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In Art, Antiques, Collectibles

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Landshut
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Veronese, Paolo, Nachfolger
Porträt des Sultan Selim II. Öl/Lw. 68,5 x 53 cm. Rest., unsign. Selim II. 1524 - 1574 in Konstantinopel (Istanbul) Sultan des Osmanischen Reiches von 1566 bis 1574. Wegen seiner Neigung zu Alkohol nannte man ihn auch „Selim den Trunkenbold“ und wegen seines blonden Bartes „Selim den Blonden“. Selim war der dritte Sohn von "Süleyman dem Prächtigen" und dessen Lieblingsfrau Roxelane (Hürrem, Aleksandra Lisowska) der er seinen Aufstieg verdankte. Sein Halbbruder Mustafa wurde sein Rivale, des Verrates bezichtigt und erdrosselt. 1545 heiratete Selim die venezianische Adlige Cecilia Venier-Baffo. Cecilia wurde als Kind von Piraten entführt und versklavt. Sie führte später als"Valide Sultan" (die mächtigste Person nach dem Sultan im Osmanischen Reich / Königsmutter) de facto die osmanische Regierung im Zuge der so genannten "Weiberherrschaft". Selim kümmerte sich nicht um Politik und Kriegführung, sondern überlies diese Dinge lieber seinem Schwiegersohn, dem Großwesir Sokollu Mehmed Pascha. Er verließ nur selten den Topkapi Palast, wo er ausschweifende Feste feierte. Am Anfang seiner Regierungszeit schloss er mit allen Nachbarstaaten einen Friedensvertrag ab. Die Selimiye-Moschee wurde auf seine Anordnung vom Baumeister Sinan in den Jahren 1568–1575 in Edirne errichtet. Selim leitete die Eroberung Zyperns ein, da sie nach seiner Ansicht ein großer Unruheherd sei und Zypern inmitten des osmanischen Einflussgebietes liegt., Seit den arabischen Invasionen war die Insel muslimisches Territorium und teilweise dem Mamelukenreich tributpflichtig gewesen. Auch operierten im Schutze der Insel christliche Piratenflotten, die Pilgerreisen zu den heiligen Stätten des Islams gefährdeten und den Verkehr auf den Handelsrouten zwischen Ägypten und dem osmanischen Kernland fast zum Erliegen brachten. Selim beauftragte "Lala Mustafa Pascha" 1571 Zypern einzunehmen. Im selben Jahr unterstützte er den Siebenbürgischen Fürst Stephan Báthory und betonte somit die Oberherrschaft über das Land, das auch von den Habsburgern beansprucht wurde.  1572 ließ er die Hagia Sophia und die Al-Haram-Moschee in Mekka renovieren. 1572 gestattete er den Krimtataren, einen Feldzug gegen Russland zu führen, der damit endete, dass Russland den Osmanen tributpflichtig wurde. 1573 eroberte er Tunesien. Acht Jahre nach seiner Thronbesteigung starb Sultan Selim II, nach einem Sturz im Vollrausch. Er wurde der Hagia Sophia beigesetzt.



