Liber Amicorum des Georg Truefer
1634 - 1678. 100 Bll. (jeweils r. o. in Bleistift nummeriert). Mehrere Einträge tragen die Ortsangabe "Bononia" (= Bologna).. Quer-Oktav. HLdr. des 19. Jhs. Mit 10 ganzseitigen Miniaturen auf Pergament, 48 Einträgen mit Wappendarstellungen und wenigen lediglich handschriftlichen Einträgen. Buchblock im Rahmen der Bindung des 19. Jhs. beschnitten. Bll. 71-73 und 83 tlw. ausgeschnitten, Gebrauchsspuren.
Eigentümer (Halter) des vorliegenden Stammbuchs war Georg Truefer, ansässig in Schwaz (Tirol). Georg Truefer war seit 1635 im Dienste der Fugger als Pfennwerteinkäufer, d. h. als Lebensmittelhändler der Gewerken für die Knappen, und 1638 als Unterkassierer der "Jenbacher Gesellschaft" tätig. Letztere war ein Konsortium, das u. a. die Fugger 1565 als Gegengewicht zum "Staatlichen Handel" gegründet hatten. Truefer scheint sich des öfteren in Bologna aufgehalten zu haben. Als Beleg hierfür sind jene Beiträge in seinem Album Amicorum zu sehen, die dort ausgefertigt wurden. Da einer der Einträge (Bl. 54) "Nobili ac Generoso Georgio Truefer" gewidmet ist, scheint er sich dort weniger zum Studium als aus beruflichen Gründen aufgehalten zu haben.
Sein Vater, Ulrich Truefer, war ab 1620 Leiter der Fuggerschen Bergwerksunternehmen. Mit seinem Tod im Jahr 1655 trat Georg seine Nachfolge an. Mit der Übernahme des gesamten Fuggerbesitzes in Tirol durch den Landesfürsten (1657) und der Übergabe des Fuggerhauses in Schwaz an zwei Gläubiger aus Bayern verlor Georg Truefer seine Wohnung im Fuggerhaus. Vgl. zu diesen wenigen biographischen Daten Haslinger, Ferdinand, Das Minkusschlössl. Ein Stück Zeitgeschichte am Schwazer Prichanger, in: Heimat:Blätter. Schwazer Kulturzeitschrift Nr. 94, September 2024, S. 3-12, hier S. 4 f.
Aus Truefers gehobener gesellschaftlicher Stellung im heimatlichen Schwaz und hier v. a. aus seiner Tätigkeit im Dienst der Fugger erklärt sich, dass sich in seinem Stammbuch einige Einträge hochstehender Persönlichkeiten finden, darunter von Mitgliedern der Familien Harrach, Auersperg und Ortenburg.
Studenten legten sich Stammbücher (Alba Amicorum) bei Antritt ihres Studiums zu, beendeten die Sammeltätigkeit jedoch mit ihrer beruflichen Etablierung. Es gab aber - so auch in unserem Fall - Halter eines Stammbuchs, die beruflich oder aus anderen Gründen zu Reisen und Ortswechseln gezwungen waren. Um Einträge wurden traditionell Höhergestellte und Gleichrangige gebeten, mit denen man lockere Bekanntschaft geschlossen hatte. Traditionell galten die Stammbücher als Mittel, mit den Honoratioren der besuchten Orte in Verbindung zu kommen und diese um Einträge zu bitten. Das Album Amicorum diente somit bei der Herstellung von Netzwerken, die beruflich wichtig waren. Sie dienten daneben auch der Selbstdarstellung ihrer Besitzer (vgl. Bl. 69, dem eigenen Eintrag Georg Truefers aus dem Jahr 1640), die mit Einträgen prominenter Zeitgenossen und/oder kunstvollen Bildbeigaben beeindrucken, ihre wechselnden Aufenthaltsorte dokumentieren wollten. Auch als Beleg für die Zugehörigkeit zu einem bestimmten sozialen Umfeld wurden Stammbücher gerne verwendet.
Werkverzeichnis: Inventarklebeetikett mit Nummerierung "2834 / VZZZ"
Provenienz: Slg. Dr. Albert Figdor, Wien - seither im Besitz der Familie.
Liber Amicorum des Georg Truefer
100 pages (each numbered in pencil upper right). Several entries indicate the place "Bononia" (= Bologna).. Horizontal octavo. Half leather binding of the 19th century. With 10 full-page miniatures on parchment, 48 entries with coats of arms and a few entirely handwritten entries. Book block trimmed within the binding of the 19th century. Pages 71-73 and 83 partially cut out, signs of wear and tear.
