgeschlossen. Einzelstücke aus Konvoluten, größere
Zeitschriftenreihen, Serienwerke, mehrbändige Gesamtausgaben
und Objekte, die den Vermerk „nicht kollationiert“ oder „ohne
Rückgaberecht“ tragen, sind vom Reklamationsrecht ausgeschlossen.
5. Hinweis im Sinne der §§ 86, 86a, 184b StGB. Das Auktionshaus
bietet Gegenstände, die zur Verbreitung nazistischen oder kinderpornographischen
Gedankenguts mißbraucht werden könnten,
nur unter der Bedingung an, daß sich Bieter auf diese Gegenstände
mit ihrer Gebotsabgabe automatisch verpflichten, diese
Gegenstände im Falle des Ersteigerns ausschließlich für strafrechtlich
unbedenkliche wissenschaftliche Zwecke zu erwerben.
6. Der Ausruf beginnt in der Regel mit der Hälfte des Schätzpreises
bzw. bei Vorgabe zweier Schätzpreise beim unteren. Gesteigert
wird jeweils um ca. 5 – 10 %. Der Versteigerer kann im Einzelfall
hiervon situationsbedingt abweichen. Der Zuschlag erfolgt nach
dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer
kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Bei
Gleichstand schriftlicher Gebote entscheidet das Los. Der Versteigerer
kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sachen er -
neut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres
Gebot übersehen worden ist, oder wenn der Höchstbietende
sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den
Zuschlag bestehen.
7. Kommissionäre haften für ihre Auftraggeber. Bestehen bei Ab -
gabe eines Gebotes Differenzen zwischen der Katalognummer
und dem Kennwort, so ist das Kennwort maßgebend. Folgen aus
einer unrichtigen Übermittlung gehen zu Lasten des Auftrag -
gebers. Bei Nichterteilung des Zuschlags trotz Gebots haftet der
Versteigerer dem Bieter höchstens bis zur Höhe des Schätzpreises
und dies nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet
werden kann. Aufträge, die später als 24 Stunden vor oder
erst während der Versteigerung eingehen, sind von jeder Haftung
ausgeschlossen. Die in den Geboten genannten Limite gelten als
Zuschlagspreise, auf welche das Aufgeld und die Mehrwertsteuer
zusätzlich erhoben werden. Unser Haus unterstellt sich den geltenden
Vorschriften des GwG ausnahmslos.
8. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende
Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über.
Das Eigentum an den ersteigerten Sachen erwirbt der Ersteigerer
erst mit dem vollständigen Zahlungseingang beim Auktionshaus.
9. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 28 % berechnet, in dem
die Umsatzsteuer enthalten ist und nicht separat ausgewiesen
wird (Differenzbesteuerung). Für Katalognummern, vor deren
Schätzpreisen der Vermerk *R steht, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld
von 20 % und auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld die
ermäßigte Mehrwertsteuer von 7 % zu entrichten. Bei Katalognummern,
deren Schätzpreisen der Vermerk ** vorangestellt
steht, gilt der volle Mehrwertsteuersatz von 19 %. Für steuer -
inländische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei dem Katalogangebot
berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung über die
von einem solchen ersteigerten Positionen auf Wunsch wie bisher
nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Die Mehrwertsteuer
entfällt für Kunden aus Nicht-EU-Ländern, wenn der Versand
der ersteigerten Ware durch uns in das Nicht-EU-Land
erfolgt, oder der amtliche Nachweis der Ausfuhr innerhalb von
vier Wochen erbracht wird. Händlern aus EU-Ländern kann die
Mehrwertsteuer nur dann erstattet werden, wenn sie ihre europäische
USt-IdNr. bei Auftragserteilung bekanntgeben. Bei Auszahlungen
erfolgt die Umrechnung des Rechnungsbetrages zum
am Tag der Auszahlung geltenden Devisenkurs. Die Kosten für
Porto, Verpackung, Versicherung und Bankspesen gehen zu Lasten
des Käufers.
10. Von den Ersteigerern von Originalkunstwerken und Photo graphien
werden als Beitrag auf die gesetzlichen Folgerechtsabgaben
(§ 26 UrHG) 4 % auf den Zuschlagspreis erhoben.
11. Die Gebühr auf Internet-Zuschläge (derzeit Portal ZISSKA &
LACHER 2 %, Invaluable und Lot-tissimo 3 %) trägt der jeweilige
Ersteigerer.
12. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar
oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Er -
steigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen
vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
13. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % per
angebrochenem Kalendermonat ab Eintritt des Verzugs berechnet.
Im Übrigen kann das Auktionshaus bei Zahlungsverzug
wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz
kann in diesem Falle auch so berechnet werden, daß die
Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der
säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen
Versteigerung und für die Kosten der wiederholten
Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses
aufzukommen hat.
14. Der Erwerber ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der
Auktion in Empfang zu nehmen. Falls er Versendung wünscht,
erfolgt diese auf eigene Gefahr. Bei Versand von Graphiken werden
vorhandene Passepartouts und Rahmen entfernt, es sei denn,
das Haus wurde vom Erwerber unmittelbar nach dem Erwerb
zur Mitlieferung desselben beauftragt.
15. Mit Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder Abgabe eines
Gebotes erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrücklich
an. Dies gilt auch für Verkäufe aus den Rückgängen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen
Verkehr ist München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das
UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs
(CISG) findet keine Anwendung.
17. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt
(Salvatorische Klausel).
18. Die Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und eine
englische Fassung. In allen Streit- und Zweifelsfällen ist die deutsche
Fassung maßgebend; das gilt auch für die Auslegung von
Rechtsbegriffen und Katalogangaben.
München, den 01.07.2020
ZISSKA & LACHER Buch- und Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

Vollständige AGBs