Veronese, Paolo, Nachfolger
Portrait of Sultan Selim II. Oil / Lw. 68.5 x 53 cm. Rest., Unsign. Selim II. 1524 - 1574 in Constantinople (Istanbul) Sultan of the Ottoman Empire from 1566 to 1574. Because of his inclination to alcohol, he was also called "Selim the drunkard" and because of his blond beard "Selim the blond". Selim was the third son of "Süleyman the Magnificent" and his favorite wife Roxelane (Hürrem, Aleksandra Lisowska), to whom he owed his rise. His half-brother Mustafa was accused of treason and strangled. In 1545 Selim married the Venetian noblewoman Cecilia Venier-Baffo. As a child, Cecilia was kidnapped and enslaved by pirates. Later, as "Valide Sultan" (the most powerful person after the Sultan in the Ottoman Empire / Queen Mother), she effectively led the Ottoman government in the course of the so-called "female rule". Selim did not care about politics and warfare, but preferred to leave these things to his son-in-law, the grand vizier Sokollu Mehmed Pascha. He rarely left Topkapi Palace, where he celebrated extravagant festivals. At the beginning of his reign, he concluded a peace treaty with all neighboring countries. The Selimiye Mosque was built by his architect Sinan in Edirne between 1568 and 1575. Selim initiated the conquest of Cyprus, because in his view it was a major source of unrest and Cyprus was in the middle of the Ottoman sphere of influence., Since the Arab invasions, the island had been subject to Muslim territory and partly to the Mameluke Empire. Christian pirate fleets also operated under the protection of the island, endangering pilgrimages to the holy sites of Islam and bringing traffic on the trade routes between Egypt and the Ottoman heartland to a standstill. Selim instructed "Lala Mustafa Pascha" to take Cyprus in 1571. In the same year he supported the Transylvanian prince Stephan Báthory and thus emphasized the sovereignty over the country, which was also claimed by the Habsburgs. In 1572 he had the Hagia Sophia and the Al Haram Mosque in Mecca renovated. In 1572, he allowed the Crimean Tatars to conduct a campaign against Russia that ended with Russia becoming tribute to the Ottomans. In 1573 he conquered Tunisia. Sultan Selim II died eight years after his accession to the throne after a fall in a frenzy. He was buried in Hagia Sophia.
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Veronese, Paolo, Nachfolger
Porträt des Sultan Selim II. Öl/Lw. 68,5 x 53 cm. Rest., unsign. Selim II. 1524 - 1574 in Konstantinopel (Istanbul) Sultan des Osmanischen Reiches von 1566 bis 1574. Wegen seiner Neigung zu Alkohol nannte man ihn auch „Selim den Trunkenbold“ und wegen seines blonden Bartes „Selim den Blonden“. Selim war der dritte Sohn von "Süleyman dem Prächtigen" und dessen Lieblingsfrau Roxelane (Hürrem, Aleksandra Lisowska) der er seinen Aufstieg verdankte. Sein Halbbruder Mustafa wurde sein Rivale, des Verrates bezichtigt und erdrosselt. 1545 heiratete Selim die venezianische Adlige Cecilia Venier-Baffo. Cecilia wurde als Kind von Piraten entführt und versklavt. Sie führte später als"Valide Sultan" (die mächtigste Person nach dem Sultan im Osmanischen Reich / Königsmutter) de facto die osmanische Regierung im Zuge der so genannten "Weiberherrschaft". Selim kümmerte sich nicht um Politik und Kriegführung, sondern überlies diese Dinge lieber seinem Schwiegersohn, dem Großwesir Sokollu Mehmed Pascha. Er verließ nur selten den Topkapi Palast, wo er ausschweifende Feste feierte. Am Anfang seiner Regierungszeit schloss er mit allen Nachbarstaaten einen Friedensvertrag ab. Die Selimiye-Moschee wurde auf seine Anordnung vom Baumeister Sinan in den Jahren 1568–1575 in Edirne errichtet. Selim leitete die Eroberung Zyperns ein, da sie nach seiner Ansicht ein großer Unruheherd sei und Zypern inmitten des osmanischen Einflussgebietes liegt., Seit den arabischen Invasionen war die Insel muslimisches Territorium und teilweise dem Mamelukenreich tributpflichtig gewesen. Auch operierten im Schutze der Insel christliche Piratenflotten, die Pilgerreisen zu den heiligen Stätten des Islams gefährdeten und den Verkehr auf den Handelsrouten zwischen Ägypten und dem osmanischen Kernland fast zum Erliegen brachten. Selim beauftragte "Lala Mustafa Pascha" 1571 Zypern einzunehmen. Im selben Jahr unterstützte er den Siebenbürgischen Fürst Stephan Báthory und betonte somit die Oberherrschaft über das Land, das auch von den Habsburgern beansprucht wurde.  1572 ließ er die Hagia Sophia und die Al-Haram-Moschee in Mekka renovieren. 1572 gestattete er den Krimtataren, einen Feldzug gegen Russland zu führen, der damit endete, dass Russland den Osmanen tributpflichtig wurde. 1573 eroberte er Tunesien. Acht Jahre nach seiner Thronbesteigung starb Sultan Selim II, nach einem Sturz im Vollrausch. Er wurde der Hagia Sophia beigesetzt.