Eigentümer (Halter) des vorliegenden Stammbuchs war Georg Truefer, ansässig in Schwaz (Tirol). Georg Truefer war seit 1635 im Dienste der Fugger als Pfennwerteinkäufer, d. h. als Lebensmittelhändler der Gewerken für die Knappen, und 1638 als Unterkassierer der "Jenbacher Gesellschaft" tätig. Letztere war ein Konsortium, das u. a. die Fugger 1565 als Gegengewicht zum "Staatlichen Handel" gegründet hatten. Truefer scheint sich des öfteren in Bologna aufgehalten zu haben. Als Beleg hierfür sind jene Beiträge in seinem Album Amicorum zu sehen, die dort ausgefertigt wurden. Da einer der Einträge (Bl. 54) "Nobili ac Generoso Georgio Truefer" gewidmet ist, scheint er sich dort weniger zum Studium als aus beruflichen Gründen aufgehalten zu haben.
Sein Vater, Ulrich Truefer, war ab 1620 Leiter der Fuggerschen Bergwerksunternehmen. Mit seinem Tod im Jahr 1655 trat Georg seine Nachfolge an. Mit der Übernahme des gesamten Fuggerbesitzes in Tirol durch den Landesfürsten (1657) und der Übergabe des Fuggerhauses in Schwaz an zwei Gläubiger aus Bayern verlor Georg Truefer seine Wohnung im Fuggerhaus. Vgl. zu diesen wenigen biographischen Daten Haslinger, Ferdinand, Das Minkusschlössl. Ein Stück Zeitgeschichte am Schwazer Prichanger, in: Heimat:Blätter. Schwazer Kulturzeitschrift Nr. 94, September 2024, S. 3-12, hier S. 4 f.
Aus Truefers gehobener gesellschaftlicher Stellung im heimatlichen Schwaz und hier v. a. aus seiner Tätigkeit im Dienst der Fugger erklärt sich, dass sich in seinem Stammbuch einige Einträge hochstehender Persönlichkeiten finden, darunter von Mitgliedern der Familien Harrach, Auersperg und Ortenburg.
Studenten legten sich Stammbücher (Alba Amicorum) bei Antritt ihres Studiums zu, beendeten die Sammeltätigkeit jedoch mit ihrer beruflichen Etablierung. Es gab aber - so auch in unserem Fall - Halter eines Stammbuchs, die beruflich oder aus anderen Gründen zu Reisen und Ortswechseln gezwungen waren. Um Einträge wurden traditionell Höhergestellte und Gleichrangige gebeten, mit denen man lockere Bekanntschaft geschlossen hatte. Traditionell galten die Stammbücher als Mittel, mit den Honoratioren der besuchten Orte in Verbindung zu kommen und diese um Einträge zu bitten. Das Album Amicorum diente somit bei der Herstellung von Netzwerken, die beruflich wichtig waren. Sie dienten daneben auch der Selbstdarstellung ihrer Besitzer (vgl. Bl. 69, dem eigenen Eintrag Georg Truefers aus dem Jahr 1640), die mit Einträgen prominenter Zeitgenossen und/oder kunstvollen Bildbeigaben beeindrucken, ihre wechselnden Aufenthaltsorte dokumentieren wollten. Auch als Beleg für die Zugehörigkeit zu einem bestimmten sozialen Umfeld wurden Stammbücher gerne verwendet.
Werkverzeichnis: Inventarklebeetikett mit Nummerierung "2834 / VZZZ"
Provenienz: collection of Dr. Albert Figdor, Vienna - owned by the family since then.
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- Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
- Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko der Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
- a) Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Bei Differenzbesteuerung gem. §25a UStG wird auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von 30% und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 27% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, erfolgt eine Regelbesteuerung, bei der auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von 25% und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 22% erhoben wird. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld wird sodann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet und separat ausgewiesen.
b) Unabhängig von der Besteuerungsart wird auf den Rechnungsbetrag eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert.
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d) Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
- Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer/Einlieferer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer/Einlieferer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
- Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer/Einlieferer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
- Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
- Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers/Einlieferers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
- Der Versteigerer/Einlieferer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers/Einlieferers wegen Mängeln ausgeschlossen.
- Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
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