Veronese, Paolo, Nachfolger
Portrait of Sultan Selim II. Oil / Lw. 68.5 x 53 cm. Rest., Unsign. Selim II. 1524 - 1574 in Constantinople (Istanbul) Sultan of the Ottoman Empire from 1566 to 1574. Because of his inclination to alcohol, he was also called "Selim the drunkard" and because of his blond beard "Selim the blond". Selim was the third son of "Süleyman the Magnificent" and his favorite wife Roxelane (Hürrem, Aleksandra Lisowska), to whom he owed his rise. His half-brother Mustafa was accused of treason and strangled. In 1545 Selim married the Venetian noblewoman Cecilia Venier-Baffo. As a child, Cecilia was kidnapped and enslaved by pirates. Later, as "Valide Sultan" (the most powerful person after the Sultan in the Ottoman Empire / Queen Mother), she effectively led the Ottoman government in the course of the so-called "female rule". Selim did not care about politics and warfare, but preferred to leave these things to his son-in-law, the grand vizier Sokollu Mehmed Pascha. He rarely left Topkapi Palace, where he celebrated extravagant festivals. At the beginning of his reign, he concluded a peace treaty with all neighboring countries. The Selimiye Mosque was built by his architect Sinan in Edirne between 1568 and 1575. Selim initiated the conquest of Cyprus, because in his view it was a major source of unrest and Cyprus was in the middle of the Ottoman sphere of influence., Since the Arab invasions, the island had been subject to Muslim territory and partly to the Mameluke Empire. Christian pirate fleets also operated under the protection of the island, endangering pilgrimages to the holy sites of Islam and bringing traffic on the trade routes between Egypt and the Ottoman heartland to a standstill. Selim instructed "Lala Mustafa Pascha" to take Cyprus in 1571. In the same year he supported the Transylvanian prince Stephan Báthory and thus emphasized the sovereignty over the country, which was also claimed by the Habsburgs. In 1572 he had the Hagia Sophia and the Al Haram Mosque in Mecca renovated. In 1572, he allowed the Crimean Tatars to conduct a campaign against Russia that ended with Russia becoming tribute to the Ottomans. In 1573 he conquered Tunisia. Sultan Selim II died eight years after his accession to the throne after a fall in a frenzy. He was buried in Hagia Sophia.

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Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Dreifaltigkeitsplatz 175
Landshut
84028
Germany

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Wichtige Informationen

Nothing important.

AGB

A557 | A557



Versteigerungsbedingungen des Kunst & Auktionshauses Ruef OHG Stand 2019

1. Das Kunst & Auktionshaus Ruef OHG (im folgenden Ruef genannt) führt im eigenen Namen für Rechnung des Einlieferers (Kommittent) als Kommissionär Versteigerungen und Verkäufe durch. Die Kunstgegenstände werden versteigert oder verkauft nach Maßgabe der nachfolgenden Versteigerungs- bedingungen. Jeder der an einer Auktion teilnimmt oder im Nachverkauf erwirbt (Bieter/Erwerber), erkennt diese Bedingungen als verbindlich an.
2. Wer an einer Auktion teilnehmen will, lässt sich zunächst mit vollem Namen und Adresse registrieren. Er erhält dann eine Bieternummer. Ein Zuschlag erfolgt auf diese Nummer. Der Bieter sichert zu, dass er im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erwirbt. Ist dies nicht der Fall, weist er bei der Registrierung zusätzlich den aus, von dem er bevollmächtigt ist. Er sichert zu, rechtswirksam bevoll- mächtigt zu sein.
3. Die zur Versteigerung und zum Verkauf kommenden Gegenstände werden im Katalog (ohne Abbil- dungen) und im Online-Katalog beschrieben, datiert, zugeschrieben und im Einzelfall mit Provenienz-hinweis versehen, nach den Angaben des Einlieferers. Sie sind mit dem Fachwissen von Ruef überprüft, aber ohne Einschaltung von Sachverständigen, sofern dies nicht ausdrücklich bei der Beschreibung eines Gegenstands erwähnt ist. Die Beschreibungen sind keine Beschaffenheitsgarantien oder Eigenschaftszusicherungen, sondern Zustandsbeschreibungen. Erweist sich nach Meinung des Erwerbers ein versteckter Mangel und könnte nach Überprüfung von Ruef dieser gegeben sein, kann Ruef dem Erwerber den Einlieferer mitteilen, so dass der Erwerber behauptete Rechte diesem gegenüber geltend machen kann. Eine Haftung oder Gewährleitung von Ruef ist ausgeschlossen, es sei denn Ruef habe vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt.
4. Alle zur Versteigerung kommenden Gegenstände können zu den von Ruef genannten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Sie sind, sofern bei ihrer Beschreibung nicht ausdrücklich anderes gesagt ist, ge- braucht. Sie werden in dem Zustand versteigert oder verkauft in dem sie sich im Zeitpunkt des Zu-schlags oder des Kaufabschlusses befinden.
5. Gebote die schriftlich oder über Internet elektronisch erteilt werden, müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung vorliegen um berücksichtigt zu werden.
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7. Der Aufruf des Auktionsgutes erfolgt zum Limitpreis, der in den Katalogen ausgewiesen ist. Gesteigert wird nach dem Ermessen des Auktionators, in der Regel um 10%. Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag über die Veräußerung des Auktionsguts zustande. Damit gehen Besitz und Gefahr auf den Ersteigerer über. Das Eigentum bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Zahlung.
8. Durch den Zuschlag wird der Erwerber verpflichtet, den Betrag des Zuschlags und das an Ruef zustehende Aufgeld zu zahlen. Das Aufgeld bestimmt sich mit 27% auf den Betrag des Zuschlags, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, z. Zt. von 19%, die im Rahmen der Differenzbesteuerung §25a nicht ausgewiesen wird. Fällt ein urheber-rechtlicher Folgerechtszuschlag oder KSK an, wird dieser zusätzlich geschuldet. Für Live-Bieter gilt ein um 3% erhöhtes Aufgeld.
9. Ein Zuschlag kann unter Vorbehalt erfolgen. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden.
10. Zahlung hat bar zu erfolgen. Bei unbarer Zahlung hat diese innerhalb von zehn Tagen, ab dem Tag des Zuschlags/Verkaufs zu erfolgen. Kosten, die mit unbarer Zahlung verbunden sind, gehen zu Lasten des Erwerbers. Bei nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Erwerber Zinsen in Höhe von 5 Prozent- punkten über dem Basiszins. Auktionsgut wird erst nach vollständiger Begleichung aller Forderungen aus dem Erwerb ausgehändigt, das Eigentum und der unmittelbare Besitz übertragen in dem Zustand in dem sich das Auktionsgut befindet.
11. Der Ersteigerer ist verpflichtet das Auktionsgut innerhalb von sechs Tagen abzuholen. Tut er dies trotz Mahnung unter Fristsetzung von zehn Tagen nicht, ist Ruef berechtigt, das Auktionsgut einem Lager- halter zu übergeben. Der Erwerber verpflichtet sich, die dadurch anfallenden Transport- und Lager- kosten zu zahlen. Ruef erklärt, dass der Lagerhalter sorgfältig ausgewählt wurde. Für irgendwelche Schäden, die beim Transport oder durch diese Einlagerung am Auktionsgut entstanden sind, haftet Ruef nicht. Kosten des Lagerhalters liegen bei Ruef aus.
12. Vom Zuschlag bis zur Auslagerung wird das Auktionsgut bei Ruef kostenlos verwahrt. Ruef haftet nicht für Schäden, die während dieser Zeit am Auktionsgut entstehen. Dies gilt nicht, wenn die Verwahrung grobfahrlässig oder vorsätzlich nicht der Sorgfalt entspricht die ein ordentlicher Kaufmann walten lässt oder wenn der Schaden grobfahrlässig oder vorsätzlich durch Leute von Ruef verursacht wurde.
13. Zahlt der Erwerber nicht, was er auf Grund des Zuschlags oder des Verkaufs schuldet, ist Ruef berechtigt im eigenen Namen die Forderung gegen den Erwerber, einschließlich aller Nebenkosten außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen. Ruef kann jedoch, nach seinem billigen Ermessen, dem Einlieferer Name und Adresse des Erwerbers mitteilen, so dass dieser in der Lage ist, den Teil des Preises, der ihm zusteht, gegebenenfalls selbst gerichtlich geltend zu machen. Ruef kann ihm seinen Anspruch auf Zahlung des Aufgeldes abtreten oder selbst geltend machen.
14. Der Einlieferer hat zugesichert, dass die von ihm gemachten Angaben zu den zur Versteigerung gegebenen Gegenständen zutreffend sind. Für die Richtigkeit der Angaben zu Datierung, Zuschreibung und Provenienz ist jede Haftung von Ruef ausgeschlossen, es sei denn, dass die Unrichtigkeit für Ruef eindeutig erkennbar oder klar zweifelhaft war.
15. Erfüllungsort ist Landshut. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) wird abbedungen.
16. Landshut wird als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart für einen Vertrag mit
- einem Einlieferer/Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsrechts ist,
- einem Einlieferer/Käufer der keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat;
- einem Einlieferer/Käufer der nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt hat oder unbekannten Aufenthalts ist
17. Diese Bedingungen gelten nicht nur für eine Veräußerung in der Auktion, sondern in gleicher Weise
für den Nachverkauf oder den freien Verkauf.

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